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falle« und Stockungen überall veranlassen), so bedingt auch im luug bringt der heutige Lag. Der Zuhvrerrau« ist nur schwach Zustand der Bühne eine möglichst baldige Renovation, da das Gebälk vom Schwamme sehr stark angegriffen sein soll, ein« Folge der Uebertretungen der Elbe, welche die Souterrains des Theaters allemal unter Wasser stellt — Einen richtigen Grundsatz sprach am Freitag in der 2 Kammer der.Viccpräsident, Oehmichen auS: daß ein Abgeordneter, wenn seine Privatsache zur Sprache in der Kammer kommt, sich aus dem Saale zu entfernen habe, um nicht durch seine zufällige Eigenschaft als Abgeordneter seine Privatangelegenhei ten zu unterstützen. Veranlassung zu dieser Rüge bot eine Rede des Abg. Mehnert, der sich bitter darüber beschwerte, daß er vom Staate keine Unterstützungen erhalten habe für die Schä den, die i. I. 1858 die Mulde in seinem Grundstück angerich tet habe. Hoffentlich erhalten die Wähler des genannten Abg. hiervon Kenntniß, denn wenn dieselben neulich erklärten, ge wisse Heiterkeit erregende Stellen in der Rede ihres Abg. nicht gefunden zu haben, so scheinen sie nicht zu wissen daß die ste nographischen Niederschriften eines jeden Landtagsredners diesem erst zur Correclur vorliegen. — Laut Kirchcnnachrichten sind in Dresden im Jahre 1863 geboren worden 5544- Diese bestehen in: 4169 Ehel. und 1375 Unchel. Gestorben sind: 4363. Nämlich: 167 Wittw'er, 389 Wittwen, 534 Ehemänner, 409 Ehefrauen, 286 Junggesellen, 255 Jungfrauen, 2323 Kinder. Getraute Paare 1356. Connnunicanten 56223 Es sind daher in diesem Jahre 93 Paar Getraute, 596 Geborene, 3224 Communicanten und 596 Gestorbene mehr als im Jahre l862. — Nach dem Amtsblatt für die landwirthschaftlichen Vereine hat das Finanzministerium die sämmtlichen Oberforst- meistereien angewiesen, das Einsammeln der Maikäfer im näch sten Frühjahre in den Staatswalduugen mit allem Eifer und Nachdruck betreiben zu lassen, auch zur Herstellung gemeinschaft licher Verbände für diesen Zweck mitzuwirken. — Der Austritt des einen von hier flüchligen Geldwechs lers hat einem hiesigen Jndustrieritter Veranlassung gebeben, den Vorfall zu seinem Nutzen auszubeuten. Unter dem Vor geben, daß ec bei dem fraglichen Geldwechsler conditionirt, und durch seinen Austritt seine Caution von 400 Thalern verloren habe, hat er das Mitleiden eines hiesigen hohen Beamten für sich zu erregen und von ihm Geld zu entlocken versucht. Es ist ihm dies aber nur höchst unvollkommen gelungen, und nach träglich durch die Polizei vermittelt worden, daß sein Vorgeben überhaupt erlogen war — Gestern sollte ein Bettler von einem Gensd'arm ver haftet werden. Er ergriff aber die Flucht und entledigte sich dabei eines Zettels, der sich nachträglich als ein Leihhausschein erwies, gegen den eine Parthie Wäsche verpfändet ist. Daß die letztere irgendwo entwendet worden ist, bedarf Wohl nichr erst der Erwähnung, und da nachträglich auch der Bettler wieder erlangt wurde, so steht zu erwarten, daß er sich wohl auch Herbeilasien wird, den Ort zu bezeichnen, wo er die Wäschflücke gestohlen hat. — Trotz der anhaltenden starken Kälte sieht man die Paffanten der Promenaden in der Nähe des Zwingerteiches länger als sonst dort verweilen; denn alle freuen sich des muntern Lebens und Treiben- der auf der Eisfläche auf- und abgleitenden Schlittschuhläufer. Namentlich war dies Freitag Abends der Fall, wo etwa 30 junge Kaufleute, mit fackelähn lichen Windlichtern in den Händen, sich durch Aufführung von Polonaisen, Contretänzen, Quadrillen, Frontmärschen re. be lustigten. Es gewährte aber auch einen herrlichen Anblick, die mit Wndesschnelle dahin eilenden Gestalten, vom Scheine der bunten Laternen beleuchtet, über die Spiegelfläche des Teiches laufen zu sehen, und nur ungern verließ man, vom Froste ge zwungen, dieses schöne Schauspiel. Wie wir vernehmen, war dieser Facke'corso von einigen Mitgliedern eines hiesigen Privat- Vereines arrangirt und soll, da er allgemein Anklang gefun den, nächsten Dienstag Abend mit Musikbegleitung wiederholt werden. — -f Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 15 Januar. Vier öffentliche und eine geheime Ginspruchsverhand- besetzt. Die erste Sache spielt am Gerichtsamt Moritzburg mtd zwar ist rS eine Privatanklage "des Gerichtamtmanns Böttgrr und der Amtsaetuarien Geyer und Grille zu Radeberg Wider den Advokaten Günther von Bünau ebendaselbst. Mochte der Beklagte mit seiner Praxis nicht zufrieden oder gegen sein« Kläger eingenommen sein, kurz und gut, er veröffentl.chte in der Nr. 5 des Wochenblattes für Pulsnitz, Moritzburg, Rade berg, Radeburg u. s. w am 27 Januar 1862 einen längeren Artikel, in welchem er sich darüber ausspricht, daß ihm seine Praxis verkümmert werde, er müsse, auf Gott vertrauend, sich nach etwas Anderem umsehen, sein Haus und Hof verkaufen, damit er sein ferneres Fortkommen habe, da er die Gunst des Gerichtsamtmanns Böttger und der genannten Amtsaetuarien nicht besitze. Namentlich soll er durch das „liebreiche Ver salien" der genannten Radeberger Herren zu diesem Entschluß gekommen sein. Letztere Drei denuncirten nunmehr den Advo» aten von Bünau und verlangten die Bestrafung 1) in Bezug auf den Artikel 128 des Strafgesetzbuches, wegen öffentlicher Mittheilungen, durch welche die Regierung, öffentliche Behörden, oder staatsrechtlich bestehende Körperschaften, oder einzelne Be rufshandlungen dieser öffentlichen Organe einer tadelnden Kri tik unterworfen sind, wenn damit Erdichtung oder Entstellung von Thatsachen verbunden ist, wenn dabei den genannten Or ganen Beweggründe oder Absichten untergelegt, Eigenschaften oder Benennungen beigelegt werden, welche im Publicum Haß oder Verachtung gegen dieselben zu erregen geneigt sind; 2) in Bezug auf Beleidigung und 3) in Bezug auf Verleumdung. Nr. 1 lehnte das Gericht ab, indeß auf 2 und 3 ging es ein. Das Gericht verurtheilte Herrn von Bünau zu einer Geldbuße von 50 Thalern, Tragung der Kosten und Veröffentlichung de- Urtels in dem genannten Wochenblatt. Das Gericht ersah in dem Artikel einrn Spott und den Vorwurf, daß die Kläger von ihrer persönlichen und amtlichen Stellung Mißbrauch gemacht. Von diesen 50 Strafthalern kommen 30 auf die Beleidigung deS Gerichtsamtmanns und 20 auf die Beleidigung des einen Ac- tuars. Gegen dieses Urtel erhob von Bünau im Allgemeinen Einspruch und documentirt diesen in mehreren Eingaben, von denen die Quintessenz ist: „Ich habe die Kläger weder beleidi, gen, noch verleumden wollen." Wenn er von „liebreichem Verhalten" des Gerichtsamtmanns spreche, so stelle er da- b:i alle Beleidigung und Verleumdung in Abrede: er habe noch kein Kind beleidigt, geschweige denn Jemanden verleum det. Der Gerichtsamtmann sei ein liebenswürdiger geachteter Mann, er habe ein liebreiches Verhalten, daher weise er, der Beklagte, alle Satyre, allen Spott zurück, der ihm in die Schuhe geschoben wird. Durch das liebrei he Verhalten sei ja der Rechtscandidat Henschel sogar Bürgermeister geworden und habe eine große Praxis erhalten. Er, der Beklagte sei ein Mann, der wie Jesus Sirach seinen König ehrt und Gott fürchtet. Er gehöre keinem politischen Vereine an, er habe Tag und Nacht im Dienste des Herrn und der geliebten Mensch heit zugebracht u. s. w. Unter Anderen führt er auch noch an, daß der Gerichtsamtmann einen Actuar sehr begünstigt und sogar mit ihm Brüderschaft gemacht. Der Gerichtshof setzte dem Einspruch folgendes Urtel entgegen: „Günther von Bünau wird von der Anklage wegen Verleumdung freige sprochen, aber wegen Beleidigung der Kläger 30 Thaler Strafe und die Kosten tragen." — Die zweite Sache spielt in Meißner'- Restauration am 2. Juli 1862, am Feste des heiligen SylviuSj Es war Nachmittags, kurz nach 2 Uhr, da saßen in der ge, nannten Restauration, im Hofe unter dem Glasdache mehrere Schauspuler des hiesigen zweiten Theaters und ein Journalist. Sie wann lustig und guter Dinge, eine Menge schäumende Biertöpfchen machten die Runde um den Tisch, das Gespräch wandelte in Einst und Scherz von Diesem zu Jenem und so zurück. Zwei Schritt davon saß, an einem andren Tisch Lud wig August Collberg (nicht Eilberg, wie am schwarzen Bret und in dem Blatte «»gekündigt steht,) jetzt in Löbtau wohn haft. Die Anklage sagt, er soll sich in das Gespräch der Lu stigen gemischt und dabei gesagt haben: „Ihr Schauspieler vom zweiten Theater, Ihr dürft gar nicht groß thun; denn Eg«