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Mittwoch —— Nk. 18S. 3. Julius 1844. FM Deutsche SM-e«eiue Zeitung. S-M «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Deutschland. * Augsburg, 27.Zu». Ein Ausflug hierher, aus welchen günstigellm- stände verschiedener Art eine völlige Ucbersicdeiüng gemacht haben, hat mich örst in diesem Augenblicke zürKenntniß von einer Zurechtweisung kommen las- W, welche der gewöhnliche münchener CorrcspoNdent der hiesigen Allgemeinen Zeitung weinen kürzen Notizen aus München vom 13. und 14. Jun. über venBrand in derRittcrvonMaffei'schcn Maschinenfabrik gewidmet h'ät. Ich würde gewiß Anstand genommen haben, auf die Thatsachc selbst zurückzukommen, die, cbest weil sic nur für den zunächst Betheiligten von ho- hem Interesse M allerdings auch mit guicM Rechte ganz nach dessen Jn- teressc und Dafürhalken dürgestellt werden kaNn, ohne daß darüber ein Federkrieg zu entstehest braucht; allein diese seinftllcNdc Zurechtweisung ist denn dsch ciü zü pluckpe^ Ding'und zu sehr «Satz für Satz handgreif- nch ustwahr, als daß ich sic nicht abseitigen müßte. Anlanqcnd zunächst Vic HetüchtWtisc MttMung vöm >3. Jun. über dje totale Einäscherung der gbNaNntest Fabrik, so würde dieselbe gerade so auch an die hiesige Allge meine ustv verschiedene andere Zeitungen gewacht, eben weil tatsächlich W' Mötge» jeücs Tages nur dieses Gerücht in München verbreitet war. Düß ich diese Mittheilung am II. Just, bestätigt hübe, ist perfide Wahr- sscitsverdrehÜNg; dekn obschon ich die betreffende Nummer der Deutschen Allgemeinen Zeitung nicht zur Hand habe, so weiß ich doch gewiß, daß ich nach genommener Sclbstschau nur von der Einäscherung dreier Bau- kichkciten geschrieben haben kann. (So steht cs in Nr. I7Ü. D. Ned.) Was weiter in der Zurechtweisung folgt, vöm „VorbercitüngShaus", wel ches allein abgebrannt sein soll, bis zum NichMgriffcnwtrdcn einer Loco- nivtive uüd anderer GeMfläitde voM Feuer, ist 'Buchstabe' für Buchstabe unrichtig. Am Morätn des' 13 J„n. würde mit der Ausräumung der ssicdcracbtaiiNtcn Werkstättc, in welcher die Lokomotive, stand, begonnen, atü Abend war die letztere schon schuttfrei ukd auf frischem Boden, und' SlMim später hätte nür aUH det Dachstuhl schon hingezaubert sein dürfen, uw kaÜM mehr Spüren vom Fetter wührstehmen zu lassest. Auch die LoeoMtive präsentirtc sich nitch zwei Tagest wieder in voller Sauber keit, wie dcnst von dein MuschiNeNNieister ustv andern Sachkundigen sofort der an der Maschine angörichttte Schaden nür als ein unbebcütcndcr be zeichnet würde. Und wäre ein solches Urtheil auch gar nicht gefällt worden, so bürgten die Stellung des Fabrikcigncrs, sein Reichthum und sein Cha raktcr dafür, daß eine Locomotivc, deren alle Theile gleich umfassende So lidität nicht unbedingt verbürgt wäre, nun und nimmermehr ans seinen Arbeitsstätten htrvorgehtN köNnt, sei nun der Käufer wer da wolle. Den raschen Wievcränfang der Arbeiten, inwieweit er überhaupt gestört wor best war, haben münchener Blätter längst gemeldet. Jetzt Hore ich, daß der nieder- odkr vielmehr auSgcbrqnntc Hauptbau bereits wieder sein Dach habe. Will sich dir ** - Korrespondent der hiesigen Allgemeinen Zeitung aus München stätt meister Wenigkeit davon überzeugens so darf er nur nach der Hirschtm gehest, die ihrst ohnehin unbekannt zu sein oder die er doch nicht nach dem Brande-vom 12. Jun. besucht zü haben scheint. «--erblick. Iveutfchlan-» * Augsburg. Zur Abwehr, i Karlsruhe. Die Verhand lungen der zweiten Kammer über den allgemeinen Theil des Strafgesetzes. - -Aus Äurhessen. Das marburger Obergcricht. Döring. Kuhl. Luxem burg. Die LaNdstände. ! Frankfurt a. M. Die israelitische Gemeinde. DreuHen. * Ans Schlesien. Die Weber-unruhen- **Aus Schlesien. Graf Gutowski. *Aus lUestprcuSscn-AmtSstrcnge. Romantische Or gien. Ein Tatar Vireistc. * ^Magdeburg. Die kkil» Itniia» 2 Posen. Untersuchung. Die Erzbischofswahl. — Das Obercensur- , gericht- , Zvesiterreieh. I Wien Die protestantische Pfarrkirche in Linz. Der Bür- . germeister Czapka- We-b^rii-nnien. Die Brieferöffnung. Der Streit mit Marokko. Vorurtheile. Deputirtenwahl. * Paris. Der Streit zwischen Kirche und Staat. MkKNlettegr». Verständigung zwischen dem Vladika und dem Pascha. ÄÄrkei. Die bosnischen Franziskaner. Reu-Wran-ba. Eröffnung der Congresses. Nachrichten von Venezuela- Aersonalnerchrichten. Pattder utid * Hamburg. Die erbgescssenc Bürgerschaft. * London. Die Bertheilung der Arbeit- — Gewerbesteuer der preußischen Webet- * Leip sitz. Die Lokomotiven auf den deutschen Eisenbahnen- *Äas- sel- Die Eisenbahnen in Kurhessen. — Ungünstiges Urthcil über die at- mosvhärischcn Eisenbahnen. * Frankfurt a. 4N. Börsenbericht. — ^Berlin- Oteuestte Nachrichten. Paris- Algerien, scnründignnsea. s Karlsruhe, 21. Jun. Die zweite Kammer unserer Standcocr- sammlung hat heute die Berathung über den ersten (allgemeinen) Theil des Strafgesetzes vollendet. Diese Berathung hat etwas ScyPrM- liges, da diejenigen Mitglieder der Kanuner, welche an, der Debatte Hi theil nehmen wollen, gleichzeitig vier Entwürfe des Gesetzes überschauen müssen, nämlich jenen der Negierung, jenen der zweiten Kammer des Jahres 184N, der ersten Kammer des Jahres 1844 und der Commission der zweiten Kammer desselben Jahres. Folge dieser etwas anstrengenden Arbeit ist, daß die meisten Mitglieder sich irgend einen Flügelmann her- aussuchcn, dessen Meinung sic mechanisch bcistimmen. Wir können die sen Entschluß nicht tadeln, durch denselben wird das ohnedem äst Weit läufigkeit leidende Gesetz vor einer Menge imprövisirtcr Agarrgäte bewahrt; aber eine Schattenseite hat die Sacht immerhin, nämlich die, daß auch mancher wohlüberlegte und begründete Vcrbcsserungsäntrag daruin, weil er nicht durch die Commission eingebracht Morden, in der Kammer dübch fällt. Als interessantere Gegenstände der Debatte heben wir aus: I) Noch h, 7 des Entwurfs kann der Inländer wegen eines iM Inland oder im Auslände gegen einen auswärtigen Staat, welcher mit Baden verbündet ist, verübten Verbrechens gerichtlich verfolgt und zu einer bis zü acht Jahren Zuchthaus ansteigenden Strafe vcrurtheilt werden, namentlich we gen Angriffs aus die Person des Regenten; bewirkter Einmischung einer auswärtigen Macht, um den Regenten zu entthronen; Versuch, das Land ganz oder theilweise einer fremden Herrschaft zu unterwerfen; die Staats verfassung abzuändern oder zu unterdrücken; endlich wegen Thcilnahme an Aufruhr zu solchen Zwecken. Wir Badener müssen uns also künftig wM hüten, an einem auswärtigen Krawall Antheil zu nehmen. 2) Bei Aüf- zählung der peinlichen Strafgattünge.i (tz. I t>) erhob sich natürlich der alte Streit über Zulässigkeit der Todesstrafe. Es erklärten sich 38 Stimmen dafür und IS Stimmen dagegen; glcichwol kann man behaupten, daß die lehtern in der Mehrzahl geblieben wären, wenn nicht der CömMissar der Regierung erklärt hätte, sie werde auf kein Gesetz eingrhen, welches dir Todesstrafe abschasst. Das HauptargUmcnt, um welches sich die Debatte bewegte, war: das Leben des Menschen ist nicht sein EigenthuM, sondern ein von der Vorsehung ihm verliehenes Pfand, das er weder sechst zu veräußern noch der Staat anzugrcifen vermag ohne VerletzüNa des Slt- tcngesttzes. 3) Heftig wurde der Streit bei tz. 17 über die Folgen der Zuchthausstrafe. DieRegietung und die zweite Kammer hatten uNttr den selben aufgezählt: Verlust der dem Sträfling erblich zustehendcn staats rechtlichen Befugnisse für seine Person. Die erste Kammer hat hinzW- fügk: „Verlust des Adels". Dagegen erhob sich ein lebhafter WidÜ- sprüch; man fand darin nicht blos eine Verletzung der Privaterbrechke der nachgeborenen Kinder, sondern auch eine Beleidigung des BürgcrstandeS, welcher ein Abgeordneter mit dem Anträge begegnen zu müssen glaubte, man solle festsetzen, daß auch umgekehrt die Verurthtiluna eines Burgiss- lichen zur Zuchthausstrafe die Folge habe, daß er den Bürgerstand ver liere und in die Reihe der Adeligen trete. Die Weglassung dös AusMs der ersten Kammer wurde wirklich beschlossen. 4) Bei den Bestimmungen über Verschärfung der Zuchthausstrafe (tz. 52) utid über die in W Straf anstalten zulässigen DistipliNarstrafcn (h. 63) ist daS ntue Gesetz sehr strenge; es gestattet einsame Einsperrung, Dunkelarrest, Hungerksst und Anlegung von Ketten, und zwar nicht blos alternativ oder succWb, sondern cuntulativ, wodurch allerdings ein Zustand herbeigeführt werdbil kann, der nicht mehr den Namen einer Strafe, sondern jenen eiNep Pei nigung verdient. Diese Cumulätion würde, wicwol vergeblich) bcsWt- tcn. Ebenso sand die Einführung des Strafstuyls (ZwangsstüW) Wi derspruch; et wurde seit Abschaffung der Schläge als D'wcipliMMfe eingeführt, und ungeachtet er so eingerichtet ist, daß das Unbewegliche Sitzen in demselben"anfangs schmerzlos ist, ft versichern doch'Augenzeugen, daß nach wenigen Stunden unbeweglichen Sitzens dir Sträfling voll den furchtbarsten Schmerzen , gefoltert wird; so viel ist wenigstens richtig, daß die unbändigsten Sträflinge dadurch gebändigt werden. 5) Die FrM, nach welchem Systeme die Zuchthausstrafe vollzogen wirden fülle, ob «ach jenem vollkommener Absperrung, oder einer Jftlirung nur bei Nachtzeit und gemeinsamen Arbeitens unter allferlegteM Stillschweigen, wurde zwar hier ausgeftht, sie kam aber bei dem Budget zur Sprache, und hier er klärte sich die Negierung für das Absperrungs- (philadelphische) SysteM; doch wird der Bau des neuen Zuchthauses in Bruchsal, Wilcher gegen 4W,W0 Fl. kosten wird, in der Art geführt, daß man einen Theil des zu den Zellen der Sträflinge bestimmten Raumes unverbaut läßt, sodaß darin Arbcitssälc eingerichtet werden können, wenn später ein anderes Sy stem beliebt wird, lieber diese Frage ist noch die Vorlage eines beftN- dcrn Gesches zugcsagt worden, welches auch bestimmen soll, in welchem Verhältnisse die Dauer der Zuchthausstrafe bei'einsamer Absperrung gegen jene nach dem Auburn'schen System abgekürzt werben soll. . 6) Die Bc stimmüng des tz. 128, nach welcher bei schweren Verbrechen auch die Un terlassung der Anzeige an einem Mitwisser bestraft wird, fand den hef-