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Rr. s. - Sonnabend s. Januar 1847. Deutsche Allgemeine Zeitung. sWT «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Nebervltck. tveutfchland. z Dresden. Tyssowski. Prof. Wigard. Prof. Richter, vr. Schaffrath, ^Hannover. Unterstützungsmaßrcgel. Atuttgart- Der Landtag.— Die Deutsch-Katholiken in Mannheim. »Kassel- Der Noth stand und die Gegenmaßregeln. — Kurhessische Preßpvlizei. -f Altona. Preßpolizei. Lotto.— Die Advocaten in Schleswig-Holstein. »Frank- kurt a. IN Da« MontagSkränzchen. (-»-) Bertin: Daß Gerichtsverfahren. Die Judenmischehen. Die Zündhölzchenfabriken. Das Vormundschaftswesen. * Berlin. Religion und Sittlichkeit. Hr. Thomas. vAus Preussen- Die Gesindebücher. — Pa stor Uhlich. — Befestigung SwinemündeS. — Unglücksfall. kdessterreich. ch Krakau. Russisches Lruppencorps. Wvrtugal. Gefangennahme des Grafen Bomsim. Spanien. Eröffnung der Cortes. Aufhebung der Rittcrpferde und Anatas. WroHbritannten. Die Vorbereitungen auf die Session. Lord Rollo stirbt. Königliche Radirungen. Die Flottenliste. Neuseeland. Die Proteste wegen Krakau in Petersburg. ch- Krankreich. Die Zeitungen. Befestigungen. Die amerikanische Botschaft. Der Marquis of Normanby. Ernennung französischer Agenten für China. . Hr. Courby de Cognord. Der Bey von Tunis. «/-Paris- DieNeujahrs- beredtsamkeit. Das Programm der Session im Journal deS DebatS. Ntiederlanbe. Abgewendeter Justizmord. Schweiz. Bewegungen in Freiburg. Stadland und Nolen. * * Warschau. Mierecki. Die Rekrutenaushebung. — Loleranzfall. Südkei. Die Cholera. Päpstlicher Gesandter. -Nkordamerika. L Neuyork. Der Krieg. Der Congreß. Nlatq-Staaten. Buenos Ayres. Schenkung Oribe'S. Werfonatnachrichten. Wissenschaft und Kunst. »Leipzig. Concert. — Das Museum in Dresden. Handel und Industrie. * Frankfurt a. M. Die spanische Schuld. * Leimig- Börsenbericht. Darmstadt. Die Eisenbahn in Oberhessen. — Berlin. Leipzig. -rnkün-igungen. teten, der sich seinem Vertrauen gänzlich hingab, milder zu gestalten, so wie dem Gepräge der reinsten Wahrheit, welches alle Bekenntnisse Tys- sowSki's trugen, verdankt dieser nun seine wicdererhaltene Freiheit, und daß Oesterreich diesen Gnadenact vollzog, ist zugleich ein erfreuliches ZeUg- niß von dem guten Vernehmen beider Negierungen und ein überwiegen der Beweis, wie hochgeachtet Sachsens Regierung den übrigen Mächten gegenüber dasteht und welch unbedingtes Vertrauen eS durch die Necht- lichkeit und den richtigen Takt seiner Handlungsweise sich begründet hat. kDurch Verordnung des Ministeriums des Innern ist dem Professor Wigard die Genehmigung zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl als Stadtverordneter versagt worden, und zwar aus dem Grunde, weil bereits seine volle Zeit durch sein Amt, namentlich während des Land tags, in Anspruch genommen werde. Ebenso dem Prof. Richter an der medicinischen Akademie. — Das Appellationsgericht der dresdner KreiS- direction hat die Wahl des vr. Schaffrath als Stadtrichter zu Neustadt bei Stolpen in Folge eines Formfehlers nicht bestätigt, z -j- Hannover, 8. Zan. Der gegenwärtige Nosssstand hat, außer den schon von Staats wegen getroffenen Anordnungen (freie Einfuhr der Cerealien rc.) eine neue dirccte Maßregel der Regierung Hervorrufen, die schon um ihrer Zweckmäßigkeit willen Erwähnung verdient und viel leicht hier oder da mit Nutzen nachgeahmt werden kann. Die Regierung hat nämlich den Ständen den Entwurf zu einem transitorischen Gesetze vorgelcgt, welches den Zweck hat, Gemeinden oder selbst Privatvercine, die ihre Angehörigen oder Einzelne unterstützen wollen, mit dem nöthigen öffentlichen Credit zu versehen. In der Begründung des Vorschlag«, die eigentlich die erste osficielle Aeußerung über den Nothstand unser« Landes enthält und schon deshalb von Belang ist, sagt die Regierung unter Anderm: „Die ungünstigen Verhältnisse, welche in Folge der ungenügenden Aern- ten de» jetzigen und des vorhergegangenen Jahres eingetreten sind, begrün den leider die Besorgniß, daß in mehren Gegenden deS Landes einzelne Ge meinden zur Abwehr eine« NothstandeS von der geringer» Klasse ihrer An gehörigen zu Anleihen genöthigt sein werden. ES wird nämlich bei der Ueberthcuerung der unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse, des Roggens und der Kartoffeln, den der Arbeiterklasse Angehörigen voraussichtlich vielfach unmöglich, sein, den der Lheuerung entsprechenden höher» Arbeitsverdienst sich zu verschaffen, und unter Umständen wird auch dieser nicht au-re«- chen, um dem Taglöhner, selbst beim angestrengtesten Fleiße, über die Bedrängniß der Gegenwart hinwegzuhelfen, wenn ihm nicht ein Credit gewährt wird, der ihn in den Stand setzt, den Erwerb künftiger bes serer Jahre bei der Bekämpfung der augenblicklichen Bedrängniß mit zu Hülfe zu nehmen. In beiden genannten Beziehungen aber sind zunächst die Gemeinden, welche eS irgend vermögen, zur Leistung der Hülfe als einer wahren Nothhülfe berufen. Diese Hülfleistung wird unter Umständen in der Gewährung von Beschäftigung mit Arbeiten, welche der Gemeinde selbst zu statten kommen (ökonomische Anlagen, Wege und Gräben, Arbeiten in Gemeindeforsten re.), oder mit solchen Arbeiten bestehen könne», welche die Gemeinde zum Zweck einer solchen Beschäftigung als Unternehmerin auf nimmt, wohin, besonders in den Städten, Handarbeiten aller Art gehören. Außerdem aber und hauptsächlich wird die Gemeinde im Stande sein müssen, einzelne Angehörige, welche des Credits bedürfen, mit den unentbehrlichsten Vorschüssen zu versehen. Die zu diesem Zweck erfoderlichen Mittel sind aber für eine Gemeinde nur selten verfügbar und sie wird daher in der Regel zu einer Anleihe schreiten müssen, da bei dem augenblicklichen Drucke der Zeit umstände die baare Aufbringung der erfoderlichen Mittel sich nicht empfiehlt. Die Gemeinde wird hierzu des Credits bedürfen, und die obwaltenden Ver hältnisse enthalten für die Regierung eine dringende Auffoderüng, den Ge meinden hierunter auf alle Weise beförderlich zu sein." Diese Absicht will der Gesetzentwurf erfüllen, indem er theilS das Eingehen der Gemeindeabaaben, welche zur Tilgung und Verzinsung sol cher Anleihen ersoderlich sind, möglichst sichert, theils auch eine gleiche Sicherheit und eine unentgeltliche Rechtshülfe für die Wiedcreinzichung der Vorschüsse gewährt. Privatvereincn, die zu gleichem Zwecke zusam- mcntreten, sollen die Provinzialregierungen die Rechte des Gesetzes aus drücklich zuzusprechen befugt sein. Das Gesetz ist für die Dauer der nächsten zwei und drei Kalenderjahre vom 1. Zan. d. I. an berechnet. Stuttgart, 5. Jan. Der außerordentliche Landtag wurde heute durch den Minister des Innern mit folgender Rede eröffnet: „Se. Maj. der König haben mich allergnädigst beauftragt, den von Höchstdenselben auf die Bitte deS ständischen Ausschusses «»geordneten außer ordentlichen Landtag zu eröffnen. Die Erscheinungen, welche seit dem letz ten Landtag auf dem Geldmärkte vorgegangen sind, und insbesondere die ge steigerte Nachfrage nach Circulationsmittcln, welche hauptsächlich durch den Wetteifer aller Staaten in Aneignung des vollkommensten der Communica- tionswcgc veranlaßt wurde, haben eine allgemeine Erhöhung des Zinsfußes herbeigeführt und hierdurch die Vollmacht unzulänglich gemacht, welche Sic Ihrem Ausschüsse zur Anschaffung der für unsere Eisenbahnbauten nöthigen Geldsummen crthcilt habe». Es ist daher eine neue Verabschiedung hierüber nöthig geworden. Nach der Absicht Sr. königl. Maj. bildet dieser eben so D-Utschr««». K Dresden, 6. Jan. Schön in den letzten Tagen des alten Jahres brach sich in den Hökern Kreisen der Residenz eine Nachricht Bahn, die, wenn auch noch nicht officiell bekannt, doch von genau unterrichteten Männern bestätigt und überall gleichlautend mitgetheilt wird. Diese Nach richt, welche Jeder mit achtungsvoller Freude vernimmt, liefert einen neuen Beweis, welche hohe Achtung der Regierung Sachsens auch von den größern Mächten gezollt wird, und welches unbedingte Vertrauen diese Regierung sich durch ihre eben so taktvolle als streng rechtliche Handlungsweise sowol bei allgemeinen als einzelnen schwierig verwickel ten Angelegenheiten erworben hat. Jeder mit den gegenwärtigen politi schen Verhältnissen nur oberflächlich bekannte Zeitungsleser wird sich des Gerüchts erinnern, welches alle deutschen, englischen und französischen Zei tungen durchlief, dem zufolge der bei der letzten krakauer Revolution stark bethciligteAdvocat Tyssowski auf seiner Flucht durch Preußen sich, hier angelangt, der Regierung freiwillig überlieferte und von dieser als politi scher Gefangener auf den Königstein zur Haft gebracht, aber nicht an Oe sterreich ausgelicfcrt wurde. Oesterreich begnügte sich im gegenwärtigen Falle damit, TyssowSki's Haft in einer sächsischen Festung zu genehmigen, und sandte zur Beschleunigung der Untersuchung der gegen TyssowSki laut gewordenen Anschuldigungen einen seiner höhcrn Justizbeamten als Kom missar hierher, der im Vereine mit einem von Sachsen dazu bestimmten Justizbeamten dieser Vernehmung mit dem Verhafteten sich unterzog. Die Untersuchung ist nun beendet und Tyssowski ist der Freiheit zurückgege ben worden, jedoch unter der Bedingung, seinen künftigen Aufenthalt außerhalb der Staaten der österreichischen Monarchie zu nehmen. Er wird daher von hier aus nach Triest reisen, wo seine Gattin ihn erwar tet, und sich von dort aus nach den Vereinigten Staaten von Nordame rika begeben. Mit dieser Entscheidung über Tyssowski langte aber auch zu gleicher Zeit von Seiten der österreichischen Regierung nebst werth- vollen Geschenken ap den sächsischen Conimissar, Appcllationsrath vr. Ert- tel, und den Polizeipräsidenten v. Oppell noch eine besonders ausgespro chene Danksagung sur die Art und Weise, wie durch Vermittelung Sach sens diese Untersuchung der Tyssowöki'schen Angelegenheit geleitet und beendet worden sei, hier an.' Offen und ohne Rückhalt hatte sich Tyssowski, als er sich der sächsi schen Regierung überlieferte, dem Edelmuthe seiner Richter anvertraut und der strengsten Wahrheit gemäß bis in die kleinsten Details Alles zu Protokoll gegeben, was ihm bei jener unglücklichen Revolution zur Last gelegt werden konnte. Der cdelmüthigcn Verwendung Sachsens für den Verhafteten sowie insbesondere dem unermüdlichen Bestreben unsers wackcrn Polizeipräsidenten, welcher Alles aufbot, um das Schicksal jenes Verhaf-