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v»,t«ig' in dies. Blatte, da» jetzt iu UMO Exrinplare« erscheint, linden eine ersolgreichr Verbreitung. Anseratenpreise: Für den Raum einer gespaltenen Zeile: 1 Ngr. Unter „Einge sandt" die Zeile -Ngr. Druck und Ctgenthum der Herausgeber: Likpslh H Ntichardt. — Verantwortlicher Redacteur: IultUS Rktlhardt. lu > — > 7.S" Dresden, dm 21. Januar. — Ce. Maj. der König hat in einer dem Sennor Tho mas Murphy ertheilten Particular-Audienz die von demsel ben überbrachte Notifikation der Thronbesteigung Sr. Maj. des Kaisers von Mexico, sowie auch die Beglaubigungsschrei ben, welche ihn zum außerordentlichen Gesandten und bevoll mächtigten Minister Seiner Kaiserlichen Majestät an Aller- höchstJhrem Hofe ernennen, entgegengenommen, und dem Kam merrath Karl Friedrich August Freiherrn Dathe von Burgk auf Burgk das Ritterkreuz vom Verdienstorden verliehen. — Ihre königl. Hoheiten der Kronprinz und Prinz Georg, sowie Se. k. k. Hoheit der Großherzog von Toscana find am Mittwoch nach Leipzig gereist und im dortigen kgl. Palais abgestiegen. Die hohen Herrschaften werden an eini gen Jagden theilnehmen. — Se. Königl. Hoheit der Prinz Gustav von Wasa ist vorgestern Abend nach Oldenburg abgereist. — Wie wir nun als verbürgt hören, wird die Vermäh lungsfeier II. KK. HH. der Prinzessin Sophie mit dem Her zog Carl Theodor von Bayern den 13 Februar d. I. statt- sinden und die Kaiserin von Oesterreich dem feierlichen Acte in Person beiwohnen. — Mit Genehmigung des k. Cultusministeriums wird von morgen an bis auf Weiteres in der hiesigen Stadtwaisen hauskirche an einem Sonntage jeden Monats ein Nachmit tags-, bez. (im Sommer) ein Abendgottesdienst gehalten wer den, in welchem der allgemeine Zweck christlicher Erbauung durch Mittheilungen .über das Wirken der Bibelgesellschaften, der evangelischen Gustav-Adolph-Stiftung, der evangelisch-lu therischen Heidenmission und, soweit thunlich, der innern Mission erzielt werden soll! — Bei der gestrigen Stadtverordnrtenwahl haben von den 391 Wahlmännern 373 abgestimmt. — Das Gesetz vom 16. Mai 1839, das Verfahren in ganz geringfügigen Rechtssachen betreffend, hat sich, besonders seit seiner Erweiterung durch die Proceßnovelle vom 30. Dec. 1861, welche die Grenze für Bagatellsachen von 20 auf 50 Thaler ausdehnt, und denjenigen Rechtssachen, die gleich im ersten Termine durch Vergleich erledigt werden, in der Haupt sache Kostenfreiheit gewährt, als ein höchst wohlthätiges für den Verkehr und namentlich für die minder bemittelten Klaffen bewiesen. Die Zahl Derjenigen, welche sicb genöthigt sehen, die Hilfe dieses Gesetzes in Anspruch zu nehmen, mehrt sich denn auch mit jedem Jahre. So hat sich z. B. bei der Abthejlung für Bagatellsachen des k. GerichtSamts für den Gemeindebezirk Dresden die Zahl der Registranden-Nummern, welche 1863 25,773 betrug, in dem verflossenen Jahre auf 28,096 gesteigert Bagatellklagen gingen i. I. 1862 5089 ein, wovon 4923 erledigt wurden, 1863 wuchs deren Zahl auf 5282 an, wovon 5133 ihre Erledigung fanden Im Jahr 1864 steigerte sich die Zahl der eingegangenen Bagatell klagen auf 5886, und kamen, einschließlich der 553 aus dem Vorjahr zu übertragen gewesenen, überhaupt 6000 zur Erle digung, während 438 auf das Jahr 1865 übernommen wur den. Unter diesen Bagatellklagen nehmen die Forderungen Wegen rückständiger Miethzinsen der Zahl nach den ersten Platz ein. Zugleich ergirbt sich aber auch, daß die Hilfe des k. GerichtSamtS oft wegen sehr geringfügiger Sachen in An spruch genommen wird. So kamen im vergangenen Jahre 2 Klagen vor, von denen die eine auf Ersatz für einen zer brochenen Topf, der zu 1 Ngr. taxirt war, gerichtet wurde, Während die andere drei zertretene Enteneier im Werthe von 14 Ngr. zum Klageobjrkte hatte. (S. Dztg) — Vorgestern entstand im Keller des Hauses Nr. 6 an der Elbe Feuer, daß glücklicher Weise noch rechtzeitig ent deckt und darauf schnell gelöscht wurde. Es brannte ein «nt Stroh gefüllter Korb. Veranlaßt war das Feuer wor den durch einen mit glühenden Kohlen gefüllten Kohlentopf, der fahrlässiger Weise in den verbrannten Korb gesetzt wor--. HM war. — — Die Wittwe R , deren Behandlung im hiesigen Stadt- krankrnhause Anlaß zu dem bekannten Anträge der Stadtver ordneten gegeben, ist am 17. Januar früh nach schwerem To- deSkampse verschieden. Die vom Stadtrathe über diesen Vor gang angestellte Untersuchung, deren Abschluß sich durch wei tere Abhörungen verzögert hat, ist nunmehr beendigt, und kann einer Mittheilung darüber in nächster Sitzung der Stadt- vewrdnet en entgegen gesehen werden, während wahrscheinlich da^ Ergebniß auch anderweit veröffentlicht werden wird. — Als vorgestern Abend eine an der Weißen- wohn hafte Frau dort Wasser schöpfen wollt«, überfiel sie ein plötz licher Schwindel, zufolg« dessen sie kopfüber in die Weißrritz Zwsi Männer, die dies gesehen, sprangen schnell m die Krau wieder heraus ; glücklicherweise hat nicht» geschadet. — e. — I. Begünstigt von schöner, nicht zu kalter Witterung, bot vorgestern Abend der große Gartenteich einen ungemein reizenden Anblick dar, insofern die Herren Schwimmmeister Gaffe, Pächter de» Teiche« im Winter, in höchst geschmack voller Weise ein von vielen Hundert Fremden und Einhei mischen frequentirtes Schlittschuhfest arrangirt hatten. Gegen 40 große Kienkörbe und 4 hohe Lichterpyramiden waren in symetischer Ordnung um den Teich ausgestellt; in der Mitte, wo das Berndt'sche Militärmusikchor concertirte, waren 120 bunte Ballons malerisch aufgehangen, bengalische Flammen wurden abgebrannt und viele der flotten Schlittschuhläufer und Läuferinnen hatten sich e^tra noch mit am Eingänge ge kauften bunten Laternen auf Stöcken befestigt, versehen. Ebenso war die Schmidt'sche Conditorei paffend illuminirt und war von Festtheilnehmern und Zuschauern dicht besetzt. Außerdem bot ein dichter Kranz von Personen aus allen Ständen um den Teich einen weiteren belebten Anblick und eine große Anzahl von Equipagen und Droschken fuhr auf und ab. Die in diesen Tagen stattgefundenen Maskenbälle, sowie Soireen bei mehreren Herrschaften, mochten noch Viele abgehalten haben, sich dieses seltenen, in keinerlei Weise gestörten Ver gnügens zu erfreuen, wenngleich von vielen der Heimkehrenden der innige Wunsch nach abendlicher Beleuchtung des großen Gartens auf's Neue — und wir wollen hoffen, auf nicht lange mehr vergeblich — rege ward. — — Einer im „Nürnberger Korrespondent" gegebenen Notiz zufolge würde im Mai d. I., bei dann zu erwartender Anwesenheit der Königin von England und des Königs von Belgien, am Coburger Hofe die Verlobung des jetzt in Leipzig studirenden Erbgroßherzogs von Weimar mit Prinzeß Helene von Großbritannien pat>finden. — «SN einen, iSchiffi- M MWvrf ist vorgestern Nach mittag eine Kiste mit Chemikalien aus der Elbe gezogen und einstweilen in Aufbewahrung genommen worden. Er hat die selbe an die Polizei abgegeben, woselbst sich Derjenige melden kann, dem sie abhanden gekommen ist — In Dohna hat der Arzt und Geburtshelfer Profö seinem Leben durch Erhängen ein Ende gemacht. — Am 16. d. M. stürzten in dem Eichler'schen Braun kohlenwerke zu Gießmannsdorf bei Löbau in Folge ungenü gender Befestigung der Fahrleiter bei Gelegenheit des' Ein fahrens 4 Arbeiter in einen 34 Ellen tiefen Schacht herab Glücklicher, ja man kann wohl hinzufügen merkwürdiger Weise hat hierbei keiner von diesen Arbeitern lebensgefährliche Ver letzungen davongetragm. — In der vorvergangenen Nacht wollte ein Kutscher vom Elbberg aus über die Elbe nach Neustadt gehen. Kaum aber war einige Schritte auf dem Eise gegangen, so brach er ein, doch gelang es ihm, sich selbst wieder herauszuarbeiten und endlich festen Fuß zu fassen. Der Unfall ist ohne wei tere nachtheilige Folgen für ihn abgegangen. —' -7- Die „L. N." berichten^ aus Leipzig vom 19. Jan.: „In einem benachbarten Dorfe waren vor einiger Zeit, wie wir vor Kurzem unfern Lesern mitgetheilt haben, auf dem dortigen Gutshof die Kühe bei nächtlicher Weile von unbe kannter Hand gemolken und die Milch gestohlen worden. Jetzt ist auf demselben Gute abermals ein Diebstahl verübt worden, der ebenso frech als räthselhaft erscheint. In der Mägdekammer ist nämlich einer Magd die Bettdecke entwen det worden, während sie im Bett geschlafen hat, ohne daß sie durch die Wegnahme aufgewacht ist. - — -h Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 20, Januar. Es standen eigentlich heut fünf Einspruchsverhand lungen an, zur Aburiheilung in zweiter Instanz, zwei aber fanden gar nicht statt; denn die eine fiel deshalb aus, weil der Einspruch rechtzeitig zurückgenommen war, die andere, weil gewisse Persönlichkeiten nicht aufgesunden werden konnten. Amalie Clara Nüßchen, 23 Jahre alt, aus Oberpesterwitz, war des Diebstahls beschuldigt und deshalb zu 7monatlicher Arbeitshausstrafe verurtheilt worden, wogegen sie Einspruch erhob. Herr Staatsanwalt Held beantragte die Bestätigung des ersten Bescheides, die auch nach kurzer Zeit erfolgte. Die Nüßchen hatte an verschiedenen Orten Verschiedenes gestohlen, bald Geld, bald andere Gegenstände. Wir hören von einer Geldbörse mit 2 Thaler 20 Ngr., von baaren 3 Thalern, von Bettwäsche, Socken und anderen Sachen mehr. — Der nächste einsprecherische Angeklagte erscheint selbst, «ine verkom mene Gestalt, aus dessen Gesicht die Physiognomie des unver besserlichen Verbrechers hervorfieht. Er heißt Johann Christian Vogel, ein mehrfach bestraftes Subjeet. Er läßt sich aus der Haft vorführen. Seine Gehörorgane sind sehr schwach, er muß von der Anklagebank herunter und vor den Gerichtshof hintreten, um dort desto deutlicher zu vernehmen, daß es bei der ^n,u und der Ans verurtheilt, die aber von ihm wohl niemals eingezogen werden können. Vogel hat einen sonderbarm Diebstahl begangen, der wohl selten vorkommt Im November vorigen Jahres, als er kaum erst das Arbeitshaus verlassen, stahl er einen „Spucknapf", der vom Eigenthümer auf 25 Neugroschen taxirt und als der seinige wiedererkannt worden ist. Man hat diesen Spucknapf wiedererlangt, Ersatz wurde also insofern geleistet. Gegen diese erfolgte einjährige Arbeitshausstrafe erhob Vogel Einspruch, weil ihm das Strafmaß zu hoch ge griffen erscheint. Herr Staatsanwalt Held sagt ganz kurz: „Diesem Angeklagten gegenüber, der es bereits bis zur Höhe des Artikels 300 des Strafgesetzbuches gebracht hat, finde ich die Strafe als die mildeste, auf die nur erkannt werden konnts. Ich beantrage daher die Bestätigung des ersten Bescheides!" — Bei der letzten Verhandlung blieb eS nicht beim erstinstanz lichen Urtel. Der hiesige Getreidehändler Kokisch hatte Ein spruch erhoben gegen eine in erster Instanz gefällte 8-wöchige Gefängnißstrafe, er will sich keines Vergehens gegen die Ge setze des Staates schuldig wissen. Die Anklage baut sich auf folgenden Grund. Der Centner Roggenmehl zahlt städtischen Eingangszoll 4 Ngr. 1 Pfg., wenn das Mehl in der Staldt konsumirt wird. Geht es durch die Stadt, dann zahlt eS nichts, das heißt, die fragliche Zollsumme wird am Eingangs schlage deponirt und am Ausgangsschlage wieder zurücker stattet. Darüber empfängt der Mehlbesitzer einen Pfand schein. Will er sein Geld am Ausgangsschlage zurückerhall ten, muß er sich durch Vorzeigung des Pfandscheins legitimi- ren. Kartoffelmehl hat gar nichts zu bezahlen. Kckkisch ließ am 23. Juli 1863 vom schlesischen Bahnhofe 67 S»a Roggenmehl durch die Stadt nach dem Tharandter Bahnhofe fahren. Der Sack soll 1^ Centner gewogen hahon. Er de- pvnirte am Eingangsschlage dir Steuer, wie es Pflicht war und ließ sich dann für 36 Sack, die aus der Stadt auSge- sührt wurden, die betreffende Steuersumme wieder zurücker- statten. Kokisch ist nun beschuldigt gewesen, die Steuerkaffe um 7 Thlr. 11 Ngr. 4 Pfg., dadurch benachtheiligt zu haben, daß er die 36 Sack am Eingangsschlage als Roggenmehl deklarirt, am Ausgangsschlage aber als Stärkenmehl, und gemeint, es s i bei der Einfuhr schon Stärkenmehl gewe sen, er verlange also seine Steuersumme von 7 Thlr. 11 Ngr. 4 Pfg. zurück. Kokisch verneint die betrügerische Absicht, gab aber zu, daß er sich in den Mehlsorten geirrt. ES wur den Zeugen in der Sache vernommen, die sich aber sehr unklar Hera ausstellt. Auch Herr Staatsanwalt Held meint, die Sache sei voller Zweifel und sieht sich nicht in der Lage, die Anklage aufrecht zu erhalten. Er stellt Alles in's Ermessen der Rich, ter. Herr Advokat Schanz beantragt, nachdem sehr vortheil- hafte Zeugnisse über den Angeschuldigten verlesen find, die Freisprechung, indem er behauptet, Kokisch sei ein so acht barer Mann, daß er wegen den armseligen 7 Thalern keinen Betrug begehen wird. Kokisch wird frrigesprochen. Tagesgeschicht,^ Wien, 18 Januar. Uebcr die gestrige Studentende monstration erfährt man jetzt Näheres. Das Studentencomits für die Jubiläumsfeier der Universität sollte eine Rüge er halten, und waren dessallsige Anschläge ans schwarze Brett gemacht worden, wie der folgende: „Se. Exzellenz der Herr Staatsminister hat durch Erlaß vom 8. d. M anher eröffnet, daß dem Vorhaben der Studirenden, statt an der allgemeinen^ durch das eigens hierzu von Seite des UniversitätSconsisto» riums bestellte Comito vorbereiteten Feier des 500jährigen Jubiläums der Wiener Hochschule Theil zu nehmen, eine ab gesonderte, von den Studirenden allein, als von einer angeb lich die Wiener Universität repräsentirenden Corporation, aus gehende Vor- und Nachfeier des Jubiläums zu veranstalten, auf das entschiedenste entgegengetreten werden muß. Dieser Eröffnung war die Aufforderung beigefügt, den — auf die ses Ziel gerichteten — Beschluß der vom 22. v. M. stattge habten Versammlung von Studirenden zu annulliren und das mit der Ausführung beauftragte Comito aufzulösen. Wien, , den 16. Jänner 1865. Hyrtl" — Die Ereignisse selbst schil dert nun die „Presse" in nachstehender Weise: „Die ohnehin gereizte Stimmung der Studenten konnte durch diese Doku mente am schwarzen Breie natürlich nicht gemildert werden. Schon um 10 Uhr sammelten sie sich auf dem Universitäts platze an, und bis Mittags war ihre Zahl derart angewach- scn, daß die Passage vollständig gehemmt war. Im Confi- storialsaale fand indessen das Verhör der zwölf Mitglieder des Comitvs durch die Professoren llector msgaittoos Hyrtl, Decan Arndt's, Decan Späth und Haimerl statt. Die zur Rechenschaft Gezogenen erklärten, nut ihre Pflicht erfüllt und den in den öffentlichen Blättern erschienenen Aufruf an die Studenten mit Einmüthigkeit und mit vollem Bewußtsein der Verantwortlichkeit für denselben beschlossen zu haben, da er sich an die Beschlüsse vom 32. December v I. anlehnend / I