Volltext Seite (XML)
JerSäHWeLrMter mit UnabhängigeZeitung für alle Stände in Stadt und Land. DichtesteVerbreitung inallenVolksschichten BeUagen: Sonntags-Unterhaltungsblatt und Landwirtschaftliche Beilage Geschäftsstelle Bischofswerda, Altmarkt 18. — Druck und Verlag der Buchdruckerei Friedrich May in Bischofswerda.— Fernsprecher Rr. 22 rlcHofsweröcrs Lageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupt mannschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamts zu Bautzen, des Amtsgerichts, des Finanzamtes und des Stadtrats zu Bischofswerda. Die Einigung mit Bayern. Berg«, 12. August. (W.T.B.) Die zwischen der ReichsregteruNg und der Bayerischen Staatsregierung am S. und 10. August 1022 erfolgten Be sprechungen halten folgender Ergebnis: 1. Die Bayerische Staatsregierung erklärt sich bereit, die unter dem 24. IM 1922 erlassene Verordnung zum Schutze der Republik spätesten» am 18. August 1922 mit Wirkung vom gleichen Tage ab oufznhabe«. 2. Die Retchrregierung erklärt: Zum Schutzgesetz. vor deik Staats«richt«Hof sollen nur solche Soä>en ve>-, nicht Rene Einzelheiten über de» Mord an Rathenan. Mit Weicher Sicherheit «e Täter nach der Ermorduno ... ... -»gar ch»r Tat Einten, ^i«st arstbefchuldigten Glwagentbe» Morde fuhren alle drei TL- rroge zurück. Sie sagten dort dem Schütte — der von der Absicht des Anschlag« bis dcchtn keine Ahnung «habt haben will ganz offen: „Soeben haben' wir den Rachenau erschossen!' Schütte will ganz fassungslos und be- stüpfst gewesen sein, um so mehr, al, die Täter hinzufügten, wenn er ein Wort darüber vertäuten taff«, gehe er ihm an, Leben. Verräter würde« um die Ecke gebracht! Nm der BrUder Techoros bat Schütte und die in dm Zeitungen schon beschriebenen im Auto vergessen worbett. er müsse sie wurde Schütte «Keder mit Erschie- Die Konferenz in der Sackgasse. Varis, 13. August. In einer Havasmelduna aus Lon don wird festgestellt, daß die Konferenz in einer Sackgasse iangelaugt ist. Die Finanzminister und die Sach- verständigen hätten sich über die von Deutschland zu verlangenden Garantien nicht einigen können. Ihr Bericht stelle die Msmungsverschisdenheiten der verschiedenen Dele gationen fest, die sich nicht nur auf die Frage der Kontrolle per staatlichen Bergwerke im Ruhrgebiet und der Staats forsten auf dem linken Rheinufer erstreckten, sondern auch auf das Programm des Moratoriums selbst. Die eng l is che Auffassung gehe dahin, Deutschland für alle Geldzahlungen bis Ende 1924 einen Zahlungsauf schub zu gewähren, ob es sich um Reparations- und Aus- gleichszohümgen oder um die Kosten des Besatzungsheeres oder um die Unterhaltungskosten der Kommissionen handle. Italien wolle, daß das Moratorium sich nicht über 1923 hin aus erstrecke. Die Franzosen wollten nicht über 1922 hinaiusgehen. Die Vertreter Frankreichs, Italiens und Bel giens hätten jedoch einstimmig den Teil der englischen Vor schläge zurückgewiesen, der die Emission einer internationa len Anleihe auf dem Erträgnis der 26prozentigen Abgabe von der deutschen Ausfuhr aufbauen wolle, ohne zu gleicher Zeit das Problem der interalliierten Schulden zu regeln. Die belgischen Sachverständigen hätten sich der Bewilligung eines langfristigen Moratoriums günstig gezeigt. Sie hätten einen Vermittlungsvorschlag unterbreitet, durch den ein Mora torium für die Barzahlungen bis Ende des laufenden Jah res gewährt werde, es jedoch in das Belieben der Repara tionskommission gestellt werden solle, die zukünftigen Zah- . lungen Deutschlands zu bestimmen, ohne allerdings deren Umfang, wie der englische Vorschlag es wolle, auf den Er trag der 26prozentigen Ausfuhrabgabe zu beschränken. Die Belgier wollten ferner die Reparationskommission auffor dern, die Grundlage für eine Anleihe zu finden. Dieser Formel hätten sich die französischen und die italienischen Dele gierten nicht anschließen können, weil sie die Frage der Re gelung der interalliierten Schulden beiseite lasse. Wie man aus der Sackgasse herauskommen will. Paris, 13. August. (W. T. B.) Der Londoner Sonder- berichterstatter von Havas meldet: Poincars und de Lasteyrie haben heute vormittag von 11 bis ichl Uhr mit den italieni schen und den belgischen Ministern verhandelt. Von dem Berichterstatter befragt, erklärte Poincars, wir haben darü ber gesprochen, wie man zu einem Einvernehmen gelangt, ohne daß der französische Standpunkt aufgegeben wird. Der Berichterstatter fügt hinzu, es sei wahrscheinlich, daß nun mehr die belgisä>en Vertreter Einigungsversuck)e bei den bri- tischen Vertretern unternehmen würden. Noch Beendigung der Verhandlungen zwischen den fran zösischen, belgischen und italienischen Ministern hat der Son derberichterstatter den Eindruck gewonnen, daß bei den Ver tretern einmütig der Wunsch besteh«, zu verhindern, daß die Konferenz ohne eine gemeinsame Entscheidung der Verbün deten hinsichtlich des deutschen Moratorium» für die Jahre 1922, 1923 und 1924 auseinandergche. Die Vertreter der drei Mächte haben die Mittel besprochen, wie man aus der Sackgasse herauskommen könne, in die die Meinungsoerschie- denheiten der französischen und britischen Vertreter in der Frage der deutschen Sta atsforsten und Staats bergwerke geführt hätten. Es schein« logisch, anzuneh men, daß man zu folgenden Feststellungen ge langt sei: einesteils scheine es unmöglich, im Augenblick eine Änderung in der Haltung de» französischen oder de» eng- ischen Vremierministers in dieser Frage zu erhoffen, ander seits aher seien die drei Abordnungen der demnächstigen Be handlung der Frag« einer internationalen Reparationsan leihe. die der britische Vorschlag enthalte, vollkommen günstig gesinnt: aber in Paris wie in Rom halte man es für uner- 'äßlich, die Frage einer Reparationsanleih« nicht zu trennen don der allgemeinen Regelung der interalliierten Schulden. Unter Berücksichtigung dieser Tendenzen sei es unwahrschein- 'ich. drß man die Zustimmung der französischen, belgisch: und italienischen Vertreter erhalte zu einem Vorschlag«, der darauf obzicle. vorläufig die allgemeine Regelung des Re- zarationeproblems auf etwa zwei Monate zu vertagen. Erst >ann würden die Verbündeten entscheiden, zu welchen Be ringungen man Deutschland ein Moratorium für sein« Bar- Zahlungen glaub: bewilligen zu können. Während dieser *urzen Zeitdauer müsse das Reich fortfahren, seine Derpflich- unyen zu erfüllen. Dieser Vorschlag, der darin bestehe, die cäsuyg der «eparatiousfrage um einige Wochen zu «erfchie- »en. mb-alsdann die Besprechung de« Problems in vollem Imfauge wieder aufzunehmen, könne übrigen« «ine Abände- -ung erfahren, nämlich durch ein kurzfristiges Moratorium regen umfassend« und der Zeit mehr angepaßte Garantien s tige Abgabe von der Ausfuhr — über die man bereits «ine Einigung erzielt habe. Unter diesen Umständen würde eine vorläufige Maßnahme starke Ungelegenheiten bereiten und die Verbündeten müßten sich auf die «ine oder andere Frage in kurzer Frist einigen, um die drei Fragen — Zahlungen Deutschlands, Mobilisierung der deutschen Schulden durch eine Anleihe, Regelung der Frage der interalliierten Schul den — zu lösen. Der englische Anleihevorschlag. Paris, 13. August. Der von der englischen Regierung unterbreitete Vorschlag, die Emission einer internatio nalen Anleihe vorzubereiten, der itt Artikel 10 der englischen Gegenvorschläge medergelegt ist, hat folgenden Wortlaut: Wenn die deutsche Regierung sich bereit er klärt, die festgelegten Garantien zu liefern, wird die Repa- rationskommission ein Moratorium für alle Barentfchädi» gungsforderungen gewähren, die Deutschland bis 31. Dezem ber 1922 schuldet. Außerdem wird die Reparationskommis- sion sobald wie möglich die von Deutschland für alle im Frie densvertrag vorgesehenen Lasten zu leistenden Ja'hreszahlun- aen in bar festsetzen. Für die folgende Periode wird sie diese Zahlungen auf eine Summe festsetzen, die über 26 vom Werte der deutschen Ausfuhr nicht hinausgeht, und die ihr angesichts der demnächstigen Ausgabe einer Anleihe durch die deutsche Regierung als angemessen erscheint. Der größte Teil dieser Anleihe würde zu Reparationszahlungen ver wendet werden. Solange die Reparationskommission die Gewißheit hat, daß die deutsche Regierung die von ihr ver langten Reformen durchführt, wird das Garantiekomitee die auf dem Kreditkonto, wie es in § 3 bezeichnet ist, stehenden Summen der deutschen Regierung übertragen. Wenn in einem beliebigen Zeitpunkt die Reparationskommission nicht die Gewißheit hat, daß die deutsche Regierung ihre Ver pflichtungen erfüllt, wird das Garantiekomitee auf die Noti fikation der Reparationskommission hin die auf dem Kredit konto des Komitees stehenden und alle später auf dieses Konto eingehenden Summen der Reparattonskommisfion übertragen. Diese Bestimmung wird von der gesamten Pariser Presse für unverständlich erklärt. Nach dem Sonder berichterstatter der „Echo de Paris' soll mm gestern nach mittag Sir Robert Harne hierüber folgende Erklärung obgegeben haben: Das Zahlungsstatut vom Mai.1921 sei endgültig erledigt. Für die nach dem 31. Dezember 1922 kommenden Jahre würden 26 der ausländischen Devisen, die Deutschland sich durch seinen Außenhandel verschaffe (1200 Mill. Goldmark), eine Grenze darstellen, über dis die deutschen Zahlungen nicht hinausgehen könnten. Die Repa- rationskommission werde die genauen Ziffern festsetzen. Don diesen Zahlungen würden die Befatzungskosten usw. genom men. Der Saldo werde zur Garantierung einer internatto nalen Anleihe dienen. So, bemerkt der Sonderberichterstat ter des „Echo de Paris", verschwinde in der Kombination, die man Frankreich anbiete, das Prinzip der festen Jahres- Zahlungen, wie es im Zahlungsstatut von 1921 neben der veränderlichen Iahreszahlung entsprechend der Entwicklung der deutschen Ausfuhr ausgestellt sei., Die Anleihe kann nach dem Sonderberichterstatter nicht sehr hoch sein. Sie würde die belgische Priorität, di« amerikanischen Befatzungskosten usw. decken. Staatssekretär Bergmann in London. Pari», 14. August. Die Blätter berichten au« London, daß gestern nachmittag der ehemalige Staatssekretär Berg mann in Lbndon «mgetroffen ist. Er habe in Unterredungen mit maßgebenden englischen Persönlichkeiten darauf hirse miesen, daß es für Deutschland völlig immdglich! fei, die Be dingungen anzunehmen, über die sich die drei Ministerpräst- denken gestern geeinigt hätten. Rach den hiesigen Meldun gen sollen seine Beweisführungen auf Lloyd George starker Eindruck gemacht Haben- Entscheidung durch einen höchsten Gerichtshof des Reichet! „angemessen" erscheint- Bei der Inanspruchnahme polizeilicher. Tätigkeit k» einem Lande, wird der Oberreichsanwalt sich der polizei lichen Behöben dieses Landes bedienen. Soweit au» beson deren Gründen eine Mitwirkung auswärtiger Polizeibeamter in einem Lande nötig sind, werden diese nur im Einvernehmen und zur Unterstützung der ört lichen Stellen tätig weichen. Bei der Auswahl der Mitglieder da« Staattz. Gerichtshofes wird jede Einseitigkeit vermieden werden, Die besonderen Interessen der Länder werden bei der Aus wahl berücksichtigt werden- Zum Beamtengesetz. Die etwaige Verlegung oder Aufhebung der Reich» disziplinarkammern soll nicht ohne Zustimmung derjenigen Regierung erfolgen, in deren Bereich die Kammer errichtet ist. Die Reichsregierung wird zu den aus dem Beamten stand zu nehmenden Mitgliedern der ReichsdisztpÜnar» kammern nur solche Reichsbeamte ernennen, die im Bereich« dieser Kammern ihren dienstlichen Wohnsitz haben. Der Landesregierung ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Das gleiche gilt bei Anwendung des Artikels IV de» Reichsgesetzes über die Pflichten der Beamtin zum Schutze der Republik. Zum Reichskriminalpolizeigefatz, Die Landesregierungen sollen freie Hand haben, wie fle die vorgeschriebenen LandeskriminalpolizoibHörden gusge» statten. Die Aufträge, die vom Reichskriminalamt und von aus wärtigen Landeskriminalpolizeiämtern den Landeskriminal- Polizeistellen erteilt werden, sind über die den Landeskrimi nalpolizeistellen vorgesetzien Landeskriminalpolizeiämter zu leiien. Nur bei Gefahr im Verzug können die Aufträge un mittelbar an die Landeskriminalpolizeistellen gerichtet wer den, die sofort ihrem Landeskriminalpolizeiamt zu berschten Haben- Oberster Grundsatz bei der Durchführung des Gesetze» soll sein, die Exekutive den Ländern zu überlassen- Nur im dringendsten Interesse des ganzen Reiches soll ein« Aus nahme gemacht werden dürfen- Aus der Auschußleistung des Reiches zu den Kosten der Landeskriminalpolizeibehörden sind keine weiteren Wer die Bestimmungen des Gesetzes hinausgehenden Befugnisse des Reichs herzuleiten- Die Reichsregierung erklärt ferne« Die Reichsregierung ist nicht willens, über die verfas sungsmäßigen Zuständigkeiten des Reiche» hinaus Hoheits rechte der Länder an sich zu ziehen- Für die Reichsregierun« Für di« Bayer. Regierung gez. Wirch- gez. Hugo Grqf Lerchenfeld. Reichspräsident E-ert in Oberschlefiev. Glah, 13. August- Der Reichspräsident Mert besichtigte heute vormittag unter Führung des ReichsvertehrsnWster« Gröner die schlesischen Gebirgsbahnen und das Bahnkvost- werk Mittelsteine und fuhr dann noch Hirfchberg «eiter. Hirschberg, 13. August- (W- T. B.) Heute mtttag fuhr der Reichspräsident in Begleitung de» Reichsverkehrsmtm- sters Gröner von Hirschberg nach Schrei berhau. Diese Strecke Ist bei dieser Gelegenheit zum ersten Male dem elektrischen Betriebe übergeben worden- In Echreiberhau besichtigte der Reichspräsident die Lungenheilstätte der preußischen Arbei- terpensionskasis. Am Abend fuhr der Reichspräsident nach Wavmbrimn, Erscheinungsweise: Jeden Werktag abends für den folgend. Tag. Bezugspreis: Bei Abholung in der Geschäftsstelle monatlich Mk. 33.50, bei Zustellung ins Haus monatlich Mk. 33.—, durch die Post bezogen vierteljährlich Mk. 105.— mit Zustellungsgebühr. Alle Postanstalten, Postboten, sowie Zeitungsausträger und die Geschäftsstelle des Blattes nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Postscheck-Konto: Amt Dresden Nr. 1S21. Gemeinde- verbandsgirokafse Bischofswerda Konto Nr. 64. Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Besörderungsrinrich- tungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Anzeigenpreis: Die Sgespaltene Grundzeile (Atm. Wolle Ich oder deren Raum 4.— Mk., örtliche Anzeigen L50 Mk. I« Tert teil (Zlm. Masse 14) 10.- Mk. die Sgespaltene Zelle. Bei Wiedrr- Holungen Nachlaß nach feststehenden Sätzen. — Amtliche Anzeigen die 3ge,paltene Zelle 8.— Mk. — Für bestimmte Ta« oder Plätze wird keine Gewähr geleistet. — Erfüllungsort Bischostwerva. Nr. 189. Dienstag, den 15. August 1922. 7S. Jahrgang.