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Erscheint:' Pölich früh 7 Uhr. Inserate «orrdrn angenommen: *i« Abend» s,Sonn» tag» bi« Mittags 1L Uhr: Marienstraße 13. Unzeig. in dies. Blatte Haben eine erfolgreiche Verbreitung. Auflage: 13,000 Exemplare Tageblatt sür Unterhaltung und Geschästsmkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. Abonnement: vierteljährlich rONgr. bet unentgeldlicherLie» ferung in'« Hau«. Durch die Königl. Post vierteljährlich 22 Ngr. Einzelne Nummer» 1 Ngr. Inseratenpreise: Für den Raum einer gespaltenen Zeile: 1 Ngr. Unter „Einge sandt" die Zeile 2 Ngr. Druck »wd EigmH«» der Herautgeber: Liepslh Reilhardt. — Verantwortlicher Redacteur: Julius Neilhardt. Se. Majestät der König hat folgende Proklamation erlassen: olgenve H>ror«amarron criayen: Hu Meine treue» Leedseu! Ein unacrechtfertiAter Angriff nöthigt Mich, die Waffen zu ergreifen! Sachsen! Weil wir treu zur Sache des Rechtes eines Bruderstammes standen, weil wir fest hielten an dem Band, welches da- große deutsche Vaterland umschlingt, weil wir bundeswidrigen Forderungen uns nicht fügten, werden wir feindlich behandelt. Wie schmerzlich auch die Opfer sein mögen, die das Schicksal uns auslegen wird, laßt uns muthig zum Kampfe gehen sür die heilige Sache! Zwar sind wir gering an Zahl, aber Gott ist den Schwachen mächtig, die aus ihn trauen, nnd der Beistand des ganzen bundes treuen Deutschlands wird uns . nicht ausbleiben. Bin Ich auch sür den Augenblick genöthigt, der Uebermacht zu weichen und Mich von Euch zu trennen, so bleibe Ich doch in der Mitte Meines tapferen Heeres, wo Ich Mich immer noch in Sachsen sühlen werde, und hoffe, wenn der Himmel unsere Waffen segnet, bald zu Euch zurückzukehren. Fest vertraue Ich ans Eure Treue und Liebe. Wie wir in guten Stunden zusammengehalten haben, so werden wir auch in den Stunden der Prüfung zusammenstehen; vertrauet auch Ihr aus Mich, deren Wohl das Ziel Meines Strebens war und bleibt. Mit Gott sür das Recht! Das sei unser Wahlspruch. li 1866. ''' k W Dresden, den 16. Juni — Dresden, 16. Juni. Zwischen der lönigl. preußi schen und der königl. sächsischen Regierung hat folgender Schriftwechsel stattgefunden: I. Note des k. preußischen Gesandten. „Dresden. 15. Juni 1866. — Die durch die österreichischen Rüstungen gegen Preußen hervorgerufene bundeswidrige Situation und die Stellung, welche Se. Majestät der König von Sachsen mit anderen Bun desgliedern zu derselben genommen, haben in Verbindung mit den jüngsten Verhandlungen am Bundestage das bisherige Bundesverhältniß gelöst und Se. Majestät den König von Preußen genöthigt, die zur Vertheidigung Seiner Monarchie gegm den beabsichtigten Angriff geeigneten Mittel zur Abwehr zu ergreifen. „Die Königlich Sächsische Regierung hat am 14. dafür gestimmt, daß die hohe Bundesversammlung die Mobilmachung sämmtlicher Bundesarmeecorps mit Ausschluß der preußischen anordne. „Die Königliche Preußische Negierung kann darin neben der Verletzung des Bundesverältnisses nur einen direkten Act der Feindseligkeit gegen sich selbst erkennen, und schon die geographische Lage des Königreichs Sachsen in Be ziehung auf die ihm benachbarten Preußischen LandeStheile macht «S ihr unmöglich, über die feindselige Stellung hinwegzusehen, welche die Königlich Sächsische Regierung hierdurch ihr gegen über eingenommen hat. „Der Unterzeichnete Königl. Preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister hat in Folge dessen den Auftrag erhalten, die Königlich Sächsische Regierung um eine Erklärung darüber zu ersuchen, ob Se. Majestät der König von Sachsen ein Bündniß mit Preußen schließen will, unter der Bedingung, daß 1) die Königlich Sächsischen Truppen sofort auf den Frie 2) 3) denSstand vom 1. März er. zurückgesührt werdm, Sachsen der Berufung des Deutschen Parlaments zu stimmt und die Wahlen dazu ausschreibt, sobald es von Preußm geschieht, Preußen dem Königs Sein Gebiet und Seine Souve- ränetäts-Rechte nach Maßgabe der Reformvorschläge vom 14. d M. Gewähr leistet, sollte die Königlich Sächsische Regierung sich nicht ent schließen können, ein solches Bündniß zu schließen, so würde Se. Majestät der König zu Seinem lebhaften Bedauern Sich in die Notwendigkeit versetzt finden, das Königreich Sachsen als im Kriegszustand gegen Preußen befindlich zu betrachten und diesem Verhältniß entsprechend zu handeln. „Indem der Unterzeichnete noch die Ehre hat, ergebenst zu bemerken, daß er angewiesen ist, eine Antwort im Laufe dieses Tages zu erbittm und daß eine Verzögerung derselben über diesen Termin hinaus, ebensowohl wie eine ausweichende Antwort als eine Ablehnung angesehen werden würde, benutzt er auch diese Gelegenheit, um Sr. Excellenz dem Königlich Säch sischen Staatsminister Herrn Freiherrn von Neust den Ausdruck seiner ausgezeichneten Hochachtung erneuert darzubringen. (gez.) Schulenburg. II. Antwort der Königl. Sächsischen Regierung. „Der Unterzeichnete hat die Note, welche unter Heutigem an ihn zu richten dem Königlich Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Herrn von der Schu- lenburg-Priemern gefällig war, zu empfangen die Ehre gehabt und nicht gesäumt, solche Sr. Maj. dem Könige, seinem aller gnädigsten Herrn, zu unterbreiten. In Folge dessen ist derselbe beauftragt, nachstehende ergebenste Erwiederung zu ertheilen. „Die Königlich Sächsische Regierung kann die Auffassung, welche in der geehrten Note dem gestrigen Bundesbeschlusse geben wird, nur aufrichtig bedauern, sie vermag aber die An sicht keineswegs zu theilen, daß das Bundesverhältniß damit gelöst werde. Die Grundgesetze des Bundes schließen bekannt lich die Auflösbarkeit desselben aus. Der Bund dagegm han delt unbestritten innerhalb seiner Competenz, wenn er die voll ständige oder theilweise Mobilmachung des Bundesheeres be schließt, und da hierauf bezügliche Beschlüsse grundgesetzlich nicht an Einstimmigkeit gebunden sind, so ist ein diesfallsiger Majo ritätsbeschluß ein verfassungsmäßig gültiger. „Die Königlich Sächsische Regierung würde demnach dem unter 1 an dieselbe gestellten Anträge nicht Folge geben kön nen, ohne ihrer Bundespflicht vollkommen untreu zu werden. „Was den Antrag unter 2 betrifft, so ist die Sächsische Regierung gemeint, auf die baldige Einberufung des deutsch«: Parlaments mit allem Nachdruck hinzuwirken; sie wird aber solches, den Anträgen ihrer Kammern gemäß, in der Weise thun, daß ein Parlament für ganz Deutschland gewählt werde und sie geht davon aus, daß die Ausschreibung der Wahlen nicht von einer einzelnen Regierung zu erfolgen habe. „Sollte unter diesen Umständen die Regierung Sr. Maj. dos Königs von Preußen in der Ablehnung des vorgeschla- genen Bündnisses wirklich einen Grund erkennen, das Königreich Sachsen im Kriege zustand gegen Preußen befindlich zu betrachten und diesem Verhältnisse entsprechend zu handeln, so bliebe der Königlichen Negierung nichts übrig, als gegen ein solches Vor gehen mit Bezugnahme auf die Grundgesetze des Bunde» laut und entschieden zu protestiren, und die Abwehr de» Bundes anzurufen. „Indem der Unterzeichnete den Herrn Gesandtm ersucht, vorstehende Erw edemng zur Kenntniß seiner höchsten Regie rung bringen zu wollen, benutzt er auch diesen Aiüaß zur er neuten Versicherung seiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Dresden, den 15. Juni 1866. (gez.) Beust. - -A . W - t. - !Ä ge Nachdem der königl. preußische Gesandte seiner vorstehenden Note vorgestern Abend noch eine sörmliche Kriegserklärung hat folgen lassen, auch in verflossener Nacht die preußischen Truppen bei Strehla in Sachsen eingerückt sind, haben Se. Majestät der König Sich gestern Morgen zur Armee begeben. In der Begleitung Sr. Majestät befinden sich die Staatsminister Frhr. v. Beust und v. Rabenhorst. D»««de», dm 17. Juni. — I. K. H. die Prinzessin Amalie beabsichtigt, dem Vernehmen nach, ihren Aufenthalt im Königl. Schlosse hirrselbst zu nehmen. — Das königl. Cadetten - CorpS und die Artillerieschule ist gestern früh j 7 Uhr nach Prag mittelst ExtrazuaS unter Leitung ihre» Commandanten und unter Begleitung ihrer Leh rer abgegangen. — Se. Maj. der König hat am Nachmittag des 15. Juni dem kgl. preuß. Gesandten Baron von der Schulenburg, nachdem Letzterer am Mittage zuvor eine Sommation seiner Regierung dem Herrn Freiherrn v. Beust übergeben, eine Abschiedsaudienz ertheilt. Se. Majestät hat die Nacht im hiesigen Schlöffe zu gebracht und verließ dasselbe, von dem die Wachen sowie auch sämmtliche anderen Posten um 7 Uhr Morgens des gestrigen Tages eingezogen worden sind, gestern früh zu Pferde in Be gleitung de« Kriegsminister» v. Rabenhorst, des Oberstallmei- ster» v. Thielau und der General- und Flügeladjutanten un ter dm wehmuthSvollen Abschiedsgrüßen der zahlreich vor dem Schloßthsr versammelten Volksmenge: diese Abschiedszeichen muß ten dem aus dem alten Schlöffe seiner Ahnen scheidenden Mo narchen, der freundlich nach recht« und nach links grüßte, die Honneurs ersetzen, die bis jetzt der Parademarsch und das Präsentirt'S-Gewehr der Schloßwache der Majestät erwiesen haben. — Dem Vernehmen nach ist von Sr. Maj. dem König vor seinem Weggang aus Dresden ein Negentschaftsrath ein gesetzt worden, der aus dm Staatsministern 1>r. v. Falkenstein, Freiherr v. Friesen, vr. Schneider und dem Generalleutnant a. D. v. Engel bestehen soll. — Eine Verordnung, die Verwaltung der Regierungs geschäfte in Abwesmheit Sr. Königlichen Majestät betreffend, bestimmt Folgende«: 8 l- Zur Verwaltung des Lande» in Unserem Namen und Fortführung der vorkommenden Negie- rungSgeschäfte währmd Unserer durch die politischen Verhält nisse nothwmdig gewordenen Abwesenheit von Unserer Residenz setzen Wir, in Gemäßheit 8 9 der VerfaffungSurkunde vom 4. September 1831, eine Landescommission nieder, zu derm Mitgliedern Wir die Staatsminister Johann Paul Frtiherr v. Falkenflein, Richard Freiherr v. Friesen und vr. Robert Schnei der, sowie dm Generalleutnant der Reiterei und Oberstallmeister a. D. Carl August Maximilian v. Engel ernennen. 8 2. Die Landescommission ist bevollmächtigt, alle Angelegenheiten, welch« nach der Verordnung vom 7. November 1831, die Einrichtung der Ministerialdeparteinents rc. betreffend, unter 5, sonst zu Unserer Höchsteigenen Entschließung vorzutragm wärm, zu ent scheiden. Das Nähere über die Geschäftsführung enthält die der Landescommission ertheilte Instruction. 8 3. Der Ge schäftskreis der Ministerialdepartements und des Gesammtmini» stcriums bleibt unverändert. Wegm der Vertretung der Ln Unserer Begleitung befindlichen Staatsminister haben Wir da» Nöthige verfügt. Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig unterschrieben und Unser Königliches Siegel bei drucken lassen. Dresden, dm 16. Juni 1866. (US.) Johann. Friedrich Ferdinand Freiherr v. Beust. Bernhard v. Raben horst. Johann Paul Freiherr v. Falkenstein. Richard Frei herr v. Friesen. l>r. Robert Schneider. — Hieran schließt sich folgmde Bekanntmachung: Dem vorstehenden Allerhöchsten Be- fehle gemäß beginnt heute die Unterzeichnete LandeScommission ihre Wirksamkeit. Ernst und schwer ist die Zeit; aber festrL Verträum auf Gottes w-ise Führungen und die Gerechtigkeit der Sache, die wir vertreten, sowie treue Liebe zu König