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-! !?^V m,!t »-- ,i- 7->^,'t «,P L- Tageblatt für »!?»»««^ KK ?*E»tttagS 1» A.«,,«»«««, «» der Zehemnisale, «b »atfiutemSßvllß« « Uuterhaltuug «ad Geschäftsverkehr. Mttrehaetorr Theodor Drodisch. «»»» vlertchährltch»»««'. »o nuentgeldl. «estvm, la« H«S »nach dl, k. Post »ierteljähritch « «ist. Stulln» «Amm»» Rr. 278. Sonnabend den 5. October 1861. Dresde« de» 5. Oetober. — Ihre König! Hoh. der Kronprinz und dir Fra« Krön« Prinzessin stad vorgestern »bead ein viert,l 1V Uhr von Zittau hier wieder rtngetroffen. — Ihre t. k. Hoheit dir ver«. Frau Großherzogin von LoSkana ist gestern Nachmittag nach München gereist. — vessentltch, Gerichtsverhandlungen ver hie- sige Lohnlutscher Joh. Friedrich Schmidt hatte auf einen Sechs«! Geld vrrliehen und den Augeklagirn Zoh. Andrea» Bön- hardt, Hausbesitzer und Restaurateur auf der »roßen Brüder« gaffe, als Bürgen betrachtet. Da aber Bönhardt »ine bürgschaftliche Verbindlichkeit in Abrede gestellt, so hatte iha Schmidt mittels Eivilprot«ffrS darum belangt, Bönhardt dage gen sein eventuelles AahlungSversprechea eidlich abgelehnt und war somit von der erhobenen Klage freigesprochea worden. Gchmidt aber lteß «S dabei nicht bewenden, sondern erhob ert- mtuell« Denuneiatlon gegen Bönhardt wegen Meineides. Bei der hierüber am 3. Oetober gehaltenen Hauptvrrhandlung stellt nun ßch FolgeudeS heraus: Der mittlerweile verfforden« Joh. Gottfried Eisoldt, Vorgänger im Besitz« de» nunmehr vöahardt'scheu HauSgrundsticktS, beabsichtigte «tu varlehn von rov Lhlr. anfzuuehmen und «endet« sich deshalb an «ön- Hardt, «elchir wiederum zum Hutmacher Multsch ging, um von diese» das Geld für Eisolet zu leihen. Aber auch Multsch mußt« mit de« von Eisoldt bereits ausgestellten Wech sel «etter grhm und zwar ium Lohnkulscher Gchmidt, wel cher («t« er selbst eidlich aussagt) di« gewünschten 2VV Thlr. nicht de« ihm unbekannten Bönhardt, sondern dem Multsch darletht. Für ihr« Bemühungen haben sich Bönhant und Multsch von de« geliehenen Geld« 3 Thlr. abgezogen, so daß Eisoldt nur noch 197 Thlr. statt der geschriebenen Valuta em« pflog. Um die Seit »er Fälligkeit des «echsels (den 1. April 1838) verfügen sich nan Bönhardt und Multsch Beide wie derum zu Schmidt, um «in« Sestundung zu erlangen. Schmidt nebst sein« Ehefrau August« Therese Schmidt, übereinstimmend mit Multsch haben nun eidlich auSgrsagt, daß Bönhardt bei dieser Unterredung zu «iederholieu Malen ausdrücklich gesagt habe, er selbst «erd« schon nöthigen Falle« bezahlen; wogegen der Angeklagte bet seine» Behaupten stehen bleibt, nur gesagt zu habe«, «< werde schon bezahlt »erden, womit er gemeint Hab», Eisoldt werde selbst seiner Verbindlichkeit gerecht werden. Und hierin liegt der Schwerpunkt her ganzen Untersuchung. ES hat zwar der Angeklagte überdem noch auf di« Rückseite des Wechsel«, nachdem Schmidt «in« Sestundung auf einen Mo- nat gewährt, mit seiner NamenSunterschrtst «tgeuhtudig ge- schriebe«: „Prolongirt bis ultimo April 18üS" — allein er selbst bemerkt mit vollem Siecht, daß dies« auf der Rückseite d«S Wechsels angebrachten Worte ihn nicht zu« Giranten machen, eine »ürgschaftlichr Verpflichtung für ihn also auch nicht be dingen. Aber nicht diese« sein geschrieben««, sondern jene« (bereit« gedacht,) gesprochene Wort sollte di« Achillesferse ab« geben, woran ihn seine Gegner zu packen gedachten. Hierzu kommt noch «ine gegen den An„kagten sprechend« eoveludent« Handlung: Al« ihn nämlich Schmidt feruerweit gemahnt, hat er diesem Brief« au« Leipzig vorgezeigt mit der Angabe, daß er von dort her jede Stunde ein» Sendung von SVV Lhlrn. erwarte und hat da abermals de« Schmidt Zahlung ver sprochen. Nach alledem nimmt di« Staatsanwaltschaft an, daß Schmidt und Multsch gleich von vornherein das ganz« Ge schäft nur in dem Sinn» betrieben baben und betreiben konn ten, daß Bönhardt als Bürze für Eisoldt einstebe S« trete« aber auch noch drei Entlastungszeugen für den Angeschuldigt,u in die Schranken. Nachdem der Proeeß im Civil- und Art- minalwegr bereit« seit Jahren spielt, darf die Staatsanwalt schaft wohl ihr Befremden darüber an den Tag legen, daß Bönhardt diese Zeugen erst in jüngster Zeet benannt hat. Die selbe» sind: der Lischlergesell Moritz Rehschuh, der Handarbeiter Heinrich Wilhelm Schmidt und Karl Gustav Kluge, sämmtlich Gäste in der Böuhardt'schen Wirttzschaft an jenem Lag«, wo ein gewisser Preißler, beauftragt von Multsch. mit Multsch und Schmidt in der Böuhardt'schen Wirttzschaft sich eingefundeu, um den Wechsel von dem Angeklagten rivzukasstren. Dieser aber Hab« gesagt, da« gehe Preißlrrn gar nicht« an. sie möchten sich da« Geld von Gsoldt geben lassen und sich jetzt „hinaus- packen." Und weiter nicht«, al« die« ist de« Pudels Kern, »en dies« Defrvfionaljtugrn eidlich verhärte». Besteht aber so nach diese Sach« in formeller Wahrheit, so fragt «an doch wohl billig: La« soll überhaupt für Bönhardt damit bewiesen «erden? Denn, abgesehen davon, daß — wie die Staatsan waltschaft «»deutet« — jene Zeugen sich der ganzen für sie un- zusammenhängenden und unintreffanteu Angelegenheit nur dun kel erinnern mochten, liegt «s doch auch nah» geuug, daß Böu- hardt in einer so fatalen Lag« vor seinen Säst« sich habe ein Ansehen geben und jedenfalls nicht compromittirt fein wol len. — Wenn e« nun juristischer, oder vielmehr gesetzlicher Grundsatz ist, bei ntch; vollständig durchgreifender BeweiSfübr- ung den Augrschuldigtru, gesetzt auch, daß der verdacht zte«. lich hart > wider ihn spreche, i« Zweifelsfall« lieber frei zu sprechen, als zu verurtheileu, indem ,« besser ist 10 Schuldig« laufen zu lassen, al« einen Unschuldigen zu verdammen, so finden wir namentlich i« Säet fischen* Erimiualprozeß die Bei spiele richterlicher Milde und Besonnenheit in schönster Veise