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Mitredaetmr: Theodor Drobisch- M«. 8L Mmtaii, dm 21. März 1864. U»,eigen t. dies, «litt», da« jnrgett in I Dresden, den 81. März. — Von verschiedenen Seiten ist an uns die Anfrage ge stellt worden: wenn eigentlich in Dresden der bestimmte Ter min des Ausziehens aus einer Wohnung bestimmt sei Ein Hauswirth beharre auf den ersten April und der Beamte einer Behörde habe auf Anfrage den zweiten April bestimmt Ein Ande rer vertröstet gar bis zum dritten und da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, brauche man erst den vierten das Quartier zu räumen. Wir erwiedern blos: daß eine feste gesetzliche Be stimmung hier nicht vorliegt. Allerdings ist, wenn der Termin rn das erste Vierteljahr fällt, der erste April der Räumungs tag und es kommt hier vielfach auf die Umstände und sonstige Uebereinkunst an, z. B. wenn der AuLziehende durch irgend eine Verzögerung nicht sofort Platz in der ferneren neuen Woh nung gewinnen kann. Man traut Wohl jedem Hauswirth so viel Einsicht zu, Umstände obiger Art zu berücksichtigen. Würde ein Gesetz volle Kraft haben, welches unbedingt die Logisräu mung am ersten April bestimmte, so wäre der Chikane Thor und Thür geöffnet und der beste Miethsmann nicht sicher, sich sammt Habchen und Papchen vor die Thür gesetzt zu sehen. — Tie Arbeiten der Gewerbeschüler sind noch bis heute Abend ö Uhr im Schullokale gr. Brüderg, 13. ausgestellt. — Wie verschiedenartig und oft gegentheilig die Ansichten der Menschen sind, davon konnte maa sich bei dem letzten Elb- e'Sgange überzeugen. Nach dem neuen Eisgangs-Regulative vom 20. Januar 1864 ist das erste Signal zu geben, sobald überhaupt Vorsicht nöthig ist; das zweite, wenn das Eis irgend an einem Punkte des Landes bricht, oder überhaupt Gefahr zu besorgen ist und das dritte und letzte, wenn große Gefahr bevor steht. Die Uferanwohner von Riesa abwärt« bis nach Strehla und der Landesgrenze hin befanden sich in Gefahr, als bei dem erstmaligen Zusammenrücken des Eises im heurigen Jahre von der preußischen Grenze herein bis oberhalb Strehla ein Eisschutz sich gebildet hatte, der in seinem untern Tracte 7—10 Ellen Höhe zeigte und in der Folge das Strombett so gewaltig versetzte, daß das freie Wasser über die Ufer trat und durch eine Niederung, die sogenannte Gohliser Lache oberhalb Strehla seinen Abfluß nahm. Es wurde aber zu derselben Zeit der Wafstrstand. in Strehla gegen 8 Ellen, sowie in Riesa gegen 7 Ellen über Null beobachtet. Dort fand man in Ordnung, daß nach dem Regulative, sobald Vor sicht nöthig war, das erste Signal mit Emem Schüsse gegeben wird und bei zu besorgender Gefahr das zweite mit zwei Schüssen nachfolgt, man freute sich auch, daß zur rechten Zeit das dritte mit drei Schüssen gehört wurde, als die Gefahr groß zu werden drohte. Dort war man also befriedigt durch die getroffenen Vorkehrungen, weil man die bekannt ge« g benen Ursachen des Ereignisses verstand und die Folgen vor Augen hatte und weil auch wohl noch in frischer Erinnerung war, was gewisse Eventualiläten für Nachtheile bringen, wenn ihnen nicht rechtzeitig begegnet werden kann. — Dagegen wurden in Dresden die daselbst gegebenen zwei Signale; 1 Schuß zur Vorsicht, als das Eis in Böhmen gebrochen war und zwei Schüsse, als das Eis zum ersten Male — im Januar — in Sachsen zum Gehen kam, mit Mißtrauen betrachtet, als un- nöthiger Lärm bezeichnet, was die Rücksicht auf das Wohl der Uferanwohner dictirle; ja man ging sogar soweit, dem starken Eisschutze in Tetschen, wie er von den ältesten Bewohnern dort noch nicht gesehen worden, vom Anbeginn an die Lebensfähig keit abzusprechrn, wiewohl man hier rechtzeitig erfuhr, daß die durch eine Ueberfluthung — bei 17 Fuß Wasser am Tetschener Pegel — bedrohten Wohnungen daselbst geräumt, waren, Ret- ungsfahrzeugs bereit standen und Nothsignale gestellt wurden, ndem jede Stunde das Ueberströmyi und Durchbrechen des Ro- awitzer Winterhafens befürchtet werden mußte. Als aber eud- ich der Tetschener Schutz keine Ente war und blieb, vielmehr >ei dem .event. plötzlichen Eintritte mehrtägigen Regen« und hohe« Wassers zu begründeten Befürchtungen auch für die sächsische Elbstrecke Veranlassung gab: da erging man in Dresden sich in Formen und Wortklaubereien und rüHte auf höchst anstän dige Weise, (?) wenn eine Depesche einen wörtlichen Datum nicht, wohl aber nur einen vernünftigerweise greifbaren trug; man hätte sich selbst gern mit der Natur gezankt, wenn das Element zufällig drei Tage lang nichts von sich hören ließ; man begnügte sich hier damit, daß weitere Signale und selbst das dritte nicht gegeben wurden, weil die beiden ersten im Regulative vorgeschriebenen Zeichen man ja schon für über flüssig hielt, man sah die ganzen getroffenen Vorkehrungen für unnöthig an, weil momentan kein E s auf dem Strome sich zeigte, gleichwohl monirte man in noch kräftigeren Tönen später, daß der endliche gefahrlose Fortgang dsS Eises wieder gar nicht mit Schüssen declarirt wurde. — Eine noch abweichendere An sicht aber wurde jüngst von der sächsischen Oberelbe her zu Tage gefördert, denn in Nr. 54 der constitutionellen Z-itung vom 6 März 1864 fragen Schandau und Rachen: „Wo blei ben bei der am 29. Februar d. I. strttgefundenen Eisfahrt di« officiellen Signale auf dem Bahnhofe zu Krippen und von der Festung Königstein? und wozu nützt das Regulativ rc. die durch dasselbe vorgeschriebenen Signale nicht gegeben den? Wir sind aber von competenter Stelle ermächtigt, den Betreffenden zu antworten, wie folgt: „die Behörde nimmt Wünsche deS Publikums recht gern entgegen, wenn es ihr offen und anständig entgegen kommt. Hat man im vorliegenden Falle es aber nur mit Leuten „im geschlossenen Visir^ zu thun, so genügt auch die einfache Thatsache als Antwort, daß am SS. Februar das Eis bei Sonnenschein Krippen passirt hat, sodaß ein Fackelsignal nicht am Platze gewesen sein würde, ebeuso berührte dasselbe Königstein wie Krippen gefahrlos, mithin war an beiden Orten, nachdem das Vorsichtssignal bereits beim Eingänge von Niedergrund, an der sächsichen Obre» elbe gegeben worden, ein nochmaliges Zeichen um so über flüssiger, als in und bei Schandau bereits das gefahrlose Ereigniß durch mehr als ein Dutzend Böllerschüsse angekündigt war, so daß die Beamten von der ihnen -ugewiesenen Berech-