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«tttai» 1» U. angtno««t» t» -r Lxpedttto«: Marienstraße IS. »»»»tzeldl. Litftri«»g t»'< Ha«« , »«» dt, «. Pok vtrrtchährltch A »» Ngr. Gin^int «««»<r» Hageklatt für UutcrhaltMg und Geschäftsverkehr. Mittedaeteur: Theodor Droblsch. »o LS» Sonnabend, den 3. Mai 1862. Anzeigen t- dtrs. Blatte, da« zur Zeit in 8S>X) »re«pl- erscheint, finden eine erfolgreiche Verbreitung. Dresden, den 3. Mai — Se. König!. Majestät hat dem Major a. D. und Rittergutsbesitzer Serre auf Maxen das Ritterkreuz des Albrecht- ordens verliehen. — Nach einer Bekanntmachung der k. Kreisdirection wird die Hauptwahl für die Gewerbekammerabtheilung der in Dres den zu errichtenden Handels- und Gewerbekammer in sieben Wahlabtheilungen erfolgen, deren erste die innere Stadt Dres den nebst der Pirnaschen Vorstadt, die zweite die übrigen Theile der Stadt, einschließlich Stadt Neudorf, die dritte die Bezirke der Gerichtsämter Dresden, Döhlen, Moritzburg, Nadeberg, Schönfeld, Stolpen, Wilsdruff rc., die vierte die Bezirke von Allenberg, Dippoldiswalde, Frauenstein, Gottleuba, Lauenstein, Saida, Tharand rc, die fünfte die von Königstein, Neustadt, Pirna, Schandau und Sebnitz, die sechste die von Meißen, Lommatzsch, Radeburg, Riesa und die siebente die von Brand, Freiberg und Nossen bilden soll. In jeder dieser 7 Wahlab- theilungen sind 2 Mitglieder für die Gewerbekammer zu wählen. — -f Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 2. Mai. Von den heut angekündigten fünf Einspruchsverhand lungen bietet die erste gar kein Interesse dar, das müssen die Parteien auch selbst gefühlt haben; denn sie sind gar nicht er schienen. Der Actuar Leißring hat bei der verw. Flade ge wohnt, ihr das Logis gekündigt und in Folge dieser Kündigung, die der verw. Flade nicht zeitgemäß erschien, hat sie dem Leißring einen Brief geschrieben, aus welchem er einen ihm gemachten Vorwurf von Gesetzesunkenntniß herausgefunden Die Ange klagte, deshalb mit 1 Thlr Geldstrafe und Tragung der Kosten belegt, hat gegen dies Erkenntniß des Gerichtsamts Dippoldis walde Einspruch erhoben, weil sie den Leißring gar nicht be leidigen, sondern nur ihre Civilansprüche geltend machen wollte. Der Gerichtshof sprach sie vollständig klagfrei. — Die zweite Sache hat einen gemüthlichen Charakter und erregt sowohl am Gerichtstisch als im Publikum hie und da Heiterkeit. Die Wil helmine Freudenberg hat den Schuhmacher Ulbricht zu Radeberg zum Vater eines Kindes, das auf dem Wege ehrloser Liebe auf den Schauplatz dieser Welt getreten. Die Frau Mutter ver klagte den Herrn Vater, welcher wegen Alimenten verurtheilt und von ihr wegen Bezahlung gemahnt wurde. Da hat nun August einen Brief an seine Wilhelmine geschrieben, einen Brief, den sie nicht hinter den Spiegel gesteckt, sondern dem Gerichtstische anvertraut hat. Er enthält für eine Dame sehr zweifelhafte Complimente, wobei er sie zu einer höchst undelicaten Leckerei einladet. Natürlich wollte sie das nicht und hat den Ulbricht verklagt, welcher wegen dieser Beleidigung zu 2 Thlr Geld buße und Tragung der Kosten verurtheilt worden ist. Sein Einspruch hat keinen Erfolg. — Zwei fernere Diebstähle fallen in den Wirkungskreis des schönen Geschlechts Am 2o. März war eine gewisse Großmann auf der Badergasse noch Besitzerin eines Damentuchmantels, das heißt Vormittags, Nachmittags war es schon Fräulein Auguste Kludig. Fischergaffe 1 l, die ihn gestohlen und sofort an einen Juden für lü Ngr. verkauft hat. Der Mantel hing im unverschlossenen Vorhause. Natürlich will sie ihn nicht gestohlen, sondern von einer unbekannten Frauens person gekauft haben. Einerseits aber hat man bei ihr während der Haussuchung auch die Handschuh gefunden, die im Mantel steckten, andererseits aber ist Fräulein Kludig schon viermal wegen Diebstahl mit Gefängniß, einmal mit Arbeitshaus von 4 Monaten und mehrere Male polizeilich bestraft. Wegen des Manteldiebstahls in Höhe von 2 Thlr. 4 Ngr. hatte man ihr nun abermals 4 Monate Arbeitshaus zudictirt, wogegen sie Einspruch erhob, der aber nichts nützt. — Ihre Nachfolgerin, Rosine Kreutz, sitzt bereits schon wegen eines früheren Diebstahls im Arbeitshause, konnte also zu ihrer heutigen Verhandlung nicht erscheinen. Sie hat schon oft gestohlen und deshalb einige Male Gefängniß und auch Arbeitsstrafe erhalten. Außerdem aber hat sie bereits gegen 50, mit Worten: „fünfzig" Polizei strafen erlitten. Trotzdem hat es ihr neulich gefallen, wieder einmal lange Finger zu machen und eine Menge Wäsche, ganz frisch vom Trocknenplatze, dann Röcke, Schürzen und Kopfkissen im Werthe von 1l Thlrn. zu entwenden. Die ihr dafür er- theilte einjährige Zuchthausstrafe ist ihr freilich, da sie eben im Arbeitshause schon wohnt, zu hoch vorqekommen. Aber es blieb dabei. — Die letzte Sache, Privatanklage, dreht sich um einen vermeintlichen Bettdiebstahl. Dem Schneidermeister Hermstädt ist die Frau gestorben und als Stellvertreterin im Haushalt engagirte er eine gewisse Emilie Kahleis. Eines Tages sollte sie die Betten „aussacken," das heißt die Federn umschütten. Bei der Gelegenheit soll sie, als Hermstädt sich gerade auf kurze Zeit aus der Stube entfernte, ein Bettstück entwendet haben. Die Kahleis hat nun gegen diese Anschuldigung, die er sogar vor einem Polizeigendarm ausgesprochen, gerichtlich geklagt und Hermstädt ist zum Eide aufgefordert worden. Schwört er ihn, dann ist er klagfrei, schwört er ihn nicht, dann muß er wegen Verläumdung 5 Thlr Strafe zahlen. Gegen dies Erkenntniß hat die Klägerin Einspruch erhoben und neue Beweisaufnahme verlangt. Die Zeugin Küpe weiß aber eben auch nicht mehr zu sagen, als daß ihr der Beklagte von dem Bettdiebstahl der Kahleis erzählt habe. Sie wird nicht vereidet Das frühere Erkenntniß wird im Wesentlichen bestätigt. — Seiten des Militärgouvernements der Residenz wird darauf hingewiesen, daß die Exercierplätze der Garnison wäh rend der Exercir- und Schießübungen weder von Erwachsenen noch Kindern betreten werden dürfen und nach Befinden gegen dieses Verbot Handelnde der Polizei übergeben werden werden. — Bei hiesiger Sparkasse sind im Monat April d. I. 45,551 Thlr. von 2808 Einlegern eingezahlt und 37,372 Thlr. an 1639 Parteien zurückgezahlt, mithin ein Totalumsatz von 82.923 Thlr. erzielt, dabei aber 394 neue Bücher ausgestellt und 352 erloschene Bücher zurückgeliefert worden. — Beim Leihhause sind in gleicher Zeit 25.018 Thlr. auf 7216 Pfand scheine ausgeliehen und 24,609 Thlr. auf 71 l 6 eingelöste Pfän der zurückgezahlt, mithin ein Totalumsatz von 49,627 Thlr. er zielt worden.