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(3587-VVI Nr. 26« 23. September 1847. Donnerstag «Wahrheit u»V Recht, Freiheit und Gesetz!» das reich- igenüber. ''erreichS und Preußens scheint uns daher dem aenügcn, weil durch dieselbe die Grenze bc- Dänemark zur Erreichung seines Zweckes "ine andere Frage ist, inwiefern man von cs sein Erbgesetz abändere und seine ver- ereffcn der deutschen Herzogthümer untcr- Herold Hr.Pre- >e Bütt- i - Stettin — Hr. lland mit St» Hreibstube > Marktes den kann, »endler, !626-28) hat Jene Antn d/utschen Interesse zeichnet ist, innerha sich fortan zu bcwc Dänemark erwarte' meintlichen Jntere Deutschland. 4 Aus Norddeutschland, 17. Sept. Mehre deutsche Blätter haben den Inhalt der an Dänemark erlassenen Noten von Oesterreich und Preuße» in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit nicht richtig aufge faßt, indem dieselben, wie cs uns scheint, von der Voraussetzung ausgehen, daß die beiden deutschen Großmächte auf die VorschlägeDänemarks eingcgan- gen wären, jedoch unter Vorbehalt einer vollständigen Abfindung der Agna ten. Eine solche Auslegung jener Noten ist aber vollkommen irrig; die selbe würde nicht allein im Widerspruche.mit dem Bundesbcschluß vom 17. Sept. 1816 stehen, sondern sie würde auch jeder richtigen, deutschen Politik widerstreiten, weshalb man überzeugt sein kann, daß hier ein Jrr- thum obwalten muß. Oesterreich und Preußen erklärten freilich in jenen Noten: sie hegten den Wunsch, cs möge dem Könige von Dänemark ge lingen, die Integrität der dänischen Monarchie aufrecht zu erhalten, je doch wurde dies an dle ausdrückliche Bedingung geknüpft, daß die agna- tischen Rechte und die Rechte der deutschen Herzogthümer weder gekränkt noch dem dänischen Interesse untergeordnet würden. Oer in dieser Ant wort enthaltene Sinn kann nicht misverstanden werden; derselbe ist der folgende: Dänemark möge, wenn cs die Integrität der dänischen Monar chie aufrecht erhalten wolle, sein eignes Erbgesetz abändern oder sich mit den dänischen Cognaten zu Gunsten dcr schlcSwig-holsteinischen Agnaten adfinden; jedenfalls müsse dies aber eine Angelegenheit sein und bleiben, die nur Dänemark beträfe, und durch welche weder die agnatischen Rechte noch die Rechte der deutschen Herzogthümer gefährdet würden. Hierin liegt nun die bestimmte Erklärung, daß Dänemark nur durch Abänderung seines eignen Erbgesctzcs die Integrität der dänischen Monarchie aufrecht erhalten könne, und daß, wenn es dies nicht wolle, die Herzogthümer von Dänemark dereinst getrennt werden müßten. Uns will es nun scheinen, 3608—111 ik lels u» kr L« ordne oder auch nur gleichstclle. Diese Frage hat aber nur Dänemark - und nicht Deutschland zu deantwortcn. Uns Deutschen genügt es vor- > läufig, daß unsere Rechte an den deutschen Herzogthümer» jenseit der ' Elbe sestgestellt sind und aufrechterhalten werden. Will Dänemark für die Zukunft sich uns anschließen, nun wohl! dann mag es dies »Hun; wo nicht, so werden wir uns nicht weiter darum bekümmern. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Dänemark sich zu einem solchen Schritte nicht entschließen, und somit können wir hoffen, daß die Herzogthümer Schles wig und Holstein dereinst ganz und frei von jeder Vermischung mit fremden Interessen zu Deutschland, gehören werden. *Aus dem Grossherjogthum Süden, 18.Sept. In Offenburg hat am 12. Sept, eine Versammlung der sogenannten „entschiedenen VcrfassungS freunde" stattgcfunden. (Nr. 261.) Der Ausdruck „entschieden" ist jetzt, nachdem die Benennungen „liberal, freisinnig, ge sinnungsvoll, gesinnungstüchlig" abgenutzt worden, und man doch nicht entschieden genug ist, um sich recht offen und willig mit dem Namen deS Radikalen zu schmücken, das Modewort geworden. Er ist aber eben so anmaßend als die andern. Nicht Unentschiedenheit hält uns Andere ab, auf denselben Standpunkt mit den guten Leuten von Offenburg zu tre ten, sondern eben unsere Entschiedenheit darüber, daß sie — in vielen Stücken selbst nicht wissen was sie wollen, oder ihre ganze Meinung, ih ren letzten Willen nicht aussprechen, sich hinter Unklarheiten und Unbe stimmtheiten umhcrdrehen, ihre Fahnen mit Losungen schmücken, welche Alles sagen wollen und nichts sagen. Man kann in der Reaktion, im strengen stabilen Conservalismus, in dem höhern reformatorischen, iir der Mäßigung, im System allmäligcr Reformen, in allen mögliche» Schattirungc» „entschieden" sein, und die Entschiedenheit ist keineswegs ein Monopol der Radikalen oder Unbedingten. Eben so wenig haben die offenburger Versammelten einen vorzugsweise» Anspruch darauf, sich Ver fassungsfreunde zu nennen. Denn thcils proclamiren sie Foderungcn, welche unserer Verfassung ganz fremd sind, thcils und noch mehr stehen sie auf einem Standpunkte, welcher dieser Verfassung, die, den Lehren der Wissenschaft und Erfahrung und den gegebenen Zuständen gemäß, den gemischten und gemäßigten Staat, keineswegs aber die reine und abso lute Demokratie zu verwirklichen hatte, eher feindlich als vertraut ist, und nirgend bewähren sie eine besondere Ergebenheit an den specifischen Cha rakter der badischen, der deutschen Verfassung. — Was verlangen sie übrigens unter Andcrm? Oie Lossagung der Regierung von den Be schlüssen des Bundestags. Diese steht weder in der Macht noch in dem Rechte der Regierung, und die „Verfassungsfreunde" übersehen dabei zunächst die §tz. 1 und 2 ihrer eignen Verfassung, wenn sie nämlich unter der Verfassung, für deren Freunde sie gelten wollen, die badische vom 22. Aug. 1818 verstehen. Die „Vertretung des Volks beim Deut schen Bunde" gehört in dieselbe Kategorie, sofern sie eben nicht voit Baden, sondern vom Bunde abhängt, wird übrigens, unsers Dafür haltens, ohne gänzliche Umwälzung deutscher Verhältnisse, so lange als der Bund sich aus den sämmtlichen souverainen Regierungen selbstän diger Staaten zusammenseht, auch nur durch die Wirksamkeit der sämmt- lichcn, jede an ihrer Stelle wirkenden Stckndeversammlungen vermittelt werden können. „Gewissens- und Lehrfreiheit, persönliche Freiheit, volkS- thümliche Wehrverfaffung, gerechte Besteuerung, Gesetze, welche freier Bürger würdig sind, volksthümliche Staatsverwaltung", das sind eben Alles solche schönklingende Allgemeinheiten, mit denen eigentlich gar nichts gesagt ist. Man wird den Herren nicht zugebcn, daß in Baden keine Gewissens - und Lehrfreiheit, keine persönliche Freiheit, keine gerechte Besteuerung, keine „freier Bürger würdige" Gesetze beständen. Sie wer den kaum läugnen können, daß Lehrfreiheit und persönliche Freiheit über haupt nicht unbedingte und unumschränkte sein können, und ob man in Ba den mit ihren Beschränkungen zu weit gehe, ist erst im Einzelnen zu er weisen und zu erörtern. Gerechte Besteuerung ist das Ziel so der Regie rung wie der Stände, ist aber ein Problem, dessen ganz allgemeine Lö sung noch keinem Staat in der Welt gelungen ist. Was die „volks thümliche" Staatsverwaltung betrifft, so mögen sie wol unter „volks- thümlich" demokratisch verstehen, denn sonst könnte man mit vielem Grunde zweifeln, ob gerade di? aus ihren Reihen betriebene Vcrwaltungswcise echt volksthümlich im wahren Sinne deS Worts, nämlich ob sie der Geschichte und den Eigenthümlichkciten des deutschen Volks entsprechend sei. Daß unsere Wehrverfassung nicht „volksthümlich" sei, wissen wir nicht, wohl aber, daß sie ihrem Zwecke recht gut entspreche und daß Deutschland die daß diese Antwort der beiden deutschen Großmächte auf jene dänische Note ganz im Interesse Deutschlands ist und daher einer vollkommenen deutschen Politik entspricht. Denn Dänemark verbieten zu wollen, sein Erbgesetz zu Gunsten der agnatischen Erbfolge abzuändern, um auch für die Zukunft mit den deutschen Herzogthümer» in Verbindung zu bleiben, ist keine Macht zu thun berechtigt, indem dies eine innere Angelegenheit Dänemarks bleibt, ' die Niemand anders sich zu bekümmern ein Recht Preis für daS Viertel jahr 2 Thlx.- Mesertloatgebuhr sie »en Raum einer ö«U« 2 Ngr. IprlK di- KS ten nach lot. en Male: »iffenen lcten von NNA. > halb- !e 3SZ3—SH Oo. lbert in iidt aus in Mrn- Hcinrich der. — mit Frl. isiu» in hr. Karl i. Emilie MW Deutsche Allgemeine Zeitung in WeH mpe m ir Korn zelin in chtev in igcrichti- Hrn. ineLoch- n Sohn, achter. > in Kar- Sode in Brand istlan v. eath vr. Cantor irticulier el. Liusc Uev-evlick. Deutschland. sAus Norddeutsrkland. Die schleswig-holsteinische Ange legenheit. »Aus dem Grossherzogthum Baden. Die Radicalen in Offenburg. — Heinzen. — Freisprechung in Herskeld. ° Käthen- Das Finanzwesen, -^vom Main. Die Wiener Conferenzbeschlüffe. PreuHen. Magdeburg. Uhlich suSpcndirt. Portugal. Die Parteien. Die Commerzbataillone. Die Cartistenbatail- lonc. Der König. Costa Cabral. Saldanha. Der National. Die fremden Schiffe. Spanien. Ernennungen. Hr. Cortazar. Grostvritannte«. Earl of Dalhousie. John Walter. Die Feuerver sicherungsgesellschaften. Generallicutenant Keating. Die Leichenbestat tung in den Städten. Hr. Gard. Neue Agitation in Irland. Zrische Hülfslegion für den Papst. Arandreich» Der Herzog von Aumale. Marschälle. Lager an den Py renäen. Der persische Botschafter. Marschall Oudinot. Hr. Merilhou stirbt. ** Paris. Dcr Courrier franyaiS. Der Herzog von Aumale. Belgien. Dcr vekonomistencongreß. Schweiz. Kriegerische Stimmungen. — Die Schanzen. — Lanzverbot in Luzern. — Außerordentliche Cantonsgemeinde in Schwyz. Italien. Adresse an den König von Sardinien- — Die sardinische Poli tik. — DaS Farbenverbot in Sardinien. — Die Großmächte in Betreff Ferraras. Griechenland. Dis Schutzmächtc. Grivas. Nordamerika. Die Colonie Economy. Gerkonalnachrichten. Wissenschaft und -Kunst. ** Leipzig- vr. Zahn. Handel und Industrie. »Leipzig. Börsenbericht. Hannover. Das deutsche Postwesen. London. Fallissement. Die Bank von England. — Berlin. Wnkündigungen. >8, so», :eie Seite.