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^ Unterhaltung und Geschäftsverkehr. LLSVNL« - "P. ä Spaltzeile S Ps, werden b. Ab. 7 (Sonnt. biS L Ü ) angenommen in der Expedition: Johannes-Allee u. Waisenhausstr. ü. Mitndacteur: Theodor Dro Kisch. Durch die Kgl. Post vierteljährlich r-Ngr. Einzelne Stummem INgr 32. Mittwoch, den 1. Februar 18SV. Dresden, den I. Februar. — Se. Maj. der König hat dem AppellationSrathe Gustav Adolph Ackermann in Anerkennung seiner, bei Förderung gemeinnütziger Unternehmungen und menschen freundlicher Zwecke, bewiesenen Hingebung und Thätigkeit, daö Ritterkreuz des AlbrechtsordenS verliehen. — Gestern Mittag hatte Herr Lüdicke auf Elisens- ruhe die hohe Ehre, I. M. die Königin nebst Hochdero Töchtern den Prinzessinnen Sidonia und Sophia, sowie I. K. K. H. die Verw. Troßherzogin von Toskana in seinem Wintergarten zu begrüßen. Sichtbar erfreut über den wundervollen Blumenflor und die herrliche sich jetzt immer mehr entfaltende Pflanzenwelt, verweilten die hohen Herrschaften längere Zeit in den wahrhaft feenarti- gen Räumen: und geruhten dem Herrn Lüdicke in huld reichen Worten die größte Anerkennung. für sein Streben und Schaffen im Reiche der Botanik zu spenden. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Heute Vorm. 9 Uhr gegen die Gebrüder Ernst Otto und Alb. Emil Schneider wegen Bedrohung; 11 Uhr gegen den Handarbeiter Ea»l Traug. Fiedler aus Herwigsdorf wegen Diebstahls; morgen Vorm. S Uhr gegen daö Dienst mädchen Aug. Carol. Schuster auS Ober-Wilthen wegen Diebstahls und Unterschlagung. — Die ziemlich gefüllten Tribünen des Gerichtssaals zeugten gestern, daß es sich um eine sich über daS Niveau der gewöhnlichen Dirbstahlverhandlungen erhebende Ange legenheit handele. Man erblickte auf der Anklagebank eine in früherer Zeit allhier vielgekannte Persönlichkeit, den vor maligen Acteninspector A. F. W. Wolf. Derselbe beschäf tigte sich in seiner dermaligen Stellung bekanntlich mit Geldverschaffungrn. Mochte ihm nun daö Glück hierin nicht besonders günstig gewesen sein oder er in anderer Beziehung die Rechnung.ohne den Wirth gemacht haben, genug, die Schulden wuchsen ihm nach und nach über den Kopf, und schließlich so, daß er sich nicht anders als durch Flucht aus der Klemme retten zu können glauben mochte. Nachdem er am 17. Jan. 1858 noch 250 Lhlr. bei dem Banquier Bondi — es war nicht erkennbar, bei welchem — auf kürzeste Rückzahlungsfrist geliehen, und gegen 1000 Lhlr. anderes Geld mitgeno.mmen, das jedoch seiner An gabe nach ein im Jahre 1855 von seiner Schwester em pfangenes, bis dahin unberührt gebliebenes Darlrhn ge wesen sein sollte, reiste er über England nach Amerika, um ! in dieser neuen, dermalen jedoch schon ziemlich alten Welt, den zerbrochenen Wagen seines bürgerlichen Glückes wie der ausbessern zu lassen, in der Hoffnung und Absicht, im Fall er sich dort einen Hrerd bauen könne, seine Frau nebst drei Kindern dorthin Nachkommen zu lassen. Doch diese Hoffnung schlug gänzlich fehl. Nachdem er in New- york vom 12. Februar bis zum 24. April vergeblich alle Segel aufgespannt hatte, um in eine angemessene Si tuation zu kommen, sein Geld aber bei dein theurren Le ben daselbst, in Ermangelung jeglichen Zuflusses, ziemlich zur Neige gegangen sriy mochte, faßte ed den Entschluß, trotz aller ihn erwartenden Unannehmlichkeiten wieder zu dem heimischen Boden des Vaterlandes zurückzukehren und traf am 12. Mai des genannten Jahres wieder hier ein. Natürlich wurden seine Gläubiger bald munter, und er hat seitdem die meiste Zeit im Wechsetarrest ^gebracht, später aber wurde er wegen» der gegen ihn auftäuchenden Anklage des böslichen Bankerott- in Criminaluntersuchung gezogen. Diese war nun Gegenstand der gestrigen Haupt verhandlung. Wolf gab durchaus nicht zu, daß er insol vent gewesen wäre, denn die Wechselschulden zu bezahlen, würde er bei fernerem Hierbleiben Mittel gefunden, auch wollt« er die Absicht gehabt haben', die zurückgelassenen Schulden von dort aus nach und nach abzusioßen. Auch sei ja bis jetzt noch kein Antrag auf Conrprö gegen ihn erfolgt, was freilich sehr leicht daraus erklärlich wird, daß zur Zeit auch nicht das geringste Object vorhanden ist, zu dem die Gläubiger hätten concurriren können. ES wäre dies, wie seiten der Staatsanwaltschaft geäußert wurde, eine Glocke ohne Klöppel gewesen. Auch würde er dann, wenn ein solches von ihm hätte proponirt wrrden können, immerhin nicht der Anklage des böslichen Bankerotts ha ben entgehen können, weil in von ihm zugegebener Weise seine Passiva schon längst die Activa überstiegen, und er fortwährend ein Loch auf und daö andere zu gemacht hatte. Deshalb vermochte denn auch Hr. Staatsanwalt Held nicht von der gestellten Anklage zurückzutreten. Hr. Adv. Frenzel vertheidigte seinen Defendenden mit größte Wärme und der erkennbaren Ueberzeugung, daß «in Ver brechen seinerseits nicht begangen worden sei, fand auch die Handlungsweise Wolfs durch die in dem Gesetz nie dergelegte Erklärung über den Begriff des böslichen Ban- keroltS keineswegs begründet. Der Gerichtshof trat indeß der staatSanwaltschastlichen Ansicht bei, und erkannte auf Arbeitshausstrafe in der Dauer von einem Jahr. — Der -tadtrath erläßt in Geryrinschaft mit der f.