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W». irr. JchM» Jahr-. cßrs<eiRl: »-«4 ftith 7 ohr. S»ser«tt »mck«, «mgrvommeu: bt«Ude»d» «.«»«»- ta-s bt, «ittag» tt Uhr: . »«rte*ffr«-e 1>. i» dies vlatte. »a, jetzt i» U,E Exemptare» erscheint» stütz«» eine erfolgreich« Berbreituug. I Freitag. IS. Mai 18«!. Tageblatt für Unterhaltung nnd Geschäftsverkehr. MNredacte«: Theodor Arabisch. Z-a»«e«e»r: «rttrljähtttch rS Rge. tz«i »nrntgeltzlichrr rw>» ser»ng tu'» Ha»«. Durch die »Snigl.P^ virrletjithrtich U N-r Utuzetn« Rumm««» 1 «gr Inseratenpreise: Für den Raum rin« -eipallenen Zeile; 1 Ngr. Unter „Süige- saudt" dir Zeit» k «gr. ! s.t Druck uud Utgrulhum der H«rau»ged«r: Llkpsch äk Netchardt. — Berantwortlicher Redacteur: InUllS Nklchardt. Dresden den 13 Mai — Sr. Maj. der König hat dem Rittergutsbesitzer Ritt meister a. D. HannS Karl Florian v. Nostitz-Drzewiecki auf Wendisch-PanlSdorf da- Ritterkreuz de- Verdienstordens ver liehen. — iDie Staatsregierung hat bekanntlich beschlossen, der VabelSbrrger'schen Stenographie auch bei dem GenSd'armerie- «vrp« möglichsten Eingang zu verschaffm, und deshalb ist nicht nur bereit« Veranstaltung getroffen worden, daß einer Anzahl von Mannschaften des StadtgenSd'armeriecorpS zu Dresden durch rin Mitglied deS dasigen k. stenographischen Instituts Unterricht in dieser Kunst ertheilt werde, sondern eS soll auch denjenigen Gmsd'armm des LandgenSd'armeriecorpS, welche die Stenographie erlernen wollen, hierzu, soweit thunlich, Ge legenheit gegeben werden. Auch soll in Zukunft bei Anstel lung von Gmsd'armm auf diejenigen Bewerber vorzugsweise Rücksicht genommen werden, welche, bei sonst gleicher Quali fikation, der Stenographie kundig sind. — Die diesjährigen Wollmärkte finden in Bautzen am 13. Juni, in Dresden am 13. u. 14. Juni, in Leipzig am lv. u. 16 Juni statt. — Wegen der landwirthschaftlichen Ausstellung wird der diesjährige JohamnSmarkt, um mehrfachen Wünschen inlän discher Fabrikanten und Kaufleute zu willfahren, Montag und Dienstag, den 14 u. 20 Juni d. I. abgehalten werden. — n.Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten am 10. Mai. Nachdem schon im Juni des vorigen Jahres «uS der Mitte der Stadtverordneten der Antrag an den Stadtrath gestellt worden ist: für Wiederherstellung des so genannten Todtentanzes auf dem Neustädter Kirchhofe Sorge zu tragen, ist erst jetzt eine Antwort hierauf erfolgt. Laut virser liegen zur Zeit 2 Projekte vor. Der Stadtrath be fürwortet da« des Bildhauers Wolf von Hoher, nach welchem die Reparaturkosten sich auf 745 Thlr. belaufen würden, die KreiSdirrrtion, gestützt auf das Gutachten des Direktoriums der Deputation für kirchliche Kunst, das des Hrn. Bildhauers Schwenk, welcher meint, daß jetzt der Todtentanz keinen großen künstlerischen Werth mehr besitze, und deshalb eine billigere Re paratur (300—100 Thlr.) in Aussicht stellt. Die Finanz deputation wird die Angelegenheit prüfen. — Es ist unfern Lesern bekannt, daß am sl. März der Stadtverordnete vr. Schaffrath den Antrag gestellt hat: die Verfassungsdeputation mit Auftrag zu versehen, zu untersuchen, ob die offenbaren Nachtheile des Kindertheaters durch irgend welche Maßregeln vermindert oder möglichst vermieden werden können. Die De putation hat sich diesem Auftrag unterzogen; über das Re sultat der Berathung referirt heute Herr Stadtverordnete Wrof. vr. Wigard. Die erste Frage: ob überhaupt solche offenbare Nachtheile zu befürchten seien, glaubte die Deputa tion, namentlich in Hinsicht auf die bekannten öffentlichen Gutachten des pädagogischen, literarischen Vereines u. s. w., entschieden bejahen zu müssen. Was nun die zweite Frage anlangt, wie diesen Nachtheilen zu steuern sei, so glaubt die Deputation daß es nicht genüge, bei der Ministerialverfügung Beruhigung zu fasten, nach welcher über die Kinder, welche an den theatralischen Vorstellungen betheiligt sind, strenge Eontrole geführt werden solle, da ja die Nachtheile erst meist »ach der Schulzeit hervortreten, daß vielmehr in dieser Br echung das Schulgesetz seinem Geiste nach maßgebend sein i müsse. Im ß 79 der Ausführungsverordnung zum Schul gesetze heißt es, daß schulpflichtige Kinder von Tanzvergnüg- amgrn ausgeschloffen sein sollen. Ferner ist es schulpflichtigen Kindern verboten, an Turnfesten Theil zu nehmen. Der öftere Fall sei analog dem des Kindertheaters, weshalb — idahin geht der Vorschlag der Deputation — eine Petition an vaS Eultusministerium gerichtet werden soll, unter dem Aus drucke des Bedauerns, daß die Concession zu einem Kinder- Thrater überhaupt ertheilt worden sei, I) zu fragen, auf welchem geeigneten Wege die Mitwirkung von Kindern bei Theatern .-verboten werden könne, und 2) den Stadtrath zu ersuchen, dieser Petition sich anzuschließen. Stadtverordneter Vr. Leh mann hält den von der Deputation vorgeschlagenen Weg nicht für geeignet Das Ministerium des Innern habe bei Er- ,-thrilung der Concession im Einverständniß mit dem Kultus ministerium gehandelt. Eine Petition an das Cultusministe- rium sei gegen die Grundsätze des Liberalismus. Redner wolle nicht ein MachMbol des Staates in dieser Beziehung, das erinnere an eine^polizeistaat, den er Haffe. In Eng land, wo individuelle Freiheit des Volkslebens existire, würde» sich in solchen Fällen Vereine bilden, die sich direct an die armen Eltern der Kinder wenden würden. So würde man -sich von selbst helfen. Stadtverordneter vr. Schaffrath be fürwortete das Gutachten der Deputation, obgleich er sich freue, im Kampfe für die Grundsätze, die Vorredner ausge sprochen, an seiner Seite stehen zu können. Nach dem Vor redner müsse man entweder gar nicht« thun oder Engländer werden. Gethan werden müsse aber etwas für das Wohl der Kinder, eine englische Verfassung sei aber noch nicht vor handen in Sachsen, so lange es überhaupt noch Polizei gebe, so lange sie nicht vollständig abgeschafft sei und Selfgovernement an ihre Stelle trete. Der Weg der Deputation würde kein vergeblicher sein, wenn das Ministerium des Innern bei Con- cessionsertheilung nicht das Ministerium des Kultus gefragt, so brauche es jetzt auch dieses nicht zu fragen, wenn es die Mitwirkuug verbiete. Die Rechte des Ganzen und der Ge- sammtheit auf die Kinder seien größere als selbst der Eltern. Redner erinnert an die spartanischen Einrichtungen bezüglich der Kindererziehung. Das sei ja ferner auch dadurch be wiesen, daß es Schulzwang gebe, und man wolle diesen an feinden, der nicht dieselben seligen Verhältnisse wie in Frank reich auch für Deutschland herbeiwünschen -volle. Eine Schul polizei gebe cs also und müsse es geben, gegen ihre Anord nungen verstoße aber die Mitwirkung von Kindern an öffent lichen theatralischen Vorstellungen. Stellvertreter vr. Stübel beschuldigt in gleicher Weise wie das Kultusministerium auch den Stadtrath und die Schulinspection, welche sich gegen eine solche Betheiligung der Kinder an öffentlichen Vorstellungen hätten auf alle Weise sträuben müssen und können. Um das selbe, was die Deputation zu erreichen sucht, auf praktischere Weise zu erreichen, beantragt er den Stadtrath zu ersuchen, die active Theilnahme an öffentlichen theatralischen Vorstellungen allen schulfähigen Kindern, welche in städtischen oder in den unter städtischer Aufsicht stehenden Schulen sich befinden, zu ver bieten. Stadtv. Hartwig glaubt versichern zu können, daß die Petition an das Kultusministerium nicht ohne Erfolg sein würde. Stadtv. Walter U. geht noch einmal de» Näheren in die Nachtheile der KindnMater ein, und beruft sich nament lich enzf ZugMsidnißMLALoncessionSträgerS selbst, wel che« er'"darin erblicke, daß/ um den ConsirmationSunterricht nicht zu stören (also die Direktion selber befürchtete eine Störung), vor Ostern das Kindettheater geschlossen worden sei. Stellvertreter Walther meint, den moralischen Eindruck, den es Hervorrufe, daß die Stadtverordneten einstimmig das Kinder theater verdammen, hervorheben zu müssen, dadurch würde die Petition an das Kultusministerium überflüssig sein, er besür Worte daher den Stübel'schen Antrag Stadtv. vr. Echaff- rath macht einige Bedenken gegen dm Stübel'schen Antrag geltend: man könnte Kinder von auswärts herholen u s. w. Stadtv. Prof. vr. Wigard widerlegt ebenfalls die Ansichten des Stadtv. vr. Lehmann: man müsse nach Maaßgabe der wenigen Freiheit, die wir besitzen. Vorgehen. Im vorliegenden Falle sei Polizei nothwendig; wmn man sich gegen Polizei staat ausspreche, müßte vor allen Dingen erst viele unnöthige Polizei, wie sie noch existire, abgeschafft werden und ein weit gesünderes, weniger dickleibiges Polizeirecht an Stelle des jetzigen treten. Der Vorsitzende, Hofrath Ackermann, schließt sich dem Gutachten der Deputation deshalb an. weil er vom Dresdner Stadtrath unter den gegebenen Verhältnissen nicht die Energie erwarte, ganz selbstständig eine derartige Verord nung, wie sie Stellvertreter Vr. Stübel verlange, zu erlassen. Er halte es am gerathensten, beide Anträge, den der Depu tation und des vr. Stübel, anzunehmen. Stellvertreter vr. Stübel modipcirt seinen Antrag dahin: den Stadtrath zu ersuchen, auf verfassungsmäßigem Wege auf ein Verbot der aktiven Theilnahme u. s. w. (nun folgt der Antrag wie früher) hinzuwirken. Stadtv. G. A. Müller wünscht nicht, daß die Petition an das Kultusministerium, schon wegen des Vorwurfs, der in derselben liege, ganz unterlassen werde. Stadtv. Leh mann III.: das Verdammungsurtheil der Stadtverordneten über einen Scandal unserer Stadt möge in die Oeffentlichkeit dringen, und die letzte Instanz, das gesammte Publikum, möge sie dadurch unterstützen, daß es da- Kindertheater nicht besuche. Referent spricht auch gegen den erneuten Antrag des Stellv, vr. Stübel, während Stellv. Walther ihn nochmals befür wortet. Der übrige Verlauf der Debatte brachte nichts Neue«. Rach ziemlich zweistündiger Debatte erfolgte die Abstimmung, welche folgendes Resultat ergab: die von der Verfassungsde putation in ihrem Berichte niedergrlegten Motive über die Verdammung des Kindertheaters werden einstimmig, der An trag der Deputation aber (Petition an das Ministerium) gegen 12 Stemmen angenommen. Ebenfalls einstimmig wird der zweite Antrag der Deputation angenommen, daß der Stadtrath ersucht werden solle, dieser Petition sich anzu schließen. Durch Annahme des Deputationsvotums fiel natür lich der Stübel'sche Antrag von selbst — Im Jahre 1852 ist ein hiesiger Bürger wegen diebischer Entwendung mit kleineren Gefängnißstrafen belegt und 1853 wegen wissent licher Verausgabung eines falschen Thalers in Untersuchung gezogen worden. Seit 1855 aber ist seine Führung tadellos gewesen. Deshalb hat der Stadtrath beschlossen: dem jetzt eingebrachten Gesuche um Wiederertheilung der bürgerlichen Ehrenrechte Statt zu geben. Die Verfaffungsdeputation schlägt , » vor, dem Stadtratb beizutreten. S« geschieht. — Unterm 20- Januar hat das Stadtverordnetencollrgium an den Stadt rath den Antrag gestellt: auch diejenigen Bürger von de« bürgerlichen Ehrenrechten auSzuschließen, welche in Schulden- wesen gerathen sind, ohne daß eS wegen Mangels an Masse zur Concurseröffnung gekommen sei. Der Stadtrath hat diesen Antrag angenommen, wobei Beruhigung zu fassen die Verfassungsdeputation (Referent Stadtv vr. Schaffrath) heute vorschlägt. Gegen einen zweiten damals gestellten Antrag der Stadtverordneten, daß auch Denjenigen, bei welchen die Execution vergeblich versucht wordm ist, die bürgerlichen Ehren rechte entzogen werden sollen, hat der Stadtrath einige Be denken erhoben, welche die VersassungSdeputation ebenfalls billigt und deshalb vor sch lägt, den Antrag, namentlich wril er gesetzlich schwer zu präcisiren sein würde, nicht weiter zu verfolgen. Nach wenigen Bemerkungen des Vorsitzenden, Hof rath Ackermann, in welchen er namentlich auch darauf hin weist, daß oft Leute, welche ihre Steuern bezahlen, dafür lässiger sind im Schuldenzahlen, und wenn eS sich um 1 Thaler handelt, also eigentlich auch nicht als achtenSwerth angesehen werden können, wird das Gutachten der VersassungSdeputation gegen 1 Stimme angenommm. Ein Antrag de« Stadtv. vr. Schaffrath: sich durch die Verfassungsdep. darüber ein Gutachten abgeben zu lassen, daß allen den Bürgern, welchen im Jahre 1849 wegen sogenannter politischer Vergehen die Ehrenrechte entzogen worden sind, dieselben wieder ertheilt und alle hierzu geeigneten Schritte gethan werden sollen, wird zahlreich unter stützt, die Ueberweisung an die Deputation also beschlossen. — Mit der vertragsmäßig von der Stadtgemeinde zu überneh menden Unterhaltung der KönigSbrücker Straße erklären sich die Stadtverordneten einverstanden, unter der Bedingung, daß auch das Eigenthumsrecht an die Stadt übergehe. Mit diesem Anträge hat dir VersassungSdeputation den Antrag verbunden, daß der Stadtrath de» FiScu« zur besseren Reinhaltung seiner öffentlichen Straßen und Plätze anhalte. Stellvertreter vr. Stübel meint, daß der Stadtrath den zweiten Antrag nie würde ausführen können, der Stadtrath sei machtlos dem FiScuS gegenüber. Stadtverordneter Krumbein befürwortet den höchst gerechtfertigten Antrag lebhaft und widerspricht vr. Stübel. Ebenso Stadtverordneter G. A. Müller: der Stadt rath sei Hausherr in Dresden und könne HauSrecht gebrauchen. Stellvertreter vr. Stübel: DaS ist er nicht. (Verschiede»« Stimmen: er ist es.) In der Sache sei er (Redner) mehr als irgend ein Anderer mit dem Anträge einverstanden, aber er halte ihn unausführbar. Stadtverordneter Hartwig weist auf die Vorfälle in der Militärcaserne in der Neustadt hin, wo die Latrinensässer gegen alles Gesetz bei Tage transporrirt " ^ ^ 1 würden. Stadtverordneter vr. Schaffrath: Gesetzlich sei der Stadtrath Hausherr; wenn er es nicht faktisch sei, trage er selber die Schuld. Er müsse ohne Ansehen der Person in seiner Executive Vorgehen und sich nicht darum kümmern, ob Jemand Groß oder Klein. (Lebhafter Beifall.) Er habe so gar das Recht, wenn nöthig, Strafen über dm FiscuS zr> verhängen. Stadtverordneter Walter II.: Gegm den Bürge, werde mit dictatorischer Gewalt verfahren, das sei zwar w Interesse der Ordnung nur zu billigen, aber dann dürfe auch der Fiscus nicht geschont werden. Der Vorsitzende. Hofrath Ackermann, schlägt vor, auch die Hof- und Militärbehörde, im Anträge einzuschließen. Schließlich werden beide Anträgt der Deputation einstimmig angenommm. Stadtverordneter G. A. Müller hat einen Antrag eingebracht, dahin gehend den Stadtrath um Auskunft wegen der ungenügenden Straßen besprmgung in Neu- und Antonstadt zu ersuchen; die Stadt Verordnelen Hausse und Hartwig suchen den Stadtrath insoferr zu rechtfertigen, als der Mangel an Wasser und der Umstand daß die Stadtverordneten bei Berathung d«S Haushaltplanet das Postulat zur Straßenbesprengung nicht in der geforderter Höhe bewilligt haben, daran schuld sei. Auch wurde vor gebracht, daß der Stadtrath in dieser Beziehung nächsten« eir Postulat stellen würde. Deshalb zieht Stadtverordneter Mülle: seinen Antrag zurück, nachdem auch noch Stellvertreter Walthei'f , sich dagegen ausgesprochen, weil er zu particularistisch fü: ^' die Antonstadt gefaßt sei, der er zwar die Besprmgung gönne ohne jedoch dabei zu vergessen, daß andere Stadttheile auck 1- Staub schlucken müßten. — Das Stundengeld für den fran ^ zösischen Sprachunterricht in der IV. Bürgerschule, welche, ^ > zur Zeit ein Gymnasiallehrer ertheilm soll, hat die Schul j,> deputation vorgeschlagcn: von 10 auf 15 Ngr. zu ei höhen n, Die Finanzdeputation schlug heute dem Collegium vor: diesen . '. Vorschläge beizutreten. Das geschah aber erst nach lange: Debatte, in welcher u. A. dagegen geltend gemacht wurde, das der deutsche Unterricht nur mit 6 Ngr. pro Stunde bezahl würde, daß andere Lehrer noch zu finden seien u s. w. Indes wurde schließlich der Deputation-Vorschlag gegen 1 Stimm angenommen, jedoch so modifizirt, daß der betreffende Lehre vorläufig bloS auf 3 Monat« angestellt werden soll. — Zu: >' > .s . i ^ >?