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Vsrtde, 8itr; tr. ! ztes vanct; te» SekMrs, Vaterland. o, Weise, io. le Lvdro, lea 6eist; vdvere, verreisst. Werke — äeo Lunst; kengunsi. s list; soklo, > — a 6ruo6^ oklUnge, »ct. raniier. i iod nick!, n6 sodliekt. «ser. vlprtz. lfgehobenem rren Lhap- vom Astley- «iten Male: rar, oder: procura- »eine. «ngarath Acten von Senner nach dem on Adam. rLtwr. in inBer- udw. Her- el. — Hr. Ottomar» zeiinspector Krau Hen- ^r. Ritter- v mit Frl. »Walde mit ras Eduard «. Hoff- tolfferr. Wapler. . BernS- i. v. Ker- otheker Si. Gutheil » Kitzing > in Schö- nant Gott- Hrn. Karl a. Pfarrer eine Loch- n Königs- j ian Wetz- NrafAdols stiftSsyndl- n. — Frau »Sdorf. — Hmar in niedebeeg. mann in ilh. er Friedr. Sonntag —— Nr. 339 —— 5. December 1847 WM Deutsche Allgemeine Zeitung. --M «Wahrhrit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Uev-rvri». Deutschland. -----München. Dar neue Ministerium. — Bairische Land- taaSbeschlüffe. — Schreiben der vorigen Kurfürsten von Hessen. Kas- *n. Landtag. — Einberufung der Beurlaubten im Großherzogthum Hes sen. Hr. Stephani. — Exceß gegen die freie Gemeinde in Hamburg. MrenHen. * Posen. Die Stadtverordneten. Realschule. Landgüterver kauf. Die griechische Gemeinde. Die Cholera. — Der Stadthaushalt in Berlin. — Die westfälische Provinzialsynode. — Hr. v. Holtzendorff. — Bettina. DeKerreich. presburg. Der Reichstag. , Blraßbrttannien. Die Vermittelung in der Schweiz. Die Armensteuer in Irland. Dar deutsche Hospital in London. Earl of Eglinton. Por- terauSfuhr nach Bombay. Krankreich. Die Journale. Wahlen in Montargie und Rochefort. Hr. Pikcatory. Hr. Bacourt. Lruppenbewegungen. Standbild Royer-Col- lard'S. General d'Hennin stirbt. Die polnische literarische Gesellschaft. Edhem-Bey. Der persische Botschafter. Belgien. * Krüssel. Jahresfeier der polnischen Revolution. Der Son derbund. Untersuchungen. Schweiz, Depeschen. Lern. Die Lagsatzung. — WalliS besetzt. — Der CapitulationSvertrag von Uri ist ratificirt. tujern- Die provisorische Re gierung. — Die entflohene luzerner Regierung. — Neuenburg zahlt. — Die Neuenburger Angelegenheit. — Die Urner. SonderbundSstaffetten. Italien. Da« sardinische Preßedict. *Rom. Anrede des Cardinals An tonelli an die Staatsconsulta. Rom. Die Angelegenheit von Ferrara. Neapel. DaS Ministerium. Calabrien. Der Vesuv- Dänemark. Kopenhagen. Das diplomatische CorpS. Slntzland und Koren. Die Newa. Kandel und lANduftrie. * Leipzig. Börsenbericht. Hamburg. Der deutsche Eisenbahncongreß. London. Zahlungseinstellung. Der DiSconto der Bank von Irland. Consols. — Berlin. Aknkündigungen. Deutschland. — München, I. Dec. Wenn der gestrige Landtagsabschied ein alle derartige Aktenstücke an Wichtigkeit weit übertreffendes Dokument der Ge genwart wäre, er würde doch unter den dermaligen Verhältnissen kaum in den Vordergrund der Tagcsunterhaltung gelangen können. So aus schließend nimmt die große Tagesneuigkeit von dem cingetrelenen Mini- sterwechsel Jedermann in Anspruch, daß wir uns auf das lebhafteste an die Tage erinnert fühlen, welche dem Rücktritte des Ministeriums Abel unmittelbar gefolgt sind. Und doch welch ein gewaltiger Unterschied zwischen damals und jetzt! Im Februar galt es, mit den Personen auch di« Dinge umzugestalten. Jetzt handelt es sich nur darum, in den rasch wieder ausgeführten Umbau den tragenden und zugleich bindenden Schluß stein zu fügen. Für den ruhigen und unterrichteten Beobachter ist eben darum das unglaubliche Aufsehen, welches die neueste Veränderung in un serer Ministerialrcgion allgemein erregt hat, eine weit auffallendere Er scheinung als die Veränderung selbst. Män hat sich nicht an das Wört chen „Verweser" halten dürfen, um in dem gestern abgetretenen Mini sterium seit lange den ausgeprägtesten Charakter der bloßen Vorübergäng- lichkeit zu erkennen, und gilt dies nicht von dein gewesenen Justizminister, so ist doppelt gewiß, daß Frhr. v. Zu-Rhein und Hr. v. Zenetti schon vor dem Anfänge des Landtags die Unvermeidlichkeit ihres Rücktritts richtig erkannt hatten. Möglich, daß für den edlen Frhrn. v. Zu-Rhein sich Man ches anders gestaltet hätte, wenn die Badereise nach Ostende so unmit telbar vor der improvisirten Einberufung des gerade für ihn so wichtigen Landtags unterblieben wäre, aber selbst diese Möglichkeit liegt nicht so nahe, daß wir lange bei ihr verweilen möchten. Eher dürften Diejenigen Recht haben, welche der Ansicht sind, daß vor den letzten Sitzungen in der ReichsrathSkammer Hr. v. Maurer keinerlei Veranlassung gehabt habe, an seinen Rücktritt zu denken. Behalten wir uns inzwischen alle und jede. Betrachtung über die jüngste Vergangenheit sür einen spätem Be richt auf. Gerade zehn Jahre nach seinem Scheiden aus dem Minister- rathe sehen wir den Fürsten Ludwig v. Wallerstein wiederberufen, um zu vollenden, waS seit acht Monaten erfolgreich angestrebt worden ist. Zwei hochwichtige Verwaltungszweige ruhen seit diesem Morgen in den Händen desselW, der gesammte CultuS und die Presse; was fehlt, um selbst in den nyttesten Kreisen außer Baiern alle Freunde eines aufrichtigen und wohlgeleiteten Fortschritts auf seine Verwaltungsmaßregeln gespannt zu machen? Dgzu hat das Vertrauen des Königs noch das Portefeuille des NeußeNs und des königlichen Hauses gefügt. Wird Füpst Ludwig v. Wallerstein demnach ganz den großen Wir kungskreis haben, welchen seine sprüchwörtlich gewordene Unermüdlichkeit förmlich zu erheischen scheint, so fehlt es auch seiner genialen Anstrebstun- keil nicht an einem weiten Felde der Reform; denn nicht nur weisen viele Erscheinungen dringend darauf hin, daß die Preßverhältnisse scharf ins Auge gefaßt werden müssen, sondern vorzugsweise ist auch klar, daß die vielen Nöthen des Studicnwesens ihre Abhülfe überhaupt, besonders aber endlich einmal statt der halben und provisorischen Maßregeln definitive Beseitigung verlangen. Staatsrath v. Berks, welcher sich für die höchste Verwaltung unter dem Fürsten Ludwig v. Wallerstein selbst gebildet hat, ist provisorisch mit der Leitung der Geschäfte im Ministerium des Innern betraut worden, und in gleicher Weise sehen sich der bisherige Präsident des obersten RcchnungshofS, Hr. o. Beißler und der bisherige Direk tor der Steuerkatastercommission, Hr. v. HereS, mit der Geschäftsleitung im Justiz- und Finanzministerium betraut. Letzterer gilt für einen äu ßerst thätigen und geschäftstüchtigen Beamten, und des Erstem ritterlich edler Sinn ist in ganz Baiern männiglich bekannt. Achtungsvoll und an erkennend bezüglich ihrer Verdienste um König und Vaterland in schwe ren Tagen wird der ruhige Beobachter die scheidenden Minister vom po litischen Schauplatz abtreten sehen, mit Vertrauen wird er die neuen Räthe der Krone willkommen heißen! Noch haben wir zu bemerken, daß die gesammte Verwaltung der Posten und Eisenbahnen von dem Mini sterium des Acußern getrennt und dem Finanzministerium zugewiesen wor den ist, und ebenso ist, wie schon angedeutet, die Presse von dem Mini sterium des Innern gesondert und dem Cultußministerium untergeordnet worden. München, 30. Nov. Nachstehendes sind die auf dem eben ge schloffenen Landtage zu Stande gekommenen ständischen Gesammtbe- schlüsse, so weit dieselben (Presse, Lotto, Anleihe) nicht schon frü her mitgetheilt worden: I. Die Umwandlung und Fixirung der Mahl löhne betreffend: den König zu bitten, eine Revision der bestehenden Mahlordnungen sowie der Verhältnisse des Gewerbes der Müller an- zuordncn und die sich ergebenden Misstände im Wege der Verwal tung oder Gesetzgebung zu beseitigen. Daran wurden folgende „Wün sche" geknüpft: l) das System der Wage anstatt des Maßes in den Mühlen in besondere Erwägung zu ziehen; 2) bei den deutschen Re gierungen dahin wirket» zu wollen, daß eine Vereinbarung über Einführung von gleichem Maß und Gewicht zu Stande komme. II. Schutzmaßregeln ge gen Noth und Theuerung betreffend: 1) die Verordnung vom 30. J»n. I8IZ unter Beibehaltung deS Grundsatzes der Freiheit des Getrcidchandels einer zeitgemäßen Revision zu unterstellen, dagegen alle übrigen Verordnungen in gleichem Betreff aufzuheben; ferner 2) die bestehenden Schrannenordnun gen zum Behufe her Abschaffung eingeschlichener Beschränkungen und Miö- bräuche gleichfalls revidiren zu lassen; daneben aber 3) anzuordnen, daß jährlich genaue Erhebungen über Production an Cerealien und Nahrungs mitteln überhaupt hergcstellt und veröffentlicht werden, und 4) auf ge setzlichem Wege angemessene Bestimmungen über die bürgerlichen und strafrechtlichen Folgen des Wuchers, der Scheinlieferungsverträge und des muthwilligen BankrottirenS zu erlassen; 5) dahin zu wirken, daß die Re gierungen sämmtlicher Zollvercinsstaaten sortfahren möchten, sich über ge» meinsame Grundsätze bei Anwendung der Zollgesehe vom 17. Nov. 1837 vornehmlich in Bezug auf TheuerungSzustände zu vereinigen; 6) durch Zurückbehaltung angemessener Matcrialreserven auf den Getreideböden des StaatS, durch Errichtung von StaatSmagazinen und Förderung von Ge- meindemagazincn an den hierzu geeigneten Orten ausreichende Hülfeleistung in dringenden Nothfällcn zu sichern. III. Den Schenkpreis bei dem Minuto- verschleiß des Bieres in den Brauhäusern betreffend: I) im Landtagsabschiede mit Gesetzeskraft auszusprechen, daßden Brauhausbesitzcrn gestattet sei, das in ihren Brauhäusern erzeugte Bier bei dem Minutoverschleiß an die ihre Zech - und Wirthschaftslocale besuchenden Gäste gleich den Wirthcn um den Schenkprciszu verzapfen. 2) Es möge das über die Verhältnisse der Wirthe und Brauer im Jahr 1846 erlassene Gesetze erläutert werden wie folgt: „So lange kein Vertrag zwischen Brauer und Wirth amtlich protokollirt ist, hat es lediglich bei der Bestimmung des Gesetzes in der Art seit» Bewenden, daß dem Wirth dann nicht mehr als die ihm gesetzlich zuste- henden 2 Pfennige gebühren und die Artikel 22— 25 der Verordnung von I8II in voller Wirksamkeit bleiben." IV. Anträge gelegentlich der Nachweisungen über die Verwendung der Staatseinnahmen: I) BeiFahr- poststücken daö Porto zu mindern, und wenn sie die fertigen Strecken dcr Eisenbahnen beschreiten, diejenige Portoermäßigung, die die Eisenbahn-