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jederzeit Bestellungen entgegen. Nr. 161 Dienstag, den 14. Juli 1925 em am Montag 11 Uhr: Fortsetzung der Beratung der Aich :vertungsgesetze. Postscheck-Konto: Amt Dresden Nr. 1821. Gemeinde- ""bandsgirokasse Bischofswerda Konto Nr. S4. Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder ,onstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Defarderunaseinrick- - rscheinungsweise: Jeden Werktag abends für den folgend. Tag. Bezugoprei, für die Zeit eines halben Monats: Frei ins Haus halbmonatlich Mk. 1.20, beim Abholen in der Geschäftsstelle I, treter der Heimattreuen Ostpreußen Berlins, die in Stärke von -100 Mann erschienen waren, ein neues Treugelöbnis zur Heimat ab. Zum Schluß verlas Dr. Mar ms folgendes Tele gramm des Reichspräsidenten: Herzlichen Dank für Treu gelöbnis und freundliches Meingedenken. Hindenburg. Tagesschau. * In Allenstein wurde zum Gedächtnis an den Abstim- rnungssieg vor fünf Jahren am Sonntag nachmittag der Grundstein zu einem Denkmal gelegt. * Der Steuerausschuß des Reichstags hat beschlossen, daß die Mieten ab 1. April 1928 mindestens 100 Prozent der Friödensmieke betragen müssen. Der Verband deutscher Luftsahrzeugindusirieller veran staltete am Sonnabend abend eine Protestkundgebung gegen die unerhörten Forderungen der neuen Note des Feind bundes, die der Entwicklung unseres Luftfahrtwesens den Todcssturz zu geben versucht. Zu den mit ' bezeichneten Meldungen finden die Leser Aus« führliches an anderer Stelle. Die Neuregelung im Wohnungswesen. Berlin, 11. Juli. Der Steuerausschuß des Reichstages fetzte heute die Beratung des Firmnzausgleichs bei der Hauszinssteuer fort. Ein Regierungsvertreter wies zunächst auf die sehr eingehende Prüfung hin, die die Ausdehnung der Hauszinssteuer auf die landwirtschaftlichen Gebäude in den Verhandlungen mit den Ländern gefunden habe. Die Frage sei verwickelt, weil die Grenze zwischen den landwirt schaftlichen Gebäuden und den zu reinen Wvhnungszwecken benutzten nicht Immer leicht zu findew sei. Da mühten die Länder selbst die Verhältnisse prüfen. -. Abg. Merck (Vayr. Vp.) erklärte, daß seine Partei Be denken habe, den Anteil an der Hauszinssteuer für Zwecke des Wohnungsbaues aus drei Jahre hinaus in einer be stimmten Höhe schon jetzt festzulegen. Abg. Lipinski (Soz.) wandte ein, daß in manchen An dern, z. B. in Sachsen, dis Gemeinden über tausend SeBea das Recht hätten, über die Verwendung der Hauszins steuer zu bestimmen, daß auch für landwirtschaftliche Gebäude diese Stcuersummen mit verwandt würden. Sie sollten dem Reiche zehn Prozent des Aufkommens zur Verfügung stel len, damit dieses die notleidenden Länder bedenken könne, denn die Wohndichte sei doch sehr unterschiedlich. In der Abstimmung wurde ein Antrag der Regie rungsparteien angenommen, daß am 1. April 1926 min destens die Friedcnsmiete erreicht werden müsse. Bezüglich der Vorschriften über den Geldentwertungsaus gleich bei bebauten Grundstücken kam der Ausschuß zu sol- gendem Beschluß: Die Länder und nach näherer Bestimmung des Landes rechts die Gemeinden erheben von den bebauten Grund stücken eine Steuer. Zu dem bebauten GrundbesW im Sinne dieser Vorschrift gehören auch gewerblich benutzte, sowie landwirtschaftliche Gebäude. Die Länder treffen Bestim mungen darüber, ob und inwieweit landwirtschaftliche Ge bäude von der Besteuerung auszunehmen sind. Das Aufkommen dieser Steuer soll zur Deckung des all gemeinen Finanzbedarfs der Länder und Gemeinden, sowie zur Förderung der Bautätigkeit auf dem Gebiet des Woh nungswesens dienen. Zur Deckung des allgemeinen Finanz bedarfs dürfen bis zur Erreichung der vollen Friedensmiete nicht weniger als 20 Prozent und und nicht mehr als 30 Prozent der Friedensmiete Vorbehalten werden. Erhöht sich die Miete über die Friedensmiete hinaus, so darf von dem Mehrbetrag der Miete höchstens ein Fünftel für de« allge meinen Finanzbedarf beansprucht werden. Soweit die Steuer nicht gemäß den vorstehenden Be stimmungen zur Deckung des allgemeinen Finanzbedärss Vorbehalten ist, soll sie zur Förderung der Bautätigkeit auf dem Gebiet des Wohnungswesens verwendet werden. Für diese Arvecke müssen zunächst binnen zwei Jahren vom 1. Avril 1926 bis 31 März 1928 jährlich mindesten» 18 bis 20 Prozent der Friedensmiete zur Verfügung gestellt wer den. Für die spätere Zeit wird der Mindestsatz noch festge setzt. Das Aufkommen für den Wohnungsbau ist besonders zum Bau von Kleinwohnungen für die minderbemittelte Bevölkerung und kinderreichen Familien sowie zur Erhal tung dieser "Art Wtwohnungen zu verwenden. Die Länder haben von der' ihnen erteilten Ermächti gung in der Weise Gebrauch zu machen, daß die Mieten allmählich gemäß der Entwicklung der allgemeinen Wirt schaftslage erhöht werden. Durch die Mieten müssen außer Die HypoLhekenkufwertrmg im Neichstag. In der Reichtstagssitzung vom Sonnabend, wurde die zweite Lesung des Aufwertungsgesetzes begonnen. Nach den Ausführungen verschiedener Redner wurden die rück ständigen Abstimmungen vorgenonnnen. Der formale Paragraph 1 der Vorlage wurde mit allen gegen die kom munistischen und völkischen Stimmen angenommen. Auf Antrag des Abg. Seil (Soz.) erfolgte hierauf namentliche Abstimung über den Antrag Best, die Ermittlung des Goldmarkbetrages nach der inneren Kaufkraft der Mark am Tage der Entstehung des Anspruches. Die namentliche Abstimmung ergab mit 225 gegen 131 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung des Antrages, so daß es also bei der Fassung der Kompromißparteicn bleibt. Auch über die sozialdemokratischen und völkischen An träge auf Erhöhung des im Paragraphen 4 der Vorlage .festgelegten Aufwertungsfatzes für Hypotheken von 25 auf 40 v. H. wurde die Abstimmung namentlich vorgenommen. Die Abstimmung ergab die Ablehnung der Anträge des Abg. Dr. Best und der Sozialdemokraten mit 217 gegen 140 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Es bleibt also bei dem Auf- werlungssahe von 25 v. H. für Hypotheken. Paragraph 8 der Vorlage enthält die sogenannte „H ä r t e k l a u s e l", die Möglichkeit für den Schuldner, eine Herabsetzung der Aufwertung um 10 v. H. zu be antragen, wenn dies „mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage zur Abwendung einer groben Unbilligkeit unabweis bar erscheint." Abg. Keil (Soz.) wendete sich gegen die Klausel. Er begründete einen Antrag auf eine unbegrenzte Härteklausel nach beiden Seiten. Auch Abg. Dr. Best (Völk.) begründete Abänderungs anträge zur Härteklauscl, die sich in gleiclzer Richtung wie die sozialdemokratischen bewegen Die Abändcrungsanträge wurden in namentlicher Abstimmung mit 216 gegen 141 und mit 216 gegen 146 Stimmen abgelehnt. Paragraph 9 der Vorlage bestimmt, daß die durch Hypothek gesicherten persönlicl)en Forderungen nach Maß gabe der für das dinglick-e Recht geltenden Vorschriften (also auch mit 25 v. H.) aufgewertet werden sollen. Para graph 10 läßt eine Abweichung nach oben und unten von diesem Normalsatz zu für Forderungen aus einem Ge- sellscho.ftsvertrag, Gutsüberlassungsoertrag, Erbauseinan- dersetzungen und aus Beziehungen zwischen unterhaltsbc- rechtigten oder -verpflichteten Personen. Ferner sind Ab weichungen vom Normalsatz bei Forderungen aus wieder kehrenden Leistungen und Kaufgeldsorderungen zugelassen, die nach dem 31. Dezember 1908 begründet worden sind. Ansprüche aus Kaufgeldforderungen und Gutsüberlassungs- verträgen aus der Zeit vor dem 1. Januar 1912 dürfen nicht über 75 v. H., solche aus der Zeit vor dem 1. Januar 1922 nicht über 1000 v. H. oufgewertct werden. Abg. Dr. Best (Völk.) wollte in einem Anträge den Paragraphen 10 streichen und die dort erwähnten Einzel- vositionen in einer allgemeingehaltenen Gesetzesfassung un terbringen. Abg. Dr. Ouesscl (Soz.) vermißte den Ausdruck „Treu und Glauben" im Gesetz. Das Kabinett Sucher wage es men. Der Redner begründet einen Antrag, der aus den vorerwähnten Ausnahmen Einzelpositionen streichen will. Abg. Seifert (Völk.) schloß sich dem Anträge der Sozial demokraten an. Paragraph 15 betrisst die Rückwirkung und be-^ stimmt hauptsächlich, daß eine A"' ' -5 wenn der Gläubiger sich seine Rechte nicht vorbehalten hat, sofern der Gläubiger eine O ' 18. Juni 1922 bis 14. Februar angenommen Der fünfjährige Gedenktag des Abstimmungssieges in Osi- und W sipreutzen Die Abstimmungsfeier m Allenstein. Allenstein, 13. Juli. (Drahtb.) Am Sonabend abend fand eine Begrüßungsfeier in Hindenburghöhe statt. Der Vorsitzende des deuHchen Heimatbundes führte u. a. aus: Heute gilt es, vor aller Welt erneut und eindringlich auf das Ergebnis der Abstimmung hinzuweisen. Die Polen haben das Abstimmungsergebnis niemals anerkannt. Sie sind sogar in den letzten Jahren mehr und mehr zum Angriff übergegangen. Ihre Forderungen beschränken sich nicht mehr auf das Abstimmungsgebiet, sie verlangen ganz Ost preußen. Diesen Forderungen gegenüber muß in möglichst eindringlicher Form das Ergebnis der Abstimmung in Er innerung gebracht werden: 97^ Pro. deutscher gegen 2^ Proz. polnischer Stimmen im Abstimmungsgebiet Allen- stcin. Darum Hände weg von unserem rein deutschen Boden. Wir melden heute wieder das unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung auch der Bürger der uns geraubten Ge biete an. Wir fordern ausdrücklich, daß auch die 900 000 Deutschen gehört werden, die aus diesem Gebiet verdrängt sind. Wir gedenken im Geiste unserer vergewaltigten Volks genossen und mit besonderer Liebe der Brüder und Schwe stern am Rhein. Der Druck der Besetzung hat sie nicht zer mürbt. Die Ostmark grüßt ihre Brüder und Schwestern in der Westmark. Lassen Sie uns das Gelöbnis erneuern, das wir vor fünf Jahren ablegten. Es lebe unser über alles geliebtes Vaterland. Am Sonntag nachmittag ist > die Grundsteinlegung des Abstimmungsdenkmals feierlich vollzogen worden. Nachdem der Leiter des Ost deutschen Heimatdienstes Dr. Marws die Urkunde verlesen hotte, vollzog er die ersten Hammerschläge. Darauf hielt der ehemalige Abstimmungskommissar Freiherr v. Gayl die Weiherede. Nach einer Begrüßung der anwesenden Reichs und Staatsvertreter fuhr der Redner fort: Wir sind —- Volk und wollen ein Reich bilden. Nie und nimmer verzichten wir aus einen deutschen Menschen und einen Fußbreit deutschen Boden». Mit besonderer Liebe gedenken wir der Volksgenossen deutschen Rhein. Ihre Jahrtausendfeier kündet von deut scher Treue, aber auch von deutscher Not und Schmach. Der Zwang zur Volksabstimmung von 1920 war eine ver schleierte Fortsetzung des Krieges gegen unser Volk. Es liegt sicherlich ein idealer Gedanke in dem Selbstbestim mungsrecht eines Volkes und wir Deutschen haben eine hohe Achtung vor idealen Gedanken, aber die Welt soll nicht glauben, daß wir Deutschen dem hohen Phantom eines Völ kerbundes nachjagen werden. Es darf nicht so sehr auf die Staatssorm ankommen, noch darauf, ob uns die jeweils leitenden Persönlichkeiten gefallen oder nicht. Wenn wir zufrieden sein wollen, so müssen wir selbst Hand anlegen und bessern, aber wir dürfen keine un- fruchtborc Kritik üben. Die Staatsgesinnung im tiefsten Sinne ist niemals das Bor recht eines Standes, eines Berufes oder einer Partei. Trotz Schmach und Not der Nation heben wir unser Haupt in dem Gedanken: Deutschland über alles und im Unglück nun erst rechtl Per preußische Kultusminister Dr. Lecker überbrachte die Grüße der preußischen Staatsregierung und Ministerial direktor Dammaan in Vertretung des Innenministers die Glückwünsche der Reichsregierung. Sodann leist« der Ber-ioertagt. Anzeigenpreis (in Goldmcrrk); Dir 43 mm brrtte «dchmMge Grundschristzeilc 25 Pfg., örtliche Ameigrn 20 PfL, dte uO mw w^chcnt ich 50 Pfg. Einzelnum!ner 15 Pfg.— Alle Postanstalten, Störung des Betriebs der Zeitung' oder der Äförderungseinrich. zum^amtlichen^^Vtteskurs^wnn^ sonne unsere Zeltungsauslräger und die Geschäftsstelle nehme« tungen - hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder -nm Kurs vom Tage der Rrchmmg. - Rabatt nach Taritz Für jederzeit Bestellungen entgegen. Nachlieserung der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. Sammeianzeigen tarism. Aufschlag. — Erfüllungsort Mschofswrva, rückzuverlegen. Abg. Frh. v. »ichthosea, Hannover (Dem.) schloß sich dem sozialdemokratischen Antrag an. Die Abstimmungen über die Paragraphen 0 bis 15 und die dazu vorliegenden Anträge wurden dann aus Montagt... und Glauben im Gesetz. Das Kabinett Lumer wage es Steuer rnindesteirs die Betriebs- und Instandsetzungs nicht die Worte „Treu und Glauben in den Mund zu mH- x^ii einschließlich der Vcrwaltungskosten gedeckt werden. w-»— Eigentumern ist ferner in der Miete der zur Derzin- sung aüfgewerteter Hi)pothekcn und des Eigcnkapitals er forderliche Betrag zu belassen, mit dem eine-vor dem 1. Ja nuar 1918 eingetragene aufgewertete Papiermarkhypothek Rückwirkung uno verzinsen wäre, deren Nennbetrag dem Friedenswert Aufwertung stattfindet, auch Grundstücks entspricht. Die Reichs reottrung setzt mit Rechte nicht vorbehatten hat, Zustimmung des Reichsrats die Mindesthöhe der gesehlichen Leistung in der Zett vom Reiche einheitlich fest. Als Friedensmiete gftt der , 7 > . SoLmarkbetrog, der für die am 1. Juli 1914 beginnende Abg. Dr. Best (Völk.) und die Sozialdemokraten beau- Mketszeit vereinbart war. Die Besteuerung kann in Form: tragten, den Rückwirkungstermin auf den 1. Juli 1921 zu- «wer besonderen Aufwertmrgsstever oder einer Steuer vom Grundvermögen erfolgen. So wett vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung aus einem Grrmdpiick eine prioatrechttiche wertbeständig Last' gemäh Vbr Verordnung über Vie EmtrasM»S von Hypothe ken in ausländischer Währung vom lS. Februar 1920 oder« O erSMscheLrzS Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. DichtesteVerbreitung inallenVolksschtchten Beilagen: Smmtags -Unterhaltungsblatt und^Ädrdwirtschastliche Beilage Geschäftsstelle Bischofswerda, Altmarkt LT- — 'Dank und Beklag der Buchdruckerei F r i ed ri ch M a y G. m. b.H. in Bischofswerda. Feruspe.Re.22 Mschofswerüaer Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupt- Mannschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamts zu Bautzen, des Amtsgerichts, des Finanzamtes und des Stadtrats zu Bischofswerda'