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Nr. 127 Montag, den 4. Juni 1S34 8S. Jahrgang lill ,»rk eut«< 3i, H.N, kln» .b^Ko,,rr».7 0o-«lln« d«. In ».In«' m^ung.mözl >I»..<z«^s L ", M.W, r, ^u»>- Zrtinltt, ». Ku». «KI».N, 1 OI.S« >kn unci 8 «... «, 280 cm »tofs ml» 0» I». kln»8»r. .... »äm« . Fervlprechrr «ml Bischosiwerda Nr. 444 und 445. Im Fall« höherer Gewalt — Ikrieg oder sonstiger trgeNdwekcher tunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch mck Lieferung oder Nachlieferung der Leitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Forderungen der französischen Kronikämpfer Kundgebungen der Kriegsteilnehmerverbände. Tagekklü firAWoßwerda Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Der Sächsische Erzähler ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekannt- mochungen der Amtshauptmannschaft, de» Hauptzollamt» und des Be- zirksschulamt» zu Bautzen sowie de» Finanzamt» und de» Stadttal» zu Bischosswerda und der Gemeindebehörde« behördlicherseits bestimmte Blatt pari», S. Juni. In Frankreich hat wieder eine Reihe von Kongreffen der verschiedenen Krieg,keilnehmerverbän- de stattgefunden. 2n Sabie, d' Sloane erhoben die ehe maligen Kriegsgefangenen Protest gegen die Regiervag»- maßnahmen, die gewisse wohlerworbene »echte der Krieg»- teilaehmer schmälerten. Ferner forderten sie die Säube rung der privaten and öffentlichen Betriebe vnd eine Staattreform. Der Völkerbund wird in einer Eaffchlle- ßung aufgefordert, sich an die Idee der allgemeinen Abrüstung zu hasten, um die vöMge Abschaffung der Krieg« zu erreichen. In Boisle fand der Kongreß des Nationalen Verban des der Kriegsoerletzen Im Beisein der ehemaligen Minister- Präsidenten Paul-Boncour und Chautemps seinen Abschluß. Der Kongreß verurteilte die Aufrüstung, die sich nur unter Verletzung der Verträge vollziehen könne, sowie die Her stellung und den Handel mit Waffen und sprach die Ansicht aus, daß unter der Voraussetzung gewisser Garantien und der Gewährleistung bestimmter Grundsätze direkte Verhandlungen mi» Deutschland ausgenommen werben könnten. In Andelys tagte der Landesverband Normandie der UNC. (Nationalverband der Kriegsteilnehmer), der zweitgrößten Organisation des Spitzenoerbandes. In der dort angenommenen Entschließung wird ausgefordert, daß die Kriegsteilnehmer ihre bisherige Zurückhaltung aufge ben und sich aktiver ins nationale Leben einschalten sollen. Der Kongreß sprach sich für eine Staatsform aus im Sinne einerStärkung der Gewalt im Rahmen der Republik. Einen weiteren beachtenswerten Beitrag zu der Frage, wie sich die Kriegsteilnehmer künftig in Frankreich ,n die Politik einschalten werden, bildet eine Rede des rechtsgerich teten Abgeordneten Goy In einer Tagung der Ortsgruppe von St. Nazaire -es Nationalverbanoes der ehemaligen Kriegsteilnehmer (UNE.). Er wandte sich gegen die Gerüchte, nach denen der 8. Juli, an dem der Nationalrat der Spitzenorganisation der Kriegsteilnehmer zusammentreten werde, als Auftakt zum Kampf um die Macht anzusehen sei. Am 8. Juli werde der Nationalrat der Kriegsteilnehmer die Regie rung nach ihren Handlungen beurteilen, aber die Kriegsteil nehmer wollten nicht, daß das Land durch gewisseTak- Iteukirch und Umgegend Unabhängige Zeitung für alle Ständern Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustriertes SonntagsLlatt Heimatkundliche Beilage Frau und Heim , Landwirtschaftliche Beilage. — Druck und Verlag von Friedrich May, G. m. b. H. i'4 Bischofswerda. — Postscheckkonto Amt Dresden Nr. 1521. Gemeindeveichandsgirokasse Bischofswerda Konto Nr. 64 Tagesschau. Außenminister Simon wird heule dem englischen Sablnett»- ausschvß für die «brüstung»frage über die Lage in Senf Bericht erstallen. * Am gestrigem Sonntag fanden in Frankreich verschieden« Kundgebungen der Krieg»leiln«hmerorganisationea stall. Au» den Reden uud Entschließungen gehl eine Verschärfung der lnnerpolill. fchea Lag« in Frankreich hervor. * Nach den kehlen Blätlerberichlea ist di« lang« Trockenheit in verschiedenen Gebieten der Vereinigten Staaten beendet. * Die Westküste von Korea wurde von einem heftigen Sturm helmgesucht. 200 Fischerboote mit über 500 Mann Besatzung find gekeilter«. Man befürchtet, daß sämtliche 500 Fischer ertrunken sind. Eine weitere Gruppe von S00 Fischerbooten wird vermißt. * Die Gegend von Marseille wurde am Sonnabend von einem Anwetter betroffen, da, einen Schaden von vielen MiMonen Fran ken verursachte. Am Sonntagmiltag gingen über verschiedene Gebiete Württemberg, schwere Anwetter, Wolkenbrüche und Ha gelschläge nieder, *) SussührNche« an anderer Stell». deuten des Dreierausschusses, Baron Aloisi, gegenüber ab gegeben haben, besagt die d rutsche u. a.: D4e deutsche Regierung verpflichtet sich, unbeschadet der Bestimmungen des 8 39 der Anlage zu Artikel 50 des Der- träges von Versailles o) sich jedes unmittelbaren oder mit telbaren Druckes zu enthalten, der die Freiheit und die Aufrichtigkeit der Stimmabgabe beeinträchtigen könnte; d) sich ebenso hinsichtlich der abstimmungsberechtigten Per sonen jeder Verfolgung, Vergeltungsmaßnahmen oder Schlechterstellung wegen der politischen Haltung, die diese Personen während der Verwaltung durch den Völkerbund mit Beziehung auf den Gegenstand der Volksbefragung eingenommen haben, zu enthalten; e) die geeigneten Maß nahmen zu treffen, um jede diesen Verpflichtungen zuwider laufende Handlung ihrer Staatsangehörigen zu verhin dern oder ihr Einhalt zu gebieten. Wenn ein Streit zwischen Deutschland und einem Mit glied des Völkerbundsrates über die Auslegung oder An wendung der in dieser Erklärung übernommenen Verpflich tungen entsteht, ist die deutsche Regierung damit einver- standen, daß dieser Streit gemäß den Bestimmungen des Haager Abkommens zur friedlichen Erledigung internatio naler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 vor den Ständigen Schiedshof gebracht wird. Außerdem ist die deutsche Regierung damit einverstan- den, daß für den Zeitraum eines Jahres, gerechnet von der Einführung des endgültigen Regimes an, das Abstimmungsobergerlcht unter folgenden Bedingungen beibehalten wird: a) Jede im Saargebiet abstimmungsberechtigte Person kann beim Abstimmungsgericht Beschwerde einlegen, wenn sie wegen ihrer während der Verwaltung des Gebietes durch den Völkerbund mit Beziehung auf den Gegenstand der Volksbefragung eingenommenen politischen Haltung einen Druck, eine Verfolgung, eine Vergeltungsmaßnahme oder eine Schlechterstellung erlitten hat. Die Beschwerde wird nur zugelassen, wenn sie sich auf eine im Saargebiet begangene Handlung oder auf eine Entscheidung von Be hörden bezieht, die im Saargebiet oder in den Be zirken bestehen, denen Teile dieses Gebietes angeschlossen sind, d) Das Gericht ist zuständig über die Beschwerden zu entscheiden und alle Maßnahmen wegen angemessener Wiedergutmachung, geldlicher oder sonstiger Art anzuordnen; keine Entschei dung, selbst gerichtlicher Art, die unter die vorgenannten Bedingungen fällt, kann gegen die Entscheidung des Ab- stimmunasgerichts Geltung beanspruchen; o) Falls eine Person, die im Saargebiet abstimmungsberechtigt ist, von einer Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörde außerhalb des Gebietes verfolgt wird, kann sie unter denselben Bedingungen beim Abstimmungsgericht eine Entscheidung darüber beantragen, ob die Verfolgung im Widerspruch zu den in dieser Erklärung übernommenen Verpflichtung steht; die Verfolgung ist bis zu einer Ent scheidung des Abstimmungsgerichts auszusetzen, und wenn diese Entscheidung es mit sich bringt, einzustel - l e n. Die deutsche Regierung verpflichtet sich, alle Vorkeh rungen zu treffen, um die Ausführung der Entscheidungen zu sichern, die unter den vorstehenden festgelegten Bestim mungen ergehen. Anzeigenpreis: ^ie 4S nun breit« einspaltige Millimeterzeile 8 Rpf! Im Textteil d« SO nun breite Milumeterzeile 23 Rpf. Nachlas nach den gesiMch vorgeschriebenen Sätzen. Für da» Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen lewe Gewähr. — Erfüllungsort Bischofswerda. stimmungsrecht jeder Bewohner des Saargebietes, der am 28. Juni 1919 dort wohnte und am Tage -er Abstimmung 20 Jahr« alt ist. Ausdrücklich ausgeschlossen vom Recht der Stimmabgabe werden die Besatzungs truppen. In Art. 10 wird festgelegt, daß nach Bürge- meistereien abgestimmt werden soll und nach Ge meinden, wo diese nicht zu irgendeiner Bürgermeisterei ge hören. Auch das Ergebnis der Wahl soll in der gleichen Weise festgestellt werden. In den weiteren Kapiteln wird dann die Zusammen setzung der Wahlausschüsse festgelegt und bestimmt, daß alle Behörden diesen Ausschüssen UnteHtützung zu leisten haben. Die Wahlausschüsse sollen auch ständig mit den Beamten der Abstimmungskommisston Zusammenarbeiten. Art. 16 setzt fest, daß das Abstimmungs-Obergericht die letzte Ent scheidung über Beschwerdenwege der Wahlberechtigung bat. Dann folgen in einer Reihe von Artikeln genaue Bestim mungen über die Art, wie die Wahllisten eingereicht und entgegengenommen werden und wie Reklamationen vorge bracht und entschieden werden sollen. Die folgenden Kapitel beschäftigen sich mit der Vorbe reitung und der Durchführung des Wahlaktes, mit der Be reitstellung der Wahllokale u. a. mehr. Ebenso genaue Be stimmungen folgen für die Zusammensetzung der Wahlaus schüsse und für das Sammeln und Prüfen der Stimmen. Keine Kleinigkeit, mit dem Wahlakt zusammenhängend, ist vergessen. Mir allem wird größter Wert darauf gelegt, daß sich die Wahlen unbedingt vollständig geheim und unbeein flußt vollziehen. . Besondere Bestimmungen sind für die Wahlen -er Poli zei- und Gendarmeriebeamten sowie der Insassen -er Kran- kenhäuser und der Gefängnisse vorgesehen. Diejenigen Per sonen, oie an der Ueberwachung des Wahlaktes in offizieller Stellung beteiligt find, müssen sich eidlich verpflichten, nach dem Gesetz zu handeln. Sm Zusammenhang mit dem Wahlreglement werden dann noch die Strafanordnungen bekanntgegeben, die durch das Abstimnwngsgericht wegen Vergehens -eaen die Abstimmungsbestimmungen, insbe sondere gegen Vie Unabhängigkeit und Freiheit der Wahl verhängt werden können. Es handelt sich dabei hauptsäch lich um Geldstrafen bi« zu 15 000 Franks und um Ge fängnisstrafen bis zur Höhe von mehreren Jahren. Außerdem ist di« Schutzhaft ohne Haftbefehl in gewissen Fällen gestattet. Mit besonders hohen Strafen werden die an der Abstimmung beteiligten Behörden bedroht. Sehr wichtig ist schließlich im Wahlreglement ein« Be stimmung, in der bestimmt wird, daß der Antrag der Er- teilung der Wahlberechtigung an denjenigen Wahlkreis ge richtet werden muß, in welchem der Abstimmungsberech tigte am 28. Juni 1919 gewohnt hat. Damit soll verhindert werden, daß «ine Massierung von auswärts kommenden Wahlberechtigten an bestimm ten Grenzorten versucht werden kann. Die deutsche Gararrtteerklttrrmg. Genf, 3. Juni. Von den gleichlautenden Garantieer klärungen, die sowohl der deutsche als auch der französische Außenminister zur Abstimmung im Saargebiet des Präst- Lrschelollu^w«istr Täglich mit ««»nahm« d«r Sonn- und Feier- Fernsprecher Amt Bijchosiwerda Nr. 444 «ad 445. tage. vez«g,prei« für di« Zeit «in«, halb«« Monat»: Frei in« Sm Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Hau» halbmonatlich Mart 1.1h bet« »bhol«n in der Geschäft»- Störung d«, Betriebe» der Zeitung oder der Beförderungseinrich- stell« wöchentlich 45 Pfg. Einzelnummer 10 Pf» (Sonnabend- tungen — hat der Bezieher keinen Lnlvrmb aut Lietenma oder nummer 15 Pfg.)I! Sie Regelung der SaarabfiiknnMg. Der Kerichl des Dreierausschusses. Genf. 3. Juni. Heute nachmittag um v Uhr ist im Völ kerbund der Verickl de» Dreierkomilee, für die Saarabstim- muug veröffentlicht worden» der morgen dem Völkerbunds rat zur Annahme unterbreitet wird. Die nichtigsten Vor- I^äge, bl« der Bericht auf der Grundlage der vorher zu- standegekommenen Einigung zwischen Deutschland und Frankreich enthält, sind schon bekannt. Der Bericht ist Äa Dokument von 30 Seite«, von denen 8 die hauptsächlichsten Vorschläge des Dreierkomilee» und den Text der Anträge enthalten, die der Völkerbundsrat morgen im Hinblick auf die Saarabstimmung annehmen soll. Als Anlagen sind dann beigefügt die Briefe de» deutschen und de» französi schem Außenminister» an den Vorsitzenden des Dreierkomi- iee» für die Saarabstimmung, die die vereinbarten Garan tieerklärungen enthalten. Eine weitere Anlage betrifft -ie Einzelbestimmungen für -ie Durchführung der Volksabstimmung im Saargebiet. Diese Bestimmungen enthalten nicht weniger als 60 Arti- i kel. Schließlich folgt noch eine weitere Anlage, die sich mit ! den Strafen befaßt, die durch das Abstimmungsgericht we gen Vergehens verhängt werden können, die mit der Ab stimmung Zusammenhängen. Zum Schluß wird noch mit geteilt, daß «ine Derfiigung, die sich mit der Errichtung des Abstimmungsgerichtes im Saargebiet befaßt, erst Montag bekannigegeben wird. Der allgemeine Eindruck, den -ie erste Lektüre des so eben verteilten Dokumentes weckt, ist -er, daß es sich in allen wichtigen Punkten mit dem deckt, was in großen Zügen schon vorher über di« Einigung bekanntgeworden ist. Ins besondere wird natürlich die Festsetzung des Datums auf den 13. Januar 1935 bestätigt. Auch -ie Bestimmung«» über di« baldigste Ernennung einer Abstimmungskommis sion, die ihre Tätigkeit schon am 19. Juli d. I. beginnen soll, über die Bildung von Abstimmungsgerichten, die nock ein Jahr nach der Rückgliederung bestehen bleiben sollen, sowie über die Verstärkung der Polizei im Saargebiet, finden sich vollständig wieder. In dem Doku ment wird weiter hingewiesen auf die Garantieerklärung, die von den Außenministern Deutschlands und Frankreichs dem Präsidenten des Dreierkomitees und durch diesen dem Völkerbundsrot abgegeben worden sei. Es bestätigt sich auch^ daß die Kosten der Saarabstimmung zwi chen Deutschland und Frankreich (j« 5 Millionen fran- .zösisch« Franken) und der Saarregierung (1 Million fran- jösische Franken) geteilt werden sollen. ! Hinsichtlich der Garantien behält sich der Völker- bundsrat nach dem Bericht vor, die nach -en Vereinbarun gen zwischen Deutschland und Frankreich zunächst nur für die Abstimmungsberechtigten festgelegten Sicherungen auch auf diejenigen Einwohner des Saargebietes auszudeh- nen, die kein Abstlmmungsrecht haben. Der Völ kerbundsrat wird, wie es an anderer Stelle heißt, über die Durchführung der hier übernommenen Verpflichtungen wa chen, di« er für eine wesentlich« Bedingung für die Volks abstimmung hält. Aus den Bestimmungen für dle Durchführung der Abstimmung, sdie dem Bericht als Anlage beigefügt sind, ist folgendes wichtig; l Die Artikels bis 9 beschäftigen sich mit der Frage, wer Abstimmungsberechtigt ist. Wie schon bekannt, hat da» Ab-