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Februar. — Laut soeben veröffentlichtem Gesetz haben die sämmtlichen Regierungen der Staaten de- deutschen Zollvereins sich über den Wegfall der bi-hcr von den durch den Zollverein durchgeführten Maaren erhobenen Abgaben geeinigt. Vom 1. März d. I. an sind daher di« Abgaben für den Waarendurchgang (dritte Ab- theilung de- seit dem l. Januar 1854 gültigen, in einzelnen Be stimmungen abgeänderten und ergänzten Zolltarifs) , ferner die in der zweiten Abteilung desselben Zolltarifs unter Position 2s, Po sition 5v 2 und 3, Position 5k 1 und Position 26 Anmerkung 1 festgesetzten Ausgangszölle aufgehoben. Die unter diesen Posi tionen begriffenett Gegenstände werden der ersten Abtheilung des Tarif- zugewiesen, mithin von jeder Abgabe befreit. Alle diejeni gen Bestimmungen früherer Gesetze und Verordnungen, welche mit der Aufhebung der Durchgangszölle nicht vereinbar sind, treten vom gleichen Zeitpunkte an außer Kraft. — Die erste Kammer ist den zustimmenden Beschlüssen der jenseitigen Kammer bezüglich der beiden königl. Dekrete über die Aufhebung der Durchgangszölle und über die Anfertigung neuer KaffenbilletS zum Umtausch defect gewordener Billets, beigetrcten und hat sodann die Berathung de- Gewerbegesetzes bis zu § 82 de- Entwurfs fortgesetzt. — In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurden zuvörderst die beiden letzten Positionen des Mi litärbudgets erledigt. Sodann beschloß die Kammer infolge «ine- VortragS der dritten Deputation über den Stand der Wahlre formangelegenheit, daß im Hinblick auf eine von der Regierung zugesagte Wahlgesetzvorlag« die Berichterstattung über die vorlie genden ständischen Wahlresormanträge au-gesetzt bleiben soll. Zu, etzt wurde eine Petition um Ausdehnung der PaßkartenertheilungS befugniß der Regierung zur Erwägung zu übergeben beschlossen. (Dr.J.) — Sitzung der I. Kammer am 21. Febr. Vorm.11Uhr. Fortgesetzte Berathung der Berichte über den Entwurf de- Ge> werbegefetzeS. — Gerichtsverhandlungen: Am Dienstag wurde in geheimer Sitzung gegen den Lehrling F. W. Näke allhier ver- handelt. Auch er hatte sich in Betreff des Art. 183 vergan gen und ein kleines Mädchen von 7 oder 8 Jahren zu un- züchtigenMfzpecken benutzt. Hüben wir schon wiederholt unseren Abscheu-'Wer diese bei erwachsenen Personen männlichen Ge schlecht- letzt in überraschender Vielfältigkeit wiederkehrenden Ver irrungen an dieser Stelle ausgesprochen, so weiß man in der That nicht, wa- man dazu sagen soll, wenn man aus dem vorliegenden Falle erfährt, daß Näke in durch die Umstände und angeführten Thatsachen ziemlich glaubhafter Weise versichert hat, daß ihm die erst« Veranlassung zu dem begangenen Fehl tritt von dem betheiligten Kinde selbst geworden sei. Wäre die- wirklich der Fall gewesen, so hätte man darin abermals ei nen Beweis für die oft vorg«kommene traurige Erfahrung, in welch' unverantwortlicher Weise nicht selten Erwachsene in Ge genwart von Kindern über Sachen sich unterhalten und Dinge mit den nacktesten Namen bezeichnen oder gar solche ausüben, welche die Sinne der zarten Jugend mit den verderblichsten Bildern erfüllen und ihre Moralität früher untergraben und vergiften, als bis sie über die Verwerflichkeit derartiger Acu- ßerungen oder Handlungen selbst ein Urtheil zu fällen im Stande find. Findet man ja doch selbst von Seiten unüber legter Eltern hier oft die gemeinste Rücksichtslosigkeit und eine kanm erklärbare Frechheit. Wie manche Tugend ist durch sol che- Gebühren entweder schon frühzeitig zu Grabe gegangen oder einem künftigen unvermeidlichen Verderben schonungslos entgegengeführt worden! Der Gerichtshof verhängte über den jugendlichen Verbrecher eine Strafe von neun Monaten Ar beitshaus. — Oesfentlich« Gerichtsverhandlungen: Freitag den 22. d. M. finden folgende Verhandlungstermine statt: 10 Ubr wider den Schuhmachermeister Carl Eduard Hertel wegen Wi- dersetzlichkeit und Beleidigung: halb 11 Uhr wider Henriette Wilhelmine Kramer hier wegen Diebstahls; halb 12 Uhr Ge richtsamt Döhlen Privatklagsache des v. mest. Joseph August Seltmann zu Zaukeroda wider den Tischlermeister Carl Friedr. Dietze in Niederhermsdorf; 12 Uhr Privatklagsache der Frau vrrehel. Wilhelmine Henriette Schüller zu Uebigau wider den Nachtwächter Carl Wilhelm Strauß daselbst. Bors.: Gerichts- rath Glöckner. > — Im Verein mit der k. Polizeidircction bringt der Stadt- rath die über die Schon- und Hegezeit aller Singvögel, auch in- soweit letztere zu den Strichvögeln gehören, bestehenden Bestimmun gen in Erinnerung, wonach vom 1. Februar bis letzten Juni das Zerstören der Nester. Ausnehmen der Eier oder Jungen für alle Arten von Vögeln, mit Ausnahme der größer» Raubvögel, bei strenger Strafe gegen Zuwiderhandelnde untersagt und nur den Jagdberrchtigten die Einsammlung von Kiebitzeiern nachgelassen ist. Diese Bistimmungen leiden zugleich auch auf den Handel mit den innerhalb dieser Zeit gefangenen Vögeln überhaupt und insonder heit mit Lerchen und Finken Anwendung. — Die Rangliste der königl. sächsischen Armee vom Jahre 1861 ist jetzt zur Ausgabe gelangt. — Für das nächste Sommersemester beginnen die Studien bei der k. Akademie der bildenden Künste allhier am 8. April. — Der »Voß'schen Zeitung" schreibt man aus Dresden vom 14. Februar: »Die Nachricht, daß die fernere Aufführung der „Hermannsschlacht", von Kleist im Hoftheater verboten sei,