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ft. Arsch, tägl. Mora. 7 U. Inserat«, b.Gpallzeilr 5 Pß, werden b.Ab.7 (Gönnt, bi» 2 U.) angenommen In der Expedition: Johanne«.«!!»» nnd Waisenhaurstraste «. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mittedacteur: Theodor Drobisch. O Abonn. vierteljährlich »ü Skg«. bei nnentgeldl. Lieferung in'» Han«. Durch die «gl. Post vierteljährlich 1» Ngr. Einzelne Slnmmern I Pge. M. 48. Sonntag, den 17. Februar 1861. Dresden, den 17. Februar. — Die Zweite Kammer hat gestern die Berathung des Militärbudgets fortgesetzt und die Positionen 40—48 erledigt. Bei der Bewilligung der Position für die Medicinalanstalten hat die Kammer folgenden Antrag angenommen: .das k. Mi nisterium zu ersuchen, daß dasselbe eine Reorganisation mit Rücksicht auf die neuesten Erfahrungen anderer, besonders krieg, führender Staaten, und unter Erwägung dev 4n diesem Be richte (der Deputation) ausgesprochenen Ansichten unverweilt in Angriff nehme und noch gegenwärtiger Ständevcrsammlung be ziehendliche Vorlage mache." — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Der dritte am Freitag erhobene Einspruch war sehr kurz. Es ist schon früher über einen gewissen Joh. Karl Martin Kühne verhandelt worden, der wegen eine- höchst geringfügigen Diebstahls auf Grund des Art. 300 in erster Instanz zu 1 Jahr Arbeitshaus verurtheilt wurde. Kühne behauptete jedoch, daß dieser Artikel nicht mit Fug gegen ihn in Anwendung gebracht werden könne. ES mußte da her deshalb vor Abfassung des Erkenntnisses an das Gericht sei nes frühem Aufenthaltsort- (Döbeln) requirirt werden. Aus des- sen Mittheilungen ergab sich nun, daß Kühne wegen Diebstahls bereits 6 Wochen Gefängniß, 2 Jahr und 3 Monate Arbeits Haus, sowie ein Jahr Zuchthaus erlitten hatte. Es war sonach völlig gerechtfertigt, daß der Gerichtshof dem Anträge der Staats anwaltschaft auf Bestätigung des fraglichen Erkenntnisses entsprach. — Laut des vierten Einspruch- hatte dg- Gerichtsamt Wilsdruff den Handarbeiter I. T. Hensel wegen Diebstahls, Betrugs und Slörung des Hausfriedens, sowie den Handarbeiter C. F. Steuer au- Weißig wegen Betrugs jeden mit 1 Jahr Arbeitshaus bestraft, wogegen sie Einspruch erhoben. Am 21. Dec. v. I. waren beide auf dem Wege von Dannenberg nach Limbach in der Schänke des letzteren Orte- eingekehrt. Dort ließen sie sich zu essen und zu trinken geben, so daß eine Rechnung von 9 Ngr. 7 Pf. auflief. Bald darauf brannte sich Steuer seine Pfeife an, ging zur Thür hinaus und verschwand. Al- er nach einiger Zeit nicht wieder erschienen war, erhob der zurückgebliebene Hensel ein schreckliches Lamento, indem er vorgab, er sei ein Transporteur aus dem Ge- richtSamt Nossen und der Davongegangene sein Arrestant. Wenn er ihn nicht wiederkriege, so komme er von seinem Posten. Glück licherweise kam jetzt ein Steuerbeamter dazu, der sofort energisch eingriff. Mit bittersüßem Gesichte mußte sich Steuer der Verfol gung de- angeblich Entflohenen ««schließen und derselbe wurde bald eingeholt. Jetzt klärte sich natürlich der ganze Schwindel auf. Steuer gab in der Untersuchung eine Verabredung mit sei- ncm Genossen aber nicht zu, sondern behauptete, jener habe ihn schon im Gasthofe vorher frei gehalten und auch in Limbach wie der eingeladen, sein Gast zu sein. Um eine Bezahlung habe er sich daher gar nicht kümmern zu dürfen geglaubt, auch nicht ge- fragt, ob diese Heysel bewerkstelligen könne.- Uebrigens hatten beide bei dieser Gelegenheit nicht eben einen Crösusreichthum entwickelt; denn bei dem Einen fand man 3 Pfennige, bei dem Andern gar nichts vor. Außerdem lag gegen Henseln noch vor, daß er sei nem Brodherrn, dem Gutsbesitzer Oehmichen, eine Kupserplatte ent wendet und sie in Döbeln hatte verkaufen wollen. Mit großer Zungenfertigkeit deducirte er, daß er die fragliche Platte, die er im alten Eisen gefunden, zwar Tags vorher bei Seite gelegt, aber auf dem Wege nach Döbeln in einem Graben gefunden und dann zu einem Kupferschmidt getragen habe, um sie für seinen Brod herrn zu verkaufen; zu diesem Behuf« habe er sich auch blos eine Rechnung ausstellen lassen. Allein Letzteres war erst geschehen, nachdem der Schnittwaarenhändler Hr. Stcinmüller zu dem Han del gekommen war und angedeutet hatte, daß die Platte wohl ge stohlen sein möchte. Bei eben demselben verübte er kurz darauf auch einen Hausfriedensbruch, indem er in trunkenem Zustande dessen Wohnung betrat und im Auftrag seiner Herrin ein Buch mitnehmen wollte. Da dieser aber dem Landfrieden nicht traute und es ihm nicht gab, so kam es zu einem Rencontre zwischen Beiden, zu dem Steuer durch die ihm beigelegten Ehrentitel eines .besoffenen Schwein —" und eines .verfl Spitzbuben" gereizt worden sein wollte. Herr Adv. Matthäi führte die Vertheidigung Steuers und beantragte dessen Freisprechung vorzugsweise aus dem Grunde, daß gegen denselben nichts weiter vorliegc, als die ganz unerwiesene Behauptung seine- Mitangeklagten, dem offenbar sehr wenig zu glauben sei. Diesem fügte noch Herr Staatsanwalt Held die Hinweisung hinzu, daß hier eigentlich nur von einem wider rechtlichem Erwerb von Victualien zu augenblicklichem Genüsse die Rede sein könne, auf welche der Art. 300 keine Anwendung zu erleiden habe. Die Sache erledigte sich daher zur wahrscheinlich nicht geringen Freude der Jnculpatcn dahin, daß die ausgespro chene einjährige Arbeitshausstrafe bei Steuern zu 2 Tagen, bei Henseln zu 8 Wochen Gefängniß herabgesetzt wurde. Bei Steuern wurde die ganze, bei Henseln die Hälfte der Strafe für verbüßt erachtet. — Beim letzten Einspruch ergab sich da- dem Herrn F. A. Leupner beigemessene Vergehen als gar nicht vorhanden, was die äußerst gelungene Vertheidigung des Herrn Adv. Fränzel in ein sehr klares Licht stellte. Der Angeklagte wurde deshalb frei- gesprochen. . . — Laut einer Bekanntmachung im heutigen „Dresdner Journal" mit der Ueberschrist: „Für Gaeta" zeigt der Herr v. Berlepsch nebst sieben anderen Herren an, daß ihr neulichcr Aufruf von erfreulichem Erfolge gewesen, indem bis jetzt be- reit» über 2400 Thlr. eingrgangen. Ist nun auch — heißt