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Tageblatt für G Unterhaltung und Geschäftsverkehr. LLNN » Tspaltzeile 5 ^ (Tonnt. biS L Ü.) angenommen tn der Expedition: Johannes-Alle« n. WaisenhauSstr. 6. Mitredacteur: Theodor Dro Kisch. .au». Durch die Kgl. Post vierteljährlich r»Ngr. Einzelne Nummern 1 Ngr ^ 1V4. Freitag, den 13. April 1860. Dresden, drn 13. April. — Se. Maj. der König hat genehmigt, daß der Kammerherr Carl v. Lüttichau das von Sr. Hoh. dem Herzog von Sachsen-Meiningen ihm verliehene Eomthur- kreuz 2. Classe des Herz. Sachsrn-Ernestinischen Hausor- dens annehme und trage. — Sr. Maj. der König hat dem Conditor Friedr. Theodor Schmidt zu Dresden gestattet, das von Sr. Hoh. dem Herzog von Braunschweig ihm verliehene Prädicat als Hoflieferant in hiesigen Landen zu führen. — Nachdem bereits Se. Maj. der König der allge meinen deutschen National-Lotterie ein wrrthvollcs Del- gemälde als einen hervorragenden Gewinn widmeten, ha ben nun euch der Prinz Georg nebst Gemahlin, KK. HH., das Unternehmen mit dem Geschenke von zwei pracht vollen Porzellan-Vasen beehrt. — I. k. k. Hoh. die verwittwete Frau Großherzo- gin von Toscana und I. k. Hoh. die Prinzessin Amalie sind vorgestern Vormittags um 9 Uhr nach Schlacken- werlh gereist. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen!: Es ist unglaublich, mit welchem Leichtsinn sich bisher ganz unbescholtene Leute zuweilen um Ehre und guten Namen bringen. Hiervon lieferte die vorige Mittwoch zwei ekla tante Beweise in den beiden an diesem Lage stattgehab ten Hauptverhandlungen. Denn sowohl der erste als der zweite Jnculpat waren zeilher noch niemals in Untersu chung gewesen. Der zur Zeit an der Weißeritz allhier wohnhafte Conditorgchilfe C. C Persigehl, der auf eigene Faust ein kleines Geschäft mit Knallsilbrrpräparaten da selbst errichtet hat, war vor einigen Monaten, wie er an gab, einigen Geldes benöthigt, um etwas mehr Maaren unfertigen zu können. Da dieselben guten Absatz finden und baar bezahlt zu werden pflegen, so konnte er hoffen, das Geld in kurzer Zeit wieder herein zu haben; was that er daher? Er stellte unter dem Namen eines Leip ziger Hauses emen falschen Wechsel aus, versah denselben zum Ueberfluß mit Giros von zwei bedeutenden Handels häusern zu Dresden und schickte dieses auf solche Weise in die Kategorie ganz guter Papiere getretene Werthzei chen unter seinem wirklichen Namen an die Herren Ham mer L Schmidt in Leipzig ein, um DiScontirung, so wie um Einsendung des Betrags an seine Adresse dieselben ersuchend. Dort aber hatte man die Handschriften sofort für unächt erkannt, und weitere Erhebungen bestätigten den entstandenen Verdacht einer Fälschung. P. gab seine Vergehen ohne Umschweif zu, versicherte aber, daß — wie schon die offene Bezeichnung seiner Adresse andeute — er keineswegs einen Betrug beabsichtigt, sondern mit Be stimmtheit voraus gewußt habe, daß er den fraglichen Wechsel noch vor der Verfallzeit wieder werde rinlösen können. Von Seiten des Gerichts waren in Folge dieser schon in der Voruntersuchung geschehenen Angabe auch P.'s Vorräthe untersucht und abgeschätzt worden, und rS hatte sich herauSgestellt, daß dieselbe wohl glaubhaft sei. Herr Staatsanwalt Metzler empfahl ihn daher der rich terlichen Milde, hie ihn mit nur 4 Monaten Gefängniß bestrafte. — Der zweite Jnculpat war der Geldgießerge selle H. B. Böttger, ebenfalls von hier. Er war wäh rend einer temporären Arbeitslosigkeit am 19. Jan. v. I. — gerade am Tage nach dem Feldschlößchenbrande — in eine hiesige Gelbgießerwerkstatt gegangen, um dort mögli cherweise Arbeit zu bekommen, hatte aber in der offenen Werkstatt Niemanden angetroffcn, da Alles zur Besichti gung des Brandplatzes gegangen war. Mit der Lokali tät wohl bekannt, machte er daher bei so guter Gelegen heit einen unverschlossenen Koffer auf und nahm daraus einen schwarzen Luchrock nebst dito Hosen, die deren Be sitzer, ein Geselle, auf den Werth von 15 Thlrn. veranr schlagt hat. Mit denselben verfügte er sich sofort aufs Lühhaus und versetzte sie für 3 Lhlr. 15 Ägr. Befragt, was ihn denn zu diesem Verbrechen genöthigt habe, da sein Vater hier lebe und er wohl durch diesen vor Man gel gesichert sei, erwiderte er, er sei des Geldes deswegen dringend bedürftig gewesen, weil er habe Ziehgeld bezah len müssen. Das Gericht erkannte jedoch hierin keine „ächte Roth" und verurtheilte den Angeklagten zu 4 Mo naten Gefängniß. — Der dem hiesigen Stadtrathe wegen Zurückwei sung österreichischer Silbermünzen gemachte Vorwurf ent behrt, wie die Sonst. Zig berichtigend bemerkt, in so fern der Berechtigung, als diese Maßregel erst dann getroffen worden ist, nachdem die königl. Bezirkssteuereinnahme de ren Annahme verweigert, auch, auf diesfalls erstatteten Bericht, bas K. H. Finanzministerium angezeigt hatte, daß es zwar bei den Veckehrsanstalten (Post, Eisenbahn) und bei fiskalischen gewerblichen Unternehmungen die Annahme österreichischer Eilbermünzen gestatte, daß aber die Aus dehnung dieser Vergünstigung auf Zoll- und Steuerkaffen so lange bedenklich falle, als nicht Gleiches auch in Preu«