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Srsch. weidll— . Mittags iS kl. angenommen in der Expedition: JohanneSallee u. Waisenhau-straße S. ^ n «boun. viertelsil-rttch« «,». dei unentgrldl. Liesemng i«'< Hau«. ,? Durch die A. Post vietteljahrltch . rr Rgr. Einzelne Stummem 1 Rgr. für Unterhalluiig uüd Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. Soimabend, den 14. December 18«1 Dresden, den 14. December. — * Oeffentliche Gerichtsverhandlungen am 13. Decbr. Schon früher wurde ein Einspruch des Waldarbei ters Gottlieb Schumann aus Wüsthetzdorf berichtet, welchen man wegen anzustellender Erörterungen vertagte. Schumann hatte einiges altes Holz, welches zu einer Waldgrabenbrücke gehörte und auf 2 Ngr. 5 Pf. gewürdet war, ohne Erlaubniß mitge nommen, und war wegen seiner Rückfälligkeit mit 1 Jahr Ar beitshaus belegt worden. Wenn nun auf Schumann's Vor bringen, als stehe jedem Waldarbeiter das Recht zu, faules und herumliegendes Bauholz ohne Weiteres an sich zu nehmen, di<t beim Hrn. Forstinspector Nitzfche und andern Forstbeamten ein geholten Gutachten ein solches Stecht zwar keineswegs statuiren, andererseits aber der Angeklagte wohl im guten Glauben, als stehe ihm ein solches Recht wirklich zu, gehandelt haben m'ag> so erklärte der Staatsanwalt, daß er auch bei der heutiges Verhandlung einen Strafantrag zu stellen für bedenklich halte. Der strengeren Ansicht sich hinncigend, bestrafte das Gericht den Angeklagten wegen einfachen Holzdiebstahls mit 4 Tagen Ge- fängniß. -r- Der schon zweimal wegen Diebstahls bestrafte hie sige Handarbeiter Paul Louis Wagner ist von dem Steingut arbeiter Gummlich (?) ertappt worden, wie er demselben in ei ner Wirtschaft ein auf das Fmsterbret hinter sich gelegtes Buch „Museum" (auf 26 Ngr. gewürdert) hat entwenden und unter seinen Rock verbergen wollen. Zu dem herzugerufenen Gendarm Mosch (?) hat nun zwar Wagner gesagt, er habe nur Spaß gemacht und das sei so seine Gewohnheit, alles unter den Rock zu stecken; allein das Gericht mag solchen Spaß nicht verstanden, auch eine derartige Gewohnheit für unpassend erach tet haben und verurtheilte Wagnern wegen seiner Rückfälligkeit zu 4 Monaten Arbeitshaus. Da Wagnern dies nun außer dem Spaß sein mochte, so hat er Einspruch darwider erhoben; er erreichte jedoch keine Abänderung des erstinstanzlichen Er kenntnisses. — Ferner war Karl Fr. Aug. Schreiner aus Kaitz wegen angeblicher Entwendung von Flaschenkörben aus dem Bergkeller zu einer sechstägigen Gefängnißstrafe verurtheilt wor den- Da sich jedoch später herausstellte, daß Schreiner jene Körbe auf Geheiß eines Kellners und zwar nur irrtümlicher weise mitgenommen, bei späterer besserer Aufklärung über die Sache sie aber auch bereitwilligst wiedrrgebracht haben soll, so wurde dem Gesuche des Verteidigers, hierin von Neuem mit Zeugenabhörung zu verfahren, entsprächen und diese Verhand lung vertagt. — Der Fleischermeister und Hausbesitzer K. Uug. Lorenz in Rabenau verhielt sich unruhig in der Schänke, so daß der Polizeidiener Fleischer ihn zuerst um Ruhe bitten mußte; da aber Lorenz nun erst recht ausartete und den Stuhl arbeiter Klippel in's Gesicht hieb und ihm den Rock abrrß, so sah sich der Polizeidiener allerdings gedrungen, Lorenzen hin auszubringen, wobei Letzterer sich mit rohen Schimpfreden, ja sogar tätlich gegen den Polizeidiener vorging, indem er ihn auf den Kopf schlug. Die Gäste nahmen sich aber der gerechten' Sache msofmt an, als sie denimmer noch Md um sich hauend den Friedensstörer hinausstecken halfen und das Gerichtsamt zu Tharand that auch das Seine durch Verurthcilung des Lo renz in eine sechswöchige' Gefängnißstrafe. Auf einen von Lo renz benannten Entlastungszeugen Namens Schumann, war um so weniger Gewicht gelegt worden, als diesem Schumann kei neswegs günstige Leumundszeugnisse von seiner geistlichen und weltlichen Obrigkeit zur Seite stehen, auch seine Aussagen wider sprechend erschienen, wogegen die mehreren gegen Loreuz auftre tenden Zeugen in der Hauptsache einhellige Aussagen erstatten. Auch die ungemein lange Rede des Herrn Verteidigers, welche wegen unterlaufender ungehöriger Aeußerungen einmal unterbrochen werden mußte, führte nicht zu dem gewünschten Ziele der Freisprechung oder auch nur Herabsetzung der Strafe, pielmehr erfolgte in dieser ganz klaren Rechtssache die zu erwar tende Bestätigung des ersten Erkenntnisses. — Den Schluß Hrchte eine Privatklagesache des Gastwirthes Joh. Fr. Trau gott Müller zu Oberhäslich gegen den Gastwirth Paul Wilh. Fleischer daselbst. Müller hatte eine Kaufsumme von 100 Thlr. in blanken Thalern an Fleischern ausgezahlt, Fleischer hatte auch das Geld als richtig übernommen, will aber später ein paar Thaler von Pappe darunter gefunden haben. Müller, da ihm ein Betrug nicht nachzuweisen gewesen, hat Fleischern darum jvegen Verleumdung, beziehentlich Beleidigung verklagt und die ser ist zu 3 Thalern Strafe vom Gerichtsamte zu Dippoldis walde verurtheilt worden, hat aber Einspruch dagegen erhoben. Die Aussagen der Zeugen sind Müllern allenthalben günstig; auch hat man der Fleischer'schen Ehefrau nicht Nachweisen kön nen, daß sie etwa jenen Tausch begangen habe. Es ist daher nur so viel gewiß, daß Müller unschuldig ist. Sonach blieb kein anderer Ausweg übrig, als eine Freisprechung Fleischers. — Angekündigte Gerichtsverhandlungen: Heute Sonnabend den 14. d. M. Vorm. 9 Uhr Hauptverhandlung unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wider den Schuhmacher Jo hann Carl Traugott Jäppelt aus Wilmsdorf wegen des in Art. 183 des Strafgesetzbuchs gedachten Verbrechens. Vors.: Ge richtsrath Glöckner. — In der am 4. d. M. abgehaltenen Stadtverord netensitzung wurde ein Communicat des Stadtraths zum Vortrag gebracht, in welchem derselbe den Wunsch ausspricht, auch diesmal den Haushaltplan für das nächste Jahr gemein schaftlich mit den Vorsitzenden des Stadtverordnetencollegiums und dessen Finanzdeputation zu berathen. Das Collegium trat dem Vorschläge bei und wurde demselben der definitiv verein barte Haushaltplan für 1861 überreicht. — Stadtv. Jordan berichtete übet die Frage wegen Abschreibung der von dom vor maligen Wasserleitungsexpedienten Meyer verhangenen- Defecte. Bereits früher hatte das Collegium beantragt, genaue Erörter ungen anzustellen,- ob nicht durch nachlässige Oberaufsicht'diese Defecte, die sich mit 598 Thlrn. bezifferten, herbeigeführt wor den seien. Jetzt legt nun der Stadtrath die durch die Raths- rechnungsexamination ausgestellten und ermittelten Unterschla gungen vor/nach dencn die Summe auf 6lo Tblr. steiat. so-