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«rsch. tSgl. Morg. 7N-r. Inserat« werden b. Abnnd-K, Sonnt, dt« Mittag- ll> angenommen in der Expedition: Johanuesallce u. Waisenhausstraße k. Hageökatt Abonn. viertellährllch »0 Ngr. bet mrtnigeldl. Llrserung tn'S Hau« Durch dir K. Post viertejjährllch 22 Ngr. Einzelne Nummern 1 Agr. für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. Anzeigen i. dies. Blatte, das zur Zeit in 5Ä)0 Äxempl erscheint, finden eine erfolgreiche Verbreitung. 4. Sonnabend, den 4. Januar 1862. W. H Dresden, den 4. Januar. — Se. Maj. der König hat den zeitherigen Secretair bei der Kanzlei des Appellationsgerichts zu Budisfin Karl Theodor ' Albert Siebdrat zum zweiten Staatsanwalte am Bezirksgerichte Chemnitz ernannt sowie dem Leutnant Pfarr vom Fußartillerie- Regimente, die wegen überkommener Untüchtigkeit zum Mili tärdienste nachgesuchte Entlassung aus der Armee bewilligt. — Se Maj. der König hat dem charact. Oberroßarzt 0 Trautvetter vom Garde-Reiter-Regimente, bei seiner Entlassung aus der Armee die Erlaubniß zum Forttragen seiner Uniform ertheilt. — I. k Hoh. die Frau Kronprinzessin hat, wie seit einer Reihe von Jahren, so auch an dem vergangenen Weihnachts feste, wieder fünf Knaben und fünf Mädchen in Oberwiesenthal mit vollständiger Kleidung beschenkt, auch eine beträchtliche An zahl Lagerdecken dorthin gelangen lassen. — Wegen Krankheit Sr. Excellenz des Herrn wirkl. Geh I Raths v. Lüttichau hat Se. kgl. Hoh. Prinz Georg den die ^ Wohnung Sr. Excellenz einschließenden Theil der Langegasse 1 mit Stroh belegen lassen. — Der vor Kurzem verstorbene Herr Hofbuchdruckereibc- ^ sitzer Chr. Im. Meinold hat auch das Waisenhaus bedacht und demselben ein Legat von 200 Thlr. testamentarisch beschicken. — Nach einer Verordnung unseres Königl. Ministeriums l des Innern soll es Arbeitern und Gehilfen, die sich am 1. Jan. 1862 schon in einem festen Arbeitsverhältnisse befinden, nachge- 'Z lassen sein, das gesetzliche Arbeitsbuch erst dann sich ausstellen zu ^ lassen, wenn sie in ein anderes Arbeitsverhältniß treten. Freilich können dann auch die gesetzlich vorgeschriebenen Nach weise darüber, bei welchem Arbeitgeber und wie lange der In haber in Arbeit gestanden, ob er seinen Verpflichtungen nachge kommen rc. nicht in Bezug auf das frühere Arbeitsverhältniß in das Arbeitsbuch eingetragen werden. (Wir würden den bis herigen Arbeitern und Gehilfen rathen, sofort ein Arbeitsbuch sich ausstellen zu lassen.) — * Oeffentliche Gerichtsverhandlung am 3. Jan. In der Schneider'schen Wirtschaft betraf Gotthold Ernst Haferkorn den Johann Georg Junghanns dabei wie er mitten im Hofe eine Unanständigkeit zu begehen im Begriffe war, ver wies ihm das und bekam mit ihm Streit, bei welcher Gelegen- Aheit Junghanns auf den Boden geworfen wurde. Junghanns S. hat nun Privatanklage wegen Körperverletzung erhoben, das Gericht jedoch hat den Haferkorn nur wegen Beleidigung in eine Strafe von 5 Thlr. verurtheilt, er wolle und könne denn seine Angabe, daß der Andere zuerst auf ihn losgestürzt und er den selben nur abgewehrt habe, mittels Reinigungseldes erhärten; solchen Falles würde Haferkorn freigesprochen und Junghanns hätte die Kosten zu bezahlen. Der von Junghanns erhobene Einspruch führte eben wieder zu einer Bestätigung. — Johann Gottlieb Freund in Klotzsche ist auf Friedr. Traug. Felgner's zu Gommlitz beim hiesigen Gerichtsamte erhobene Privatan klage wegen Verleumdung zu 5 Thlr. Strafe verurtheilt wor den, weil er über Felgner's Vermögensverhältnisse nachtheilige Aeüßerungen gethan, u. a gesagt, Felgner sei dem Holzhänd ler Klare noch 1000 Thlr. schuldig, ferner sei er noch mit 800 Thlr. respective 200 Thlr. für das Klotzscher Pfarrholz im Rückstände, endlich: Felgner sei reine fertig und hanthiere nur noch mit Klare's Geld. Freund will alles dies nur so aus langer Weile hingesagt haben und hat gegen das Straferkennt- niß Einspruch erhoben. Das Gericht betrachtete nunmehr die ganze Angelegenheit nur als Verbreitung nachtheiliger Gerüchte wider besseres Wissen und setzte die Strafe auf 3 Thlr. herab. — In ckuloi jndilo und etwas angetrunken, wie er selbst aus sagt, fuhr der Markthelfer Karl Aug. Thonig mit einem Hand wagen so rapid über die Straße, daß er damit dem Polizei- gensd'arm Hartmann gegen den Leib rannte. Auf Befragung nach seinem Namen entgegnet er einige unflädige, hier nicht zu wiederholende Reden, u. a. auch: „Ehe ich meinen Namen sage, stecke ich Sie unter den Pelz" rc. Thonig wurde zu 2 Wochen Gefängniß verurtheilt und hat gegen die Höhe dieser Strafe Einspruch erhoben, wobei er sich darauf beruft, er habe den Gensd'arm nicht gekannt als solchen, da dieser nicht in Dienstkleidung gewesen. Es ist jedoch seine eigene Schuld, daß er die Legitimation des Gensd'armen mit ungezogenen Reden mehrfach zurückgewiesen. Auch hatte sich Thonig bereits dem Strafe'rkenntniß gefügt und somit erschien dem Staatsanwalt der Thonig'sche Einspruch als ein verspäteter, mithin Bestätig ung des ersten Erkenntnisses erforderlich. Das Gericht erkannte darauf, daß es bei jener zuerkannten Strafe sein Bewenden habe. — Inzwischen ist eine Einspruchsverhandlung, den Hand arbeiter Gustav Eibig vom Weißen Hirsch wegen Beschädigung fremden Eigenthums betreffend, ausgesetzt und vertagt worden. — Den Schluß machte ein in Privatklagsachen der Herren Ernst Julius Reichardt und Carl Friedrich August Liepsch als Eigenthümern der „Dresdner Nachrichten', gegen Herrn Redac- teur Julius August Schanz von Letzterem eingewendeter Ein spruch. Herr Schanz hatte ein neues Blatt hier herausgeben wollen und zu diesem Zwecke ein gedrucktes „Promemoria" ver breitet, worin in ehrenrühriger Weise die „Dresdner Nachrich ten" angegriffen wurden. Herr Schanz ward zu 20 Thalern Strafe wegen Verleumdung verurtheilt und erhob Einspruch. Es erfolgte, wie zu erwarten stand, Bestätigung. — Ueber die Rinderpest in Ungarn wird berichtet, daß bis 30. Nov. in 97 Seuchenorten von 46,849 Viehstücken 8696 von der Seuche befallen und 6775 davon verloren ge gangen sind. In Galizien hat die.Seuche an 17 Orten von 6143 Stücken 794 ergriffen, wovon bis jetzt 519 verloren gin gen. — Während der Periode vom 7. bis 14. December d. I. ist in der Ortschaft Tabor — Kuttenberger Bezirkes in Böh men — kein neuer Erkrankungsfall an der Rinderpest vorge kommen. — Vorgestern Abend wurde der pensionirte Kammerdiener Kalch dem Dorfe Uebigau gegenüber todt aus der Elbe gezogen. — Das soeben erschienene „Jahrbuch des zweiten Thea-