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Rk I«2. Freitag 11. Zunius 1847. MM Dentsche Allgemeine Zeitung. LM -Wahrheit und Recht, Freiheit und GesetzI» «-Herblt». D««tfch1and. -----Leipsig. Steuerwesen. — Begnadigung Behr'S. — . Stuttgarter Actenstückc. — Landtag in Kassel- — Landtag in Son dershausen. ** Kremen-Packetfahrt nach Südaustralien. MreuFen. Vertin. Landtag. ** Vertin. Die Judengesetzfrage. » Po sen. FrohnleichnamSprocession. Strafurtel. Verhaftung. Hr. v. der Horst. Deutsche Polen. — Fürst Hatzfeld. Urft erreich. Prag. Der Landtag. Graf Salm. >M»rtUgal. Der Bürgerkrieg. Die Königin. Gtzmnien. Die Intervention in Portugal. Der päpstliche Nuntius. ' -- TheuerungStumuM» in Granada. Parlament. Der Hof und seine Gäste. Die Her zogin von Kent. Kemz OSkar von Schweden. Die Sommerassisen in Irland. Die Leiche O'Eonnell'S. DaS Getreide. Die Limes über die in Portugal befolgte Politik. Der Nationaldank für Cobden. Krankreich. Parlament. Das Journal des Debats über die Bureguxver- Handlungen der Deputirtenkammer. Schiffe nach Portugal, x Paris. Die katholischen Geistlichen. Griechenland. Die griechisch-türkische Differenz. Sir Edmund ' LyonS. Werfonalnachrichten. -Wissenschaft nnd 4t«nft. Aschaffenburg. Versammlung der süddeut- ' - schen Land - und Korstwirthe. handel lind AnbuMrie. »Petersburg. Witterung. Getreideausfuhr. »Leipzig. Börsenbericht. »Posen- Wollmarkt. — Wafferstand der Elbe. — Berlin. rcndündignngen. D-«tfchla«d. — Leipflg, d. Jun. Dit gerechte nnd billige Umlage der Steuern ist für den Staat von zu großer Bedeutung, als daß ihr nicht eine ste tige Aufmerksamkeit gewidmet sein sollte. Sie hat möglichst gleichmäßige Heranziehung der Staatsbürger nach Verhältnis ihres Vermögens, resp. reinen Einkommens als Ideal vor Augen, was jedoch keineswegs aus schließt, daß erst von einer gewissen Summe des Einkommens die Steuer- Pflicht eintreten kann. Wo das letztere nicht paffend abgegrenzt ist, wie -as bei der leider sehr verbreiteten Nichtunterscheidung zwischen (steuerba rem) Einkommen und allgemeinem (Brutto-) Erwerb durch Arbeit vielfach ^er Kall ist, tritt eine Bedrückung der durch Veredlung von Stoffen neue Werthe producirenden Arbeitskräfte in einer Weise ein, die im direkten Widerspruche mit dem leitenden Grundsätze der pfleglichsten Schonung der Quellen steht, auL welchen der Staat seine Mittel schöpft. Der Bruttoerwerb eines schlesischen Webers z. B., der kein Häuschen, kein Stück Garten oder Feld sein nennt, welcher auf 39 Thlr. 26 Sgr. jähr lich berechnet wird, ist zur Besteuerung doch gewiß nicht geeignet; die Lage anderer solcher Weber mit kleinem Grundbesitz und einem jährlichen Erwerb von 47 Thlr. 6 Sgr. läßt es als Unmöglichkeit erscheinen, daß einer, 4vie in öffentlichen Blättern aufgestellte Berechnungen, es scheint glaubhaft, behaupten, oft die ungeheure Summe von 12—14 Thlr. jährlich (1'./, Thlr. Grundsteuer, 2 Thlr. Klassensteucr, 4 Thlr. Gewerbesteuer, 3 Thlr. I Sgr. Grundzins, I Thlr. 1V Sgr. Gemeindeabgaben re.) davon zu erlegen habe. Auf diesem Gebiet ist „Schuh für die nationale Arbeit" ZU vermitteln; hierher und auf eine durchgreifende Steuerreform zur Er leichterung des armen Mannes sind die Bestrebungen Derjenigen zu rich ten, welche theisweise aus Jrrthum, thcilweise in dem Trachten des Egois mus, von dem für monopolistische Ausbeutung bereits gesicherten Markte durch noch höhere Schutzzölle sich einen noch höher» künstlichen Dortheil sichern zu lassen, die täuschende Parole „Schutz für die nationale Arbeit" im Munde führen. Der Schutz, den sie heute bedarf, gleicht völlig dem, welchen der arme Mann im Mittelalter und später fo nothwendig hatte. Die Arbeit bedarf der Erleichterung von den Lasten, welche Proletarier aus den Arbeitern schaffen helfen, während die Ecntralisirer der Arbeits- mutzung reich werden. Denn unmöglich kann es die Aufgabe des christli chen Staats sein, den Arbeiter wie Futter für Pulver, wie Holz zu misachten, das in den Ofen geschoben wird, damit das Wohlleben, der müßige Kon sument, die krudes oansumsro nati dabei es warm und comfortable Ha den. DiefeS Zehren von den lebendigen Arbeitskräften bedarf dringend der Begrenzung; di« Nothwendigkeit, die ärmern Volksklasscn in den Steuern zu erleichtern, wird immer fühlbarer, immer allgemeiner anerkannt. OaS führt auch ein der Beachtung sehr werther, mit gründlicher Sachkenntniß verfaßter Artikel: „Vorschläge zur Verbesserung der preußischen Steuer gesetzgebung vom Jahr 182V" im neuesten, 2. Hefte des 6. Bandes von Rau und Hansscn'S Archiv der politischen Oekonomie aus, welcher auf merksame Beachtung verdient. Er rcsumirt mit Klarheit die Merkmale für das Bedürfniß einer Reform und Verbesserung der Steuergesetzge bung von 182V, und stellt ebenso die Schwierigkeiten zusammen, welche die Regierung abhalten könnten, ohne Anregung von Seiten der Stände zu einer wesentlichen Aenderung der Steuergesctze bald die Initiative zu ergreifen. Aus v. Räumer s „Vereinigte Staaten von Nordamerika" (Leipzig 1844) wird der hinreichend von der Erfahrung bestätigte Satz dabei mitauS- gehohy^. ,Mo Brot, Fleisch, Bier, Branntwein, Thee, Kaffee, Holz, Koh len, kurz, alle Bedürfnisse der niedern Klassen schwer besteuert werden (wäh rend der Reiche verhältnißmaßig nur wenig bezahlt), müssen jene Klasstn verarmens' wo sie wie in den Vereinigten Staaten steuerfrei sind, ist das Volk-unendlich besser dran als in Europa." Auch an Sir R. Peel's Worte von 1.842, als er die Einkommensteuer vorschlug, ist erinnert. Nicht auf Artikel des Lebensunterhalts, auf solche, die von einigem Ueber» flusse zeugen möchten, jetzt aber fast Lcbensnothwendigkeiten geworden sind, nicht auf solche, die von der großen Masse der Bevölkerung verzehrt wer den, wollte er neu« Abgaben gelegt wiffen. Vielmehr war zugleich sein Zweck Verminderung der Preise der Bedürfnisse des Lebensunterhalts und der großen BerbrauchSgegenstände. Und gewiß war das eines großen Ministers und einer Nation würdig, die 2V Mill. Pf. St. an die LoSkaufung von Sklaven in ihren Colonien gewendet hat und eine Flotte gegen den Sklavenhandel unterhält. Die Vorschläge in dem erwähnten Artikel gehen aber nicht auf eine Einkommensteuer in der Art der englische», und laufen im Wesentlichen auf eine verbesserte Klasscnsteuer hinaus, die allerdings einen höchsten Satz für die Reichsten von 144 Thlr., wie jetzt, nicht kennt. Aber 12 Thlr. von 5VV und nur 48V Thlr. von 2V,VVV Thlr. jährlich würde die Reichen wol nicht des Vorwurfs entledigen, vor den ärmern Mitbürgern bei Tragung der Staats lasten begünstigt zu fein. Auch vermögen wir uns nicht mit einem Ansätze von 2^ Proc. für 500 Thlr. und dem geringern von 2'/, Proc. für 8VV THlr., die mit 18 Thlr. tarifirt find, zu verständigen. Diese formale Differenz behindert jedoch die principiclle Uebcreinstimmung mit dem Verfasser nicht, und wir schließen daher diese Hinweisung auf den werthvollen Aufsatz mit seinen Schluß worten: „Man möge nicht vergessen, daß die ärmern VolkSklässen nur dann in ihren Lasten erleichtert werden können, wenn die Wohlhabenden und Reichen künftig höhere Abgaben als seither übernehmen." — Das Würzburger Abendblatt meldet, daß der ehemalige Bürger meister Behr vom Könige von Baiern vollständig begnadigt worden ist. — Der Schwäbische Merkur vom 6. Jun. veröffentlicht folgende Acten- lückc: 1. Schreiben von 62 Bürgern an die königl. Stadtdirection, vom 4. Mai: „Königliche Stadtdirection! Die Berichte aller Augenzeugen, di« wir zu hören Gelegenheit hatten, stimmen darin überein, daß sehr viele Ange- hörige des zur Unterstützung der Polizei verwendeten Militairs mit einer un verantwortlichen Und empörenden Rücksichtslosigkeit selbst gegen völlig unbe- theiligte Personen, friedliche Zuschauer und solche Leute, die selbst nicht ein mal in die Nähe eine» Tumults geriethen, von den Waffen Gebrauch mach ten, wie denn namentlich in der Nähe der Haidlen'schen Apotheke ohne vor gängige gesetzliche Auffoderung, sich zu zerstreuen, scharf geschossen wurde. Viele Leute, die in aller Ruhe ihres Wegs gingen, wurden von nacheilenden oder entgegenkommenden Lanzcnreitern mit Säbelhiebe» und Lanzenstichen angefallen, und im günstigsten Falle mußten sie beschimpfende Ausdrücke, wie Schlingel rc., hinnehmcn. Wir behalten uns vor, für diese Thatsachen und Vorgänge, während der alle Bande der gesetzlichen Ordnung gelöst schienen, das vollständige BeweiSmaterial zu liefern, und begnügen uns für jetzt mit der Erklärung: I) daß wir alle gesetzlichen Mittel ergreifen und bis zur letz ten Instanz verfolgen werden, um für das auf so unerhörte Art beleidigte Bürgerthum die gebührende Gcnugthuung zu erhalten, und 2) daß nach un serer festen Ueberzeugung die heute in der ganzen Stadt herrschende Erbitte rung vorzüglich m jenem rechtswidrigen Benehmen vieler Militairpersonen ihren Grund hat, und daß uns deswegen der Antrag an die königl- Stadt- ditection vollkommen begründet scheint, dafür Sorge tragen zu wollen, daß unverzüglich dem Militair die strengste Mäßigung und Gesetzlichkeit empfoh len und so wenigstens von dieser Seite her aller Anlaß zu weitern Excessen vermieden werde. HochachtungSvollsb rc." 2) Antwort der königl. Stadtdirection hierauf, vom 29. Mai: „Unterzeichnete Stelle hat die von 62 hiesigen Einwohnern unterzeichnete Eingabe vom 4. d. M., worin dieselben über das Benehmen des königlichen