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für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Thead« DrMch. Mo«ta«. den 18. J-nuar 1864. M» LS Dresden, den 18. Januar. — Dem Vernehmen nach sollen zum 1. Februar 2 Ba taillone der Brigade Max nach Dresden in Garnison verlegt werden. — Die Zahl der hier lebenden Polen nimmt fortwährend zu. Nicht selten kommt es vor, daß dieselben ohne alle . Pässe und Legitimationen hier eintreffen, so daß die Polizeidireetion sie darum ausweisen will. Es ist auffällig bemerkt worden, , daß die betreffenden Paßlosen hierauf die Int rvention des französischen Gesandten angerufen haben und von diesem mit ' ' Legitimationen versehen wo» den sind, infolge dessen sie von der Polizei die Erlaubniß zum fernern Aufenthalt erhielten. lV. A.) — -f Das Räthsel ist gelöst! In Nr. 324 dieser Blätter vorigen Jahrganges brachten wir unter der Devise: „Ein Bart, der 80 Thaler kostet", einen Artikel aus Alt-Löbau, in welchem erörtert wurde, daß der Bart den Mann ziere und daß der Stadtrath daselbst auf Grund einer Beschwerde des Ge- meinderatheS dem Turnlehrer und Ceremonicnmeister Flicke, ei ne« Mann von 68 Jahren, dem die Natur einen Bart L la Vater Jahn verliehen, eröffnete, entweder den Dienst eine- Ce- remonienmeisters aufzugeben, oder in den nächsten 8 Tagen sei nen Lippen- und Kinnbart gänzlich zu beseitigen, auch so lange er den Dienst bekleidet, nicht wieder wachsen zu lassen. Dies geschah am 10. November 1863 zu Alt-Löbau und zwar des halb, weil eS unangemessen sei, wenn bei Trauungen und Tauf- Handlungen „fremden Personen und schwangeren Frauen eine so ungestaltete Bedienung hingefleklt wird". So weit He- richteten wir das Kaetum in der genannten Nummer und schlos sen mit der Bemerkung: „Und so steht zu erwarten, was aus dieser haarigen Geschichte noch werden wird " Das Räthsel ist nun gelöst! Der Kirchendiener Flicke hat noch seinen Bart und auch noch seine 80 Thaler. Wie geht das aber zu? Ganz einfach. Flicke befolgte den ersten Theil der stadträthlichen 'Verordnung, das heißt, er gab den Dienst eiqe- Ceremonien- meistrrS auf und eine Anzahl thatkräftiger Löbautt machte sich zusammen und zeichnete jeder Einzelne eine jährliche bestimmte Summe, so daß der 68jährige Kirchendiener nunmehr (ohne den Stadtrath) dennoch alle Jahre seine 80 Dhäler ausgezahlt erhält So geht'- viribus unitis — mit vereinten Kräften. Wahrlich ein seltener^ aber edler Zug. Referent, der denk harrenden Publikum dieses Räthsel hiermit gelöst hat, erinnert blos schließlich noch daran, daß in Frankreich, in Holland, in ^Belgien, ja auch in Preußen sich selbst die hochgestellten Da men nicht entsetzen, wenn die Patres Kapuziner barfuß und mit den mächtigsten Bärten Tauf- und Trauhandlungen als Priester verrichten. Es versteht sich dah^r von selbst, daß auch die Kirchendiener, die ja selvst bebärtete, barfüßige Mönche sind, ihre Functionen als solche verrichten. Man würde sich dort Wundern, wenn eS anders wäre! — si Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 18. (Schluß.) Um 11 Uhr tritt «in Dieb auf hie Arr- der sich durch einen E nspruch ebenfalls von Arer Beschuldigung reinwaschen will. Es kann ihm aber nicht He lingen ; denn die Voracten weisen eine wahrhaftige magna vdarta von Diebstählen und Strafen auf. Sein AeußereS ist schreck lich. AuS dem unrasirten, mit starken blondgrauen Bartstoppeln verbarrikadirtem Gesicht schauen zwei unheimliche, lauernde, grau blaue Augen hervor. — „Die Nacht sieht in den Tag", sagt der Dichter. Sein Schweigen spricht dennoch laut für ihn. Die Kleidung, der ganze Habitus kennzeichnet einen Vagabonden, der es mit Mein und Dein nicht so genau nimmt. Johann Carl Christoph Thomann ist 33 Jahre alt und zu Dresden ge boren. Er ist nichts — nur das ist er. womit ihn Herr Staatsanwalt Held kennzeichnet — ein notorischer Dieb. Trotz seiner 33 Lebensjahre hat er schon viele derselben hinter Schloß und Riegel zugebracht. Im Gefängniß saß er (natürlich stet» wegen Diebstahls) in den Jahren 1857, 18"9 (2 mal), 1861 und 1862. Im ArbritShause saß er bereits 3 mal, nämlich 1861 zweimal und einmal 1863. Seine Sache ist folgend«. Am 27. November 1863 Mittags kam Thomann in d«L Woh nung dcS Handarbeiter- Riesch (?). Er wollte die dortig« Hat»' hätten» fragen, wieviel et ihr schuldig sei. Sie war aß nicht zu Hause, eS wurde ihm bedeutet, daß sie erst AbM 6 Uhr heim käme. Das hinderte den Thomann aber nicht- da zu bleiben. Riesch ging während der Zeit, nachdem «k gegMen, einmal hinaus in den Garten, um nach der Wäsche Haschen. In einem offenen Kästchen an der Wand der Wohnstube hing «ine silberne Taschenuhr. Als Riesch im Garten stand, trjarSn in der Stube nur Thomann und die Wittwo Schöner zurückgeblieben. Um freies Feld für seine langen Finger zu haben, schickt« Tho» maNn die Alt« nach Schnaps Während dieser Zeit stahl er die Uhr von der Wand. Die Schöner kam wieder- di« Riesch auch: Sie tranken alle drei einmal und dann ging — est war gegen 2 Uhr — Thomann ab. Um 2-s Uhr wollte Riesch seine Uhr aüfziehen, sie war über all« Berge mit — Thomann, d-nn die Wittwe bekundete sofort, daß sie den ungebetenen Gast »st habe nach der Wand schicken sehen. Es kam zur Anzeige und zur Verhaftung Thomann- und in Rücksicht auf seiner MG- fäyigkeit erhielt er 1 Jahr Arbeitshaus «eg« einfachen Diebstahl». Sein« einige Ausrede ist, er sei mchtnünn zu jener fatalen Stunde in der Stube des Riesch gewesen. Las wird nicht geglanbt. Gegen da- Jahr ArbätShanS erhebt er Einstmuh. Herr Staatsanwalt Held meint, dm Uhrendiebstahl köane nur die Wittwe Schöner oder Thomann verübt haben, da sie beide nur in der Stube warm. Da -aber die 68jährige Wittwe eine stets unbescholtene Frau, Thomann aber «in notorischer Dieb ist, so beantragt er die Bestätigung de- ersten Bescheide». Das Glvcht gab auch diese Bestätigung „aus vorigen Gründen, da- nen brizutreten gewesen." -7- Der Freitag in der GerichtSwvch« geht fast nie ohne Verhandlung« ab, w« die folgende, die ans bloßew Zänkereien, gewöhnlich im WirthShause, beruhen. DaS GerWamt Döhlen mußt« die Privsitanklagesache deS Carl Au- MMW M-KZntvn. Kriel r MUst« vlk or, v» nMch emeb.Hagch ck nütt SchLnVmr