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231. Mittwoch den IS. August. 1857. Erscheint tägl. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeiie zu S Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Abon nement ä Vierteljahr 1 Thlr., (80 Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement s Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in's Haus. Für auswärts durch die Post s Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee 6 u. WaisenhauSstraße 6 pt. Local- und Provimial-Nachrichteu. Dresden, den 19. August. Se. M. der König hat die Accesfisten H. M. v. Kop- penfcls bei der Krcisdircction zu Zwickau; 1). .jur. I. Pfeiffer und 0. ^ur. H. A. Platzmann bei der Kreisdirec- tion zu Leipzig; H. v. Salza und Lichtenau bei der Kreis- direction zu Dresden zu Referendaren bei den genannten Kreisdirectionen ernannt und dem Oberappellativnsrath E. Cuno das Ritterkreuz des Verdienstordens verliehen. — Am 15. August Mittags um 1 Uhr langte Se. K. H. der Kronprinz Albert in Begleitung seines Adju tanten, des Majors Senff v. Pilsach, im strengsten In kognito von Dresden auf der Eisenbahn in Leipzig an, dinirte in der Restauration des Dresdner Bahnhofs und setzte um 3 Uhr auf der sächsisch-bairischen Staatscisenbahn seine Reise fort. — Unsere gestrige gerüchtweise Mittheilung, daß ein Extrazug mit Militair nach Leipzig abgegangen sei, weil daselbst Arbeitseinstellungen stattgcfunden hätten, hat sich zum Glück nicht bestätigt. Die Veranlassung zu diesem Gerüchte dürfte darin zu suchen sein, daß gestern Vorm, halb 11 Uhr auf dem sächs-schief. Bahnhofe ein Prü fungsversuch mit Embarquirung eines Bataillons der Brigade Kronprinz — welches jedoch diesen Bahnhof nicht verlassen hat — vorgenommen wurde. — In der gestrigen öffentlichen Gerichtssitzung, bei welcher Herr Oberstaatsanwalt 0. v. Groß aus Eisenach anwesend war, stand der wegen Betrügereien und Eigen - thumsvergehen bereits mehrfach bestrafte Handarbeiter und Agent F. L. Schleinitz aus Gorbitz vor Gericht, angeklagt eines ausgezeichneten Betrugs. Der Händler K. A. Som mer in Zschiedge, mit welchem Sch. in freundschaftlichem Verkehr gestanden, war zu Anfänge d. I. zur Verbüßung einer mehrmonatlichen Arbeitshausstrafc nach Zwickau ab- gefiihrt worden und hatte vorher seiner bei ihm wohnen den Mutter eine Summe Geldes zur Aufbewahrung über geben, wovon Sch. Kenntniß erlangte Während S.'s Abwesenheit erhält seine Mutter eines Tages einen mit dem Postzeichen »Pottschappel" versehenen, mit einem Geld stück gesiegelten und mit dem Namen ihres Sohnes Unter zeichneten Brief, worin sie derselbe bittet, durch Sch. an einen gewissen G. Müller in Mohorn eine Schuld von 3 Thlr. berichtigen zu lassen, indem er sonst länger im Ar- beitshause bleiben müsse. Er habe schon an M. geschrie ben und dieser werde das Geld bei Sch. abholen. Die verw. S. händigt nun Letzterm sofort das Geld aus und überläßt ihm zugleich den Brief, der deshalb auch spurlos verschwunden ist. Sch. erklärt aber der S. nach einigen Tagen, er habe M- das Geld zwar gegeben, es bestehe aber derselbe noch auf einer Zahlung von 2 Thlrn. Die durch obigen Zusatz wegen längerer Jnhafthaltung des Sohnes in Angst gesetzte Mutter verabfolgt nun zwar auch dieses Quantum, es ergiebt sich aber nach S.'s Heim kehr, daß er einen solchen Brief gar nicht geschrieben, die ganze Sache vielmehr ein Schwindel sei. Auf Sch. fällt nun der Verdacht, daß er den Brief gefälscht und das Geld für sich behalten habe, da M.'s Person in die Ka tegorie des bekannten »Unbekannten" hinüberspielt. Er läugnet jede Betheiligung an dem Verbrechen beharrlich. Nach Abhörung der Sch. sehr gravirenden Zeugen legt Hr. Staatsanw. Held die für dessen Autorschaft und die begangene Betrügerei sprechenden Jndicien sehr gründlich dar und beweist, daß Niemand anders als Sch. den Brief geschrieben haben, Niemand anders als er .sich im widerrechtlichen Besitze des fraglichen Geldes befinden könne, da ein G. Müller in Mohorn überhaupt nicht exi- stire, Sch. auch kaum ein anvertrautes Gut an den ersten Besten, der sich Müller aus Mohorn genannt, verabfolgt haben würde. Der Gerichtshof verurtheilte den Ang. auf Grund der Art. 284, 285 I. s., 278, 78, 82 und 300 zu 1 Jahr Zuchthaus. — Der hiesige Kaufmann Hr. Albert v. Milkau ist zu Uebernahme der Agentur der Dresdner Feuerversiche rungsgesellschaft für den Bezirk der Stadt Dresden mit Concession versehen und als Agent dieser Gesellschaft in Pflicht genommen worden. — Zu den erhöhten Preisen der Zuthaten kommt jetzt bei vielen Handwerkern auch noch ein gesteigerter Ge- sellen-Lohn. Es hält selbst bei den Kleider- und Schuh machern schwer, Gehilfen zu erhalten. Auch aus kleinern Städten kommen vermehrte Nachfragen nach Gesellen, ohne daß ihnen genügt werden kann. — Am 15. d. M. Dorm- ist einem Fremden in hie siger Stadt auf dem Wege vom Hotel de l'Europe durch die Schloßgaffe bis in die katholische Hofkirche oder von