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.rp lim l> annt« d«-Nummer28ü. !» Herrn Selb«, end, sei zur Ent> Ehemann Georg send, darauf zu Stande ist, im >ache aber wohl i würde, Herrn noch einmal zu n merkwürdigen wenn er glaubt, ,fantrag mit Er- solche Motive im wissen ich selbst erseit», als einer »erden kann, daß zlichen Gerichts- ncht allein thei« > Herrn Seebe'S Straferkennung in beim öffent- Selegenheit vor- s anwesend sein Lahrheit meines n und die den- ünde bezüglicher wie deren Haus- zu können, nächst mehreren bei dem Vorfall hl schon genug, h' bösen großen nicht zugehöri- »rmungslofe jen läßt, auch nen schon beim ülleS sein bö- ft, eS eben- ;anz gemüth- sich entfernt Fischer Ehemann pH Fischer. >n einem ^ zu >. n weder klagen mster kam, knt. »chen — da- engern Kreise, - verstehn u. fen, «in, »Ä geschwinde Best«, ein, « sein, Seestraßmecke. Tageblatt ftr Srsch. tt,l. Mora. 7 U. Inserate, d^Spaltzeile r Pf., werben d. Ab.7 lG»n»t. bi-LN.) an>en»mmen in der Expedition: JohanneS-Allee und MaisenhauSstraße t. M S82. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor -roblsch. Montag, den 8. October Adonn. vierteljährlich 2« R,r. deü unentaeldl. Lieferung in « Hau«- Durch die Kal. Post vierteljährlich 2» Rar. Einzelne Nummern 1 N,r. MM. Vrc-den, den 8. October. : — Oeffentlichr Gerichtsverhandlungen: Der au< Jöhstadt gebürtige, jetzt in Brießnitz verheirathcte Fleischer und Viehhändler E. L. Wolf, wegen Eigenthumsvergehen in den Jahren 1854 und 1858 schon zweimal bestraft, stand am Sonn abende au« derselben Ursache vor den Schranken der Oeffentlich- keit. Wahrscheinlich von Noth getrieben, hatte er zu Anfang Juli d I. sich abermals zu einem Vergeben binreißen lassen, da« in Richtung und Ausführung eine ziemliche Waghalsigkeit bekundet. Die Wittwe seine« v»r 3 Jahren in Rosentitz verstorbenen Schwa ger«, de« Bruder« seiner Frau, hatte sich daselbst wieder an den Böttchermeister Mägel verheirathet. Letzterem wurde am 3. Juli d. I. von Seiten eine« anderen Wolf'schen Schwagers, Namen« Rudolph all hier, ein Capital von 100V Thlrn. ausgezahlt. Er wiesener Maßen befand sich auch Wolf an diesem Tage in Dres den, e< blieb aber bei seiner gegentheiligen Behauptung unerwie- sen, ob er durch Rudolphen oder auf sonst andere Weise von der Auszahlung jene« Geldes Kenntniß erlangt habe. Denn Rudolph hatte später von dem ihm zustehenden Rechte Gebrauch gemacht, al« naher Verwandter Wals« das Zeugniß zu verweigern. Genug, die Untersuchung ergab, daß Wolf sich am Abende des 3. Jul! nach 10 Uhr von Dresden au- auf den Weg nach Nosentitz ge macht hatte. Als Zweck dieser Reise gab er an, daß er in Rip pien und Hähnichen habe Schulden einkassiren wollen, wogegen ihm freilich eingehalten wurde, daß man dieses Geschäft nicht wäh rend der Nacht zu executiren pflege. Nachdem er unterwegs sich hingelegt und geschlafen haben wollte, langte er früh gegen 3 Uhr ia Rosentitz am Hause seine« verstorbenen Schwagers an. Mit den Oertlichkeiten desselben von früher her vertraut, steigt er durch einen am Berghange befindlichen, zu dem Oberboden füh renden Bodenladen in das HauS «in, indem er mit der Hand durch eine vorhandene Spalte nach der inwendig angebrachten Kettel greift und den Vorstecker herauszieht. Von da mag er wohl weitere Versuche, sich in die Wohnräume Eingang zu ver schaffen, haben anstrllen wollen, denn es ergab sich später, daß er bi« zum Gewölbe vorgedrungen war und sich aus einem da selbst befindlichen Schrank« ein Brod mitgenommen hatte. Der besagt« Oberboden befindet sich nun gerade über derjenigen Stube, in welcher Wolf« Schwager früher zu wohnen und seine Habse ligreiten zu bergen pflegt«; der jetzige Besitzer de- Hauses, Herr Mägel, wohnt jedoch im Parterre und benutzt jene- Zimmer nur nebenbei, indem in selbigem sich ein Bett, verschieden« Kleidung-» stücke, Meuble« und andere Gffeeten befinden. Früh gegen 4 Uhr beginnt nun Wolf, die über jener Stube befindliche Die lung de« Oberboden« mit einem daselbst zur Hand liegenden eisernen Werkzeug« aufzUrrißen, während um dieselbe Zeit nach Weckung de« Dienstmädchen- Herr Mägel einen nöthigen Weg nach der Nöthnitzrr Brauerei unternimmt. Aber schon um 8 Uhr kehrt er von da zurück, und zufälligerweise führt ihn ein Geschäft nach der bezeichneten Oberstube. Mit Erstaunen hört er beim Eintreten in die Thür auf dem Oberboden das Ru moren und bemerkt gleichzeitig, daß in der Deckenwand bereit em Loch sich befindet und der Lehm herunterbröckelt. Leise macht er die Thür wieder zu und verfügt sich nach dem Oberboden, wo er dev oben in der besten Arbeit befindlichen Wolf antrifft und auf seine Anrede, wa- denn da« sei? von dem zum Tode erschrockenen Menschen unter Stottern di« Ant wort erhält: .Ich wollt« mir nur ein Paar Hosen holen!" In der Thai, «in eigenthümlicher Weg, tzfn man sich zu Aus führung einer solchen Absicht wählt! Herr Mägel giebt ihm aber sofort zu erkennen, daß er' wohl ahne, was er eigentlich hier suche, uud läßt ihn arretiren. Aber Wolf findet Gele genheit, zu entfliehen, und man wurde seiner erst nach einigen Tagen wieder habhaft. In der Voruntersuchung sowohl wie in der Hauptverhandlung rückte er nun mit der Erzählung her aus, daß sein verstorbener Schwager, der viel auf ihn gehal ten, ihm kurz vor seinem Tode die Eröffnung gemacht habe, ^ daß er auf dem Oberboden in der Nähe der Feueresse Geld versteckt habe, das solle er sich holen, wenn er todt sei, und lediglich in der Absicht, von dieser ihm damals ertheilten Wei sung Gebrauch zu machen, sei er in das besagte Behältniß «»gedrungen. Es wurde ihm dagegen freilich «„gehalten, wie unglaublich e« erscheinen müsse, daß er mit Ausführung einer solchen Sache erst nach Ablauf von 3 Jahren vorgehe, er überhaupt mit seinem verstorbenen Schwager wegen einer Schuld von 18 Thlrn. nicht im besten Einvernehmen gestanden, dieser viel mehr kurz vor seinem Ableben seine Frau gedrängt habe, den rückstän digen Schuldposten beizutreibrn, daher schwerlich gerade ihm dir angebliche Schenkung damals gemacht haben würde. Daß Wolf «S bei seinem Einbruch lediglich oder vorzugsweise auf die Herrn Mägel TagS vorher auSgezahlten 1000 Thlr. abgesehen habe, dafür ließ sich bei dessen starrem Leugnen durchaus kein juristisch haltbarer Beweis aufbringen. ES konnte daher bezüglich der Hauptsache seiten der Staatsanwaltschaft nur der Antrag auf Be strafung eines versuchten Diebstahls von Gegenständen in unbe stimmbarem Werth« gestellt werden. Der Lertheidigung, Herrn v. Schaffrath, gelang e«, die Entwendung de- BrodeS al- «inen nur einfachen Diebstahl zu 'Mstatirm, und so wurde Wolf we gen versuchten ausgezeichneten und vollendeten einfachen Diebstahl« zu 7 Monaten Arbeitshaus verurtheilt. — Die volkSwirthschaftlich« Gesellschaft für die sächsischen Lande hält heute, Montag, wie schon mitgrtheilt, im Zwingerpa- villon, früh 10 Uhr, ihre erste Versammlung. Der Einlaß be ginnt bereits um S Uhr. Bon allen Seiten ist di« Begründung