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werden blAben^SS, Gönnt, bi« Mittag- 1L ll- angenommen in der Expedition: Johannesallee u. Waisenhausstraße 6. bonn- vierteljährlich 20 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in's Hau« Durch di« K. Post vierteljährlich 22 Ngr. Einzelne Nummern 1 Ngr. Tageblatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. SSL Freitag, den 29. November L8«1 Dresden, den 29. November. — Se. Maj. der König und HI. kk. HH. der Kron prinz und der Prinz Georg sind gestern früh halb 9 Uhr von Jahnishausen wieder hier eingetroffen. Se. kk. Hoh. der Großherzog Ferdinand von Toscana ist gestern früh halb 1 Uhr von München hier eingetroffen, und in dem Königlichen Garten-Palais in der Ostra-Allee abgetreten. — Der Stadtrath warnt vor dem Bauen mit Mörtel bei Frost, und bedroht Contravenienten dieser Vorschrift nach Befinden der Umstände mit Auflegung einer Geldstrafe bis zu 20 Thalern oder Gefängniß, auch mit Anordnung der Wieder- abtragung der betreffenden Bautheile. — In der Annenparochie haben sich eine Anzahl achtbarer Männer vereinigt, um einen Fond zu sammeln; wodurch die Heizung der Annenkirche bei Winterszeit erreicht werden könnte, wie dies in der Hof- und Sophien-Kirche bereits vor zwei Jahren bewirkt wurde. — * Oeffentliche Gerichtsverhandlung. Gegen Ernst Friedrich Emil Ihme und Gotthels Adolf Türck ward am 28. d. M. Hauptverhandlung wegen Unterschlagung gehal ten und war dazu ein so außerordentlich zahlreiches Publikum versammelt, daß sogar die reservirten Plätze von den zuletzt Gekommenen in Beschlag genommen wurden. — Türck war früher Kellner hier gewesen, ist dann mehrfach mit Gefängniß bestraft worden, nämlich 1847 mit 2 Tagen wegen versuchter Zechprellerei, 1850 mit 8 Tagen wegen Unterschlagung, 1851 mit 6 Wochen wegen Betruges beim Spiel und 1859 mit 2 Tagen wegen Unterschlagung, und hat dann sei! November v. I. beim hiesigen Destillateur Karl Th. Hoffmann als Geschäfts reisender fungirt, bis ihm sein Principal im Juni d. I. gekün digt In dieser Zeit hat nun Türck, obschon ihm sein Princi pal ausdrücklich zur Pflicht gemacht, eingenommene Gelder stets spätestens bis Abend abzuliefern, dennoch Gelder eingenommen, ohne dieselben rechtzeitig abzuliefern. So hat er von Hrn Schlegel 10 Thlr., von Hrn. Rösler 10 Thlr., von Hrn. Grä- mer 14 Thlr. 15 Ngr. angenommen und in seinem eigenen Nutzen verwendet. Erst auf geschehenen Vorhalt hat er Hrn. Hoffmann bewogen, Ersatz anzunehmen durch Abrechnung auf die inzwischen (im Mai d. I.) durch Vermittelung seines Va ters gestellte Caution von 200 Thlrn. Allein auch nach defi nitiv geschlossener gegenseitiger Abrechnung hat sich herausgestellt, daß Türk von Herrn Kupfer 2 t Thlr. 16 Ngr. 5 Pf. im Juli d. I. eingenommen und diesen Posten geflissentlich verschwiegen; daß er ferner am 11. Juni 6 Thlr. 23 Ngr. von Herrn Paul erhalten, aber erst am 19. Juni auf mehrfaches Erinnern ab geliefert habe. Als Endresultat ergiebt sich nun, daß Türck so viel Baarvorschüsse erhalten, daß er nach Abzug derselben, sowie auch der Unterschlagenen Beträge bei Herrn Hoffmann trotz der innebehaltenen Caution immer noch mit 15 Thlr. 20 Ngr. in Rest verbleibt. Wegen jener letztgedachten 6 Thlr. 23 Ngr. ward Türck strafftet gesprochen, übrigens aber zu 1 Jahr Arbeitshaus und in die anteiligen Kosten verurtheilt. — Un ter den nämlichen Bedingungen wie sein Complice Türck ist auch Ihme am 26. Nov. v. I. bei Herrn Hoffmann als Pro visionsreisender engagirt worden, ist jedoch am 15. März d. I. als Comptoirist eingerückt, was bei Türck nicht der Fall war, und hat in dieser Eigenschaft einen Jahresgehalt von 200 Thlrn., in monatlichen Raten postnumerando zahlbar, bezogm. Auch Ihme hat viel Vorschüsse erhalten, auch er hat sich meh rerer Unterschlagungen schuldig gemacht, bis auch er (am 3. August d. I.) seine Entlassung wegen jener Unordnungen er hielt, auch er hat endlich später und zwar durch Vermittelung seiner Mutter eine Caution von 200 Thlrn. gestellt. In Un tersuchung war Ihme bisher noch nicht, auch versichert Herr Hoffmann, daß er ihm ebensowohl als dem Türck eine von vornherein bestehende betrügerische Absicht nicht zutraue, es sind jedoch Jhme's Unterschlagungen schon von größerem Belang. Er erhielt am 23. Mai 18 Thlr. 11 Ngr. von Herrn Eremit und am 8. April 13 Thlr. 26 Ngr. von Herrn Fischer für seinen Prinzipal eingezahlt, hat aber beide Posten selbst verwendet und erst auf wiederholtes Mahnen am 1. Juli Ersatz geleistet. Wei ter ist in Betreff jener schon bei den Türck'schen Unterschlagun gen gedachten Schlegel'schen 10 Thlr. zu bemerken, daß Herr Schlegel jenes Geld zwar gegen Quittung an Türck berichtigt, die Quittung aber verloren und darum noch einmal bezahlt hatte. Herr Hoffmann gab daher diese 10 Thlr. an Ihme mit dem Aufträge, dieselben an Hrn. Schlegel zurückzuliefern, Ihme hat aber auch das Geld für sich verwendet und erst, als er damit entdeckt war, dasselbe sich zur Last schreiben lassen. Von Hrn. Voigt hat Ihme am 27. Juli 54 Thlr. 25 Ngr. ausgezahlt erhalten, davon jedoch nur 25 Thlr. an Hoffmann mit dem Bemerken abgegeben, daß Vogt die restirenden 29 Thlr. 25 Ngr. noch gar nicht bezahlt habe. Auch dies hat er sich erst dann, als er überführt war, von seiner Caution abziehen lassen. Am 22. Juni hat Ihme 18 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. von Hrn. Bornschein und von Hrn. Schneider hat er 22 j Ngr. erhalten und innebehalten. Von Hrn. Geneuß bekam er 13 Thft. ausgezahlt, wovon er zuerst nur 7, später aber die übrigen 6 Thaler abgeliefert. Diese Gelder hat Ihme Hrn. Hoffmann bei seinem Abgänge verschwiegen. Noch hat Ihme von Hrn. Brauer 8 Thlr. 20 Ngr. eingenommen, davon aber nur 8 Thlr. abgegeben und be ruft er sich, dessen übrigens bereitwilliges Geständniß selbst die Staatsanwaltschaft anerkennt, daraus, daß er nur vergessen habe, dies richtig in sein Buch einzutragen. Wegen dieses letz teren Punktes ward er darum auch in Mangel hinreichenden Beweises klagfrei gesprochen, wegen seiner ihm nachgewiesenen Unterschlagungen aber zu Arbeitshaus in der Dauer von 1 Jahr 2 Monaten, auch in die antheiligen Kosten verurtheilt. — Ihme hat von seiner Caution noch 99 Thlr. 14 N^r. 2 Pf. gut. — Beide haben aus das geschehene Urtheil Nichtigkeits beschwerde eingereicht. — Alljährlich zur Winterszeit feiern die Israeliten in Kirche, Schule und Haus ein Freudenfest zur Erinnerung an die ruhmwürdigen Thaten der Makkabäer und deren Sieg über