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Der Ehemann erhob dagegen Ein» spruch. Das Gericht cassirt« in Berücksichtigung der obwalten« den Verhältnisse das- Erkenntn ß der ersten Jüstanz und verur- theilte die Angeklagte zu 3 Wochen Gefängniß. — In der Mit«, Verhandlung erschien der »etz« Diäbstacht« zu 1 J«chr »rbritshau- Herurthejft« Handarbeiter S. E. Lehmann au« Wilsdruff in Person, wa- derselbe, da tr auch gar nichts vor» zubringen wußte, sich füglich hätte ersparen können. Er war am 30. August d. I. im Hause des Weißgerbermeister« Hrn. Müller iy Wil-Hruff plötzlich in dessen Oberstub«, wo letzterer sich gerade befunden, erschienen und hatte diesen um Darleihung eimS Jauchenzubers gebeten, was ihm jedoch abgeschlagen wurde. Da sich jenes Gesuch allzusehr als ein bloßer Vorwand mat- kirte, so mochte die- der Ehefrau de- Genannten, bei dem er früher einigemal Handarbeit perrichtet, auffällig sein, zumal in Berücksichtigung de- Umstandes, daß Lehmann ein anrüchige-, wegen Diebereien schon fünfmal mit Gefängniß und einmal mit Arbeitshaus bestraftes Subject war.. Sie schöpfte daher Ver dacht und eilte ihm, als er fort war, nach. Unten angekom« men, findet sie die vorher verschlössen gewesene Wohnstube offen, wittert unrrklärbaren Cigarrendust in der Stube und stellt Untersuchungen an. Ihr Blick richtet sich bald nach einem offen stehenden Schreibpult, aus dessen einem Kasten sie zwei, wie sie weiß, kurz vorher nur erst vorhanden gewesene Fünf, nrugroschenstückchen vermißt. 3n kühnem Fluge eilt sie dem muthmaßlichen Diebe auf seinen Arbeitsplatz nach, nimmt ihn dort tüchtig an und transportirt ihn nach dem Schauplatze der begangenen Hrldentbat zurück. Dort ängekommrn, unter- nimmt sie eigenhändig eine Visitation, und siehe da, in jeder Westentasche findet sich «in einsame- Fünsneugroschenstückchen, chesd« gerade von der Art, spie ihr gestohlen worden. Lehmann zeigt sich bet dieser Procrdur Mt ganz verblüfft, behauptet » aber später; die Unterstubr bei jener Gelegenheit gar nicht be« . trete». Mb das Geld von den letzten LyhnauSzahlungen her noch heseffe» zu haben. Zndeß ergitbt sich dringender verdacht, daß- -r,,i «it den Loralitäten von.früher her woht bekannt, den Eingang durch di, hinsen, jtt dir HauSyur befindliche Lw- chenthür, den ÄüsgaNg aber durch Oefftmn^ der' Gtubenthür von innen genommen haben mag. Die k. Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung de« erstinstanzlichen Urtes« wegen der einigermaßen erwiesenen Identität de« DirbstahfSobjecÜ, wegen der Anwesenheit des Angeklagten am Ort, de- Diebstahl- zur Zeit, wo derselbe erfolgt, so-wie wegen dessen notorischer Gr» neigtheit zur Begehung von allerlei Unredlichkeiten,, ^E- blieb daher bei dem verhängten Jahre Arbeitshaus. , Laut de« dritten Einspruchs war. L G: Schmidt aus Großokrista w«. gen eine« HolznebstahlS im Betrüge von 2 Ngr. Md weg« eine- gemeinen Diebstahls von 9 Pfund Honig tz 7 Ngr., die er auS einem, in Folge dessen später «ingeggngeqen^ienen- stocke entnommen und mit seiner Hra»-gemüchlG v-Mst hatte, unter Berückstchttgung seines wiederholten SlückfallS zu 4 Mo« naftn »rbetirhauSi-viWichGS'l«»ob«,-7? Es Straf, zu hoch, aber daSt Bezirksgericht veß es dabfi. -^ Der vierte Einspruch war vM dem rvrgin . Diebstahl- bereits,,früher mit 5 Monaten Arbeitshaus bestrichen, .Lumpenhändler F. Ä. Sachse in Beiersdorf erhoben. - Der Manu -treibt ohne Eoncesfion auch Gefindemäkelei und hatte zu Ende v. J.von dem Gutsbesitzer. Richter in Zschaiten I Thlr erhalten, um ihn eimr von ihm ermirtheten Magd als Dräufgekd auSzuhändigrn. Sachse aber glaubte, 20 Ngr. seien auch genug, und verwendete den Rest von i^O Ngr. zu seinen Ptivatvergnügungm. Dir Sach« kam aber heraus, weil di« Magd später nicht anzog. Da Richter nachwjeß, daß er Sachsen für sein« Dienste besonders houorirs und er keinerlei Recht gehabt habe, dir 10 Ngr. für sich zu behalten, so verur» thtilte ihn das Gericht zu Radeburg weg« Unterschlagung zu S Tagen Gefängniß und wegen unbefugter Gefindemäkelei zu 10 Thlr. Strafe. Der k. Staatsanwaltschaft erachtete "jedoch infolge der Zeugenabhörungen die Unterschlagung für nicht genügend er wiesen, und stellte cS dem Gerichtshof anheim, in dieser Beziehung den Angeklagten von der Tefängnißstrafe^ sreijusprechen, beließ e» aber bei den 10 Thtrn. wegen der Gefindemäkcki. — Der zweite diesjährig« Roß» und Birhmarkt zu Friedrich- stadt-Dre-den wird Montag und Dienstag den 5. und 6. No vember stattfind«. - . — Der hiesige Frauenverrin hat vom 1. Juli 1859 bis 30. Juni 1860 die Summe von 4410 Thlr. verausgabt, näm lich 68L TM für di, Speiseanstalt (es wurden an 220 Perso- ym 7904 Portionen Fletsch und Gemüse auSgrgeben), 25/15 THK. für dir drel KindrSbewahtanstalt« (wobei:,80,922 Kinderportio nen Und 4823 Portionen für das Dienstpersonal nöthig waren), SIS Thlr. zür Wöchnerinpflege (es, wurden 134 WSchnerinnm unterstützt)/ 440 TM zur Unterhaltung der (gegenwärtig mit ^ EßGütteten) SängtingS-Bewahranstalt Md 1^00 Thlr. ru ander» AtSga-rn. . „ - - Jtt dem rühmlich bckanntm Verein fürs Lchm hiüt am '> »»rdb.'/e .Säir» znog s,y, .-,t,ög>p v- 's)!