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«rsch. tSgl. Mora. 7 Uhr. Jnstratr werden b. Abend-8, EonMlM Mittag- IS L. angenommen in der Erpedition: Johannesallee u. WaisenhauSstraße ü. Abonn. vierteljährlich 20 Ngr. bed unentgelbl. «WtNNg in'S^au«. Durch die K. Post vierteljÄrlich Sr Ngr. Einzelne Nummern 1 Ngr. aaeölatt sjir Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. M«. Ä4S. Sonntag, den 8. December Dresden, den 8. December. — Se. Maj. der König hat dem Major v. Metzradt II. vom 4. Jägerbataillon und dem Rittmeister v. Wolffersdorff, Wirthschaftschef des 3. Reiterregiments, das Annehmen und Tragen des ihnen verliehenen k. preuß. Kronenordens 3. und bez. 4. Classe genehmigt. — Ihre k. k. Hoh. die verwittwete Frau Großherzogin von Toskana ist gestern früh halb 1 Uhr von München hier » eingetroffen und im k. Residenzschlosse abgetreten. — * Oesfentliche Gerichtsverhandlungen am 7. Dec. — Der Handarbeiter K. Friedrich Minzinger, wegen Diebstahls schon mehrfach, einmal auch mit Arbeitshaus bestraft und wegen des nämlichen Verbrechens vom Militair als un würdig ausgestoßen, hat sich in letzterer Zeit in Tharand mit Steineabladen beschäftigt und im Hause des Eisenbahnarbeiters Karl Gottlieb Schönbach gewohnt. Daselbst hat er dem eben falls dort wohnenden Eisenbahnarbeiter Karl August Pfeiffer ein Paar Stiefeln (an Eidesstatt aus 20 Ngr. taxirt), dem Hauswirth selbst aber, da die betreffenden Schlüssel unverwahrt und ihm zugänglich waren, am 26. Oct. gleich eine ganze Gar derobe gestohlen, bestehend aus einem Winterrock, einem Tuch rock, einem Sommerrock, einem Paar Beinkleidern, 2 Taschen tüchern, Vorhemdchen, Shlips und einem Paar Stiefelettchen von der Frau. Alles dies Gestohlene zusammengenommen, wo von einige Sachen, die der Dieb verkauft, gar nicht wieder zu erlangen waren, ist legal geschätzt auf eine Gesammtsumme von etwa 16 Thlrn. Seine ganz besonders vollwichtige Rückfällig keit mit abwiegend, verurtheilte K. Friedrich Minzingern das Gericht zu Zuchthaus in der Dauer von 1 Jahre. — Unter Bezugnahme auf die bereits in Nr. 338 d. Bl. mitgetheilte Ge richtsverhandlung in Betreff des von seinem Bruder des Mein eids angeklagten Karl Gottlieb Peschel aus Lotzdorf ist nun, nachdem neue Beweisaufnahme erfolgt, der Schluß der Ver handlung zu referiren. Wilhelm Peschel hatte Gottlieb Pescheln wegen eines Darlehns von 12 Thlrn. verklagt, Gottlieb Peschel hatte dies abgeschworen und Wilhelm Peschel denuncirte densel ben nunmehr wegen Meineids. Da nun so viele Zeugen wider ihn abgehört werden sollten, hingegen seine zwei angegebenen Entlastungszeugen (sein Schwiegervater und sein Schwager, welche das Geld zum Begräbniß dargeliehen haben sollten) nicht erschienen waren, so erklärte der Angeklagte nun, er wolle Alles aufrichtig sagen, und hiernach hat er noch eingeräumt, daß er 7 Thlr. und 5 Thlr. von seinem Bruder zum Begräbniß ge liehen habe; es habe jedoch bei jener Gelegenheit sein Bruder zu ihm gesagt: „Aengstige Dich nicht, das Begräbniß wollen wir (Wilhelm Peschel und seine Frau) bezahlen, das schenken wir Dir", worauf allerdings er, der Angeklagte, entgegnet, ge schenkt möge er das Geld nicht nehmen, er wolle es zurückge ben. sobald er sich würde helfen können. Von jener Schenkung will Wilhelm Peschel nichts wissen, indem er behauptet, damals nur gesagt zu haben: , Aengstige Dich nicht, ich brauch's jetzt auch nicht." Es hat aber der Angelegte ferner zugegeben, später, da ihn sein Bruder um die 12 Thlr. gemahnt, ausge rufen zu haben: „Du sollst nichts einbüßen", ja sogar ein be stimmtes Zahlungsversprechen auf Ostern gegeben zu haben. Wenn nun auch die Ehefrau Wilhelm Peschels aus den aus drücklichen Vorhalt des Gerichts, daß sie und ihr Mann gegen einen so nahen Verwandten nicht Zeugniß abzulegen brauchten, ebenso wie ihr Mann jenes angebliche Schenkungsangebot eid lich in Abrede gestellt; wenn endlich der Angeklagte zugeben muß und zu wiederholten Malen unaufgefordert zugegeben hat, daß er 1« Thlr. in zwei Darlehnsposten erhalten habe, dieses Geld nicht geschenkt nehme und noch jetzt bereit sei, dasselbe zu- rückzuzahley, so hat er damals im Civilschwörungstermin aller dings, er mochte nun seine Schuld durch eine später erfolgte Schenkung (falls eine solche vorliegt) für nachträglich getilgt halten oder nicht, doch die wahre Thatsache, jenes Geld dar lehnsweise erhalten zu haben, wider besseres Wissen abgeschwo ren und die Absicht (wenigstens damals) gehabt, die eingeklag ten 12 Thlr. s. w. d. a. nicht zu bezahlen. Das Gericht er kannte darum den Karl Gottlieb Peschel des Meineids wirklich für schuldig und verurtheilte ihn zu 1 Jahr und 6 Monaten Arbeitshaus, sprach ihm auch das Recht ab, ferner als Zeuge vor Gericht eidlich aufzutreten. — Wenn ein edler, braver Mann stirbt, sagt Lichtenberg, so erfüllt sich mein Gemüth mit Trauer, denn die Erde hat ihn nöthiger als der Himmel. Dies fühlte gewiß auch Man cher bei dem erfolgten Hingange des Herrn Hofbuchdrucker C. I. Mein hold, dessen irdische Hülle gestern Morgen gegen 9 Uhr dem Schoß der mütterlichen Erde übergeben wurde. Dem vierspännigen Leichenwagen folgte ein langer Zug Leidtragender, unter denen man die drei Söhne des Entschlafenen gewahrte. Am Grabe hielt Herr Superintendent 0. Steinert eine ergrei fende, Allen zu Herzen gehende Rede, deren Worte dem from men Sinne, dem stillen, aber wackeren Wirken, dem treuen Fa milienvater und Bürger und liebevollen Gatten gewidmet wa ren. — Der Verstorbene erwarb sich wesentliche Verdienste durch sorgsame Pflege der Dresdner Buchdrucker-Unterstützungskasse, die von ihm bei Gelegenheit seines Jubiläums durch eine reiche Spende bedacht wurde. Seit mehr als 5 Jahren vom Geschäft zurückgezogen, erreichte er das hohe Alter von 77 Jahren. Den Katafalk in seiner Wohnung umgaben vor dem Gange zur Gruft hellleuchtende Kerzen; Männer seiner Officin mit Pal menzweigen in den Händen folgten dem Sarge, der von weit über hundert Personen als rührendes Zeichen inniger Theil- nahme und gerechter Trauer um den Entseelten begleitet wurde. — Vorgestern Abend, als der von Blasewitz nach Dres den leer fahrende Omnibus sich noch im Busche befand, solchen aber eben verlassen wollte, kamen zwei Kerle auf den Kutscher zu und griffen augenblicklich mit kühner Faust nach den Zügeln. Da in Ermangelung von Passagieren der Kutscher die Laterne ausgelöscht hatte und im Finstern den Anfallenden nicht gleich beikommen konnte, entspann sich ein Kampf, indem der Eine auf den Kutscherbock hinaufsprang, wobei der Kutscher von dem Kerl