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^ 1 ll u' .kl k'.'lM S^r f.nu'tS^ru« .:i ; !> ! 1»t' f illlLH ':i »i ' iK ' U M/Ai M,S Tageblatt ! li sik Ersch. tägl. Mora. 7 ä Hpaltzeile S Pst, werden ..»ltzetlek (Sonnt, bis ^ , in der Expedition: Johannes-Allee u. Waisenhau-str.«. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Durch die Kal. Post vierteljährlich Sr Nar- Einzelne Nummem ' iNgr U.) angenommen :3o "" Mitredactem: Theodor Drokisch. 14. Sonnabend, dm 14. Januar 18SV. Dresden, den 14 Januar. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: ES wird bekanntlich in keiner Angelegenheit häufiger falsch geschworen, als in Alimentationsprozessen wegen außerehe lich erzeugter Kinder, und zwar darum, weil der Beweis des iGegentheils von der verschmähten Mutttr nur in höchst seltenen Fällen zu führen ist und der gewissenlose Vater sich dadurch für gesichert hält. Ein solcher Fall kam aber vorgestern zu Lage, wurde jedoch in geheimer Sitzung verhandelt. Der Maurer I. D. Bachmann in Stadt Neudorf hatte im Herbste 1857 bei Gelegenheit der Kirmeß auf dem Tanzboden ein Mädchen kennen ge lernt, mit der er sofort ern innsgesMbervkrhLltniß ent ging und bis zum Februar fortsetzte. Sie genaS infolge dessen am 25. Aug. 1858 eines Knäbleins, dessen Vater schaft aber B. durchaus nicht anerkennen wollte, indem er vorgab, mit der Person niemals Umgang gehabt zu haben. Auf deshalb gegen ihn angrstellte Klage beschwor er dieß am IS. Sept. v. I. Jetzt aber trat die Betro gene m t Gegenbeweisen auf, und führte dieselben in der jetzigen Hauptverhandlung so schlagend auS, daß B. we- gen Meineids zu einem Jahre Arbeitshaus verurtheilt wurde. Selbstverständlich wird er die indeß ausgelaufenen Alimente nunmehr noch nachzahlen müssen, und zwar Al les von Rechtswegen. — Gestern standen zwei Sinspruchs- verhandlungen am Anschlagebrete, es kam aber nur eine dran, weil die andere zurückgezogen worden war. Die Sache betraf eine obligate Keilerei, die in der Schänke zu Kaitz zwischen dem Knochenhändler Kretzschmar und dem Schänkwirt- Schickert sich entsponnen hatte. Krrtzsch- mar war von letzterem daran erinnert worden, einen Stock zurückzubringen, den er einige Zeit vorher aus der Schänk stube hatte mitgehen heißen. Derselbe war ihm aber ab handen gekommen, und er antwortete Deshalb auf die er haltene Mahnung in ziemlich barschem und unwilligen Tone, und fing, als sich ein weiterer Streit entspann, er schrecklich an zu brüllen und zu toben. Der Wirth machte nun, da seine ErmahnungenRuhe ver zur fgeblich blieben und unter Anderem mit den Worten: .ich rede, wie ich die Stimme habe/ zurückgewiesen wurden, von seine« HauSrecht Gebrauch, und hieß den Schreier sich entfer nen. Das half aber nichts. Jetzt nahm er ihn bei der Hand und führt« ihn nach der Lhüre, was natürlich nicht ohne einige Kraftanwendung geschehen sein mochte. Run aber fing es vollends in Kretzfchmarn an zu kochen, und . da er ein starker Mann ist, packte er Schickerten bei der Brust, warf ihn erst auf den Tisch, dann auf eine nahe stehende Bank, und würgte ihn greulich zusammen, bis die Anwesenden herzusprangen und ihn mit Gewalt abzogen. Schickert klagte nun wegen Hausfriedensbruchs, und ob gleich K. bchauptete, von diesem zuerst thätlich angegriffen worden zu sein und sich im Zustande der Nothwehr be funden zu haben, indem er ihm sogar die Sache» am Leibe zerrissen habe, so beeideten doch mehrere Zeugen, daß Sch seine Besugniß nicht überschritten und ihn anfäng lich bloS bei der Hand gefaßt habe, KretzschmarS Gebüh ren aber ein. ganz ungerechtfertigtes gewesen sei.' Das Gtticht^erürtheiltr ihn daher der Apklage gemäß zu S Wochen Gefängniß, welche Strafe ihm aber noch zu hoch dünken mochte und er durch erfolgten Einspruch von sich wälzen zu können glaubte. Aber er wälzte dadurch bloS noch mehr Kosten auf sich; denn das Bezirksgericht bestä tigte das erste Erkenntniß »aus den in demselben ange führten ganz sachgemäßen Gründen/ — Wrr wir zu tiefem Bedauern hören, ist der Herr j Archidiaconus LI. Ziller am vergangenen Sonnabend wäh rend eines Besuchs in der Dchulanstalt des Hrn. Direktor Döring von einem Schlaganfalle betroffen worden. — Infolge der von dem K. Ministerium angeord- netrn Maßregeln, daS Einschleppen der in Böhmen auö- gebrochenrn Rinderpest zu verhüten, sind zunächst eine Anzahl Unteroffiziere nach Zittau commandirt worden, welche die Gendarmen des dortigen Bezirks in der Ueberwachung der aus Böhmen nach Sachsen führenden Straßen unter stützen sollen. Auf den auch in unserem Blatte abgrdruckten Eorrespondenzartikel von der obern Müglitz vom 7. Jan, dessen Verfasser es mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der gebirgigen Grenzgegenden unbegreiflich findet, wie die zweckmäßigen Maßregeln, welche von dem k. Ministerium V«S Innern wegen der in einigen Gegenden des König reiches Böhmen ausgebrochene, Rinderpest durch Verord nung vom 3. d. MtS. getroffen worden, namentlich der Vorspanne wegen, ohne militärische Mitwirkung auSzu- führen sein sollen, kann daS .DreSdn. Journ.' dre beruhi gende Mittheilung machen, daß das genannte Ministerium gleichzeitig mit dem Erlasse der Verordnung vom S. d. M. die Aufstellung einer größsren Anzahl von Unteroffizier«» als Hilssgendarmen entlang d«S ganzen GrenzzugeS «in- geleitet hat. Mit dieser Maßregel, dir übrigens zu der Zeit, von welcher -er gedachte Artikel datirt, bereits zur , >- - UN "z