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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drovlf ly. U) . in der Expedition: Johannes-Alle« u. Waisenhau-str. K. 338. 1 Stgr Sonntag, den 4. December Dresden, den 4. December. — Se. Maj der König, sowie II. KK. HH. der Kronprinz und der Prinz Georg sind vo,gestern Abend '/«IO Uhr von Leipzig wieder hier engetioff-n. — Se. Mas. der Kon g hat den grvßherzogl. badi schen Eonsul zu Leipzig, Kaufmann und rHai quier Lheod. Knauth, als Eonsut der sühameiikamschtn Repubnk der granadinischen Eoniöderat-on daselbst aneikannk. --- Das Finanzministerium macht in Bezug auf die Klagen über Mangel an Scheidemünze Folgendes de- kannt: Es sind dem Finanz»,miste-ium baiüoer Klagen zugekommen, dast für den Bedaes deS gemeinen Verkehrs die inländische Schlidemünze nicht in hinreichender Menge vorhanden sei. Enr solcher Mangel wi»d im We^e der Ausmünzung allerdings zur Zeit keine Abhilfe finden kön- nrn, da bezüglich des Art. 14 des Wiener ManzvertragS vom 24. Januar 1857 eine besondere Berrindarung dahin git, offen ist, daß in den Staalen der Lha!rr»rährung der gesammt« Umlauf auf den Betrag von 5 Lhaler pro Kopf der Bevölkerung zu beschränk.», sei, die für hi.sige Lande ausgibrachte Scheidemünze aber süc len Kopf brr gegenwäitigrn Bevölkerung von Sachsen bereits «inen hö her» Betrag nachweist. Insoweit jedoch die ollkge Klage vornehmlich auf die inländische Kupferscheidemünzr sich zu beziehen scheint, wird andurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß eine namhafte Summe hi.rvon noch dermalen der der Finanzhauptkasse' sich im Bestände vor findet und letztere ermächtigt ist, silbigr in Beträgen von nicht unter 5 Lhalern, auf Jedermanns Anlangen und soweit der dieSfallsige Borrath hierzu ausreicht, gegen Eourantgrld zu verwechseln. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Am Freitag wurde in einem geheimen Einspruchstermine gegen die hier wohnhafte Schneidergtsellensehefrau Joh. Ehristiane MatthcS verhandelt. Dieselbe war wegen Kup pelei und Beförderung der Unzucht von dem k Gerichts- amt zu 4 Monaten Arbeitsbaus verurtheilt worden, welche Strafe sie jedoch unschuldiger Weise erleiden zu müssen glaubte und deshalb Einspruch erhoben hatte. Hr. Adv. Fränzrl, als Verthridiger, hatte dem Vernehmen nach in seiner Rede den Beweis gegen dir Angeklagte für nicht hinreichend geliefert erklärt, die Staatsanwaltschaft und da- Gericht jedoch theilten diese Ansicht nicht, sondern es erhielt das erstinstanzliche Erkenntniß Bestätigung. — Der zweite Fall betraf dir wegen Diebstahls bereits zwci« , mal mit Grfängniß und viermal mit Arbeitshaus bestrafte Johanne Eleon. Carol. verehr!. Haufe grd. Ltabner all- hier. Sir hatte sich abermals herbeigelassen, bei eins« Herrn, wo sie Aufwartung haben mochte, mehrere auf zu sammen 25 Ngr gewürderte Gegenstände zu stehlen, uüd cs kam ihr sehr unerwartrt, daß sie wegeä dies?-' eiarnt- l.ch mit ra. !4 Lagen Gefängniß zu ätzndendtn Verxe- hen» i folge der Bestimmungen de» Art. S00 «nif eit» volle- Jahr ins Arbeitshaus wandern solltt. Ihr Ein spruch half nun seitlich nichts, dent, ivem'grr kann ttzLnäH fvtdanrn Umständen kein Gericht geben. Das Iaht Ars beilrh-n.» ist nu r einmal bei rückfälligen Derdrecherv, äuH wenn sie srlbst nur einen Dreier gestohlen haben, bä<««tt vermeidliche Quantum. — Der Lrsttr Gegenstand be traf ein« Pr valkiagsache zwischeü einem DttnMädchen, Amalie Röder, unv ihrem Dienftherrn I. S: H. Freyschmivt allhicr Sic hatte sich nach'Ausweis der Ak ten schon seit längerer Zeit durch ungebührliche» Betta gen dessen Unzufriedenheit zugezogrn, und die- hatte zur Folge, daß er ihr eine- Morgen-, al- sie auf rin« Erin nerung in unverschämter Weise antwortete, mit der Hand aufs lose Maul schlug, so daß die rosigen Lippen an schwollen und angeblich Blut floß. Hr. Fnyschmidt wurde nun von ihr deshalb verklagt und nach langer Schwankung de- ProzisseS zu 2 Lhlr. Strafe verurtheilt. Da- Bezirksgericht sprach aus dem Grunde, daß die frag liche Beichulbigung dloS auf den Angaben der Privatem- klägerin beruhe, und weil nur eine die Grenzen bet dem Dienstherrn zustehenden Züchtigung-recht- nicht überstei gende mäßige Bestrafung in Kroge stehe, Hrn. Kreyschmidt klag- und kostenfrei ES gereichte dies« Entscheidung zur offenbarsten Befriedigung de- anwesenden Publikum-. — Interessanter schien die letzte der Einspruchsverhandlungn» werden zu wollen, zu welcher sich nach und nach rin äu ßerst zahlreiche- Auditorium eingefunden hatte. Der betr. Einspruch war von einem gewissen Earl Ed. Gottlird Penther allhicr «hoben worden, der sich selbst den stolzen Namen cincö .Naturphilosophen' beilegt, in drrLhat aber sich mit Production von allerlei magischenKünsten, Wahr sagern rc. beschäftigen soll. Er hatte, wie zu vernehmen war, höchst ungebührliche Beleidigungen gegen den hiesi- gen Stadtrath sich zu Schulden kommen lassen, u. A. einen von demselben erhaltenen Bestellzettel mit allerlei frechen Bemerkungen und Zusätzrn auSstäffirt und in sol cher Gestalt per Stadlpost an die genannt« Behörde zu-