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«-4 . .... «rrdtR 4t- Abends 6, Sonntag- »r« Mittags ir Uhr angenov* «en tn der Lwedttton- MarienstraKe 18 Ad-nrernesl »lerteWrl.Ä^C'k tei nnentgeldltcher Siefernng ta'< -svs. Durch dir - Poß vlvüA- zädrllch rr «gr. Vnzeln, «»«s mern 1 «gr ^ ageblatt sitr Uiücrhalwj, ni GcschWverlchr Mitredacteur: Theodor Drobisch. M« S4« Freitag, den 2. September 1864. Anzeigen t. dies. Blatte, das jetzt in 10MN Exemyl. .ng> . . erscheint, finden eine erfolgreiche Verbreitung. Dre-den, dm 2 September. — Se. Maj. der Kör.ig hat dem in Privatdünsten der Besitzer des Ritterguts Lampertswalde stehenden Förster Karl Klemm zu Zmkritz die zum Albrechtordm gehörige Medaille in Silber verliehen. — II kk. HH. der Kronprinz und die Frau Kronprin zessin sind vorgestern Abend ^7 Uhr nach Zürich gereist. — Laut soeben erlassenen Finanzgesetz auf die Jahre 1864, 1865 und 1666 wird für de» gesammten Staatshaushalt in jedem der genannten drei Jahre eine jährliche Summe von 13,658,984 Thaler ausgesetzt. Zu Deckung dieser Summe und der auf dis Spceialkassen gewiesenen Verwältungs- und sonstigen Ausgaben sind, neben den aus den vorhandenen Kassmbeständen hierzu bestimmten Geldmitteln und neben den im Uebrigen den Staatskassen zugewiesenen Einnahmequellen auf das Jahr 1861, die bereits durch das Gesetz vom 7. D'kember voriger Jahres provisorisch ausgeschriebenen Steuern und Abgaben zu erhebm; — auf jedes der Jahre 1865 und 1866 s)die Grundsteuer nach Neun Pfennigen von jeder Steuereinheit, b) die Gewerbe- und Per sonalster, o) der Grenzzoll von ein» und ausgehenden Maa ren, ä) die Branntweinsteuer für inländischen Branntwein, e) die Biermalcheuer, f) die Weinsteuer für inländischen Wein, j!) die Tabaksteuer von inländischen Tabaksblärterp, Ir) die Uebergangssteuer von bereinsländischem Fleischwerk, Wein, Most, Branntwein, Bier und Tabak, i) die Nübenzuckersteuer, k) die Schlachtsteuer, 1) die Stempelsteuer. — Alls sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, welche nicht ausdrücklich aufgc- hoben worden sind oder noch aufgehoben werden, haben vor- schristmäßig fortzubestehen. — Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten am 31. Auguii. Im Anfänge der Sitzung spricht der Vor sitzende sein Bedauern darüber aus, daß trotz seines neulich ausgesprochenen Wunsches auch heute die große Zahl der Ent-i schuldigungen erst kurz vor der Sitzung in seine Hände gelangt se», ein Umstand, der es ihm unmöglich mache, die Beschluß fähigkeit des Collegiums vorher abzusehen, was doch manchmal wünscheliswerrh sei. — Der Stadtrath zeigt an, daß mit Ende, dieses Jchres die Stadträthe auf Zeit, Greif, Kistner, Lindig '.md Nltzschner, aus dem Sta'vlrathscollegiam ausscheiven wer den. Wegen der Neuwahl wird heute die WahldeputaLwn mit Auftrag versehen. — In einem ferneren Communieate theilh de: Stadtrath die Ergebnisse der am 13. Juls stattgehabten Conferenz wegen der nächtlichen Beleuchtung des großm Gar-, 1e 'S mit und die Vereinbarungen, dis vorläufig getroffen wor den sind. Die FinanzdLputation wird dieselben prüfen. — PH Eltschließung des Direktoriums hinsichtlich des vom Stadtver-, ordneten Di'. Lkhmann gewünschten kürzeren Vortrages der Re- gistrarrdtmingälige von beiten des Vorsitzenden geht dahin, daß die Art und Weise des Vortrages der Registrandeneingänge ganz in das Erlneffen des Vorsitzenden zu stellen sei. Das Cöllegium erklärt sich mit dieser Entschließung einverstanden. — Als die Calamität des Brückeneinstmzes im Jahre 1645 große Reparaturen nothwendig machte, wurde beschlossen, so lange ei nen Brückenzoll zu erheben, bis 156000 Thaler Schulden ge tilgt seien. Der Zeitpunkt ist nun bereits im vorigen Jahre eingetreten. Es entstand nun die Frage, ob nicht eine Modifi kation der Brückenzölle angebahnt werden solle. Obgleich nun in den letzten 2 Jahren durch die Brückenzölle ein Capiral von 24000 Tyalern sich angesammelt hat, hält der Stadtrath den noch einen Wegfall der Brückenzölle für unthunlich und glaubt demnach einer Verordnung des königl. Ministeriums, nach wel cher der für den Verkehr störende Brückenzoll vom 1. Januar 1865 an aushören soll, entgegentretm zu müssen. Dies zu thun fordert er auch das Stadtverordnetencollegium auf. DerStadt- rath hat za diesem Zwecke einen vom Hrn. Stadtrath Hempel über diese Angelegenheit ausgesertigten Bericht an das Colle gium gelangen lassen, in welchem die Motive für die Forter- hebmg des Brückengeldes des Weiteren aus einandergesetzt wer den. Bei Erörterung dieser Angelegenheit handelt es sich zu nächst um die Rechtsfrage, welche schon im Jahre 1857 in einer Schrift des Herrn Bürgermeister Neuöert behandelt wor den ist. In dieser kommt der Verfasser zu dem Schluffe, daß die Zollberechtigung der Stadt vom Staate nicht entzogen wer den könne, die Behauptung der Staatsbehörde, als sei die Er hebung des Brückenzolles gegen das Zollvereinsgesetz, wird zu- rückaewiesen. Der Fiseus erhebe ja selber auf der Marien brücke Zoll, ja sogar ein sogenanntes Achsengeld von Ersenbahn- zügen. Außerdem wird beispielsweise angeführt, daß man eS in den Rheingkgenden auch nicht gegen das Zollvereinsgesetz hüte, Wenn man dort sogar von den Fußgängern und den Passa gieren der Eisenbahnzügs Zoll erhebe. Doch abgesehen von den rechtlichen Gründen, welche schon gegen dm Wegfall sprechen, liegt namentlich ein Gutachten des Wasserbaudirektors Lohse vor, welches ein höchst trauriges Bild von der Brücke entwirft. Nach diesem ist die alte Elbbrücke in einem so defekten Zustande, daß Wenn auch vielleicht erst in 20 oder 30 Jahren ein gänzlicher Umbau der Brücke nothwendig sein würde, deren Kasten sich auf ükr 400,000 Thaler belaufen könnten. Aus allen düsen Grün den stellt Stadtrath Hempel am Schlüsse seines Berichtes fol gende Anträge: 1) dem Sladtrathe die Ermächtigung zu geben," die zum gänzlichen Um» oder Neubau der arten Elbbrücke nöthi- gen Veranstaltungen sofort zu treffen und die Projektionen und Kostenanschläge .arffertigm zu lassen, dann aber unverzüglich unter möglichster Vermeidung kr Verkehrsstörung zur Ausführung de selben zu verschreiten, 2) den Brückenzoll in jetziger Höhe und Werse so lange fort zu erheben, bis rin Kapital angesammelt Hin wird, welches die Kosten des Neubaues vollständig deckt und endlich das K Ministerium aufzufordern, den Zoll auf der Mariestbrücke aufzüheben, dem Sladtrathe aber als dem Ver walte^ der alten Elbbrücke die weitere Forterhebung des Brücken zolles zu gestatten. Düs ist der ohngefähre, wesentliche Inhalt der Hempelschen Anträge. Sie wurden ein einzige- Mal ziem lich rasch verlesen, dann ward aber immer auf den gedruckten Bericht verwiesen, dm man dem Zeitungsreferentm Mommen