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Tageblatt für Ersch. tagt. Morg. 7 U. Inserate, d. Spaltzeile 5 Pf., werden b.Ab.7 (Sonnt, bis 2 U.)angenommen in der Expedition: Johannisallee und Waiscnhausstraße 6. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Milndacteur: Theodor Drolüsch. Abonn. vierteljährlich 20 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung ins HauS. Durch die k. Post vierteljährlich 22 Ngr. Einzelne Nummern I Ngr. Nr. 146. Sonntag, j>en 26. Mai 1861. Dresden, den 26 Mai. — Se. Maj. der König hat dem früheren Oberamts. Ein nehmer bei dem k. k. Oesterreichischen Hauptzollamte in Bodenbach, und dermaligen OberamtS-Controleur bei dem k. k. Hauptzoll- amte in Prag, Johann Eduard Spann, da- Ehrenkreuz de- Al- brecht-orden- verliehen. — Da- Geburt-fest der Königin von England wurde vor gestern Abend durch ein große- Fest, gegeben vom hiesigen eng- tischen Gesandten, in seinem neuerbauten großen Hotel in der Pra gerstraße gefeiert Hunderte von prachtvollen bunten Ballon- er leuchteten die. Front de- Gebäude-, dieselben waren in Festons vom Balkon herab zu dem Eisengitter angebracht und gewährten mit dem großen Transparent, welche- den Namenszug der Königirk darstellte, «inen recht schönen Anblick. Bengalische Flammen, so wie verschiedene Gasfiguren an der Auffahrt und im Garten ver größerten den brillanten Effect der Hellen Beleuchtung. — Schon vorige- Jahr war bei Gelegenheit diese- Tage- da- HauS de- Gesandten, damals Ammonstraße 4, festlich erleuchtet. Diese- HauS machte, nachdem der Gesandte sich in sein große- Hotel begeben, Se. Maj. der König dem Professor Nietzsche! zum Geschenk, der,! wie bekannt, vor Kurzem darin starb. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen. Vorgestern' kamen wiederum mehrere Einsprüche zur Erledigung. Den er-^ sten derselben hatte Friedrich Wilhelm Rupprecht erhoben. Er; hatte im vorigen Winter von einem gewissen Reimann den^ Auftrag erhalten, bei dessen Mutter für ihn etwa- zu essen ^ zu holen. Dieselbe hatte auch Rupprecht 5 Ngr. baare- Geld l und Shawl (auf 2 Ngr. gemindert) für ihren Sohn über-; geben. Dieser jedoch hatte beide Gegenstände nicht an Reimann abgeliefert. Er war deshalb wegen Unterschlagung mit 4 Ta gen Gefängniß und zur Bezahlung der Kosten vermtheilt wor, den. Rupprecht, der selbst erschienen war, und schon zweimal mit Gefängniß, einmal mit Arbeitshaus, auch mehrfach polizei lich bestraft worden war, suchte seine Unschuld damit zu be weisen, daß er angab, er wäre an jenem Tage .etwa- ange trunken gewesen' und hätte di« Sachen verloren. Der Gerichts hof jedoch bestätigte da- erstinstanzliche Erkenntniß. — Einen fernerweiten Einspruch erhoben Heinrich Traug. Bruchold mit noch 5 Genossen (Dreßler, Klotzsche, Gebrüder Wirthgen und Griehbach). Dieselben hatten in dem einem gewissen Herrn Weber zugehörigen, dicht an dem fi«ealischen Forst Neudorfer Reviers gelegenen Waldstück Holz zu fällen, klein zu machen und dann im Hofe de- Herrn Weber klafterweist aufzustellen gehabt. Bei dieser Gelegenheit waren sie nun aber über di« bezeichnete Grenze gekommen und hatten S Kiefern, von denen eine jede aus 3 Thlr. 5 Pf. gemindert worden war, umge sägt, klein gemacht und dann da- Holz in de- Herrn Weber Niederlage geschafft, ywhl aber die stehen gebliebenen Baum- sturzel mit Reißig überdeckt. Der betr. Herr Revierförster hatte die Sache zur Anklage gebracht und es war «in Jeder von den 6 Genossen zu 4 Wochen z Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Hiergegen hatten Alle Einspruch erhoben. 'Die Ver- theidigung (Advocat v. Schaffcath) betonte besonder-: 1) daß «S zweifelhaft bleibe, ob di« Angeklagten im Augenblicke der That gewußt hätten; daß der Boden, auf dem sie sich befan den, fi«calische Waldung sei, und 2) daß, da die Absicht, sich das Holz anzueignen, dem Verlauf« nach ebenso ganz unwahr scheinlich sei, als die Annahme, Herrn Webe; einen Nutzen zu verschaffen, au- Nicht- sich erweisen lasse, kaum von einem wirklichen Forstdiebfiahl die Rede sein könne. Die königl. Staatsanwaltschaft behauptete dagegen, daß die Annahme de« Bewußtsein- einer widerrechtlichen That wohl an- dem Um stande hervorgehe, daß die Angeklagten die Baumsturzel durch Reißig zu verbergen gesucht hätten, und e- lasse sich wohl auf ein bestimmtes Interesse, möge es nun sein, welcher Art «- wolle, schließen. Der Gerichtshof bestätigte denn auch ta- erst instanzliche Erkenntniß. — Betreffend den dritten Einspruch, so war Herr Advocat Geyer allhier wegen Beleidigung des hiefi- gen Stadtverordnetencollegium- zu IS Thlrn. Geldstrafe ver urtheilt worden. Herr Kaufmann Paffek hier war nämlich im Oktober 1859 um Verleihung des Bürgerrecht- eingekommen und hatte tu der betr. Schrift ein Vermögen von ca. 5000 Thlrn. nachzuweisen gesucht. Da jeooch da- Collegium da- Vermögen für nicht glaubhaft erwiesen erachtete, so wurde Herr Paffek abschläglich beschieden. Derselbe kam deshalb noch ein mal ein, aber ebenso vergebens. Hiergegen wendete nun Herr Pass«! durch Herrn Advocat Geyer RecurS bei der KreiSdirec- tion «in; in der betr. Schrift waren aber drei Punkte be rührt, welche da- Collegium als Beleidigung aufzusassen sich veranlaßt sah. Herr Advocat Geyer hatte nämlich dahin sein« Meinung au-gesprochen, daß der betr. Referent die Acten ent weder nicht gelesen oder nicht verstanden, daß der betr. Be schluß de- Collegiums aclenwidrig und daß vielleicht die Miß- ltebigkeit seiner (Geyers) Persönlichkeit Grund für die Abwei sung de- Gesuch- Herrn Paffek« gewesen sei. Tuf dir darauf erfolgte Beschwerdeführung des Collegium- war Herr Advocat Geyer zu obbenannter Geldstrafe verurtheilt worden. Gegen dieselbe hatte er Einspruch erhoben. Der in der Verhandlung anwesende Herr Advocat Geyer machte zuerst geltend, daß er durch die dem Gesuch beiliegenden Zeugnisse der Firma Apel L Brunner in Leipzig hinlänglich dn Vermögen-Verhältnisse sei- neS Clienten dargrlrgt zu haben glaube. Was die zwei ersten