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Trsch. lägt. Morg. 7 U. Inserate, d. Spaltzeile 5 Pf., werden b llb. 7 (Sonnt, bl- 2 U.) angenommen tn der Expedition: JohanniSallee und WaisenhauSftraße S. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Durch die l. Post vierteljährlich Mitredacteur: Theodor Drobisch. 22 Rgr. Einzelne Rümmer» Nr. 160. Sonntag, den 9. Juni 1861. Dresden, den 9 Juni. — Se. K. K. Hoheit der Großherzog Ferdinand von ToS- eana ist vorgestern Abend nach München abgereist. — Sitzung der H. Kammer am IO. Zum Dorm. 11 Uhr Bericht der I. Deputation über die Positionen I—9 des Emnah- mebudget«. - veffrntlich« Gerichtsverhandlung«». Vorgestern wurden ^ vor hiesigem Bezirksgericht sieben Einsprüche erledigt. Zunächst hat!« der Zimmergeselle G. A. Ringel zu Lausa ge gen die minderjährig« Förster daselbst Berleumdungen und Be drohungen ausgesprochen, deren Mittheilung allerdings das ästhe tische Gefühl beleidigen würde. Auf von dem Vater derselben gestellten Strafantrag verurtheilte das Gerichtsamt Radeberg Ringeln ju 3 Thlrn. Strafe. Das Bezirksgericht sprach ihn nun wegen Verleumdung klagfrei und normirte di« Strafe we gen Bevrohung auf 1 Thlr. 15 Rgr. —, Im zweiten Ein spruch hört« man, daß die 15jährige Bertha Ernestine Miekjch von hier im Januar d. I. bei dem Ortsrichter Lippert in Schmiedewalde gedient hatte. Als sie abgezogen war, hielt ihr Mitgesinde der Vorsicht halber mit feinen Habseligkeiten Inven tur, und mehrere derselben vermißten Kleidungsstücke von sich. Die noch dastehende verschlossene Lade der Mieksch wurde nun durch den GenSd'armen geöffnet und es fanden sich darin von den abhanden gekommenen Gegenständen wirklich zwei Schürzen und ein Kragen vor. Jetzt ging'« nach Dresden, wohin sie sich wieder gewendet, und dort fand man ebenfalls rin abhan- den gekommene- Kopftuch und «in« Schürze. Wir dir drei ersten Gegenstände in ihre Lade gekommen seien, wollte di« Mieksch Anfangs gar nicht wissen, dann gab sie an, sie müsse sie in der Eile bei dem Zusammenpacken ihrer Sachen mit errafft haben. Die beiden letztgenannten Stücken wollte sie au« Ver sehen mit sich genommen haben. E« lag aber nach den Aus- sagen der Zeugen die größte Wahrscheinlichkeit -dafür vor, daß die Sachen au- einem Korbe weggenommrn worden waren, nicht aber umher gelegen hatten. Da« Gerichtsamt Wilsdruff verurthellte sie zu 4 Tagen Gefängniß. Ihr Vater hatte für sie Einspruch erhoben, der auch im Termine mit ihr erschien und für sie da« Wort ergriff. Herr Staatsanwalt Held be antragte, daß der Bescheid bezüglich der Echuldfrage bestätigt, dagegen der große» Jugend der Angeklagten durch eine Straf herabsetzung Rechnung getragen werde, und der Gerichtshof setzte die Strafe auf 1 Tag Gefängniß herunter. — Anlangend den dritten Einspruch, so schwebte beim Gerichtsamt Dresden gegen «inen gewissen Winkler eine Untersuchung wegen Medtcasterei (unbefugte« ärztliche- Practiciren). Der Steinbrecher E. A. Kö nig aus Loschwitz wurde dabei als Zeuge abgehört, wollte aber durchaus nichts davon wissen, daß Winkler Medicasterei getrie ben habe. Indessen mußt« er auf Borhalt der Aussagen eines Zeugen, eine- gewissen Fischer, den Winkler behandelt und wel chem König denselben zugeführt haben sollt«, da« Gegrntheil schließlich zugeben, und er wurde nun vom GerichtSamt Dres den wegen wahrheit-widriger Aussag« zu 2 Wochen Gefäng- niß verurtheilt. Herr Staatsanwalt Held verwendete sich für -Freisprechung de- Angeklagten, weil er, nicht zur eiveSgemäßen Aussage ermahnt worden war und in der Meinung gestanden ha»en mochte, daß er als Gehilfe de- MedicasterS zur Verant wortung gezogen und somit in eigener Sache vernommen werde. Da- Gericht trat dieser Ansicht bei und sprach Königen be schränkt klagfrei. — Im vierten Anspruch trat ein Fall vor, der hierorts, nur hier and da anders, wohl öfter« Vorkom men, aber unentdeckt und unbestraft bleiben mag. Das beim Herrn Weinhändler Wolf auf der Webergaffe allhirr in Dien sten stehend« AufwartemädLen Johanne Christian« Zocher hatte ihrem Dienstherrn gestänvigermaßm nach und nach in kleinen Posten 86 Thlr au< dem verschlossenen Kasten der Ladentafel entwendet, indem sie das Geld mit Hilfe zweier Messer durch den Einschnitt in der Tafel, durch welchen man dasselbe bet erfolgter Einnahme herabfallen zu lassen pflegt, wieder heraus» zuangrln verstanden hatte. Sie war deshalb zu 1 Jahr und 6 Monaten Arbeitshaus verurtheilt worden, hatte Einspruch gegen die Strashöhe erhoben, sich aber immer abführen lassen. Da- Erkenntniß wurde jedoch vom Bezirksgericht bestätigt. — GS folgten hierauf drei Privatklagsachen, deren erste di« verehe lichte Johanne Christiane Teichmann zu Limbach gegen di« ver ehelichte Emilie Math. Töpfert daselbst betraf, aber nach Be schluß de« Gerichtshofs gelangt« dieselbe nicht zum Vortrags weil noch einige der abgehörten Zeugen vereidet werden sollen. — Laut de- folgenden Einspruchs hatte der Viktualienhändler Herr Carl August Keller in Dresden in einer Schänkwirthschaft in Döbeln von der Ehefrau de- Restaurateur« Herrn Carl Freyer gesagt, dieselbe habt früher die D .... gemacht. Dies« Aeußeruig deS Angeklagten war von einer Zeugin bestätigt wor den, weil aber vom Privatankläger weiter« Beweise nicht hat ten beigebracht werden können, auch derselbe sich nicht zur eid lichen Bestärkung seiner Rüge erboten, noch weniger aus den Acten hervorging, daß er selbst jene verleumderischen Wort« mit angehört haben wollt«, der Angeklagte aber sie geläugnet hatte, so war derselbe au- Mangel an vollständigem Beweise der Schuld klagfrei gesprochen worden. Da« Bezirksgericht erkannt« di« Richtigkeit dieser Entscheidung durch Bestätigung derselben an. — Endlich kam noch der in Privatklagsachrn de« Tisch» lrrgesellen E. F. H. Voigt aus Gruna wider den Schuhmag