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Donnerstag Rr 14«. 20. Mai 1817 BMZ Deutsche MV-emeiue Zettimg. WU «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ne-erBltS DoGtfchla«»-. ----München. Der Fackelzug der Studirenven. Darm stadt- Kammerverhandlung. — Nassauischer Landtag. MtoGen. Vertin. Landtag. * Witkowa. Unruhen. »Posen. Die Un- ruhen. Der Kommandeur deS 19. Regiments. — Professor Michelet. Varnisonwechsel. Das Treffen bei Setubal. Madeira erklärt sich für die Junta. »Lissabon. Die englischen Vorschläge. Die Befreiung der Gefangenen. < Waffenstillstand. Der Krieg. Di« Junta. Das Ministerium. Notizen. Unterhaus. Die Eisenbahnanlagen. Das Disconto- vergüttn. Verstärkung der Flotte im Mittelmeere. Lord Dudley Stuart. Graf Zarnac. Nachrichten vom Cap. Der Kaffernaufstand. Großfürst Konstantin. ' Deputirtenkammer. Hr.Eynard. Brotanweisungen. »»Pa ris Die Coalition. Das Cabinet. Mchwaiz. Die Zollconferenz. Ulchstte«. kom. Das Collegium Nobilium. M«GK»»»» «H- Dolan. Unterrichtsanstalten in Warschau. ÄLsVat. Konstantinopel. Dit Kurden. Eine georgische Fürstin. Einberufung von 6000 M- Der Krieg mit Mejico. Wkeßt*». Die Belagerung von Veracruz. Die Gräuel in Taos. Dersiokslnachrichten. Wissenschaft UN» Munst. * Leipsig Die Gesellschaft der Wissen- K»u»«1 UN» Anduftrie. * Leipzig. Börsenbericht. Köln. Eisenbahn. — Wafferstanb der Elbe. — Berlin. »knkiinbigungen. ----MÜMchtN. lS Mul. Der gestrige Abend wird in der Geschichte unser- tlniverfitätSlebenS voraussichtlich eine dauernde Stelle einnehmen, ja wir zweifeln selbst daran nicht, daß seine Erinnerung in München über. Haupt so bald nicht erlöschen wird. Von den Unglückspropheten und von sllpn Denjenjgen, di« von Tespensterfurcht erfüllt sind, weil sie mitunter vielleicht Gespenst« sehen möchten, war dieser in jeder Beziehung schöne Abend als der Schluß eines cliss nekastus im voraus bezeichnet worden. Die Behörden, so erfuhr man aus glaubwürdigster Quelle, fürchteten zwar rin Eintreffen der Prophezeiungen nicht, aber sie unterließen es doch zum lebhaften Dank aller Gutgesinnten nicht, sich auf Schlimmes gefaßt zu halten, und so waren in rechter Zeit alle Vorkehrungen getroffen, um allen etwanigen Versuchen zu gewaltsamen Exceffen kräftig vorbeugen zu können. Bekanntlich hatten Oeputirte der fünf garantirten Studenten verbiiidungen, nämlich der Baiern, Franken, Pfälzer, Schwaben und der rteu genehmigten Jsaren, vor kurzem dem König in persönlicher Aufwar tung nicht nur ihren Dank für die huldvolle Aufhebung verschiedener Be schränkungen suSgedrückt, sondern zugleich auch die Bitte um Erlaubnis zur Darbringung eines Fackelzugs zugefügt, welcher vor München und vor dem ganzen Vaterland« darthun sollte, daß sie von keinen andern Gc- sinnpngen und Absichten erfüllt seien als von solchen der Ehrtrbittuug, der Dankbarkeit und der unbedingtesten Hingebung. Kein Wunder, wenn im Publicum in diesem Fackelzuge sofort eine öffentliche Demonstration im entgegengesetzten Ginne zu denjenigen MeinungSmanifestationen ge sehen wurde, welche die bedauerlichen Excesse vom I. und 2. März ein- geleitrt halfen und noch heute in lebhaftester Erinnerung stehen. Folgerecht konnte rö nicht fehlen, daß neben den richtigen Ansichten sich auch sofort Uebertreibungen und Ungereimtheiten aller Art breit machten, unter denen noch nicht die geringste diejenige war, nach welcher gelegentlich des frag lichen Fackelzugs vom Pöbel der Vorstädte schwere Vergehen gegen d-ie öffentliche Ordnung beabsichtigt werden sollten. An einem Unge heuern, in diesen Stadtthcilen fast nie gesehenen Zusammendrange von Menschen hat eS nun an dem gestrigen Abende wahrhaftig nicht ge fehlt; aher der Fackelzug selbst bildete sich nicht nur vor der Univer sität am Ende der LudwigSstraße in trefflicher Ordnung, sondern er bewegt« sich auch inmitten des freudig erregten Mcnschenstroms ohne dir mindeste Störung zunächst nach dem . Platze vor dem Königsbau «nd dann nach dort ausgebrachtem Lebehoch durch verschiedene Stra ßen der Altstadt vor das KarlSthor, wo unter Verbrennung der Fackeln daS Oaudoamus abgesungen wurde und dann die einzelnen Verbindungen ihren Kneipen zuzogen. Ein begeisterteres Hoch aus jugendlicher Brust, als welches gestern dem König Ludwig gebracht worden ist, kann wol kaum vernommen werden, und die lautlose Stille auf dem Mar JosephSplatze vor dem Königsbau trotz des unglaublichsten Gedränges unter den Schau lustigen bewies unwiderlegbar, daß das Publicum recht wohl fühlte, wem die Ehre des Abends galt und um was es sich handelte. Der König selbst, welchen man an den Fenstern stets von seiner Familie umgeben sah, hat nicht nur die VrrbiudungSdtputirten wieder gnädigst empfangen, son dern dem Zuge auch vom Fenster herab freundliche Worte des DankeS ge sagt. Leicht hätte eine Einladung an die übrige Studentenschaft die Zahl der Thiilnehm« verdoppeln und verdreifachen können; «S sollte aber nur her Verbindungsstudent sich anschließen dürfen. Auch so aber bot der Zug mit seinen etwa 250Fackelträgern und drei Musikchörcn einen umso stattlicher» Anblick dar, je musterhaftere Ordnung von den Führern ein- gehalten wurde, und der Augenblick, in welchem der Max-Josephsplatz in bengalischer Feuerbeleuchtung dastand, war in jeder Beziehung im posant. Man hört heute von einer einzigen Verhaftung. Angeblich soll eS ein Attache der französischen oder englischen Gesandtschaft sein, wahrscheinlich aber blos irgend ein Fremder, der im Zustande völli- ger Betrunkenheit durch sein rohes Vordrängen und sonstig«- Brneh- men den Zorn der Umgebung hervorgerufen hatte und vor den dolkS- justizlichen Zurechtweisungen nur durch schnelle Verhaftung sicher ge stellt werden konnte. Einzelne Gassenbuben scheinen auf dem Karlsplatz« Versucht zur Störung des Gesanges gemacht zu haben und ebenfalls so fort durch die Umstehend«» ohne Zuthun der Gendarmerie zur Ordnung gebracht Horden zu sein. Gewiß ist, daß nicht der mindeste Exceß vor- gefallen ist. Eden weil Dem so ist, wird und muß der Eindruck des ge strigen Abends-in mehr denn Ein« Beziehung «in daurrnder und zwar sr g«nSreicher sein. Weit entfernt, die Gemüther neu zu erhitzen, muß er st« wol abkühlen, und statt dir Kluft zwischen den Partei«» zu erw«it«rn, wird er vielmehr zu einer festen Brücke über dieselbe werden, und was nicht minder wahrscheinlich, ist wol der Umstand, daß das große Publi cum endlich anfang«» wird, zu der Einsicht zu gelangen, daß alle jene auf Aufregung und Beängstigung berechneten Gerüchte über bevorstehende Tu multe und sonstige Katastrophen entweder auf offenbaren Unwahrheiten oder auf maßlosen Entstellungen der Wirklichkeit berühr». Alle Anzeichen müßt,» täpschen, oder eS wird und muß nun die Zeit der Witderoerstän- digung an die Stelle drr schroffen MeinungSgegensätze tr«t«», eS wird und muß endlich wahr werde», was ja zuletzt Alle anstreben, die Ver söhnung Aller mit Gegenwart und Zukunft in politischer Beziehung, da mit von Allen die übrigen nicht vermeidbaren Zeitübel desto leichter er tragen werden können. Dazu wolle Gott seinen besten Segen geben! Darmstadt, 15. Mai. In der heutigen Sitzung der ll. Kammer überbrachte der Regierungscommiffar, Ministerialrath vr. Breidenbach, folgenden Gesetzentwurf, die Verträge über Lieferung von Ge treibe, Hülsenfrüchten oder Kartoffeln von Seiten drr Pro- ducenten betreffend: „Ludwig H. ,c. Wir haben mit Zustimmung unserer getreuen Stände verordnet und verordnen wie folgt: Art. I Jeder Vertrag, durch welchen ein inländischer Producent sich verbindlich macht, Getreide (Weizen, Korn oder Roggen, Gerste, Spelz oder Dinkel, Hafer, Hcidekorn oder Buchweizen, Hirse), Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen), Magsamen, Kartoffeln nach der Acrnte des gegenwärtigen Jahres zu einem andern Preise zu liefern als zu dem zur Zeit des Vertrags bestehenden oder dem Preise, welcher nach der Aernte deS betreffenden Gegenstandes der laufende sein wird, ist verbo ten und nichtig. Art. 2. Die Bestimmung deö vorhergehenden Artikels fin det auch Anwendung auf den Vertrag, durch welchen der Producent seine bevorstehende diesjährige Aernte an Getreide, Hülsenfrüchten oder Kartoffeln, sei cs bezüglich seines ganzen BesihthumS oder einzelner Grundstücke, auf dem Halm oder am Stock, in Bausch und Bogen oder nach einem bestimm ten Maß oder Gewicht verkauft. Art. 3. Auch die bereits abgeschlossenen Verträge der in den Art. 1 und 2 beschriebenen Art sind nichtig. Art. < Wenn von Jnkrafttretung des gegenwärtigen Gesetzes an gegen daS Verbot der Art. I und 2 Verträge abgeschlossen werden, so verfällt sowol der Käu fer als der Mäkler in eine Polizeistrafc von 25 — 300 Fl. Art. 5. Kann die zuerkannte Geldstrafe nicht beigetricben werden, so muß sie im Gcfäng- niß, und zwar mit 21 Stunden für jeden Gulden, verbüßt werden. Art. 6. Von den erkannt werdenden und eingehenden Geldstrafen erhält der Dcnun- ciant ein Drittheil. Art. 7. Die in unsern Provinzen Starkenburg und Lbcrhessen bestehende Verordnung vom 20. Jun. 1817, insoweit diese über den Verkauf anderer Früchte und CrcScenzien gl« Getreide -Hülsenftüchte