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für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. 14. Dienstag, den 14. Oktober. 185«. Erscheint täglich Morgens 7 Uhr. Inserate die Spaltenzeile »der deren Raum zu S Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Abonnementpreis L Vierteljahr 1 Thlr., (monatlich 20 Zeilen unentgeldliche Inserate); 2. Abonnemcntpreis ä Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldlicher Lieferung in s Haus — Für auÄvätts durch die Post s Vierteljahr 19 Ngr. Expedition^: Johannes-Allee Nr. K, sowie auch Waisenhausstraße 6 pt. Dresden, den 13. Oktober. Se. Maj. der König haben die Errichtung eines Königl. Sachs. Consulats auf Java zu beschließen und unterm 10. Juli d. I. den zu Batavia ansässigen Kauf mann Gustav Kinder zum Consul daselbst zu ernennen geruht. — Ihre Maj. die Königin Marie ist heute Nach mittag halb 4 Uhr von Ischl in Pillnitz eingetroffen und hat Sich von da auf den Weinberg bei Wachwitz begeben. — Für den am 20. Oct. in hiesiger Altstadt begin nenden Jahrmarkt gelten u. A. folgende Bestimmungen: 1) der Vormarkt beginnt Sonnabend den 18. Oktober. Während desselben haben sich die Fabrikanten lediglich auf den Großhandel zu beschränken und daher alles Detail- Handels, sowie des Verkaufs ihrer Maaren unter ganzen oder halben Stücken oder beim Verkaufe von Tüchern uud Strümpfen unter ganzen oder halben Dutzenden, in- gleichcn des Gebrauchs der Elle oder Scheere sich zu ent halten. Uebrigens ist ihnen Sonntag den 19. October d. I. das Auslegen und der Verkauf nicht eher als Nach mittag von 4 Uhr an gestattet. 2) Da zünftige Hand- wcrkswaaren in der Regel nur von Genossen der betreff. Zunft im Handel geführt werden können, so haben alle Marktfieranten, welche den Jahrmarkt in der Eigenschaft als Galernteriewaarenhändler besuchen, des Ver kaufs und Auslegens von solchen Handwerkswaaren, auf welche das zunftmäßige Verbietunasrecht der einen oder der andern hiesigen Innung sich erstreckt, sich zu enthalten, beabsichtigen ausländische Marktfieranten, welche einem dem Oestreichisch-Preußischen Handels- und Zollvertrage vom 19. Fevr. 1853 beigetretenen Staate angehören, den Jahrmarkt zum Verkaufe von Jnnungsfabrikaten zu be ziehest, so sind sie an HK Bedingung eines Nachweises darüber gebunden, daß sie stach der gewerblichen Local- verfassustg ihres Wohnortes, beziehendlich ihres Landes, ^ brikates befugt sind. husten istt Wege der! gehoben worden ist, so sind auch alle israelitischen Verkäu fer, welche einem der dem Oestreichisch-Preußischen Han dels- und Zollvertrage beigetretenen Staaten angehoren, gleich den christlichen Verkäufern den Detailverkauf und den Grossoverkauf auf dem bevorstehenden Jahrmarkts auszuüben berechtigt — Alle im I. 1836 geborene junge Mannschaften, die im gegenwärtigen Jahre entweder bereits 20 Jahre alt geworden oder es noch werden, insofern sie sich der malen im hiesigen Stadtbezirk einschließlich Stadt Neudorf aufhalten, desgleichen die in den Jahren 1834 und 1833 geborenen, gegenwärtig wieder gestellpflichtigen Militär- Dienstreserve-Männschaften der Recrutirungen 1854 und 1855 werden aufgefordert, den ersten November d. I. auf hiesigem Gewandhause des Vormittags von 8—12 Uhr oder des Nachmittags von 2—5 Uhr ihrer Militärpflich- tigkeit halber sich anzumelden und ihre Geburtsscheme mit zubringen, auch die Hausnummern ihrer Wohnungen dabei richtig anzugeben. Die Hausbesitzer, Lehrmeister und El tern werden ersucht und aufgefordert, die in ihren Häusern und Wohnungen befindlichen jungen Mannschaften auf die Pflicht der Anmeldung noch besonders aufmerksam zu machen. — Auf das mit Beginn des kommenden Jahres er scheinende Adreß- und Geschäftshandbuch fir 1857 wird vom 15. d. M. bis mit 8. November Vorausbezahlung mit 1 Thlr. 5 Ngr. sowie von Seiten der Behörden Be stellung für Dresden bei dem K. S. Adreß-Eönwtdir hier- felbst, für Orte außerhalb Dresden bei der Buchhandlung des Herrn Eh. G. Ernst am Ende (Seegasse Nr. 13) angenommen. Vom 10. Nov. an tritt ohne Ausnahme der Ladenpreis von 1 Thlr. 20 Ngr. für das Exemplar ein. Besondere Vachträge sind nicht zu erwarten. — Aus Pillnitz wirb demDresd. Journal berichtet, daß qm Sonntag Mistqg dje jungest Lepte des Orts und der Umgegend im festlichen äuge, den Verweser des Königl Gerichtsamts Schönfeld an der Spitze sind von einer gro ßen, Anzahl Ländles begleitet, nqch dem k. Schlosse sich begehest h-ben,M,si.ch. ynt.WM auf die ch der nach-