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universal Freitag, den 10. August 1034 Nr. 185 80. Jahrgang 8. IM. 90 90 90 90 2,6 0,4L ,001 ,L0S 25 25 rs s s 5 5 25 >5 fr- 1. 8. 90 90 90 90 90 90 90 'S - 16,75 Iv,7ö S«Ln L°!" NMty»NsiL in »Hl und -lei, - * Rach Skala mit Lebens nr -"ÄL"Ä «?»LÜ !5 !5 il »4 » i2 83,25 88,25 90,3 9VH 90,3 90.25 90,25 93 90>25 90,25 9!-^ 8V 88 6^25 6^5 2,51 'l-Ä ^'4 7.8. Geld 13.02 0,848 58,94 0,184 3,047 2,647 58.43 81,74 12,84 89,53 5.574 16,50 2,497 I 189,73 1 57,IS f 5,664 79,87 42,11 63.52 46,95 47,40 11,47 2,488 65^17 81,87 34,32 10.44 1,991 0,999 LL02 Tagesschau. * Jur Ordnung des Markte, für Vieh- und Schlachterzeugnlss« Hat die rleschereglernng den Relchaflnanzmlalster zur Aebernahme weiterer Garantien bi, zur Höhe van « Millionen Reichsmark er- mächtigt. * Die italienische Press« hüll e, weiter für notwendig, deutsch feindliche Meldungen an» pari, uud London in möglichst grober Aufmachung zu bringen. * Da, Sängrrfest de, Saar-, Mosel- und Rahe-Gaue,, da, am k und 8. Sqrtember la Saarbrücken skattflnden sollte, «st auf Ein wirkung der Absttmmung»kommtssion verboten worden. * Der Vorfihende de, «u»würiigeu Ausschüsse, de, franzöfl- schen Senat,, vürenger, lrill l» der „klgence Lconomlque e< Alnancidre- für ein« Vermittlung Frankreich, zwischen Rallen und Südslawlen «in, um «la Gegengewicht gegen den „pangermanft- mu,- zi» schaffen. * Prüsldenl Roosevelt Hal am Donner,lag eine Verordnung über die Verstaatlichung der Silbervorrüke in den Vereinigten Staa ten bekannt gegeben. Äste» Silber muß innerhalb von 98 Staaten an da, Schahminlsterium abgeliefert werden. * 2a Rumünlen stießen auf der Strecke Bukarest—Eraviova zwei Lenzia-Iranaporkzüge zusammen. 2a wenigen Augenblicken war, da da, Lenzia aurllef, die Uuglück»stSlle la «in Flammen meer gehüllt, au, dem kurz hintereinander di« Explosion der V«n- zialaak» zu vernehm«» war. Man befürchtet, daß da, ganze Zug perstaat den Flamme« zam Opfer gefallen ist. 75 75 75 75 Anrede für den Reichskanzler: Mein Mer! NDZ. Berlin, 10. August. (Eig. Funkmeldg.) Zn einem heeresbefehl teilt, wie das ADA. meldet. Reichswehrmini- ster v. Blomberg mit. daß der Führer und Reichskanzler be fohlen habe, die Anrede aller Soldaten der Wehrmacht an ihn solle lauten: „Mein Führer.- Wirtschaftsfriede zwischen Danzig und Polen Die MirtschaftsverhandLrrngerr;um Abschluß gelangt. esen. 8. 8. UX) Kronen .90 Schill. ,45 Gulhen ,15 äraaken .00 Kraniren ^0 Dollar ,93 RM. 7. ../.. MSWWkLyMkr TageöM DrAWHwerda AkukirE und AkmWgen- Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Der Sächsische Emkihler ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekannt« machungen der Amtshauptmannfchafh de» Haupt-ollamt» und de» Be- itrk»fchulam1» -u Bautzen sowie de» Finanzamt» und de» Stadtrat« zu Bischofmverda und der Serueindebehörd« behördlicherseits bestimmte Blatt ^ung^. eschaft in fes a i Prozent hin. >zent anzooen. Prozent. Bon t ein, dagegen »k« waren bl, ! Kulm 2 Pro- Mcher waren lnu» 2,5 Pro. und Zelß se »leih« 1, Meck- mleihe 28 28 e Altbesitz um «zent. Gold. 1,85 Prozent neue Deutschland wurde nicht gegen den Willen großer Teile des Volkes auf den Schild erhoben. Auch die Ereig nisse vom SO. Juni, die im Auslande teils bösartig, teil« aus Dummheit und Unverstand als bürgerkriegsähMche Erscheinungen oder gar als «ine zweite Staatsumwälzung mißdeutet wurden, waren tatsächlich nur eine innerpoliti- sche Auseinandersetzung, in der sich die Staatsgewalt durch setzen mußte, wenn Svaat und Boll leben soltten. Soweit vom SO. Juni noch Wirkungen übrig geblieben sind, so wer den auch diese durch das Gesetz über die Straffreiheit im wesentlichen ausgeräumt. Das neue Deutschland steht so fest und so unerschüttert da, daß es in Großmut und in Gnade wellergehen kann, als irgendein anderer Staat, in dem soziale und politische Erschütterungen heranreifen. An und für sich ist gegen em Gesetz, das die Straffrei heit in so großem Umfange anordnet, einiges einzuwenden, aber doch nur Mr Zeiten, die nicht im Zeichen des Wer« den» großer Dinge und großer Entwicklungen stehen. Das Novembersystem leistete sich wiederholt sogenannte „Amne stien-, denn für das, was dadurch Gesetz werden soll, ist das abscheuliche Fremdwort gerade gut genug. Allein di« „Amnestien- des Novemborsystems erfolgten immer nur unter dem Druck der Straße, waren immer nur ein Zeichen politischer Schwäche, denn die jeweilige Novemberregie rung, die eine Amnestie herauSbrachte, mußte ohne diesen Straferlaß fürchten, gestürzt zu werden. Das erklärt auch, warum diese November-Amnestien gemeine Verbrecher von der verdienten Strafe befreiten, wie den Mordbrenner Mar Hätz, den tzas zuständige Gericht seinerzeit nicht ein mal wagte, zum Tode zu verurteilen. Wie schwach die Staatsgewalt unter dem Novembersystem war, geht auch UnabhängigeIeikmg für alle Stände in Stadtund Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustrierte» Somttag»blatt Heimatkundlich« Beilage > Fw, und Heim / Landwirtschaftliche Beilage, — Druck und Verlag von Friedrich May, G. m. b. H- in Bischofswerda. — Postscheckkonto Amt Dresden Nr. 1821. Gemeindeveü>and»giroKasse Bischofswerda Konto Nr. 84 9. 1932. r.8» »rief 13,05 0,652 59.06 1.186 1.058 r.558 w,55 U.90 >2,67 >9,87 1,528 >8,54 lbOS 0,07 »7,31 !1,62 >,7V2 »,676 '9F3 H19 3,64 9,05 7,50 1,49 ,492 5,31 1,83 4,88 «nzeiaeapreisr Dl« 46 aua breite einspaltig« Millbneterzeil» 8 Rpf. Sm Äxttetl di« 90 ww breit« MilliwetLzoll« SS Sips Rachlatz nach den gesetzlich oorgeschriebeuea Sätzen. Für da» ErDeiiu« von Lnzelgen in besümmtea Nummern und an bestimmt« Poitzen keine Gewähr. — Erfüllungsort Bischöfen»erda. wrrda Rr. 444 aad 445. . rieg oder soiütiaer irgendwelcher mg d«, Betriebe, der Zeitung oder der Befärderung^inrich- m — hat der Bezieh«» keinen Anspruch auf Lieferung oder lieferen- der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreis«». daraus hervor, daß Max Hölz nach seiner Freilassung wie «m Triumphator in die Relchshauptstadt einziehen konnte. Die Straffreiheit, die das neue Deutschland gewährt, läßt politische und grmeine Verbrecher da, wo sie hingehören, nämlich im Zuchthaus. Die Regierung des neue« Deutsch- land hat keine Ursache, sich dem Druck der Straße zu fugen. Der Führer und Reichskanzler hat aus fteier Entschließung, aus dem sicheren Gefühl heraus, daß das neu« Deutschland von inneren Stürmen und Unruhen nicht mehr gefährdet werden kann, die Straffreiheit Mr alle Vergehen ungeord net, die sich nicht unmittelbar gegen die Sicherheit des Staates richten. Es ist auch der Wille des Führers und Reichskanzlers, alle Personen aus der Schutzhaft zu ent- lasten, denen staatsfeindliche Gesinnung oder Betätigung nicht nachgewiesen werden kann. Das neu« Deutschland ist nach innen so gefestigt, hat sich in «chtor Volksgemein schaft so verbunden, -aß es Milde und Nachsicht üben kann gegen alle, di« einmal Gesetzesverächter und Rechtsbrecher gewesen sind. Stark und frei! Has Relchsgesetzblatt veröffentlicht das Gesetz über die I Straffreiheit, das die Reichsregieruna aus Anlaß der Vet« I einigung des Amtes des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers beschlossen hat. Die Grenzen, die dies Gesetz sicht, sind so weit angelegt, wie das in der neuen Rechts- Michte nur selten oder noch gar nicht vorgekommen ist. l Ts werden Tausende von Personen sein, die in den Genuß -er Straffreiheit kommen, denn die Straffreiheit wird nicht nur Mr politische Vergehen gewährt, sondern auch für alle Straftaten, bei denen die ordentlichen Gerichte auf Strafen bis zu sechs Monaten und Geldstrafen bis zu tausend Mark erkannt haben. Das gilt für Personen, die noch nicht oder nur unerheblich bestraft worden sind, während Personen, die mit dem Strafgesetz schon zu tun gehabt haben, auch dann Straffreiheit zu erwarten haben, wenn die neuer dings erkannte Straf« drei Monate oder Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark beträgt. Soweit es sich um rein poli tische Straftaten handelt, geht die Straffreiheit so weit, daß sie alle Beleidigungen des Führers und Reichskanzlers er faßt sowie Verfehlungen gegen das Wohl oder gegen da» Ansehen des Reiches, vorausgesetzt allerdings, daß sie nicht staatsfeindlicher Gesinnung entsprungen sind. Daß Ver brechen und Vergehen aus ehrloser Gesinnung sowie Straf taten, die als Hoch- und Landesverrat sowie als Verrat militärischer Geheimniste anzusehen sind, nicht straffrei bleiben können, ist ein anerkannter Grundsatz in jedem ge ordneten Staatswesen. Das Gesetz über die Straffreiheit in diesem Umfang« widerlegt klar und bündig die geyastigen Verleumdungen und Verdächtigungen, daß die sozialen und politischen Grundfesten des neuen Reiches nicht widerstandsfähig und jeder Erschütterung vreisgegeben seien. Nur ein Staat, nur eine Regierung, die stark und fest miteinander verbun den sind, können es überhaupt wagen, Straffreiheit in die sem Umfang« mit ausdrücklichem Bezug auch auf politische Vergehen zu gewähren. Das neue Deutschland hat die Staatsumwälzung, die mit der nationalen Erhebung ver bunden war, in verhältnismäßig kurzer Zeit abgewickelt, ohne -aß Bürgerkriege, ohne daß blutige Aufstände und Putsche den Uebergang von der alten Unordnung zur neuen Ordnung erschwerten. Der Staat, den die national« Erhebung am 80. Januar 1SSS vorfand, wgr nicht nur wirt- schäftlich und finanziell bankerott, er war auch politisch und sozial so zerrüttet, daß nur eine außerordentlich stark« Füh rung den Zusammenbruch verhindern konnte. Das hätte an sich schon Spannungen geben müssen; aber daß es diese Rannungen nicht gegeben bat, daß im Gegenteil der Uebergang der gesamten staatlichen Gewalt an di« nativ- nalsozlallstische Bewegung sich fast reibungslos vollzog', das ist ein Beweis dafür, daß dieser Uebergang mit -em Willen des gaNM Volke» übereinstimmte. Gewiß hat -le neue StaatsaewW, nachdem sie all« Macht übernommen hatte, sich gyen Staatsfeinde verteidigen müssen, aber das liegt im Wesen jeder Staatsumwälzung begründet. Diese Verteidigung hat indessen nicht Formen angenommen wt« etwa in Oesterreich oder gar in Eowjetmßkand, denn da» lungen, «ine Regelung zu finden, die wirtschaftlich eine Belebung der Danziger Wirtschaft Im freien Verkehr mit -em polnischen Absatzgebiet erwarten läßt und politisch den Schlußstein des friedlichen Ausgleiches zwischen Danzig und Polen bedeutet. Von wesentlicher Bedeutung sind das Abkommen über die Zollverwaltung und das Abkommen über die Beteili gung Danzigs an Len polnischen Kontingenten. In d«r Frage -er Zollverwaltung bestanden ursprünglich außer ordentlich weitgehende Forderungen Polens in personeller wie sachlicher Hinsicht, di« auf völlige Eingliederung der Danziger Zollverwaltung in die polnische Zollverwaltung hinausliefen und daher für Danzig unannehnwar waren. Unter beiderseitigem Entgegenkommen ist nun eine Ver einbarung getroffen worden, die für beide Teile befriedi gend ist. In der Frage der Einfuhrkontingente hat Danzig füe die Dauer des Abkommens — sämtliche Abkommen sind zunächst auf zwei Jahre abgeschlossen — auf die ihm ver- trvasmäßig zustehenden Eigenbedarfskontingente verzichtet. Damr wird Polen Danzig prozentual genau festgelegte An teil« an den gesamten polnischen Cinfuhrkontingenten zubil ligen. Außerdem ist vorgesehen, -aß Danzig auf Waren, deren Einfuhr in Polen verboten ist, bestimmte Sonder kontingente erhält. Das Abkommen tritt bereits am 1. September in Kraft. Mit diesem Tag fallen sämtliche Beschränkun gen, die an der polnischen Grenze -en Danzig-polnischen Wirtschaftsverkehr bisher behindert hatten, vor allem di« von den polnischen Zollkontrollen ausgeübte Wirtschafts kontrolle, die eine Ausfuhr Danziger Waren nach Polen bischer nahezu völlig unterband. Der diplomatische Vertreter Polen» in Danzig, Mini ster Papse, hat ausdrücklich «ine dahingehende Erklä rung abgegeben, die in dem gemeinsamen Communigu- nochnals wiederholt wird. Das Abkommen über die Dan ziger Marktteaut'leruna läuft darauf hinaus, daß Polen sich mit den Danziger Maßnahmen zum Schutz landwirtschaft- sicher Erzeugnisse einverstanden erklärt, wofür Danzig sich zur Abnahme bestimmter polnischer Lebenrmittrlkontlngen- te verpflichtet. Die Einzelheiten darüber sollen durch Bran chenabkommen zwischen den beiderseitigen Wirtfchaftsver- bänden festgeleat werden. Dieses Abkommen tritt bereit» am 10. August in Kraft. Warschau, 10. August, f ' " amsiicher polaischer Stelle mi . regierung durch Vermittlung 8« deutschen Gesandten ln Warschau dem Jeatnllhllf»k»«ilc« für dl« -ckhMlstr^- «rscheiauaGmutstr Täglich mit Lainahm« dir Sou» und yrl«. tage, »ezagrprei, für di» Z«it «in«« halb«« Monat»: Frei in« hau« halbmonatlich Mart 1.10; b«t» Abhalt» la der. Geschäfts stell» wöchentlich 4t> Psg. Elnzelnummrr 1V Pfg. (Sonnabend- nummer 15 Pfg.) Danzig, 9. August. Nachdem bereit» vor Jahresfrist durch das Danzig-polnische Hafenabkommen der Anfang zu einer Bereinigung der zwischen den beiden Staaten vorhandenen Gegensätze gemacht worden ist, ist es letzt noch langwierigen Verhandlungen gelungen, eine Versklavung über den Gesamtkomplex der Danzig-poi- Nischen Wirtschaftsbeziehungen herbeizuführen. Durch ein« Reihe von Abkommen wird der Wirtschafts kampf zwischen Danzig und Polen beseitigt und endlich ein freier Wirtschaftsverkehr zwischen den beiden, durch eine Zollunion wirtschaftlich miteinander verknüpften Staaten ermöglicht. Ueber-ie Unterzeichnung dieser Ver träge geben die Danziger und di« polnische Regierung fol gendes gemeinsam« Communiquö heraus: „Am 6. August wurde in Danzig eine Reihe von Ab kommen zwischen dem Senat der Freien Stadt Danzig lin der polnischen Regierung unterzeichnet, und zwar: 1. Das Abkommen über die Regelung verschiedener Zollangelegenyeiten; 2. das Abkommen über die Beteiligung Danzigs an den» polnischen Einfuhrkontingent; S. das Abkommen über den Ver k ehr mit Leben s- mitteln und Bedai 4. das Veterinärab 8. da» PflanzeNschutzabkotnmen; 5. da» Uebereinkommen über den Absatz polnischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Danziger Marktregulierung mit vielen dazugehörigen Ausführungsprotokollen und -bestimmungen. Dies« Abkmnmen, -ie nach mehrmonatiaen Verband- lungen zustande gekommen sind, sind der Ausdruck de» beiderseitigen Wunsche», «ine engere Verflechtung und Zu- sammenarbeit -es Danziger und polnischen Wirt schaftslebens zu erreichen. Insbesondere verdient hervor- gehoben zu werden,-aß die Abkommen den freien Waren verkehr zwischen Danziger und polnischem Gebiet wieder- Herstellen. Durch die Anlehnung Danzig» an va» Kontingents system Polen, ist der Fortfall der bisher vorgenommenen Wirtschaftskontrolle erreicht. Del dem Wfchluß -e» Abkommens über -ie Zollangelegeicheiten ist der Wunsch maßgebend gewesen, durch die Regelung einer «elhs von Zwitchenfragen die Atmosphäre de» vertrauen» und di« Einheitlichkeit des Wirtschaftsgebietes zu verstär ken." « Dor Abschluß dieser Verträge wird trotz gaoisser Zu- geftändnist« Danzig» auf dem Gebiet der Einßuhrkontm- gente mw der Zom>erwaltung in Danzig mit großer Befriedigung begrüßt werden. Es ist ohne Preis gabe Danziger Hoheitsrechte und unter Wahrung der selb- stündigen Organisation der Danziger Zolloerwaltuug ge-