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«rfch. tägl. Mora. 7U. Inserate, b.Gpaltzeile 5 Pf., werden b. «b.7 btSAÄ.) angenommen in der Expedition: Jobanne«.«llee «nd waisenhausstraße 6. Nr. 32. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. »heador Vrodlsch? Freitag, den 1. Februar «bann, vierteljährlich »0 Rgr. bet unentgeldl. Lieferung in'« Ha«*- Dnrch die «al. Post vierteljährlich . » «,r. Einzelne «nmmern 1 Rg». 1861. Dresden, den 1. Februar. — Die Zweite Kammer erledigte gestern die Z§. 6—21 des neuen Grundstückzusammenlegungsgesetzes. Unter den Regi- strandeneingängen befand sich ein mit dem Gewerbegesetz im Zusammenhang stehender Gesetzentwurf, Zusätze zum Heimaths- gesetz enthaltend. — Sitzung der II. Kammer am 1. Febr. Vorm. 10 Uhr. Fortgesetzte Berathung de» Berichts der I. Deputation über den Entwurf eines neuen Gesetzes, di« Zusammenlegung der Grund stücke betr. 2) Bericht der IV. Deputation, di« Petition der Jv- Hanne Caroline gesch. Hartmann g«b. Schöne in Lohmen betr. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Das Referat über die am 29. Jan. abgehaltene Verhandlung wird in einigen Tagen erfolgen. — Eine fernere Hauptverhandlung fand vorgestern statt. ES überkommt uns jedeSmal ein wehmüthigeS Gefühl, wenn wir hochbetagte Leute auf der Anklagebank er blicken, die ein ganzes, langes Leben hindurch sich unbescholten gehalten und in der Nähe des Grabes noch entweder durch Uebereilung oder GesetzeSunkenntniß oder auch nur irre gehende Liebe zu ihren Angehörigen der strafenden Gerechtigkeit in die Hände gerathen mußten. Ein solcher Fall lag an der Mitt woch vor, wo eine Frau von 68 Jahren wegen Hinterziehung der Hilfsvollstreckung (eines wie Diebstahl oder Betrug zu be strafenden Verbrechens) sich vor den Schranken der Oeffentlich- keit befand, nämlich die Ehr. Beate verw. Gommer aus Zschiedge. Sie war früher nicht unbemittelt gewesen, aber durch mehrere Prozesse, die sie mit dem Lohnfuhrmann Hieckmann daselbst gehabt, sehr herabgekommen. Derselbe hatte sie näm lich wegen einer rückständigen Rechnung für geleistete Fuhren im Betrage von 109 Thlrn. im Jahre 1853 verklagt. Sie be hauptete nun, daß H. ihr versprochen habe, diese Fuhren um sonst zu thun, da sie aber den Beweis dafür nicht beizubrin gen vermochte, wurde sie in 2 Instanzen zu Zahlung der inmittelst auf 178 Thlr. 11 Ngr. 8 Pf. gestiegenen Schuld ver- urtheilt. Unterdeß war auch sie gegen Hieckmann klagbar ge worden wegen ihm nach und nach geleisteter Darlehne im Ge« sammtbetrag von 202 Thlrn., da aber dieser ein solches Schuld- verhältniß durchaus nicht anerkannte, so legte das Oberappella- tionsgericht beiden Parteien in einem am 3. März 1859 pu- blirirten Crkenntniß mehrere Eide auf, für deren Ableistung der 10. Juli des genannten Jahres als Termin anberaumt wurde. Hieckmann schwor diese Eide, die alte Gommerin aber nicht, wie sie sagte, weil ihre Tochter die« nicht zugegeben habe. Bei dem vorgeblichen Zahlungsunvermögrn derselben veranlaßte nun Hieckmann nicht nur die Auspfändung in ihr -Mobiliar, sondern ließ auch, da dieselbe nur einen Reinertrag von 16 Thlr. 15 Ngr. abwarf, den Rest hypothekarisch auf da- seiner Gegnerin «igenthümlich gehörige Hau« in Zschiedge eintragen. Da aber au- ßer mehreren anderen Posten schon am 1l. April 1859 für von ihrer Tochter, der verehel. Schönberg, ihr geleistete Darlehne nach Höhe von 300 Thlr. und 100 Thlr. Mitgift eine Summe von 400 Thlr. auf das blos auf 405 Thlr. gerichtlich gewürderte Haus eingetragen war, so lag zu Tage, daß im Fall einer zu beantragenden Versteigerung für Hieckmann nichts auSfallen konnte. Nun aber hatte die Sommer bei einem gewissen Hütter in Häh- nichrn ein« Schuldforderung von 500 Thlr., und da sich Hieck mann nunmehr an diese« Object zu halten gedacht, ergab sich, daß die Sommer jene 500 Thlr. am 10. Juli 1859 (also 8 Tage nach dem obenerwähnten Schwörungstermine), einem Zeit« punkte, wo die fraglichen Erkenntnisse bereits rechtskräftig waren und die verhängte Erekution ein so geringfügiges Ergebniß gelie fert hatte, ihrer anderen Tochter, der verw. Gärtner, mit 100 Thlr. als Mitgift. und mit 400 Thlr. unter der Bedingung ge sch enkt hatte, damit dieselbe sie bis zu ihrem Ende in Kost und Pflege behalte. Da man aber bekanntlich nichts zu verschenken hat, so lange rechtskräftig gewordene Forderungen an dritte Per sonen unbezahlt geblieben sind, so wurde die Untersuchung wegen Hinterziehung der Hilfsvollstreckung gegen sie eingeleitet, weil die Abficht vorlag. daß Hieckmann um sein Geld hatte gebracht wer den sollen. Herr Adv. Fränzel,. der die Vertheidigung in dieser Sache übernommen hatte, bot in seiner Schutzrede zwar seine ganze Beredtsamkeit auf, um die alte, beinahe unzurechnungsfähige und durch fremden Einfluß geleitete Frau der Schwere des Gesetzes zu entziehen; 'aber das Recht ist unbeugsam, und so muß die 68- jährige Mutter dem Ausspruche des Gerichts zufolge noch 1 Jahr ins Arbeitshaus wandern, wenn ihr nicht an höchster Stelle seiner Zeit die zu erbittende Gnade zu Theil wird.— Um mehreren an die Re- daction ergangenen Anfragen zu begegnen, wird nachträglich bemerkt, daß die in voriger Woche in einem Referate über die am 21. Jan. abgehaltene öffentliche Gerichtsverhandlung nur andeutungsweise gegebene Notiz über die den Herren Vogel und Kaiser aufer legte Geldbuße bei Elfterem 455 Thlr., bei dem Anderen 30 Thlr. betrug. - . , ^ . —- Wenn es wohl zu den frohesten Lebensereignissen zu zählen ist, Männer, welche den Bund der Freundschaft in schöner Jugendzeit auf einer Schule schlossen, an welche das Herz mit tausend Aesten hängt, vereint zu sehen, so gehört der Abend des 29. Jan. d. I. zu einem der frohesten und ge- nußreichsten, welcher das Leben zu ^ erheitern und zu verschö nern vermag. Den freundlichen Gedanken, einig« solcher in Dresden anwefrnde Schul- und Jugendfreunde um sich bei einem Gastmahle zu vereinen, wußte der in Dresden lebend«