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-AMA Zs- -L^ZLZ L-ßd LZ Z Z Der deutsche Botschaftsrat Knttner in Petersburg ermordet. Hofrot Köttner, der seit über dreißig Jahren iin deut schen konsularischen und diplomatischen Dienst tätig ist, ist ein Opfer des blutdürstigen Petersburger Pöbels geworden. Die mordgierige Volksmasse ist in das im Zentrum Peters burgs gelegene Botschaftsgebäude eingedrungen, hat den greisen deutschen Beamten in bestialischer Weise niederge macht, die Räume geplündert und dann das Palais in Brand gesteckt, noch ehe die Polizei erschien. Belgien lehnt die erneuten deutschen Friedensvor schläge ab. Der englische Regierungsdampfer Gwendolin nimmt den deutschen Regierungsdampfer v. Wissmann auf dem Njassasee weg. 14. August. Deutschland Marut Frankreich und Belgien vor den Folgen des Franktireurkrieges. Die „Nordd. Allg. Ztg." teilt folgendes mit: Durch Vermittlung einer neutralen Macht ist folgendes mitgeteilt worden: Der französischen Regierung: Die Meldungen der deutschen Truppen lassen erkennen, daß dem Völkerrecht zuwider in Frankreich der Volkskrieg organisiert wird. In zahlreichen Fällen haben Landesein wohner unter dem Schutze der bürgerlichen Kleidung ^heim tückisch auf deutsche Soldaten geschossen. Deutschland erhebt Einspruch gegen eine derartige Kriegführung, die dem Völ kerrecht widerspricht. Die deutschen Truppen haben Anwei sung erhalten, jede feindselige Haltung der Landeseinwoh ner mit den schärfsten Maßregeln zu unterdrücken. Jeder Nichtsoldat, der Waffen führt, jeder, der die deutschen rück wärtigen Verbindungen stört, Tclegraphendrähte durch schneidet, Sprengungen vornimmt, kurzum in irgendeiner Weise unberechtigt an der Kriegshandlung teilnimmt, wild sofort standrechtlich erschossen werden. Wenn die Kriegfüh rung hierdurch einen besonders scharfen Charakter annimmt, so trifft Deutschland dafür nicht die Verantwortung. Frank reich allein ist verantwortlich für die Ströme von Blut, die sie kosten wird. Der belgischen Regierung: Die Königlich Belgische Regierung hat Deutschlands auf richtig gemeinte Anerbietung, ihrem Lande die Schrecken des Krieges zu ersparen, zurückgewiesen. Sie hat dem deut schen, durch Maßnahmen der Gegner Deutschlands gebote nen Einmarsch bewaffneten Widerstand entgegengesetzt. Sie hat den Krieg gewollt. Trotz der Note vom 8. August, in der die belgische Regierung mitteilt, daß sie geniäß dem Kriegsgebrauche den Krieg nur mit uniformierten Mann schaften führen werde, haben in den Kämpfen um Lüttich zahlreiche Leute unter dem Schutze bürgerlicher Kleidung an dem Kampfe teilgenommen. Sie haben nicht nur auf deut sche Truppen geschossen, sie haben in grausamer Weise Ver wundete erschlagen und Aerzte, die ihren Beruf erfüllten, niedergeschossen. Gleichzeitig hat in Antwerpen der Pöbel deutsches Eigentum barbarisch verwüstet, Frauen und Kin der in bestialischer Weise niedergemetzelt. Deutschland for dert vor der ganzen gesitteten Welt Rechenschaft für das Blut dieser Unschuldigen und für die jeder Zivilisation hohnsprechende Art der Kriegführung Belgiens. Wenn der Krieg von nun an einen grausamen Charakter annimmt, trägt Belgien die Schuld. Um die deutschen Truppen vor der entfesselten Volksleidenschaft zu schützen, wird von nun an jeder Nichtuniformierte, der nicht durch deutlich erkenn- bare Abzeichen als zur Teilnahme am Kampfe berechtigt be zeichnet ist, als außerhalb des Völkerrechts stehend behandelt »vcrden, wenn er sich am Kampfe beteiligt, die deutschen rück wärtigen Verbindungen stört, Tclegraphendrähte durch schneidet, Sprengungen vornimmt, kurz in irgendeiner Weise unberechtigt an der Kriegshandlung teilniinmt. Er wird als Franktireur behandelt und sofort standrechtlich er schossen werden. Die dänische Regierung beschließt, ihre vollständige Neutralität zu betvahren. In Tunis und in Aegypten wird der Belagerungszu stand erklärt. Auf dem Truppenübungsplätze Sennelager bei Pader born treffen 4000 belgische Kriegsgefangene ein. Russische Truppen stecken das deutsche Grenzstädtchen Marggrabowa in Brand. Die Österreicher nehmen Schabatz an der Save ein und öffnen damit den Weg in das Innere Serbiens von Norden. Die Österreicher erkämpfen am 14. und 13. August einen starken Sieg über die Serben bei Losniza und Ljes- niza und dringen über die Drina von Westen in Serbien ein. Die Montenegriner lverden allenthalben zurückge- worfcn. Zwei FestungSbataillone aus Straßburg werden von den Franzosen im Passe von Schirm eck zurückgeschlagcn. Ein russischer Torpedojäger geht in der Nähe von Hangoe in Finnland zugrunde. 15. August. Allgemeines Aufgebot des Landsturmes. , Nachdem bereits gleich bei Beginn der Mobilmachung bei 14 Grenzkorps der Landsturm unter die Waffen gerufen worden war, erfolgte am 15. August die allgemeine Eickbe- rufung des Landsturms. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Land sturms: Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, Deutscher Kaiser und König von Preußen usw. verordnen auf Grund des Artikels 2 § 25 des Gesetzes, betreffend Aenderung der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888, im Namen -es Reichs wie folgt: 8 1. Sämtliche Angehörige des Landsturms ersten Aufgebots, die ihm überwiesen oder zu ihm aus der Ersatz reserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen. Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher und geisti ger Gebrechen als dauernd untauglich im Dienste des Hee res und der Marine Ausgemnsterten. Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei den Ortsbehörden ihres Aufenthaltsortes zur Land sturmrolle anzumelden. 8 2. Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetretrn sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Ueber den Zeitpunkt der Gestel- lung ergeht besonderer Befehl. 8 3. Diese Verordnung findet auf die königlich bayeri schen Gebietsteile keine Anwendung. Urkundlich unter höchsteigener Unterschrift und beige- drncktem kaiserlichen Jnsiegel gegeben Berlin, Schloß, 15. August 1914. Wilhelm. Der Landsturm einberufen — seit hundert Jahren dröhnen den eisernen Ruf zum ersten Male die Glocken von Ort zu Ort. Zum ersten Male wird auch denen, die noch zurückblieben, die Gewißheit ins Bewußtsein gehämmert, daß in diesem heiligen Kriege kein Arm ruhen, kein Fuß er müden darf. Es sind nicht die letzten schwachen Kräfte, an