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Tageblatt f«r G G»sch. t«,l. «ora. 7 ». Ans«»««». ».«pallM, » Ps, »«de» ». Ab. 7 dl» > U.) i» der Expedition: und WaistichauSstra-» «. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. «,»». »terteMrltch „«g,. »et me»ut-«l>l. Lieferung t»'« »«rch dt« »gl. Post »ierteljährltch » Ngr. «i«,,I», Ru««n« 1 «V- Mitredartrnr: Theodor Arabisch. Nr. 140. Montag, dm 20. Mai 1861. Dre-den, den ro. Mai. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen. Der erste der am vorigen Freitag zur Erledigung gekommenen Einsprüche betraf den aus Mohorn gebürtigen Handarbeiter Earl Ad. Gablenz 32 Jahr alt. wegen Diebstahls bereits wiederholt mit Gefängniß, einmal mit 9 Monaten Arbeitshaus bestraft Er scheint aber gleich, der Katze das Mausen n'cht lasten zu können. Denn drei kurz hintereinander begangene Diebstähle waren e». deren er jetzt aufs Neue angeklagt worden war. Zunächst hatte er in der Nacht vom 4.-5. März d. I. in dem Dorf« Mohorn von einem mit Kaufmannsgütern beladenen Frachtwagen weg einen mit V« Schef- fel Hridegrütze gefüllten Sack, 1 dergl. mit 125 Pfd. GrieS sowie 29V« Pfd. Reis im Gesammtwerthe von 6 Thlr. 26 Ngr. 5 Pf. gestohlen. Man sieht, der Mann sucht sich zu nähren! Ferner hatte er aus der Schoßkelle eines Wagen« aus der Chaussee von Wilsdruff nach Meißen «in« grünwollene Decke, ein Tucheapot, «in Kopfkissen, ein paar Pantoffeln und ein paar Socken gestohlen, deren Gesammtwerth sich auf 5 Thlr. 3 Ngr. 5 Pf. belief Er machte aber seine Sachen nicht immer im Freien ab, denn kurz darauf entwendet« er au« einer Schlafkammer im Gasthause zu Grumbach «inen Calmuckrock, eine Brieftasche und ein paar Hand schuhe im Werthe von 4 Thlr. 22 Ngr. Er räumte nur den ersten der Diebstähle unumwunden ein, behauptet« aber in Bezug auf deo zweiten und letzten Diebstahl, die Sachen, in deren Besitze er befunden wurde, theil« von einem Unbekannten gekauft, theils sie irgendwo gefunden zu haben — bekanntlich die gewöhnliche DtebeSauSflucht. Jndeß konnte sie ihn im vorliegenden Falle auch gar nichts nützen. Es traf ihn nach Artikel Z6V das unvermeid liche Jahr Arbeitshaus. Sr hatte sich selbst aus dem Gefängnisse zu Wilsdruff vorführen lassen, und den Herrn Adv. Matthäi zum Vertheidiger angenommen; derselbe beschied sich aber, daß seinem De- sendenden nicht zu helfen sei. Selbstverständlich bestätigte da- Be- jirk-gericht daß Erkenntniß der ersten Instanz. — In dem folgen den Einspruch« erschien eine gewisse Selma Noack au- Lohsa in Preußen als Jnculpatin, zur Zeit 26 Jahre alt und wegen Dieb stahl- schon mehrmals mit kleineren Gefängnißstrafen belegt. Jetzt waren es 22 verschiedene Verbrechen d«S Diebstahl-, des versuchten und vollbrachten Betrugs, der Gewerb-unzucht und der Täuschung über perfönliche Verhältnisse, welche ihr in erster Instanz eine Ge- samm'strafe von 2 Jahren 8 Monaten Arbeitshaus gebracht hatten. Der WerthSbetrag der vollendeten EigenthumSverbrechen war auf 29 Thlr., der versuchten auf 8 Thlr. berechnet worden. Da Hr. Staatsanwalt Held sich für ein« Abminderung der Strafe um des willen verwendete, weil der RückhaltSzuschlag zu hoch erscheine, setzte da« Gericht dieselbe auf 1 Jahr und 16 Monat« zurück. — Anlangend den ersten der nunmehr folgenden Einsprüche wegen Privatklagsachen, so war der Brodbäcker Carl Eduard Offang zu Dobritz vom Gutsbesitzer Joh. Traug. Aehlig in Niedersedlitz un ter Anderem deshalb beim Königl. Gerichtsamt Dresden denuncirt worden, weil er ihm im Beisein eines Actuar«, der wider Aehlig ein« Diebstahlsuntersuchung geführt, an Gerichtsstellt vorgeworfrn, daß er ihn vor ungefähr 8 Jahren habe bestechen wollen. Offang hatte diese Beschuldigung zugestanden und die Ausflucht der Wahr heit vorgeschützt, aber seine Behauptung nicht beweisen können, und war in Folge dessen wegen Verleumdung in 1. Instanz mit einer Geldbuße von 1 Thlr belegt, auch zu Abstattung der Ko sten, jedoch mit Rücksicht, daß er bezüglich anderer Anschuldigungs punkte freigesprochen worden war, nur nach Höhe eines Dritttheils verurtheilt worden. Offang hatte nun gegen diese Entscheidung Einspruch eingewendet und zwar deshalb, weil nicht seine Bestra fung wenigstens von der Ableistung eine« ihm bezüglich seiner Ausflucht zuerkannten Eide- abhängig gemacht worden. Da« Erkenntniß 2. Instanz lautete aber -bestätigend. — Betreffend den 5. Einspruch, so war die BergarbeiterSehefrau Johanne Negtne Beier zu Niedrrgorbitz von der dafigen Eve Rosine Köhler beim Königl. Gerichtsamte zu Dresden um deshalb denuncirt worden, .weil sie a. am zweiten Weihnachtsfeiertage auf dem Tanzsaal zu Roßthal in ihrer Abwesenheit sie »ein Mensch- genannt und ge sagt hatte, »in ihren Augen bleibe d>e Köhler stet- eine H...-, sowie d. weil sie einige Tage später vor ihr mit den Worten »Pfui Teufel!- ausgespuckt. Nach geführter Untersuchung war nun die Beier in 1. Instanz wegen des unter a. Bemerkten nach ihren Zugeständnissen und den Aussagen einer abgehörten Zeugin, obschon der Antrag auf Bestrafung wegen Beleidigung gerichtet war, wegen Verleumdung zu einer Geldbuße von 1 Thlr. 20 Ngr., und wegen de« unter d. Gerügten bet Vor aussetzung der Ableistung eine- BestärkungSeideS Seiten der Denunciantin annoch zu Geldbuße in der Höhe eine- Tha- lers, sowie Abstattung der Kosten verurtheilt worden. Auf den von der Privatangeklagten hiergegen eingewendeten Einspruch sprach aber da- Bezirksgericht dieselbe wegen der Verleumdung un ter », obschon e- sie wegen der in der fraglichen Aeußerung zu gleich zu befindenden Beleidigungen zu 1 Thlr. 20 Ngr. verur- theilte, straffrei, und wegen des unter d Gerügten klagfrei, und erkannte der Privatangeklagten nur die Bezahlung der durch ihre Verurtheilung in zweiter Instanz bedingten Kosten zu, wogegen dir übrigen von der Privatanklägerin nunmehr bezahlt werden sollen. Der letzte Fall wurde in geheimer Sitzung verhandelt. — Das Begräbniß de« Herrn Geh. Medicinalrath 0. v.' Ammon, findet dem Vernehmen nach, Dienstag früh zwischen 7 und 8 Uhr von der Wohnung de» Verstorbenen in der rangegaff« au- statt.