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?ei«t: «glich stich 7 Uhr. Inserate Verden angenommen: Hie LbendSS,Sonn tag- bi» Mittag- IS Uhr: Martenstraße 18. Unzeig. in dies. Blatte Gaden eine erfolgreiche Verbreitung. Hlnflage: 13,000 Exemplare. Tageblatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. ü - Attnnement: p Vierteljährlich?,,«^ > bei »nent,eidlicher«^ ferung in'» Hau«, s H Durch die «dnigl. Pest . ^ »irrteljährlich SS «Mt. l 1 Einzelne Nummer» t Ngr. Inseratenpreise: Für den Raum einer gespaltenen Zeile: 1 Ngr. Unter „Einge sandt" di« Zeile r Ngr. Druck Ulld LigeaHm» der Herauegeber: Lirpsch sr Neichardt. — Verantwortlicher Redacteur: Julius Nrkchardt. Dresden, den 18. Juni. — Se. K. Hoheit der Kronprinz hat die Nacht vom Sonnabend zum Sonntag in Strehlen, Se. K. Hoheit der Prinz -Georg im hiesigen Feldschlößchen zugebracht. — Se. Excellcnz der Herr Staatsminister Frhr. v. Neust hatte sich am Mittag des 16. Juni von hier zunächst nach Pirna begeben, woselbst er die Ankunft Sr. Maj. des König« erwartet hat, um sich mir dem Legationsrath v. Zobel dem königl. Gefolge anzuschließen; das königl. Hoslager befand sich in der Nacht vom 16. zum 17. Juni in Gießenstein bei Berg gießhübel. — Herr v. d Echulenburg, der bisherige kgl. preußische Gesandte am kgl. sächsischen Hofe hat sich dem Vernehmen nach zu Wagm bi« auf das kgl. preußische Territorium begeben, um daselbst die Bahn nach Berlin zu gewinnen. — Nach hier eingrgangenen sicheren Nachrichten sind preußische Truppen gestern (Sonntag) Vormittag 9 Uhr in Meißen, nnd gegen 11 Uhr in Bautzen eingerückt. Die «n der sächsisch-preußischen Grenze bei Ortrand und von da östlich stehenden preußischen Truppen sind in vorvergangencr Nacht plötzlich nach Schlesien aufgebrochen. — Wie wir hören, sollen die sächsischen Truppen einen preußischen Schlachtoiehtransport (über 100 Stück Ochsen) und einige Wagenladungen Hafer in Beschlag genommen und in Sicherheit gebracht haben. — Bei Strehla hat vorvorgestern Nacht eine preußische Husarenpatrouille auf eine sächsische Reiterpatrouille gefeuert, ohne zu treffen; sonst hat gegenseitig noch kein Kampf stattgefunden. — Bei Dahlen ist eine stärkere Abtheilung Preußen in's Land gebrochen und in der Richtung nach Oschatz vorgerückt — In Riesa arbeiten die Preußen an Wiederherstellung der Brücke Die dortige Kaffe der Leipzig-Dresdner Eisenbahngcsellschaft ist «on ihnen in Beschlag genommen worden. — An die Direktion der Leipzig-Dresdner Eisenbahn ist preußischer SeitS die For derung gestellt worben, den Verkehr wieder aufzunehmen. — Bei der jetzt herrschenden Aufregung erscheint es ge- rathen, die so zahlreich im Publicum auftauchenden Gerüchte mit Vorsicht aufzunehmen. Das Land wird unschwer erken nen, daß die Negierung wie das Armeeoberkommando darauf bedacht sind, das Land möglichst zu schonen, es nicht vorzeitig zu einem Schlachtfelds zu machen und die Armee nicht einem voraussichtlich erfolglosen, den Feind nur erbitternden Kampfe zu opfern. Die Zerstörung der Elbbrücken unterliegt verschie dener, zum Theil abfälliger Beurteilung. Die strategische Nothwendigkeit derselben wird sich aber in wahrscheinlich nicht ferner Zeit Herausstellen, und es liegt auf der Hand, daß die Zerstörung zu einer Zeit erfolgen mußte, wo die Brücken noch in sächsischen Händen waren. — Heute werden wir wahrscheinlich die preußischen Trup pen in Dresden haben, gestern waren dieselben in den Nach mittagsstunden bereits in Cölln bei Meißen. Unterhalb Meißens, wahrscheinlich in der Nähe des Schlosses Hirschstein, ist von den Preußen eine Schiffbrücke über die Elbe geschlagen worden, auf welcher Uhlanen und andere Waffengattungen vom linken auf das rechte Elbufer rückten. Von Meißen setzten gegen 2 Uhr in Schiffen uns allerhand Fahrzeugen Jäger nach Cölln, be setzten den Bahnhof, indem sie die abfahren wollenden Paffagiere aus den Wartesalons vcrtrieben und bemächtigten sich sofort des Te legraphenzimmers. Der Bahnhofsinspector hatte sich vorher gewei- gert, dm 2 Uhr 10 Min. Zug vor der fahrplanmäßigen Zeit abgehen zu lassen. . ußerdem rückten zahlreiche Schaaren von Husaren, Uhlanen und Infanterie in der Gegend nach Wilsdruff au« Meißen. Wir hören übrigens, daß die preußischen Truppen, zumeist Rheinländer, in ihrem Verkehr mit dem Pubicum freundlich auftreten und in ihrm Ansprüchen nicht die Grenzen der Billigkeit überschreiten. — Die Sprengung der Meißner Elb-Brücke Freitag den 15. Juni in der Nacht f!2 Uhr geschah, wie «ns ein Augenzeuge mittheilt^ auf folgende Art. An dem Pfeiler, welcher das Holzfachwerk der beiden weitesten Bogen trug, hatten die Pioniere einen blechernen Pulverkasten fast ganz unbemerkt versenkt und schon Abends gegen halb 8 Uhr wurde das Überschreiten der Brücke sehr beschränkt und nur Passanten gestattet, die mit dem Bahnzug von Dresden kämm. Mit großer Spannung, ähnlich derjenigen, wie sie am 13. März 1813 stattfand, wo der Marschall Davoust die Meißner Brücke abbrmnm ließ, wurde von der Einwohnerschaft die Sprengung «wartet. Man zählte Stunden und Minutm, denn man gab sich dem Glaubm hin, daß ein entsetzlicher und erschütternder Knall stattfinden werde. Die Zünder waren indessen gelegt worden und aus Vorsicht zwei Stück, falls der Eine versagen könnte. Es ertönte ein Hornsignal, nach dem sich ein Pionier mit einer Laterne in der Hand nach der Brücke verfügte. Bald darauf erklang da» zweite Signal, der Brand an den Zünder war gelegt und der Soldat ging rasch zurück, weil die Brenn dritte Signal ertönte^und kurz nach demselben hob sich der mittlere Brückentheil," umgeben von einer Rauchwolke in die Höhe und brach mit einem mehr dumpfen Knall zusammen, der aber von dem Gekrach des Zusammensturzes übertönt wurde. Das Ganze war das Werk eines Augenblickes und von der Art, daß viele Menschen in Meißen und nächster Nähe eigent lich gar nichts von der Sprengung vernommen hatten. Der Luftdruck ist weniger nach beiden Userseitm, als elbaufwärt« bemerkbar gewesen und die GaScandelaber unmittelbar an dem abgesprengten Theile der Brücke stehen unverletzt noch ganz aufrecht. Der gesprengte Pfeiler bildet jetzt einen niedrigen Schuttkegel und die Seiten des Fachwerkrs liegen im Wasser. Durch diesm Umstand ist die Eche an dieser Stelle jsür die Schifffahrt vollständig gesperrt. — Bei d m bevorstehenden Kriege erlaubt man sich auf einfaches Heilmittel bei Verwundungen aufmerlsam zu machen. Es ist das aus dem Munde eines alten französischen Arztes, der die letzten französischen Feldzüge unter Napoleon I. mitge macht hat. mit der Versicherung, daß damit Manchem Arme und Bi ine gerettet worden sind, wo selbst schon der Brand in die Wunden gerathen war Man hat dasselbe auf folgende Art mit Erfolg in Anwendung gebracht: Für 6 Pf. Bleiweis, für 6 Pf. Silberglätte, für 6 Pf. Galwcy, 2 Löffel Ziegel» mehl und für 9 Pf. Baumöl gut durcheinander gerührt und auf Leinwand gestrichen auf die Wunden gelegt. — Bezüglich der bevorstehenden Kriegs-Einquartie rung dürften folgende Notizen von Jntenffe sein. Die außer- ord ntliche oder Kriegseinquartierung trifft mit Ausnahme der unbesoldeten Mitglieder der Einquartierungtbehörde undQuar- tierämler, der Gasthofsfremden, Chambregarnisten und Almo- senpercipienten alle Inhaber von Wohnungen und sonstigen Lo- calrtäten innerhalb des hie'gen Stadtbezirks. Die Zahl der auf jedes Quartier treffenden Mannschaften richtet sich bekannt lich nach der Höhe des Miethzinses, bei den Quartieren, die von den Eigenthümern der Gebäude bewohnt werden, nach dem geschätzten Miethwerthe, und zwar werden nach dem Dresdner Einquartierungsreglement gerechnet: auf 21 bis mit 30 Thlr. Miethzins oder Taxe 4 « 31 » 2 40 2 2 - 2 4 s 41 2 s 50 2 » - S 4 - 51 2 - 60 L 2 2 - 4 o ßl - 2 70 2 2 a - 4 71 2 s 80 2 - - 2 i - 81 2 - 90 - 2 - 14 2 91 2 - 100 - - « 2 14 2 101 s » IlO 2 - s 2 2 111 - 120 2 u. s. w. 2 14 Kopf, r? Die hiernach bei der Naturalbelastung mit Einquartierung nach Verhältnis de: Miethzinsen oder Taxwerte verbleibenden Bruchtheilköpse sind sofort nach Höhe eines ganzen Kopfes, vor behältlich der bei nächster Gelegenheit zu bewirkenden Ausgleich ung, zu belegen oder, nach Befrnden der Umstände, so lange in Nest zu stellen, bis deren Summe volle Z oder einen ganzen Kopf ausmacht. Offene Verkaufslocale und sonstige, ausschließ lich zum Gewerbsbetriebe, namentlich auch zum Behebe'gen von FkiMden bestimmte, und zu solchen Zwecken auch wirklich eingerichtete Lokalitäten sind nur zur Hälfte ihres Mieth oder Pachtzinses, resp. Schätzangswerth.s zu vernehmen; jedoch ge nießen Gasthossräume diese geringere Vernehmung nur insoweit sie in der Gastwirthe eigenen Häusern sich befinden. Bei Ver legung der Mannschaft in die Quartiere wird a) die Mann schaft bis zum Sergeanten incl für 1 Kopf; b) der Fourier, Feldwebel, Compagnie-Arzt oder jeder andere Unteroffizier, welcher zu den in 8 28 der Ordonnanz vom 7. Deccmb.r 1837 und beznhendlich der Verordnung, die bei einigen Militärchargen eingetretenen Veränderungen betreffend, vom 22. Dccember 1819, genannten Militärpersenen gehört, für je L Köpfe; v) der Subalterne Offizier bi« zum Haupt mann cxcl., für 3 Köpfe; cl) der Havptmann für 4 Köpfe; e) der Major und der Oberstleutnant für 6 Köpfe; f) der Oberst für 8 Köpfe; p) der Brigadegenerol für 12 Köpfe; fl) d r Dioi- sionögeneral für 15 Köpfe; i) der Corpscommandant für 20 Köpfe gerechnet. Jeder Einquartierungspflichtige hat sich bei Zutheilung der Einquartierung in Bezug auf deren Nangstellung den Anordnun gen der Quartierämter unbedingt zu fügen. Wünscht er jedoch statt Mannschaft Offiziere oder Chargen als Einquartirung auf- ! zunehmen, so kann auf sein diesfallsiges Anbringm, soweit > thunlich, Rücksicht genommen werden, wenn er solches noch vor ! Vertheilung der E nquartierungsbillUs an das betreffende Quar tieramt hat gelangen lassen, und d-ffelbe, nach, soweit nöthig, angestellter Untersuchung, die Ueberzeuguvg gewonnen hat, daß das in Frage steh nde Quartier zur Aufnahme von Offizieren , rc. geeignet ist und sonstige Bedenken nicht obwalten Für die j Unterbringung und Verpflegung der eingelrglen Mannschaften dauer des Zünder« bis zur' Mine eine Minute währt. Das l hat lediglich jeder Quartierträger selbst zu sorgen. Lassen e« dem einen oder andern Quartierträger besondere Verhältnis?» ' wünschenSwerth erscheinen, die ihn treffende Einquartierung. ' nicht selbst in seine Wohnung aufzunehmen, sondern auf de» * Wege der Verdingung außerhalb derselben oder in einem an» ' deren Hause unterzubringen, so hat er sowohl deshalb als auch > wegen der Verpflegung, in Zeiten geeignete Vorkehrungen -» ; treffen und davon dem betreffenden Quartieramte alsbald uäd jedenfalls binnen der etwa deshalb bekannt gemachten Frist An- , zeige zu erstatten. Diese Verlegung und Verdingung darf je doch ohne besondere diesfalls erlangte Genehmigung der Ein quartierungsbehörde nur innerhalb des Bezirks des Quartier amts geschehen, zu welchem der solche vornehmende Quartier träger gehört. UebrigenS dürfen sich die Quartierämter, auS- - genommm in dem Falle der Renitenz, mit Unterbringung der auf Privatpersonen kommenden Einquartierung nicht befassen, ^ und ebensowenig für dergleichen Einquartierung Verdingung»» ' kosten auf Rechnung annehmen und auszahlen; jedoch ist ihnen 's , unbenommen, Nachweisungen über Verlagshäuser und sonstige Gelegenheit zur Unterbringung der Einquartierung zu geben Was den Quartiergelaß für die Offiziere der verschiedenen, Grade betrifft, so gebühren nach sächsischen Gesetzesbestimmun- gm s>) dem Generalleutnant und dem Generalmajor: 3 Wohn« stuben, 1 Stube zum Bureau und 1 Dimerstube, d) dem Re» -H gimentscommandantm (bei der Infanterie: Brigadecommandan» ' 1 ten): 2 Wohnstuben, 1 Kammer, 1 Stube zur Expedition und t 1 Dienerstube, c) jedem Stabsoffizier: 2 Wohnstuben, 1 Kam- ' mer, 1 Dienerstube, ck) einem Rittmeister oder Hauptmann: L >- Stube, 2 Kammern, e) einem Subalternosfizier: 1 Stube, 1. Kammer, s) Adjutanten, Auditeurs, Regiments (jetzt Brigade» stabs-) und Bataillonsärzten, sowie allen übrigen Persona^ > welche Offiziersrang habm, je nach dem Grade derselben, der unter vorstehenden Sätzen bestimmte Quartierraum; übrigen» e) jedem Offizier eine Küche, oder, wenn diese nicht zu ver» t schaffen wäre, der Mitgebrauch der eigenm Küche des Wirth», . ferner ein länglicher Holzraum und Stallung auf diejenige An» ' zahl Pferde, für welche der Offizier die etatmäßigm Rationen, bezieht Nächstdem gebührt nachbenannten Militärpersonen, näm lich: den Unter-Aerzten, Roß-Aerzten, Wirthfchafts-Secre- ' tären, Wachtmeistern, Feldwebeln, Oberfeuerwerkern, Porte» peejunkern, Stabstrompetern, Stabs- und Bataillonssignali» l ' sten, Stabswachtmeistern, Fahnenträgern, Profoßm, Stabs», Brigade-, Regiments-, Bataillons-, Wirthschafts-, Schwa- drons- und Compagnie-Fourieren und Gerichtsschreiber«, -> eine besondere heizbare Stube, das nöthige Heizungsmate rial und die Beleuchtung bis um 10 Uhr des Abends, inglei» chen an Mobilien: 1 Tttch, 1 Stuhl 1 Geräthe zum Verschlie» ßen, 1 Kleiderrechen und 1 Lagerstatt, sowie wöchentlich 1 rei nes Handtuch. Alle übrigen Unteroffiziere und Mannschaften haben sich am Tage mit dem Aufenthalte in einer Stube, welche der Quartierwirth selbst bewohnt oder sonst benntzt, D und welche, sofern es die Witterung nöthig macht, geheitzt werden muß, zu begnügen. Denselben ist das nöthige LicUM) von Michaelis bis Ostern bis um 9 Uhr und von Ostem bi» M Michaelis bis um 10 Uhr des Abends, zu verschaffen; sie ha ben jedoch so lange, als der Wirth selbst Licht brennt, kein besonderes zu verlangen. Den Unteroffizieren und Gemein«^ ^ welchen keine besondere Stube gebührt, ist in den Standquor» ,, tieren eine verschließbare Kammer zum Schlafen und zum Auf» ' bewahren ihrer Effecten einzuräumen, welche gegen Witlerun» ? » ^ gehörig verwahrt, durch eine sichere Treppe zugänglich und s» gelegen sein muß, daß die Dienstsignale gehört werden können. Wenn mehrere Mannschaften in einem Ouartier zusammenlie» ? > gen, ist die Einräumung einer besonderen Kammer für jeden. Mann nicht erfsrder ich, insofem nur zum Schlafen, zum An kleiden, zum Putzen und zur Aufbewahrung der Effecten hin länglicher Raum vorhanden ist. Die Lagerstatt muß be» , stehen in: einer geräumigen Bettstelle, einem guten Strohsack oder Unterbette, einem Vrtttuche, einem Kopfkissen mit lieber- , zug und einer warmen Zudecke. Die Bettwäsche und da» Lagerstroh soll längstens aller 2 Monate gewechselt werden. Dieser Wechsel findet auch in der Zwischenzeit jedesmal statt, wenn ein Mann das Quartier verläßt und sclbiges einem an deren Mann überwiesen wird. Für jeden Mann ist alle Wo-- k chen ein reines Handtuch, auch an Mobilien ein Schemmel unix ein Kleiderrechen in der Kammer erforderlich. Demnächst ge bührt jedem Unteroffizier der ausschließliche Gebrauch, den ^ gemeinen Mannschaften aber nur der Mitgebrauch eine». Tisches in der Stube des Quartierwirthes. Ferner sin» der einquartierten Mannschaft das nöthi e Koch-, Speis«»; und Trinkgeschirr, ingleichen die zur Reinigung der Wäsch» erforderlichen Gefäße zu verabreichen. Endlich hat die ein»- quartierte Mannschaft des Morgens und des Mittags An-^z sprach auf Gelegenheit zum Kochen. Sofern aber der Wirth selbst zu den eben gedachten Zeiten kein Kochfeuer hält, hat er, der Mannschaft solches zu verschaffen. Auf Marschquartiere» sind zum Schlafen, wenn keine besonderen Kammern vorhanden,^