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Ersch. tägl. Mora. 7Ubr. Inserate werden b Abend-S, Gvnnt.-i« Mittag- t- U. angenommen in der Expedition: Jphannesallee u. Waisenhausstraß« ü. Abonn. vierteljährlich 20 Ngr. -ei unentgtldl. «ieserung in^S Han«. Durch die K. Post vierteljährlich 22 Ngr. Einzelne -kümmern I Mr. Hageklatt für UntllhMng M Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. Sonnabend, den 30. November L8«1 Dresden, den 30- November. — Se. Maj. der König hat dem Herz. Sachsen-Meiningi- schen Oberhofmeister und Kammerherrn Paul Freih. v. Uechtritz das Großkreuz, dem Herz. Sachsen Meiningischen Obersten und Rcgimentscominandeur, Flügeladjutanten Sr. Hoh. des Herzogs, Gustav v. Buch das Comthurkreuz l. Classe, dem Flügeladju tanten Sr. Hoh. des Herzogs von Sachsen-Meiningen und Vor stande des herzoglichen Marstalls, Major Freih. von und zu Egloffstein das Comthurkreuz 2. Classe, dem persönlichen Adju tanten Sr. Hoh. des Erbprinzen von Sachsen-Meiningen, Haupt mann Clemens v. Engel, und dem Hauptmann und Compagnie chef Carl Ortmann das Ritterkreuz des Albrechtordens ver liehen. — Da die Ehe Sr. k. Hoh. des Prinzen Georg ander- weit mit Hoffnungen gesegnet ist, so nimmt morgen, Sonntag, in allen Kirchen Sachsens die in solchen Fällen übliche Abkün digung und Fürbitte für Höchstdessen Frau Gemahlin, die Prin zessin Maria Anna, k. Hoh, ihren Anfang. — Gestern Nachmittng wurde der Wintergarten des Hrn. Lü dicke durch den Besuch I. K. Hoh. der Prinzessin Auguste beehrt. — Das Ministerium des Innern macht bekannt, daß der Advocat Herr 0 jur. Moritz Voigt in Leipzig der Advocatur zu entsagen erklärt hat und diese Entsagung angenommen wor den ist. — Das Ministerium des Innern hat sich durch die in neuerer Zeit in den verschiedenen Bezirkseintheilungen vorgekom menen vielfachen Veränderungen veranlaßt gefunden, ein auf offiziellen Angaben beruhendes alphabetisches Ortsverzeichniß von Sachsen, in welchem außer den Städten, Dörfern und Ortschaf ten, auch die besondere Namen führenden Ortstheile, Häuser gruppen und isolirt gelegenen Güter, Häuser, Mühlen re. aus genommen worden sind, bearbeiten zu lassen, welches mit Ende nächsten Monats bei C. Heinrich allhier im Druck erscheinen wird. — — Dem Vernehmen nach ist die erledigte Kreisdirector- Stelle zu Dresden dem Kreisdirector v. Könneritz in Budissin übertragen und der Amtshaüptmann Herm. v. Nostitz-Wallwitz in Budissin zum Direktor des dasigen Kreisdirectionsbezirks er nannt worden. — * Oeffentliche Gerichtsverhandlungen am 29. Nov. — Der Handarbeiter K. Heinr. Moritz Thomä von hier, schon zweimal mit Gefänzniß, viermal mit Arbeitshaus und zweimal mit Zuchthaus bestraft, hak eine dem l). Schreiber gehörige, auf 1 Thlr. 12 Ngr. legal taxirte kupferne Waffer- kanne, welche ihm zum Fortschaffen übergeben war, unterschla gen und für sich verkauft; ja, das Ding hat ihm so gefallen; daß er kurz darnach dem nämlichen Eigenthümer auch wieder eine Wasserkanne, im Werthe von 1 Thlr. 15 Ngr., entführt und ebenfalls verkauft. Er bekam, seinen Rückfall mitgerechnet, westen Unterschlagung und Diebstahls ein Jahr Arbeitshaus austrlegj, hat sich durch Einspruch dagegen , aufgelegt, es wurde aber die Sache durch Bestätigung beigelegt. — Der bei dem Gerichtsamte Tharand gegenwärtig noch in Haft befindliche ge lernte Müllergeselle, nunmehr aber practicirende Bettelmann Karl Friedrich Graubner, wegen Bettelns schon öfters und we gen Diebstahls schon vielfach und sogar mit Arbeitshaus be straft, hat jetzt vor dem genannten Gerichtsamte, weil er einem Postillon eine Decke, welche dieser ihm aus purer barmherziger Samaritterlichkeit zur bloßen Erwärmung geliehen, gleich lieber gestohlen hat, eine einjährige Arbeitshausstrafe wegen rückfälli gen Diebstahls zucrkannt erhalten und dagegen einsprechender maßen remonstrirt, während er eine wegen Bettelei ihm zuer kannte dreitägige Gefängnißstrafe gelassen verbüßt hat. Allein auch seiner anderen Strafe wird er nicht entgehen können, da das erstinstanzliche Urtel bestätigt ward. — Der Müller und Mühlenhesitzer Friedrich Traugott Venus zu Stölpchen, wegen Holzdiebstahls bereits früher bestraft, ist auch neuerdings vom Gerichtsamt Radeburg wegen desselben Vergehens zu 4 Wochen und Z Tagen Gefängniß verurtheilt worden und hat Einspruch dagegen erhoben. Es hatte nämlich der Tejchwärter Wehner auf dem zur Herrschaft Schönefeld gehörigen sogenannten steini gen Teichdamme einige Baumstämmchen bemerkt, welche nicht mehr da waren, und durch einen, gewissen Lairge erfahren, daß jenes Holz im Auszugshäuse und im Mühlengrundstück sich be fände, woselbst es auch der Gensd'arm und der Ortsrichter ge funden haben. Eiue gerichtliche Locälbesichtigung hat nun auch ergeben, daß das gestohlene Holz mit dem bei Venus gefunde nen weißbuchenen Holze (wie man solches zum Ausflicken der Mühlräder braucht) völlig identisch ist. Es hat nun zwar des Müllers Gattin, sie die Venus, bei dessen Arretur die Schuld der Entwendung auf ihren Schwager, welcher auch ein Müller ist, zu wälzen gesucht, allein durch Jndicienbeweis ward der Müller Venus dennoch überführt, jene auf i Thlr. 8 Ngr. ge wilderten Bäumchen mit selbsteigener Hand entwendet zu ha ben. Bei der darüber gehaltenen Verhandlung trat auch zum ersten Male der Fall ein, daß ein Rechtscandidat (nach dem neueren Gesetz, wornach solche bei nicht nothwendigen Verthei- digungen auf eigene Rechnung plaidiren können) die Defension übernommen hatte. Herr Notar Händel hielt eine eingehende Vertheidigungsrede; jedoch wurde das Erkcnntniß erster Instanz bestätigt. — Der beim Gutsbesitzer Wolf zu Niederhäslich in Diensten stehende, schon an die zehnmal wegen allerlei Eigen thumsvergehen bestrafte Knecht Karl Gottlieb Claußnitzer hatte von der Stadt Breter für seinen Herrn nach Niederhäslich zu fahren, Da er für sich und einen anderen Knecht kein Chaussee geld hatte, so bot er dem Aug. Theodor Weigel ein Bret zum Verkauf an, Weigel aber hatte so pressant, daß er über zehn Breter disponirte und dieselben für 2 Thlr. kaufte. Claußnitzer bezahlt nun das Chausseegeld und verthut das übrige Geld. Es hat nun zwar der Absender behauptet, 39 Breter zugezählt zu haben, während der Empfänger nur 25 erhalten haben will, allein es mochte Weinen, daß es bei Claußnitzer auf 4 Breter ab und zu nicht anlomnw, und sonach Hai ihm das Gerichts-