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«ttir»«,»,r 1». für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Lheodoe Drobisch» M«. L4S Sonntaq, den 22. Mai 1864. ""S Dresden, den 22. Mai. — Se. König!. Majestät hat dem Kirchen- und Schulrath V. Ewald Friedrich Hoffmann zu L ipzig das Ritterkreuz des Verdienstordens und dem Cantor, Organisten und ersten Mäd chenlehrer zu Olbernhau, Karl Danlegott Kretzschmar, aus An laß seines fünfzigjährigen Amtsjubiläums, die zum Verdienst orden gehörige Medaille in Gold verliehen. — Das in dem neuest » Stücke des Gesetzblattes Publicirte Gesetz, das Hazardspiel, andere Spiele und Wetten betreffend, enthält folgende Bestimmungen: Wer ein Hazardspiel, d. h. ein solches Spiel, bei welchem der Gewinn vom blosen Zufalle ab» hängt, um Geld oder GeldeSwerth an einem öffentlichen Orte oder dergestalt an einem nicht öffentlichen Orte veranstaltet, daß sich Jedermann dabei betheiligen kann, ingleichen Jeder, der an einem solchen Spiele Theil nimmt, wird nach Höhe und Dauer des Spieles mit einer Geldbuße bis zu 50 Thlr. belegt. — Die Inhaber der betreffenden Lokale trifft, wenn sie oder jihre Familienangehörigen, Geschäftsgehilfen oder Dienstleute dergleichen Spiele in denselben nicht verhindern, eine gleiche Strafe. — Wer als Unternehmer oder Bankhalter das Hazardspiel, sei es an einem öffentlichen oder nicht öffentlichen Orte, gewerbsmäßig betreibt, wird, je nach dem Umfange, der Dauer und Schädlich» keit der Unternehmung, mit Grfängnißstrafe von 14 Tagen bis zu 8 Wochen und Geldstrafe von 25 bis zu 500 Thlr. belegt. Diejenigen, welche ihm als Gehilfen oder durch Einräumung deS SpiellokalS Dienste leisten, trifft eins Geldstrafe bis zu 100 Thlr. — In beiden ersterwähnten Fällen unterliegen sämmt- liche Gelder und geldwerthe Gegenstände, welche bei der Be tretung zum Spiele ausgesetzt, oder auf dem Spieltische dazu bereit gelegt oder in der Bank befindlich sind, der Confiscation Die Hälfte davon wird der Ortsarmenkaffe überwiesen. — Forderungen aus Spiel oder Wette können weder mittelst Klage, noch mittelst Einrede geltend gemacht werden. Ist je- doch das bei einem Spiele oder bei einer Wette Verlorene ge leistet, so kann das Geleistete nicht zurückgefordert werden, aus genommen, wenn das Spiel, infolge dessen geleistet wurde, ver> boten ist. — Einen schönen edlen Zweck hat abermals der Herr Hruptmann Richard von Meerheimb vor Augen. Nachdem sel biger bereits die Jnvalidenftifrung für das Königreich Sachsen in'S Leben gerufen, welche durch thätige Mithilfe gutgesinnter Maschen einen so schönen Aufschwung genommen, geht der Ge nannte jetzt mit der Idee um: vermögenslosen Töchtern der Staatsbeamten von Militär und Civil das Loos drückender Lebenssorgen zu erleichtern, wenn der Tod den Vätern daS Auge schlieft und sie nun als arme Waisen vereinsamt in der Welt stehen. Kurz und gut, Herr Hauptmann von Meerheimb bezweckt die Gründung eines Capital» um 1) hilfsbedürftigen Warfen (später vielleicht auch Wittwen) von K. Sächs. Staats beamten, den Verhältnissen angemessene Vorschüsse ohne oder gegen nur geringe Leihprocente zu gewähren, behufs Erlösung aut'momentan drückender Noth, 2) um von diesem Capital ab- t. dies. Blatte, da« jetzt i« 10.000 rrlmeint, finden eine erfolgreiche »rrdreituaa. g fließende Zinsen hülfsbedürftigen Waisen eine vorübergehend oder erlaubt es der Capitalbestand, eine dauernde Unterstützung cingedeihen zu lassen. Zur Verkörperung dieser Idee und Grün dung des ersten Anfanges, hat Herr Hauptmann von Meer- hei mb das von ihm gedichtete Festspiel: „das hohe Lied vom deutschen Weibe" dem Buchhandel in glänzender Ausstat tung übergeben Das Fest'piel, welches unlängst hier in den Räumlichkeiten der Gesellschaft „Harmonie" zu gelungener Auf führung kam und sich eines glänzenden Erfolges zu erfreuen hatte, ist mit einer trefflichen Illustration versehen, in der hie sigen Verlagsbuchhandlung von A. Gaber erschienen und auch in etlichen Exemplaren zum Ankauf in der Expedition diese- Blattes niedergelegt worden. War die „Invaliden-Stiftung- hauptsächlich ein Anruf an das patriotisch warmfühlende Man- Nesherz, so tritt diese Waisenstiftung vor Allem bittend nahe an die mitfühlende, barmherzige Frauenseele. Allen diesen sei die Dichtung hiermit bestens empfohlen, damit das gestreute Saamenkorn guten Bod-n finde und sich später zu segensreichem Wachsthum entfalte. — Vorgestern wurde der Friedensrichter Rittergutsbesitzer Johann August Preißler vom „Weißen Hirsch" bei Dresden, Inhaber des Ehrenkreuzes vom Verdienstorden, zur Erde be stattet. Bei der bekannten gemeinnützigen Wirksamkeit und der in schweren Zeiten bethätigten loyalen Gesinnung Preißler'S konnte es nicht fehlen, daß sich dem Gefolge der Leidtragenden reicht nur eine zahlreiche Vertretung der betheiligten Gemeinden, sondern auch Beamte des k. Ministeriums des Innern und der Von demselben dependirenden Behörden, höhere Forstbeamte, die übrigen Friedensrichter des Amtsbezirks und die Gendarmerie änschloß, obschon sich der Verstorbene allen sonstigen, über eine einfache Begräbnißfeier hinausgehenden Prunk verbeten hatte. So setzte sich der ansehnliche Zug, dessen Schluß eine Anzahl von Equipagen bildete, in der 9. Stunde eines herrlichen Früh lingsmorgens vom Trauerhause aus nach dem Dorfe Loschwitz in Bewegung, wo er, am Friedhöfe angekommen, von einer feierlichen Trauermusik empfangen wurde. Worte ehrender An-, erkennung zollte die von beredtem Munde kommender Grabrede auch der unermüdlichen öffentlichen Thätigkeit deS Verblichenen, der als Gutsherr nicht blos in ungetrübtem Einvernehmen mit seinen ehemaligen Gerichtsbefohlenen blieb, sondern ihnen auch Helfer und Berather war. der dem Amte eines Friedensrichters seit der Einführung des Friedensrichterinstitus in musterhafter Weise Vorstand und der insbesondere der Armenpflege stete Auf merksamkeit und Fürsorge widmete. Nochmals erschollen Trauer klänge, und unter den Melodien eines von Sängern vorgetra- geNen Liedes wurde der Sarg in die Familiengruft gesenkt. Sei ihm die Erde leicht, diesem Ehrenmanne. (Dr. I.) — Von dem Leipziger Polizeiamte sind zwei Broschüren, deren Titel sich nicht für öffentliche Nennung eignet, beide von einem Pseudonymen, Numa NumantiuS, in Commission bei einrich Matthes dort, wegen ihres durchaus unsittlichen In« «WAGlag belegt Wdest.