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DerSWscheLrMer Land. DichtesteVerbreitunginallenVolksschichlen Beilagen: Sonntags »Unterhalluugsblatt und Landwirtschaftliche Beilage Geschäftsstelle Bischofswerda, Altmarkt !5. — Druck und Verlag der 'Mk. 3.75, bei Zustellung ins Haus monatlich Mk 4.— Geschäftsstelle des Blattes nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Nr 184 Dienstag, den 9 August lvLt t>- veurn vev «vr- ^ayren ein ^Uflylag ireien, ver für payiucye Perwnen rvv.s tzj. Geiamtbelaltuna durch direkte Steuern HuÄ?^ dcs^a!samten - ^'?w^end?n^vermÄ^ ' gegenwärtig und künfttg mit derDelastung durch indirekte ; w <°>-<chs°w,ch< !I.H<-ttd »Äurch d«n SrEM 6Mcrge6cctL^> Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und e ncr ausgeglichenen steuerlichen Gerechtigkeit Rechnung irägt. Ob und inwieweit es möglich ist, noch aus anderem Wege als dem der Besteuerung den Besitz zu den Lasten d-'S Reiches heranzuziehen, unterliegt noch der eingehenden Priifung des Kabinetts. den Höchstsatz von 10 vom Hundert erreichen. ! 16. Entwurf eines Gesetzes über die Abgabe vom Ver ¬ mögenszuwachs aus der Nachkriegszeit. Die Entwertung der Mark seit dem Jahre 1919 hat auf der einen Seite man chen Vermögen nur einen Bruchteil ihrer früheren Kaufkraft gelassen, auf der anderen Seite riesenhafte Gewinne geschaf fen, riesenhaft selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich nicht um wertvolle Goldmark, sondern um ent wertete Papiermark handelt. Diese Gewinne müssen zur Besteuerung herangezogen werden, trotz des Bedenkens, daß hierdurch eine verstärkte Steuer-Kapitalpflucht oder eine sinnlose Verschwendungssucht oder sonstige unproduktive . Es sollen in izeig,« die Sgespaltene Zeile ISO Pfg. — Für bestimmte Tage ober Plätze wird kein Gewähr geleistet — Erfüllungsort Bischosswerda. Mrl'cßofsweröaer H auptb latt und g elesenste Zeitung im Amtsg erichts - bezirk Bischofswerda und angrenzenden Gebieten Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupl- mannschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamts zu Bautzen, -des Amtsgerichts, des Finanzamtes und des Stadtrats zu Bischofswerda. SWcksalHtage. Am heutigen Montag, den 8. August, vormittags 11 Uhr, wird der Oberste Rat in Paris zusammentreten. Man verbandoairokasse Bischofswerda Konto Nr. - r - Krieg oder s der Zeitung oder der . . . - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. lichung wird folgender Überblick gegeben: 1. Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Auckersieuergejehcs — Erhöhung der Zuckersteuer von 14 auf 100 ,.tt für 100 Kilogramm. 2. Entwurf eines Sützstosfgesehes. 3. Entwurf eines Gesetzes über das Brannt weinmonopol — Erhöhung der Hektolitereinnahme von 800 auf mindestens 4000 ,tt unter gleichzeitiger völliger Umar beitung und Vereinfachung des Gesetzes. 4. Entwurf eines Gesetzes betreffend Er höhung einzelner Verbrauchssteuern: Erhöhung der Leuchtmittelsteuersähe auf das Vier ¬ fache. Verdoppelung der Zündwarensteuer und der Mne- ralwafsersteuer. Erhöhung der Vicrsteuer auf das Vierfache unter gleichzeitiger Erweiterung der Spannung zwischen dem höchsten — von 50 <lt — und dem niedrigsten Steuersätze — 41 —. Beseitigung der Ermäßigung der Tabaksteuerfähe — 8 80 des Tabaksteuergesetzcs —, unter gleichzeiti ger Umgestaltung der obersten Steuerklasse für fein geschnittenen Rauchtabak, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak. Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung von Zöllen — Erhöhung der Zollsätze für Bananen, Dat teln, Kaffee, Tee, Gewürze, Kakao und Schokolade, sowie für eine Reihe von Waren, die für den allgemeinen Ver brauch nicht wesentlich sind oder nur dem Luxus dienen. 6. Entwurf eines Gesetzes über die Ab änderung des Sohlenstcuergejehes — Erhöhung der Kohlensteuer auf 30 v. H. des Wertes unter gleichzeitiger Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, die Steuer vorübergehend auf 25 v. H. zu ermäßigen. "/.Entwurf eines Rennweilgefetzes — Zulassung von Buchmachcrwctten. 8. Entwurf eines kraftsahrzeugsteuergesehes — — wesentliche Erhöhung der Kraftfahrzeugstsuer unter Ein beziehung der Lastkraftwagen. 9. Entwurf eines Vcrsicherunxsfteuergcsehes. — Dis gegenwärtig im Reichsstempelgesetz vorgesehenen niedrigen Steuersätze sollen erhöht und die Steuerbefreiung einge schränkt werden. Der Steuersatz soll für Feuerversicherun gen auf unbewegliche Gegenstände 15 ,Z, auf bewegliche Gegenstände 40 für 1000 betragen unter entsprechen der Berücksichtigung für Baunotversicheungen, Lebensver sicherungen 1 vom Hundert der Prämie. 10. Entwurf eines Gesetzes betreffend Abänderung desj Steuer in Zeitabschnitten von etwa 3 zu 3 Jahren oder auch Amsahsteuergesehes.— Verdoppelung der Umsatzsteuer un- -n kürzeren Zeitabschnitten zu veranlagen und damit Wert- ter gleichzeitiger Einschränkung der Befreiungsvorschriften Steigerungen und Wertminderungen Rechnung zu tragen, bei der Einfuhr und Ausfuhr, wobei jedoch den Bedürfnissen schließlich aber das Vermögen unter anderen wirtschaftlichen des Ausfuhrhandels Rechnung getragen werden soll. Mög-' und rechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten und damit die lichkeit der Vereinfachung der Luxussteuer. Erhöhte Um-j schwer empfundene Ungleichmäßigkeit der geltenden Rege satzsteuer für Luxusgaststätten, mit Zuschlagsrecht der Gc- Zung auszugleichen. Die laufende Vermögenssteuer soll von meinden. Der bisherige Betciligungssatz der Länder und, 0,05 bis 1 v. H. aufsteigen und bei nicht physischen Personen Gemeinden an der Umsatzsteuer soll unverändert bleiben. li/„ vom Tausend betrageir. Hierzu soll auf die Dauer von 15 perschaftssteuergcsehes. den Erwerbsgesellscho 75 Jahrgang. der Börsensteuer soll unter Vornahme von beträchtlicher Bewertungsgrundsätze gelten. Diese Grundsätze sollen von Vereinfachung belasse» werde», jedoch unter Erhöhung der dem Reichsminister der Finanzen nach Anhörung des Reichs- Sätze für Dividendenpapiere, insbesondere Aktien. Die rates sowie von berufenen Vertretern der verschiedenen Er- Steuer soll hierfür für Kundengeschäfte auf 6 v. T. erhöht, werbszweige sowie unter Beteiligung des Reichswirtschafts rates mit bindender Kraft erlassen werden. Sie sollen dem Wertstand der Mark Rechnung tragen und bei dem Betriebs vermögen insbesondere auf Gewinn und Umsatz des Unter nehmers Rücksicht nehmen. Dabei soll angeordnet werden können, daß der Wertberechnung feste Durchschnittssätze zu grunde gelegt werden. Das Ziel der Bewertungsvorschriften soll und muß sein, die Sachwerte voll rind ganz in entspre chender Weise zur Abgabe heranzuziehen. Insoweit Zah- .... ' .... - > Reichsnotopfers hinaus geleistet worden sind, sollen sie unter ! entsprechender Verzinsung auf die Vermögenssteuer ange rechnet oder auf Antrag in den gleichen Zahlungsmitteln er- substanz unvermeidlich machen. Der Entwurf will aber jeden Zwang zu unwirtschaftlicher Abgabe von Teilen der Substanz vermeiden, es vielmehr der eigenen wirtschaftlichen Entschließung überlassen, in welcher Weise der Steuerpflich- Unter vollständiger Umgestaltung des Reichsstempelgesetzcs, tige die regelmäßig nicht aus seinen Einkünften tragbare aus dem die Besteuerung der Rennwetten, Versicherungen Steuerlast abbürden will. Zur Grundlage der Wertvermitt- und Kraftfahrzeuge in besondere Gesetze übernommen wor- lung soll grundsätzlich der gemeine wert, wie ihn die Reichs- den ist, sollen die der Kapitalbildung dienenden Vorgänge abgabenordmmg umschrieben hat, gemacht werden. Da aber, ist sich wohl in allen beteiligten Ländern übe'' den Errffk in dem Kapitalverkehrssteuergesetz zusammen besonders be- in einer Zeit ständiger Bewegung der Mark mit den her-i und über die Bedeutung der Entscheidugen bemüht, die handelt werden. Hierunter fallen Begründung von Gesell- kömmlichen Mitteln der Wertberechnung nicht auszukommen gefällt werden sollen. Die französische Politik wird auf der schäften, bei denen die Beteiligung auf Kapitaleinlagen be- ist, sollen für die Dauer des Zuschlages für alles Vermögen,!Sitzung ihrem zweifelhaften Ruhm Ehre antun: Frank» schränkt ist. Hiervon ist insbesondere die Besteuerung der das nicht wie das Kapitalvermögen der Abwärtsbewegung reich geht auf die Konferenz im altüberlieferten Haß gegen Aktiengesellschaften mit 7 v. H. zu erwähnen. Das System der Mark folgt, besondere der Geldentwertung angepaßte j Deutschland und wird jede Anstrengung unternehmen, seinen jkriegszeit entstandenen Vermögenszuwachs erfassen. vermögen bis zu 200 000 Mark sollen von der Abgabe befreit bleiben, ebenso ein Zuwachs von nicht mehr als talvermögen und dem umlaufenden Betriebskapital nach dem gemeinen Wert, das Grundvermögen und das stehende Betriebskapital dagegen nach Wahl des Steuer pflichtigen mit dem gemeinen Werte oder mit den Gesteh ungskosten angesetzt werden. Die unter Ziffer 1—3 bezeichneten Entwürfe liegen dem Reichstag bereits vor; die übrigen Entwürfe sind entweder bereits dem Reichsrat und Reichswirtschaftsrat vorgele-it oder werden diesen Körperschaften in den nächsten Tagen vorgelegt werden. Die vorstehend unter Nummer 8, 11, 12, 13, 14, 15 aufgeführten Entwürfe wollen die Belastung des Besitzes soweit wie irgend möglich weiter ausbauen: zieht man weiter noch in Betracht, daß der Besitz auch ohne von den Ertragssteuern der Länder und Gemeinden erfaßt wird. — Druck und Verlag der Buchdruckerei Friedrich May in Bischofswerda. — Fernsprecher Nr. 22. Lrsckeinun«sweise: Jeden Werktag abends für den folgend. Tag. Postscheck-Konto: Amt Dresden Nr. 1521. —Gemeinde, Anzeigenpreis: Die 6 gespaltene Grundzcile (Zim. Masse !-!> Bezugspreis: Bei Abholung in der Geschäftsstelle monatlich verbandogirokasse Bischofswerda Konto Nr. «4. oder deren Raum 120 Pfa. öttitche Anzeigen 80 Pfg Im Text» 'ML 3.75, llc', Zustellung luu Huu^ u.uuull.ch TNK 4.— , durch Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher teil sZlm. Moste 14) 250 Pfg., die OgespaUene Aelle Bei Meder» -5!e Poft bezogen vierteljährlich Mk. 11.25 ohne Zustellungsgebühr. Störung des Betriebe» der Zeitung oder der Beförderungseinrich» Holungen Nachlaß nack feststehenden Sätzen. - Amtliche Anzeige« stille Pvstanstalirn, Postboten, sowie ZettungsoustrSger und die tungen — ' ' - - - Ne Akliekplätt -er AMmWW. 15 neue Steuervorlagen Wie wir bereits im größten Teit unserer Sonnabend- i^hach beweglich gestaltet werden, damit sie sich jeweils der -ausgäbe berichten konnten, hat das Reichskabinett nach Ab- wirtschastlicheii Lage anpassen kann. Weiter ist die Mog- schluh seiner Steucrberattmgen 15 neue Stenervortagen kokett der Besteuerung des Devnenhandels geschaffen. Die ausgearbeitet. In einer ausführlichen amtlichen Veröffent- Maßnahme soll aber erst Platz gr^U.eu, wenn cs d.c -- : wirtschaftlichen Verhältnisse angezeigt erscheinen lassen. > Die Börsenumsatzsteuer soll auch die Gewährung von Bezugsrechten ergreifen. Endlich enthält das Gesetz eine Gewerbeanschaffungssteuer, die gelegt wird auf Erwerbe von ganzen Geschäftsunternehmungen und Sonderver langen über den beschleunigt zu entrichtenden Teil des entsprechender Äerzinfung auf die Vermögenssteuer ange stattet werden, in denen sie entrichtet worden sind. 14. Entwurf eines Vermögenszuwachssieuergesehes. An an die unter Ziffer 13 erwähnte Vermögenssteuer eine Per mögen und eine Ergänzung der Umsatzsteuer bildet. 13. Entwurf eines Vermögenssleuergesehes. Das R e i ch s n vt o p f e r muß der fortschreitenden Ent Wertung der Mark und der Änderung der wirtschaftlichen Stellt dc^gelt^d^^csi^ Verhältnisse, dem es nach seiner Anlage nicht Rechnung tra- unter Ziffer 13 erwähnte Vermögenssteuer eine Ver- Oeukonnte, angepatzt weiden. In erster Luue entbehrt das uiögenszuwachssteuer treten, bei der die Wertung des Ver- Festhalten an einem bestimmten Stichtag, der nicht nur 5»^ ,^ch den gleichen Grundsätzen wie bei der Bermö- uber die Steuerpflicht sondern auch über den Vermögens-! »steuer erfolgen soll. Vermögen, die nicht mehr als stand und die^ Bewertung des Vermögens entscheidet, bc> ^0 000 Mark betragen, und ein Zuwachs, der 25 000 Mark der gegenwärtigen wirffchaftlichen Gestaltung, dve jeder. übersteigt, sollen von der Steuer frei bleiben. Der Schwankung der Mark folgt, der sachlichen Berechtigung. Steuersatz soll mit 1 vom Hundert für die ersten 100 000 Mk. Be. den, Re.chsnotopser werden Vermehrungen des Ver- ^ginnenund bei Zuwachsbeträqen über 6 Millionen Mark mögens und Wertveranderungen, die nach dem 31. Dezsni > - -- - - der 1919 eingetreten sind, grundsätzlich nicht, Wertminde-! rungen nur im engen Rahmen berücksichtigt. ' Neu gebildete Vermögen werden von ihm nicht erfaßt. Die Aulöfung des Reichsnotopfers, das auf der Grundlage einer besseren Mark erechnet worden ist, kann mit her schlechteren vorgenommen werden. Es läßt mithin gerade diejenigen im weiten Umfang unberücksichtigt, die im wahren Sinne des Wortes Nutznießer der Geldentwertung geworden sind. Das Reichsnotopfer stellt aber weiter deshalb i eine unzulängliche Erfassung des tragfähigen Vermögens dar, weil die gegebenen Bewertungsvorschriften unter dem . . . .... „ . Grundsatz einer besonderen Schonung der Sachwerte stehen. Wi^ffchaftsfühnmg hVr'^ Es sollen in Eine Berücksichtigung der Sachwerte gegenüber dein reinen erster Linie die großen Gewinne, die in direkter oder indi- kapitalvermögen erscheint unter den gegenwärtigen Verhält- rekter Nachwirkung des Krieges gemacht worden sind, zur Nissen nicht mehr vertretbar. s!j Während das Kapitalver- Steuer herangezogen werden. Dabei muß ebenso wie bei mögen sich bei gleichbleibendem Nennbeträge wirtschaftlich den Kriegsgewinnen von einer Begriffsbestimmung der mit der sinkenden Kaufkraft der Mark vermindert, bleiben Nachkriegsgewinne abgesehen werden und die Besteuerung Gewerbebetriebe und Grundbesitz im wesentlichen von der unter Schonung des mäßigen Zuwachses den in der Nach- Geldentwertung verschont. ' - ' ' - -- .... > Deshalb schlägt der Entwurf einen sachgemäßen Aus bau des Reichsnotopfergedankens vor. Und zwar in der übrigen aber an die Stelle des Restbetrages des Reichsnot opfers eine laufende Vermögenssteuer mit einem zeitlich begrenzten Zuschlag treten soll. Hierbei ist in Aus sicht genommen, den sesten Stichtag aufzu geben jund damit alle neu gebildeten Vermögen zu erfassen, die Amsahsteuergesehes. — Verdoppelung der Umsatzsteuer un-'in kürzeren^Zeitabschnitten zu veraulagen uiü> damit Wert- ter gleichzeitiger Eiuschränkung der Befreiungsvorschriften steigerungen und Werttninderungen Rechnung zu tragen, bei der Einfuhr und Ausfuhr, wobei jedoch den Bedürfnffsen schließlich aber das Vermögen unter anderen wirtschaftlichen lichkeit der Vereinfachung der Luxussteuer. Erhöhte Um-j schwer empfundene Ungleichmäßigkeit der geltenden Rege- rneinden. Der bisherige Betciligungssatz der Länder und,0,05 bis 1 v. H? aufsteigen und bei nicht physischen Personen 1. Entwurf eines Gesetzes wegen Änderung des kör- § Jahren ein Zuschlag treten, der für physische Personen 150, perschafkssteuergcsehes. — Die Körperschastssteuer soll bei - - - den Erwerbsgesellschoften 30 v. ... ^.... , steuerbaren Einkommens betragen. Die bisherigen steuer-, der Druck auf das Betriebs- und Grundvermögen vermehrt lichen Begünstigungen der Schachtelgesellschaften sollen ab-:werden. <i) geschwächt, die Erhöhung der Körperschaftssteuer durch eine j Die Belastung durch die Vermögenssteuer und den Zu- Milderung der Besteuerung des Dividendeneinkommens in schlag wird m vielen Fällen einen Eingriff in die vermögens- der Hand der Besitzer teilweise ausgeglichen werden. " ' 12. Entwurf eines kapitalverkehrssteuergesehes.