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zuhalten. Dieser hatte der Aufforderung Folge geleistet, N. am Abzug gedrückt, das Gewehr war loögegangen und im Ru war dem anderen der rechte Zeigefinger abge« schossen. — Am IS. d. M verunglückte der 27 Jahre alte, einzige Sohn des Gutsbesitzers Köhler in Kam'tz bei Strehla dadurch, daß er in Folge eines Epilepsieanfalles in «in im Hofe befindliches Wafferloch fiel und, da man eS nicht sofort bemerkte, darin seinen Tod fand. — Der am 10. d. M. in Rochlitz stattgefundenen Hauptvrrhandlung lag die auf Versuch deS Mordes, even tuell Nölhigung, und auf thätliche Beleidigung gerichtete Anklage gegen Friederike Wilhelmine verehel. Riedel aus Penig zu Grunde. Sie war beschuldigt, den Versuch, ihre Schwiegermutter mit einer Auslösung des Phosphors von einem Päckchen Streichzündhölzchen zu vergiften, un ternommen zu haben, räumte auch die Zubereitung einer solchen Auslösung ein, indem sie angab, die Köpfe der Hölzchen in eine Obertasse mit etwas Wasser gethan, sie darin eine halbe bis dreiviertel Stunde stehen gelassen, auf dem Boden der Tasse inmittelst noch besonders herumge- rieben und dieses Präparat während zeitweiliger Abwesen heit ihrer Schwiegermutter in deren Kaffcetopf, in welchem sich noch einige Tassen Kaffee befanden, geschüttet zu ha ben. Die Schwiegermutter, die bei der Riedel'schen Fa milie wohnt, lebte mit der Angeklagten seit ihrer Verhei- rathung fortwährend dergestalt in Unfrieden, daß tägliche Streitigkeiten und heftige Auftritte in der Angeklagten den Wunsch hervorriefen, ihre Schwiegermutter zum Ausziehen zu bewegen, und als dies nicht gelang, sie zu zweimalcn den Versuch machte, sich selbst zu entleiben. Endlich schritt sie am 18. Juni d. I. Abends zu dem erwähnten Mittel, nach ihrer Angabe aber nicht, um ihr« Schwiegermutter zu töd- ten, sondern ihr einen üblen Geruch' vor die Nase zu ma chen, und damit man denken solle, sie, di« Angeklagte, trachte ihr nach dem Leben. Daß der Phosphor der Streichzünd hölzchen Gift sei. will sie trotzdem und obwohl früher durch ihren Ehemann der Kinder halber darauf aufmerksam ge macht, nicht geglaubt haben, weil nach ihrer Ansicht sonst der Gebrauch dieser Hölzchen verboten sein würde. Die Schwiegermutter hatte, nachdem sie in die Stube zurück- gekehrt war, den Topf mit jenem vergifteten Kaffee an den Mund gesetzt, augenscheinlich aber durch den Übeln Geruch des Trankes zurückgeschreckt nicht davon getrun- ken, sondern sich damit entfernt und ihn der HauSwirthin Seidewitz gezeigt, nach deren Zeugnisse derselbe in ihrer Stube einen so wideiwärtigen, schwef.lartigen Geruch ver breitete, daß sie an jenem Abende vor Ekel nichts mehr genießen konnte, auch an der äußeren Seite des LopftS sich ein leuchtendes Pünktchen gezeigt hat. Am Tage da rauf hatte die R. eingeständlich ihrer Schwiegermutter den Topf aus der Hand gerissen und aus Wuth über de ren Vorhalt, sie habe sie vergiften wollen, die Fäuste gegen die Stirn gedrückt. In der Voruntersuchung hatte die R. bereits freiwillig ein ganz umfassendes Ge- ständniß abgelegt, aber später widerrufen. Nach Dems.l- ben war es ihr gleichgiltig gewesen, ob ihre Schwiege» mutter trinke oder nicht, sie hatte bei sich gedacht: Trinkt sie und stirbt nicht, so will es Gott nicht haben, daß sie stirbt; riecht sie es aber und trinkt nicht, so wird sie wohl nicht länger dableiben, sondern denken: „Du trachtest ihr nach dem Leben und dann wirst Du endlich mit Deinem Manne ein glückliches Leben führen können." Auch in der Hauptverhandlung widerrief sie dieses Zugeständniß, als Motiv des Widerrufs nur angehend, sie habe sich übereilt gehabt. Am Schlüsse des bezirksärztlichen Gutachtens, nach welchem der Genuß der nach der speciellen Angabe der Angeklagten von Neuem zubrreiteten und dann ärzt lich untersuchten Mischung der betreffenden Substanzen für absolut tödtlich erklärt wird, machte der Herr Sach verständige darauf aufmerksam, daß der Genuß einer sol chen Phosphor enthaltenden Mischung wegen ihres wider wärtigen sperisischen Geruchs und Geschmacks von einem mit gesundem Geruchs- und Geschmackssinn begabten Men schen — wie die Rirdel'sche Schwiegermutter nach den Acten ist — geradehin als undenkbar angesehen werden müsse. Die königl. Staatsanwaltschaft hielt nach den Er gebnissen der Untersuchung die Riedel, die ihrerseits Alles gethan habe, was sie für nöthig gehalten, um den even tuell beabsichtigten Erfolg der Töbtung herbeizuführen, deS beendigten Versuchs des Mordes für überführt, wogegen die Vertheidigung sich dahin aussprach, daß sie nur der einge räumten Beleidigung halber zu strafen sei. Die R. wurde we gen nicht beendigten Mordversuchs und thätlicher Belei digung mit 2 Jahren und 1 Woche Zuchthaus belegt. Nach der Publikation fand noch eine beschränkt öffentliche Sitzung statt, in welcher der Schäfer und Hausbesitzer Johann Gottlob Werner aus Lunzenau, 56 Jahre alt, wegen mehrer unter die Bestimmungen Art. 183 u. S60 des Str.-Ges.--B. fallender Verbrechen gegen Kinder zu Zuchthausstrafe in Dauer von 6 Jahren verurtheilt wurde. —Holr— Historische Neminiscenzen. In der 1570 in Dresden erschienenen Marktordnung waren die Preise folgendermaßen scstgestellt: eine Mandel Eier 1 Gr., von Martini bis Ostern 10Pf.; ein Pfund Butter 1 Gr., bei den Höken 16 Pf.; ein Pfund Speck 20 Pf.; eine alte Henne aufs Theuerste 2 Gr-, eine junge 1 Gr.; ein Kapphahn 3 Gr.; eine lebendige GanS 3Gr. 6 Pf., eine gerupfte und gemästete mit dem Gekröse 6 Gr., ohne Ge kröse 4 Gr.; ein Paar Tauben 9—10 Pf.; eine Ente 1 Gr.; ein Ziemer 3 Pf.; eine Drusel, Amsel, aufs Theuerste 2 Pf.; eine Mandel Lerchen 18Pf.,»kleine Vö gel 10, 12—15 Pf.; ein Pfund Kaipfen, zweipfündig und darüber 1 Gr., was darunter 11 Pf.; ein Pfund Hecht 2 Gr.; ein Pfund Lichte, 24 aufs Pfund Flel- schergewicht, 2 Gr. Ferner heißt eS in der Bäckerordnung von demselben Jahre: ein Loth zu klein, soll 5 Gr., zwei Loth 7 Gr., drei Loth 9 Gr. und vier Loth 11 Gr. je derzeit, so oft es geschieht, dem Rathe zur Strafe geben. WaS aber fünf, sechs und mehr Loth am Gewicht zu ge ring befunden, soll zerschnitten und den Armen gegeben und dem Verbrecher rin Monat das Handwerk gelegt sein. Tage<geschtchte. Berlin, 19. Sept. Die gezogenen Kanonen, mit deren Bohrung und gänzlicher Vollendung man eiftigst beschäftigt ist, werden im kommenden Frühjahr alle fertig sein. Die Zahl dieser neuen Kanonen beträgt 300. Die selben werden unter die verschiedenen Armeecorps des Heers vrrtheilt werden. Außer den Feldgeschützen werden auch schwere Belagerungs- u»d Schiffsgeschütze gefertigt wer den, und sollen die neuen Kanonenboote diese Bewaffnung erhalten. Wien, 19. Sept. Es wird hier von gut unterrich teten Personen versichert, daß, wenn der Friede definitiv zwischen Frankreich und Ö sterreich unterzeichnet sein wird, Fürst Metternich nicht Gesandter in Paris bleiben, son dern nach Dresden zmückkehren, dagegen Baron Hübner, der jetzige Polizeiminister, dem der Rücktritt in die Diplo matie Vorbehalten ist, dem vom Kaiser Napoleon ausge sprochenen Wunsche gemäß, wieder als Gesandter nach Paris abgehen werde. (?) Von der Lyroler Gränze, Anfangs Sept. Der Teufel mit seiner ganzen Familie, mit großen und kleinen Teufeln, spielt in der .Passion" zu Erl in Tprol eine Hauptrolle. In der grotesken Verzweiflungsscene, wo Ju das sich erhängt, und nach allen Regeln der Scharfrich ter« mit Armen und Beinen an einer Tanne zappelt, bis ihm der Athem ausgeht, und er als gänzlich erschlaffter Leichnam sich präsentirt, sind Leusel und Teusrlchm emsig