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t Mittwoch, den 17. Oktober 1934 Nr. 24S -.1 ./I >- Französisch-tschechische Besprechungen in Paris VE !! Ä >amt» und des Vtadttat, zu ürdltchersrtt, bestimmte Blatt z'.i I' i ^oaeofchau * Der Führer ha» de« preußische« Mtnlfierpräfidenkn «vene ra» Göring al, Sonderbeyallmüchttgiea ,» der Trauerfeier anläß- llch der Beisetzung dea kö»t-, Alexander nach Belgrad enlsandk. * Dle pariser preffe beschÜffig» sich lebhaft in» der gestrigen Unterredung zwischen Laval und venesch. Nutzer den politischen rluawirkuugen de, Marseiller «Uschlag, sei unter anderem auch die Vorbereitung der Volkmibstimmuag im Saargebiel Gegenstand de, eingehenden Meinungmm,t<msche» gewesen. * Eine parstet Jeitnug verüstenltzch» Lnkhüllangen über poin- car«. Danach ivar poiNrar« i« November ist« im Gegensatz zu Fach und Liemeoreaü gegen den NbschMtz d« »assenstillstand«. Er wollte dem deutschen voltr aus deutsche« Boden «inen veruich- tnagrfrieden diktieren. * Die pariser Zeitung Lenore- wende« flch g^m diesmigen kreise, die de« Marseiller «»schlag zum Vorwand nehme«, nm gewlffe Staaten ohne greisbare Beweise der Tilterschas« ,u beschul dige«. Maa bedrohe damit den europäischen Friede« in leichtfer- tigster weise. » Der gestern in London eingetrofsene sapanische chauptver- Ireter süe die Flovrubesprechvugen. «dmtrat Iannnndto. stellte la einer Unterrednag »ft einem Pressevertreter Nochmal, sest. daß Japan in der Flottenfrage Gleichftellung ml« Großbritannien «ad de« Vereinigten Staaten fordere. Der in Zusammenhang mit der Lladbergh-Uugetegeahell ver haftete Hauptmann soll nunmehr an da« Gericht von New Jersey au^eliesrr« werden. * wie au» LouiivMk gemeldet wird, ist die vor einig« Zeit voa Verbrechern enlftlhrte Fre» Stoll von poNzeibeamtra entdeckt und ihrer Familie wieder zugesührt uwrdea. *) «u»führliche» an anderer Stelle. DerSSHWeLrzWer Tageblatt flirZSischosswerda IleukinS und Jlmaeaenü Sinzigs Tageszeitung tm Amt-gertchtsbeztrk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Der SLchstsch« Erzähler tst da, zur DerüffevtlichMg der amUtchen Bekamt- machungen der Amwhauptmamjchaft. de, tzauptzollaml, md de- Be> -irksschulaml, zu s" ' " Bischofswerda und tage. Be,«g»»k«io für dt, Äv Me, Halde» « Hou, halbmonatlich Mar» 11E bei» Whäen k stelle wSchentlich S Psg. Einzelnummer U) Pf, nuuuner w Pfg i l s DNB- pari«, 16. Oktober. Der tschechoslowakische Außenminister Bene sch hatte am Dienstag eine neue längere Besprechung mit Außenminister Laval. „Matin" schreibt zu der Unterredung, man habe über alle im Dordergrunde des Interesses stehenden Fragen politischer Art gesprochen. Die politischen Auswirkungen des Marseiller Anschlages hätten die Aufmerksamkeit der beiden Außenminister besonders stark in Anspruch genom men. Man habe ferner über die Arbeiten des Völkerbundes gesprochen und sei darin einig gewesen, daß alles getan werden müsse, um die Unabhängigkeit Oesterreichs zu garantieren und die im Völkerbund nach dieler Richtung seit Monaten eingelelteten Bemühungen fortzusetzen. Die Vorbereitung der Volksabstimmung im Saar gebiet sei ebenfalls Gegenstand des eingehenden Mei nungsaustausches gewesen. „Matin" gibt in diesem Zu sammenhang eine ziemlich undurchsichtige Erklärung ab. In der letzten Zeit habe man von einer angeblichen Ver tagung der Volksabstimmung (?l) sprechen hören. Obgleich nach dieser Richtung eine klare Stellungnahme fehle, könne man es als feststehend betrachten, daß der Dolksabstim- mungsausschuß die Wahllisten einer genauen Prüfung un terziehen müsse, und daß diese Arbeit eine gewlffe Zeit in Anspruch nehmen könnte. „Oeuvre" kommt im Zusammenhang mit der Unter redung der Außenminister noch einmal auf die Absicht der französischen Regierung zurück, sich noch mehr als bisher Sowsetrußlandzu nähern, und erklärt daß in aller- nächster Zeit ein Sicherheitsabkommen zwilchen Frankreich und Sowsetrußland zustande kommen werde. Dieienigen die bisher geglaubt hätten, Laval werde davon Abstand nehmen, weil er die Möglichkeit einer deutfchfran-ösischen Annäherung nicht schmälern wolle, würden sicherlich ent- täuscht sein. .... Der Außenpolitiker des „Echo de Paris" glaubt zu wis sen. daß man bei der nächsten Sitzung de« Völkerbundes den Vorschlag Litwinows wieder aufnehmen werde, den Abrüstungsausschuß in einen ständigen Ausschuß zur Auf rechterhaltung des Friedens umzuwandeln. Kefuch Lavals in London? DNB. London, 16. Okt. Noch dem „Star" würdeder neue französische Außenminister Laval eine boldige Gel«- oenheit zum Besuch Londons begrüßen. Er soll« mitden Attischen Ministern, wenn mügttchvor^rEtenZ^am- »nenkunft des Dölkerbundsratu, über dle Frage der Saar absttmmung sprechen. IleukinH und Ilmgegend Unabhängige Kettung für alle Stände tn Stadt und Land. Dicht verbreitet tn allen Volksschichten, öeilagen. Illustrierte« Sonntaasblatt - Heimatkundlich» öettaa. > und Heim / Landwirtschaftlich. Beilage. - Dmck und B»Iaa'^!« Friedrich May, G. m. b. tz. in Bischofswerda. — Bostscheckkonto Amt Dresden Nr. lb21. Gemeind»erband,g'.,oKasse Bischofswerda ?onw Nr! 64 i besondere enthält das Gesetz auch eine Aenderung der Vor- schriften über diePfändungvon Gehalts-, Lohn- und ähnlichen Ansprüchen. Das Gesetz zur Aenderung des Militärstras- geseH buche« und derMilltärstrafgerichtsordnung bringt eine Anpassung des Militärstrafrechtes an die inzwischen erlassenen Gesetze auf dem Gebiet des allgemeinen Straf rechtes. Angenommen wurde ein Gesetz über die Lösung von Verlagsverträgen öffentlicher Körper schaften, wonach Vertrage des Reiches, der Länder oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechtes aus der ZÄt vor dem 30. Januar 1V33 Über amtliche öder halbamt lich« Veröffentlichungen sowie über die Herausgabe von Zeitungen zur Aufnahme derartiaer Veröffentlichungen un- ter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Schluß eines Aalenderviertelfahr^s, spätestens jedoch zum 31. Marz 1P3S, gelöst werden können. . Ein Gesetz über die Förderung der Getreide- bewr gung gibt der Reichsstelle für Getreide, Futter mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse (RlG.) die Möglichkeit, die Aufnahme von Getreide durch die RfG. auch bei der verminderten Ernte sicherzustellen. Schließlich wurde ein Gesetz über die Errichtung einer deutsche« Verrechnüngskasse angenommen. Has zup Durchführung von Abkommen mit ausländischen Regie- rupgen, Zentralpotenbanken oder im Attdlande amtlicher seits zugelassenen Verrechnungsstellen, die den Zahlimqs- vexkehr ganz oder teilweise auf der Grundlage der Ver rechnung regel», notwendig geworden war. Seiorad trauert um den loten König. DNB. Belgrad, 17. Oktober. Seit den frühen Morgen stunden zieht die Bevölkerung von Belgrad in unabsehbaren Reihen an der Bahre des Königs Alexander vorbei. Der Menschenstrom ist ununterbrochen in langsamer Bewegung. Vier Offiziere halten an der Bahre, die von zahlreichen Kerzen umrahmt ist, die Ehrenwache. Im Hintergrund des Gemaches flammt ein umflortes Kreuz mit weißem Licht. Darunter liegen die Krone und die Orden des Königs. Der Boden ist mit weißen Cbnttanthemen bedeckt. Die deutschen Abgeordneten Kraft und Moser sowie der Senator Krasse legten an der Bahre vier Kränze für die Organisationen der deutschen Volksgruppen in Slidllawien nieder. Das Tagesgespräch am Dienstag bildet die leidenschaft liche Trauer, mit der der König in der Nacht zum Dienstag empfangen worden war. Kein König sei so heftig beweint worden wie Alexander l. Die Rettunqsabteilung hatte in der Nacht zum Diens tag reichlich Arbeit, denn zahlreiche Menschen, besonders Frauen, fielen im Gedränge in Ohnmacht. Göring bei der Belgrader Trauerfeier . als Vertreter des Führers. Berlin. 16. Oktober. Der Führer und Reichskanzler ha» in seiner Eigenschaft als Oberster Befehlshaber der Wehrmacht den prenßiichen Ministerpräsidenten General Görlng al, Sonderbevollmächiigten zu der Trauerseler an läßlich der Beisetzung des Königs Alexander von Jugosla wien nach Belgrad entsandt. In der Begleitung der Ministerpräsidenten Göring be finden sich als wettere Vertreter der Wehrmacht der Gene- ralleutnant Blaskowitz und der Kapitän zur See Frei herr von Harsdorf. Ministerpräsident Goring wird mit seiner Begleitung am Mittwoch mit dem Flugzeug nach Belgrad starten. Der Führer und Oberbefehlshaber -er deutschen Wehrmacht bring» mit der Uebertraaung der ehrenvollen Mission an einen seiner nächsten Mitarbeiter die besondere Verehrung und Hochachtung zum Ausdruck, die der deutsche Soldat für den verewigten König emvftn- det General Göring wird am Trabe des Königs einen K-anz niederlegen mit der Anschrift: „Ihrem einsttaen heroischen Gegner In schmerzlicher Ergriffenheit! Di« deutsche Wehrmacht!" Ministerprüstdent Görlng «ach Belgrad adgeflogen. Berlin. 17. Oktober. (E g Funkmeld., Der preußisch« Ministerpräsident General Göring, der vom Führer und Reichskanzler in deffen E>oenlchttt al« oberster Befehls- Neue wichtige Reichsgesetze Die Vereidigung der Reichsminister auf den Führer. Berlin, 16. Oktober. In der heutigen Sitzung -es Reichskabinetts wurde zunächst ein Gesetz über den Eid der Reichsminister und der Mitglieder der Landesregierungen angenommen. Danach erhalt der Paragraph 3, Absatz 1, des Gesetzes über die Rechtsver hältnisse des Reichskanzlers und der Reichsminister (Reichs- Ministergesetz) vom 27. Marz 1S30 folgende Faffvng: Dle Reichsminister leisten bei Uebernahme ihres Amtes vor den» Führer und Reichskanzler folgenden Eid: „Ich schwöre, ich werde dem Führer de, Deutsches Reiche, und Volke, Adolf Hitler treu und ge horsam sein, meine Kraft für das Wohl des deutschen Volke, eiusehen, die Gesetze wahren, Ke mir obliegende« Pflichten gewissenhaft erfüllen „ad meine Geschäfte unpar teiisch und gerecht gegen jedermann führen, so wahr mir Gott helfe." . Die Mitglieder der Landesregierungen, soweit sie nicht gleichzeitig Reich-Minister find, leisten bei Uebernahme ihres Amt-- vor dem Reichsstatchülter, in Preußen vor dem Führer und Reichsstmzler, denselben Kid. Die im Dienst befindlichen Roichsmtnffter, Reichestatthalter und Mitglie der der Landesregierungen find unser g ü g l i ch gemäß diese« Gesetz zu-vereldigen. Im Anschluß hieran nahm der Führer und Reichskanz ler die Vereidigung der Reichsminister por. Das Reichskabinett verabschiedete sodann eine Reihe neuer Steuergefetze. Bei diesen ist besonders auf «ine Vereinfachung des Steuerrechtes und eine Entlastung der Verwaltung sowie auf eine stärkere Berücksich tigung der kinderreichen Familien Wert ge legt wordeß. Bei diesen Verbesserungen handelt es sich noch nickt um die galante großzügige Steuerreform, die. erst im Zusammenhang mit der großen Reichsfinanzreform durchgeführt werden kann. Angenommen wurde ein Gesetz über das Dersteig «- rergewerb«, durch das gewiße Mißstande beseitigt werden und die Grundlage für die Säuberung dieses Ge werbes von unzuverlässigen Personen geschaffen wird. Das Gesetz zur Aenderung des Genosse nschaftsgesetzes bringt die seit laNoem ««plante Reform der genossenschaft lichen Prüfung. Ein Gesetz zur Aenderung von Vorschrif ten über dieZwang«Vollstreckung bereinigt einige gesetzgeberische Fragen der NollstreckunqsrechteS, die nicht bis zur Gesamtreform zurückgestellt werden konnten. Ins- » .'L- 88. Jahroan« Die Lösung von Verlagsverträgen. Das von der Reichsregierung beschlossene Gesetz über die von Verlaasverträgen öffentlich-rechtlicher Körper- schäften hat folgenden Wortlaut: 8 1. Verträge des Reiches, der Länder oder anderer Kör- perschaften des öffentlichen Rechts aus der Zeit vor dem über amtliche oder Halbamt liche Veröffentlichungen sowie über die Heraus gabe von Zeitungen zur Aufnahme derartiger Veröffent lichungen konn-n von ihnen unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Schluß eines Kalendervierteljahrec, spätestens jedoch zum 31. März 1935, gelöst werden. - « i S. Mrd hiernach ein Vertrag vorzeitig gelöst, so kann der Verleger Ersatz des Schadens verlangen, den er erleidet, daß er vor dem Empfang der Erklärung uachAbsatz 1 in Erwartung der weiteren Vertragserfüllung Aufwendungen gemacht hat oder Verbindlichkeiten einge gangen ist, Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt. U*ber Entschädigungsansprüche entschei det di» oberste Reichs- oder oberste Landesbehörde nach billi gem Ermessen endgültig. Die Entscheidung der obersten Landesbehörde bedarf der Zustimmung des Reichsministers des Innern. 8 2. Erklärungen über eine Vertragslösung, die vor dem In- krafttreren diekrs Gesetzes abgegeben wurden, sind nach Maßgabe des Paragraphen 1 Absatz 1 rechtsgültig. 8 3- Fmdet ein anhängiger Rechtsstreit durch dieses Gesetz seine Erledigung, so trägt jede Partei die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Gerichtskosten werden nie dergeschlagen.