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«tsch. tSgl.Mor« 7 Ahr. Jnstr«t« werden bi« Abend» v, Sonnt, bi« Mittag» IS Uhr angenom men in der Expedition r Marienstratze 18. «bonnement viertelt»»»!. »»OS. bei unentgeldltcher Liefern«« «es Sau«. Durch die L. Post vtirttl« jährlich rr Rgr. Ekn»eln« R»S- mern 1 Rgr. HageökatL für UiiterhaltuiU imd Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. - i -Ä - M« 1G4 Donnerstag, den 13. Juni 1863. Anzeigen i. dies. Blatt», da« »urHeit in 78Üt> Trempl. ^^«rsMeint^finder^eine^tkfosqr^^ Dresden, den 13. Juni. — Se. Maj. der König hat genehmigt, daß der Ritter gutsbesitzer Kammerrath Carl Friedrich August Freiherr Dathe von Burgk auf Burgk da« von Sr. Maj. dem Kaiser der Franzosen ihm verliehene Offizierkreuz des Ordens der Ehren legion annehme und trage; ebenso dem früheren Vorstande des Gerichtsamts Riesa, Gerichtsamtmann George Job v. Carlowitz die wegen überkommenen Dienstunvermögens nachgesuchte Ver setzung in Ruhestand mit der gesetzlichen Pension, unter Be fassung seines Titels und Ranges, bewilligt. — Wie schon erwähnt, beabsichtigt Se. Maj der König in der Zeit vom 22. bis mit 27. Juni einen Theil der Ober lausitz zu bereisen und nach den bis jetzt getroffenen Disposi tionen auf dieser Reise Königsbrück, die Steinbrüche bei Häßlich, Bischheim, Elstra, Kloster Marienstern, Bad Marienborn, Ro senthal, Königswarthe, Luga, Kleinwelke, die Kohlenwerke bei Merka, die Thonwaaren-Fabrik Margarethenhütte, Budissin, Weigsdorf, Oberkunewalde, Löbau, Neugersdorf, Seifhenners dorf, Leutersdorf, Zittau, Großhennersdorf, Herrnhut, Bern stadt, Kemnitz und Wendisch-PaulSdorf zu besuchen. — Nach einer dem Ministerium des Innern zugekomme nen amtlichen Mittheilung ist am 10. d. M. in der Bank von Warschau ein Diebstahl von 3,500,000 Rubel verübt worden, worunter sich 3,200,000 Rubel in polnischen Pfandbriefen be finden. Die letzteren können zwar zur Zeit noch nicht näher bezeichnet werden, das Ministerium des Innern findet sich je doch unerwartet der etwa noch anher gelangenden speziellen Nachrichten veranlaßt, dem Publikum vorläufig die größte Vov sicht bei dem Ankäufe von Werthpapieren der gestohlenen Gat tung zu empfehlen. — -f Oöffentliche Gerichtsverhandlungen vom 12. Juni. Die zwei ersten der heutigen Einspruchsverhandlungen fielen aus. — Um halb l l Uhr tritt ein junger Mensch von 17 Jahren vor den Richter hin, angeklagt der Beschädigung fremden EigenthumS unter erschwerenden Umständen beim Ge richtsamt Döhlen. Der jugendliche Bergarbeiter Carl Friedrich Frenze! ist aus Nieder-Pesterwitz gebürtig und noch nie bestraft. Der GenSd'arm Liebich machte am 7. Februar beim Gerichts amt Döhlen die Anzeige, daß in der vorhergegangenen Nacht eine Menge Barrierensteine auf dem Wege von Potschappel nach der rothen Schenke zu auf die frechste Weise zerschlagen seien. Der Verdacht fiel alsbald auf den Bergarbeiter Frenzel, der heute vor unS steht. Das GerichtSamt Döhlen verurtheilte ihn wegen dieser muthwilligen Beschädigung zu einer ^wöchentli chen Gefängnißstrafe und Tragung der Kosten. Er gestand seine That zu und entschuldigte sich damit, daß er sie blo» aus rei nem Muthwillen verübte. Im Namen des Sohne- erhebt der Vater Frenzel Einspruch gegen diese» Uttel, das erscheint ihnen zu hoch. Ich bemerke noch, daß der angerichtete Schaden an dm Straßmsteinen auf 7 Thlr. 15 Ngr. taxirt ist. Der hin» zugezogene sachkundige Taxator meinte, wie da» Protokoll er zählt, daß die abgeschlagenen Stücke wieder mit Eement ange setzt werden könnten. Jndeß, Herr Staatsanwalt Held behaup tet, daß der Schaden ein weit größerer sei, als 7h Thaler. Die Steine seien werthlos für den betreffenden Zweck geworden. Ueberhaupt sei der rohe Vandalismus der Bergleute jener Ge gend bekannt, darüber ertönten vielfache Klagen. Es sei daher wohl nöthig. daß der Gesellschaft einmal ein Exempel statuirt werde. Herr Held beantragt die Bestätigung der 12 Wochen. Es blieb auch dabei. — Nunmehr folgte eine geheime Sitzung, betreffend eine Privatanklagesache der Antoinette Vetter Wider Johanne Eleonore Mros, in welcher Herr Advocat Richard Schanz vertheidigte. — Den Schluß bildete eine nächtliche Seme im Gehöfte des Gasthofes zum goldenen Löwen in Pill nitz, dem Carl Friedrich Hänisch am 13. December 1862, an welchem Tage sich die Prügelei zutrug, noch gehörig. Die Sache war kurz so: Die 27 Jahr alte, unverehelichte Amalie Auguste Wilhelmine Papsdorf, diente im vorigen Jahre bei dem Fleischermeister Karsch, der im Gasthofe zum goldenen Löwen in Pillnitz sein Geschäft hat. Am genannten 13- December Abends in der 10. Stunde war in der Behausung des Hänisch Zank und Streit. Die Papsdorf kam in den Hof, um ein« Fahrt. Wasser zu holen. Da sie dm Zank hörte, so stellte sie, wie das ja gewöhnlich fast immer geschieht, die Wafferkannen eine Weile hin und mochte Wohl auch, wie Hänisch behauptet, wirklich gehorcht haben. Auf einmal kommt Letzterer von hinten auf sie zu und mit den Worten: „Sie verfl Canaille gehören nicht in meinen Hof, ich will Sie hier horchen lehren!" schlug er sie mit einem geknüpften Ledernem»» auf den Kopf und auf den Rücken, wo er gerade hintraf. Au ßerdem soll er sie niedergeschlagen und ihr die Kleider zerrissen haben. Wilhelmine holte nun einen Besen, der Kampf sollte von Neuem beginnm, und eS ging auch wieder los. Aber Hänisch entriß ihr natürlich alsbald den Besm, drehte ihn um und bearbeitete nun mit den Worten: „Verfl— Kanaille, jetzt Hab' ich Dir endlich eins auSgewischt!" dergestalt den Kopf der weiblichen Gegen partei, daß die Zinken de- Haarkammes 2 Zoll tief hinein fuhren und nach Aussagen der Aerzte sehr schwer Wiede« heraus zuziehen waren Wilhelmine klagte nun gegen dm Hänisch beim GerichtSamt Schönefeld wegen Beleidigung und Körperverletzung und dasselbe verurtheilte ihn zu 8 Thlr. Geldstrafe und 3 Thlr. Schmerzensgelder für die Geprügelte. Das ist der Klägerin zu wenig, sie will ihren Gegner strenger bestraft wissen. Sie erhebt Einspruch. Hänisch, der nicht zum Termine heut erschie- nen war, giebt das Hauptsächlichste wohl zu: Er habe zuerst nicht mit dem Riemen geschlagen, sondern sie ruhig wegen de- Horchms zur Rede gestellt. Da hätte sie geäußert: „Sie haben mir gar nichts zu sagen, ich sehe hier in den Mond! ' Die Geschichte mit dem Besm ist nicht ganz richtig. Sie sei zuerst mit dem Besm auf ihn losgegangen, er habe sich nur gewehrt und ihr allerdings ein paar Hiebe gegeben. Der Gerichtshof erhöhte heute die vom Gerichtsamt Schönefeld zudictitte Geld strafe von 6 auf 20 Thlr Alle- Uebrige bleibt ' — Der Stadtrath verbittet das Baden in freier G.be M DW iMZ " . .- /E