Volltext Seite (XML)
Mensch «nt, seine Amme, ch i l l e r. Crinoline. >erem. — aber der mg, dann er. er Spi- Tageblatt für O 282 Untcrh'Utnntt nnd Geschäftsverkehr. Doimabcnd den i> Octobcr 1858. Ecjch. lägt. Molch — Ins^lai« dl« «opalijtu« r p>. iolld«n int üd. < eniqeldl. Lieferung in'« Hau». Durch die Post Pierieij. 20 N§> Ein» Local- und Provinzial-Nachrichten. Dresden, den 9. Octobcr. — Se. K. H. der Kronpnnz ist gestern früh 1 Uhr über Wien nach Ischl gereist. — Ueber die bereits kurz gemeldete feierliche Bei setzung des Herzens I. K. K H. der hochscligen Erz herzogin Margarethe, Herzogin zn Sachsen, enthält der .Bote aus Tyrvl und Vorarlberg" eine ausführlichere Mittheilung, der wir Folgendes entnehmen: Innsbruck, 5. Oct. Heute um 9 Uhr Morgens erfolgte die Ankunft des Herzens ihrer kaiserl. Hoheit der hcchseligcn, Erzher zogin Margarethe an der Mühlauer Kettenbrn^e. Bei dem Psründnerhause nächst der Kettenbrücke wurde das rn einer silbernen Urne aufbewahrte Herz vom Nci- sewagcn in einen sechsspännigen Galawagen überhvben, worauf sich der Traucrzug in Bewegung setzte und im langsamen Schritt die Ferdinands-Alice und den Renn platz bis zum Portal der Franciscaner-Hofkirche durchzog. Das feierliche Traueramt in der Kirche cclebrirtc der hochw. Herr Abt Alois von Stams. Während desselben blieb das Herz in seiner silbernen Urne auf einem schwarzbe- hängten Postament« vor dem Hochaltäre ausgcsctzt. Nach dem Traucrgoltesdicnste begab sich der Zug in die silberne Kapelle, in welcher die letzte Einsegnung vollzogen wurde. Hiernach übergab der Herr Odersthofmeister-Stellvcrtretcr die silberne Urne mit dem Herzen der verewigten Erzher zogin dem K. K Residmzschloßvcrwalter, worauf sich Alles zurückzog und die Kapelle verschlossen wurde. Die Urkunde über die Beisetzung wurde dem Superior der Franziska- nerkirchc übergeben. Das Herz verbleibt einstweilen in der silbernen Kapelle bis zur Vollendung der Arbeiten in der K K. Burgkapelle. Eine unzählbare Voiksmasse halte sich emgefundcn, um der unvergeßlichen Fürstin die letzte Ehre zu erweisen. Die tiefe, innige Theilnahme aller Klas sen der Bevölkerung läßt sich mit Worten nicht schildern. Thränen, heiße Thronen des Schmerzes und des Beileids flössen. Wie die verewigte Erzherzogin gern in unserem Lande weilte, so war auch uns die lugendliche Fürstin ein wahres Kleinod, dessen vollen Werth wir gewiß zu schä tzen wußten. Und so ruhe denn auch das edle Herz, das so warm und so edel für bas Gute und Schöne, wie für das Unglück schlug, und dem Wohlthun ein Bcdürfniß war, im Frieden unter uns. Es ist das theucrste Ver- mächtniß, das wenhcste Pfand der Huld und Liebe unsers innig geliebten Erzherzog-Statthalters für die Bevölkerung (L«-i»u. v. > r—2) >in§e,wmmra. — Kborm. Vierieljahr 20 Rgr. bet un- Nummern i Na«, ltN'c'oUw» K u. Waisenhauästr. K pt. ! dieser Stadt, für das ganze treue Volk von Tirol und Vorarlberg, das mit ihm trauert, das den edlen Fürsten, den ein so tiefes Weh traf, mit doppelter Liebe und An hänglichkeit umfangt und mit ihm nach oben den Blick um Trost und Kraft richtet. -- Der außerordentliche Prof. II. pki Fr. Zarncke wurde zum ordentlichen Professor der deutschen Sprache und Literatur an der Universität Leipzig ernannt. — 8>v — Gemeldeter Maßen begann gestern Mor gen das Schluß- und Hauplplaidoycr in der Untersuchung wider Hanisch u. Gen. Der Vertreter des Staatssiscus, Hr. Finanrproc 1). Schmidt, dem zuerst das Wort ertheilt wukdeh versuchte seinen Schlnßantrag auf solidarische Häf- lung sämmtlichcr Angeklagten für den, dem Fiscus er wachsenen Schaden nach Möglichkeit zu begründen, wor auf Hr. Staatsanwalt Heinzc die Anklage gegen sämmt- liche 19 Jnculpaten aufrecht erhielt. Der Vertheidiger deS Hauplangcklagten Hanisch Hr. Adv. Fränzcl eröffnet« hierauf seine Vertheidigungsrede mit der Bemerkung, daß er für seinen Clienten die Anwendung des alten Criminal- gesetzbuchcs beantragen müsse, indem er nachwics, wie letz teres, wenigstens wenn das Gericht Hanischen die ganze Härte des Gesetzes fühlen lassen wollte, zu einem weit milderen Resultate führe, als das neue Strafgesetzbuch. Hieran knüpfte er in gewandter Rede die Hervorhebung aller stinhn Defendenden zur Entschuldigung dienenden Umstände und Gründe und behielt sich schließlich ein Wei teres vor. Der nachfolgende Redner, Hr. Adv. Roux, Vertheidiger der Jnculpaten Menzel und Schröter H. rich tete seinen Vortrag hauptsächlich auf mehrere sthr wesent liche sämmtlichen Chausseewärlern zu Gute kommenden Defentionsmomente; insbesondere stellte er die Behaup tung auf, daß von Betrug so lange die Rede nicht sein könne, als nicht ein, dem angeblich Verletzten zugefügter Nachtheil erwiesen sei; ein solcher sei aber nicht erwiesen, da die Voranschläge niemals überschritten worden seien und wies ans den Unterschied zwischen Disciplinar- und Eriminalvergehcn in gelungener Ausführung Hin, bean tragte schließlich die Freisprechung seiner Defendenden. In bekannter geistreicher Weise frischte hierauf Hr. Adv. Matthäi das durch die Unerquicklichkeit des Gegenstände- und die öfteren unvermeidlichen Wiederholungen bereit- von Ermüdung bedrohte Interesse der Zuhörer bis zu lau ter Heiterkeit an, indem er seine Berihcidigungsrede mit folgendem zeitgemäßen Vergleiche einleitetc: „Wenn es erlaubt ist, Kleines mit Großem zu vergleichen, so möchte