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Für Auswärtige nehmen sämmtliche Postanstalten de« In« und Aus lände« Bestellungen an zum Preise von 22 Ngr. in Sachsen. Wir bemerken, daß die Post Zeitungen nur auf ausdrückliche Be- steüuiig sortsvedirt. und wir ersuchen deshalb unsre geehrten Abon- nenten um baldige Erneuerung ihrer Bistellung. «ei zu spät abgegebenen Bestellungen wirb e« nicht unser« Schuld sein, wenn wir nicht im Stand« sein sollten, sämmtliche bereits erschienenen Nummern nachzuliefern. irr« LxpeMtl«»» Jobanni-all« und ÄaisenbauSstruße 6. lvre-ven, vrn 2? Juui. — Se. Maj. der König hat dem Oberleutnant v. Stam- mer II. vom Gardereiter - Regiment« da« Annehmen und Tra gen de« ihm verliehenen königlich preußischen Johanniter-Ordens gestattet. — Die Zweit« Kammer beendigt« gestern die Berathung de« Gesetzentwurf«, Abkürzungen und Vereinfachungen des bür gerlichen Prozeßverfahren« betr., und nahm denselben schließlich einstimmig an. Eingegangen war u. «. ein allerhöchstes Dekret wegen einer Verbindung der k. sächsischen West- mit den baier- schen Ostbahnen. — veffentliche Gerichtsverhandlungen. Wir er zählten im vorigen Sonnabendsblatte von dem Mehldiebstahl des Tagearbtiter« Schützt au- Reichenberg und de- Müllerg«. selten Gneuß au« Okrillr und endigten unseren Bericht damit, daß di« Verhandlung bi« Montag vertagt werden mußte, w«ll di« Zeugenaussagen sich darüber schroff entgegenstanden, ob Schütze am Abend de« 27. April, als am Tag« de« Dieb- stahl«, in Dresden, oder, wie er behauptet hatte, im älterlichen Haus« Lu Reichenberg gewesen war. Letzteres Hutten zwei seiner nächsten Verwandten bestätigt. Deren Zeugniß aber erschien im merhin verdächtig und deshalb waren zum Montag nicht nur einige ganz unparteiische Zeugen aus letzterem Orte, sondern auch der Commis de« Herrn Kaufmann Kämmerer bestellt wor den, welcher an jenem Abend den confiScirten Mehlsack einstwei len übernommen hatte. Die Zeugen aus Reichenberg sagten nun keineswegs zu Schütze'« Gunsten au«, wie ihn denn auch der letzter« Zeuge mit großer Bestimmtheit als denjenigen Mann wiedererkannte, welcher an jenem Abend auf Geheiß de« Herrn Einnehmer- den gestohlenen Mehlsack in Herrn Kämmerers Ge wölbe hatte einsetzen müssen. Bei so überwiegenden Beweisen gegen Schütze erkannt« der Gerichtshof ihn trotz seine« bi« zu Sude fortgesetzten Läugnen« für schuldig' und verurtheilt« ihn zu 1 Jahr 1 Monat, Gneuß aber zu 10 Monaten Arbeits haus. — Der in der vorgestrigen Hauvtverhandlur-g erschei« nende Jnculpat, der Cigarrenmacher F. W. Grund aus Klein cotta, suchte ebenfalls in dem unverschämtesten Läugnen sein Heil. Erst 32 Jahre alt, war er wegen Debstahl« bereit« zweimal mit Arbeitshaus- und"einmal mit Zuchthausstrafe be legt, auch früher nach einjähriger Militärdienstzeit wegen Un- würdigkeit au« der Armee gestoßen worden. Er hatte in der Strafanstalt du- Eigarrenmachen gelernt und nach seiner Ent lassung in einer Cigarrenfabrik zu Freiberg gearbeitet, bi« er zuletzt Liese- Geschäft auf eigene Rechnung betrieb, im Land« umherreist« und seine Waar« zum Verkauf au-bot. Auf diesen Hin- und Herzügen sprach er am 15. Nov. v. I. bei der Ehefrau Le« MühlenbefitzerS Hennig in BerthelSdorf ein, deren Ehemann sich wegen Jnbrandsteckung seiner eigenen Gebäude seil dem Jahre 1860 auf dem Arbeitshaus« zu Zwickau be findet. Hier unternahm er nun einen Schwindel, den man we gen seiner vorau-zujetzenden Erfolglosigkeit kaum für möglich halten möchte. Nachdem er nämlich gegen Frau Hennig sich für einen Reisenden der Cigarrenfabrik in der Zwickauer Straf anstalt auSgegeben hatte, brachte er ihr viele Grüße von ihrem Ehemann und erzählte ihr, daß «S diesem sehr schlecht ginge und er sie inständig bitten lasse, ihn zu unterstützen und für seine baldigste Befreiung ihr Möglichste« zu thun. Im Ver lauf« de« Gespräch« ließ Grund «infließen, daß er in Zwickau «in«n Mann, den v. Walther, kenne, der durch seine Schrift- fertigkeit und Verwendung schon Mehrere von ihrer Strafe be freit habe; aber da« koste freilich viel Geld. Erst kürzlich sei eS diesem Herrn gelungen, für ein Honorar von 500 Thlrn. einem Jnhaftalen von seiner langen Strafe loszuhelftn. Wolle fi« eine solche Summe daran wenden, so sei er erbötig, die Vermittelung zu übernehmen. Allein Frau Hennig ließ sich durch dies« Vorspiegelungen nicht kirren, hierzu namentlich durch di« Warnungen ihre« bei ihr wohnenden Oheim«, Namens Kunz«, bestimmt, gestattete ihm jedoch, die Nacht über in der Mühl« zu blechen, welche Güte er dadurch belohnte, daß er am anderen Morgen «in« dem ebengenannten Kunze gehörige sil berne Uhr stahl. Da chm hier seme Abficht nicht gelungen war, so verfügte er sich noch an demselben Tage zu dem Schwiegervater der ' Frau Hennig, dem Gutsbesitzer Hennig in Tharand, um dort sein Heil weiter zu versuchen. Lr gab sich gegen diesen für den Diener de- Oberärzte« der Anstalt Zwickau aus und machte ihm unter Erzählung derselten Un-