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Maj. der König hat dem Generalmajor Freiherrn I Dienstzeit durch geeignete Anträge beim Deutschen Bunde hin« von Fritsch das Annehmen und Tragen des ihm verliehenen I zuwirken sich bemühen, und sofern dies erforderlich würde, über GroßkreuzeS, sowie dem Oberleutnant und Divisionsadjutanten I die finanziellen B.denken mit der nächsten Ständeversammlung Freiherrn von Friesen, das Annehmen und Tragen des ihm I n Vernehmung treten. verliehenen Ritterkreuzes des königl. würtembergischm Friedrich-1 — Das König!. Oberhofmarschallamt erläßt folgende Ansage: ordenS gestattet I Der feierliche Schluß des gegenwärtigen Landtages wird Dienstag, — In der Ersten Kammer machte gestern der Präsidentiden 23. August 1664 Nachmittags 2 Uhr in den Paradesäle« vor Uebergang zur Tagesordnung Mittheilung von dem in der! des Königlichen Schlosses statifinden. Die Herren Staalsminß» Zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse: das Präsidium zu beauf-Ister, sowie sämmtliche Herren der ersten und zweiten Classe dev tragen, bei dem Präsidenten der Ersten Kammer, mit Bezug-1 Hofrangordnung, ingleichen die nicht im Dienste befindliche« nähme auf § 37 der Landtagsordnung, den Erlaß eines Ord-1 Königlichen Kammerherrn und Flügeladjutanten, versammeln sich nungSrufes gegen den Adv. v. Könneritz wegen der von ihm! Nachmittags )2 Uhr in den Zimmern Sr. Majestät des Königs, der Zweiten Kammer zugesaadten Schrift gegen daS Minori-I zweite Etage des Königlichen Schlosses, um von da Sk. Majestät täisgutachten der über die Schönburg'sche Reeeßangelegenheit I dem Könige vorzütrettn, wenn Allerhöchst Dieselben Sich zum Bericht erstattenden Deputation der Zweiten Kammer zu bean I Throne und von demselben zurück begeben. Die Herren der tragen. Der Präsident fügte hinzu: Ein solcher Antrag seil dritten, vierten und fünften Classe der Hofrangordnung, so wie vom jenseitigen Präsidium nun zwar nicht gestellt, indeß be- die am Königl. Hofe vorgestellten, in der Hofrangordnung nicht finde sich diese Angelegenheit in den herübergekommenen Schrift« begriffenen einheimischen Herren haben sich Nachmittags ^2 Uhr stückm und es sei daher unthunlich, darüber hier zu schweigen, in der zweiten Etage des Königl. Schlosses einzufinden und be« Seinem Dafürhalten nach gebe ihm § 37 der Landtagsordnung geben sich unmittelbar in den Eck-Paradesaal, an die ihnen nicht das Recht zu dem begehrten Ordnungsruf, da hiernach ein dort anzuweisenden Plätze. Anzug: Uniform (6als). solcher nur gegen das Verhalten der Mitglieder in der Sitz- — In Betreff des von uns erwähnten Unglücksfalls auf ung, Vorkommnisse während der Verhandlungen und Schriften der Albertsbahn erfahren wir, daß zu der Zeit wo das U^« der Stände als solcher ertheilt werden könne. Darmt solle frei- glück sich ereignet, das allerdings in Folge falscher Weicher» lich nicht behauptet sein, daß ein Kammer-Mitglied andere Mit« stellung entstanden ist , der betreffende Bahnwärter gar nicht glieder in Schriften, die in der Kammer verbreitet würden, ver- auf seinem Posten, vielmehr in Dresden aufhältlich gewesen, letzen dürfe. Nur könne auch in einem solchen Falle von einem wohin er sich ohne Urlaub begeben halte. Seine Verrichtungen Ordnungsrufe in öffentlicher Sitzung nicht die Rede sein, sondern auf der Bahn hatte er einem Arbeiter aus Plauen übergeben, es könne nur eine Erinnerung und Anlaß zur Verstän- der von denselben, wie die Folge gelehrt, wenig verstanden zu digung gegeben werden Indeß auch hierzu, glaube er, haben scheint. Letzterer hat beiläufig und jedenfalls aus Angst liege kein Grund vor, da anzunehmen sei, daß Herr! vor den Folgen der ihn treffenden Verantwortung Plauen v. Könneritz jene Schrift nur der Sache wegen und nicht heimlich verlassen und Niemand wußte bis gestern, wohin et mit der Absicht, Personen zu verletzen, verfaßt habe. — Erledigt sich gewendet hat. wurde ferner: Der Rechenschaftsbericht pro I858§60, Pss. 224 — Vor einigen Tagen drangen auf der Hechtstraße zwei IN des Budgets, Ausgabereste für Nothstandszwecke betreffend, I Männer in die Wohnung eines dortigen Haurbtsitzers, ihre- die Vorlage wegen Beschlußfähigkeit juristischer Personen, eignen Wirthes, ein, um lenselben zur Herausgabe eines dem Differenzbeschlüffe bei den Budgets für das Innere, allgemeine I Einen der beiden Leute gehörigen, wegen rückständigen Mieih- Staatsbedürfniffe, und beim Einnahmebudget — theils durch -inses als Pfand innebehaltenen Rockes zu zwingen. Da der Beitritt zu den darüber jenseits gefaßten Beschlüssen, theils I Hausbesitzer sich nicht bewogen fand, den Rock ohne vorgüngige durch Beitritt zu den im Vereinigungsverfahren gemachten Vor-1 Bezahlung seiner Miethzintforderung dem Eigentümer heraus« schlügen. zugeben, wurde er von den beiden Eindringlingen zu Boden ge- — Die Zweite Kammer hat gestern den Bericht über das worsen, und arg behandelt, erst, als nach polizeilicher Hülfe ge- Resultat des Vereinigungsverfahrens bezüglich deSJagdgesetzes und schickt Wurde, standen dieselben von weiteren Angriffen Wb. DeputstionSvorträge über Differenzbeschlüffe, sowie den Depu- Dem Einen gelang eS, durch das Fenster zu entkommen, der tationSbericht über den Antrag des Abg Fahnauer, di« Herab. Ändere wurde, als er eben im Begriff stand, mit seinem aus srtzung der Dienstzeit im Heere von der bisherigen sechsjährigen der Schlafkammer eigenmächtig weggeholten Rock aus der Stube auf eine nur fünfjährige Dauer betreffend, erledigt und in Be-1 zu eilen, festgehalten. Auch der durch da- Feilster Entkommene zug auf letzter« beschlossen: diesen Antrag de- Abg. Fahnauer! wurde später wieder erlangt und so find später Beide an da- an die königliche Staatsregierung zur Kenntnißnahme mit dem! königl. Bezirksgericht abgeliefert worden, wo sie der wegen Haus- Ersuchen abzugeben, Hochdieselbe wolle, dafern eine Herabsetzung j friedrnsbruch und Nöthigung verwirkten und wohlverdienten tmderBr avzuget KpNÄ Wk M SM mit Kn KktziWW-m dg Kntzl Straf« jMtzvM-r