Volltext Seite (XML)
St». 178. E . . . Der Sächsisch« Erzähler. Seite k. ' . 1S14. Nachdem die Mobilmachung Allerhöchst befohlen ist. wird in Gemäßheit von K 11 b der PferdeauShebungtvorschrift vom 22. Juni 1902 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite SOI flgde. — zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß nach Bekanntgabe de» bi» nach Beendigung der Pferdeaushebung vnm t» »»«»»»» lot Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen Fall mit der in K 27 des Krieg». leistungSgrsetzr» vom 13. Juni 1873 vorgesehenen Strase geahndet. Eine Ausnahme von dem Verbote findet nur statt, wenn nachweisbar der Verkauf an Militärbehörden des ^ma» oder an solche Offiziere, Sanitätsoffizier« oder Militärbeamte, welche sich die Pferd« für ihr« Mobilmachung srlbst b«schaff«n, geschehen ist. Im übrigrn wird im Anschluffe an die den Ortsbeürde« (einschließlich der Städte vautzen und Bischofswerda) bereit- hinsichtlich der Pferdevorführung zimesertigte Verfügung uochmal» darauf hingewiejen, daß Pferdebrsitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Vierde »t«b»t ««»» vwIIatUeltU vorführen, außer der gesetzlichen Sttafe zu gewärtigen Hamm, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffuna ver nicht gestellten Pferde vvrgenommen wird. Diese Bestimmungen beziehen sich auch auf Pferdehändler, welche nach Ziffer HI. 6. PuNk ,28 s der MvbilmachungSanweisung für di« Zivilvenoaltung-bchSrden sämtliche in ihrem Besitze befindlichen Pferde wAw» chmamwlewa« zu gestrllen haben. Bautzen, 1. August 1914. ss « rsIrche «»t-hKAptWOKKschaft. - Die zum militärischen Nachrichtendienst benutzten Brieftauben tragen die ihnen anvertrauten Depeschen in Aluminiumhülsen, die an den Schwanzfedern oder an den Ständern befestigt sind. Trifft eine Taub« mit Depesche in einem fremden Taubenschlage ein oder wird sie ringefangen, so ist sie ohne Berührung der an ihr befindlichen Depesche unverzüglich, falls eine Fortifikation am Orte, an diese, andernfalls an die oberste Militärbehörde auszuhäudigen. Ist auch eine Militärbehörde nicht am Orte, so ist die Taube an die unterzeichnete Amt-« stelle zu übergeben, die für die Weiterbeförderung der Depesche an die Militärbehörde oder an den Befehlshaber der nächsten Truppenabteilung sorgen wird. Die Durchführung dieses Verfahren- erheischt die tätige Mitwirkung der gesamten Bevölkerung. Von ihrer patriotischen Gesinnung wird erwartet, daß jedermann, der in den Besitz einer Brieftaube gelangt, bereitwillig den vorstehenden Anordnungen entsprechen wird. Bischofswerda, den 1. August 1914. Der «ta-trat. In der Krankenpflege nicht ganz unerfahrene, nicht wehrpflichtige, vollständig unbescholtene Personen, im Alter von 18 bis 45 Jahren, welche geneigt sind, sich der Krankenpflege während des mobilen Zustandes im eigenen Lande zu widmen, können sich im Geschäftszimmer des Reserve-Lazarett-1 Bautzen, Körrig-Wall Rr. 8, mit Ausweispapieren und von der Ortsbehörde ausgestellte Berhaltscheine melden, wobei ihnen die näheren Bedingungen vorgelegt werden. M ö rr i g l i ch e S R e s e r v e - L a z a r e t t I B a r» k e a. W Aufruf! Da der Krieg gegen Rußland und Frankreich ausgebro chen ist, tritt an uns alle, Männer wie Frauen, die unab weisbare Pflicht, nach Kräften mitzuwirken an dem Schutze des heimischen Herdes und an der Niederwerfung des Gegners. Für alle diejenigen, welche nicht mit hinausziehen ins Feld, bietet sich Gelegenheit, ihre Kräfte in den Dienst des Vaterlandes zu stellen durch Mitarbeit unter dem Roten Kreuz. Es gilt den Landesausschuß der Vereine vom Roten Kreuz — Landesverein vom Roten Kreuz und Albertverein — zu unterstützen, sei es durch Spendung freiwilliger Gaben für die Deutsche Kriegsmacht zu Lande und zu Wasser, sei es durch Eintritt in das Personal der freiwilligen Kranken pflege. Mit den freiwilligen Gaben wollen wir unseren braven Truppen und dem zum Dienste beim Heer eingestellten Per- sonale der freiwilligen Krankenpflege wie deren Familien liebreiche Fürsorge und Unterstützung angedeihen lassen. Jede, auch die kleinste Geldspende ist willkommen. An Sachen sind vor allem erwünscht: Bekleidungsstücke: Wollene Unterkleider, Taschentücher, Hosenträger, wollene Socken. GebrauchsgegenstSnde: Tabakspfeifen, Zigarrenspitzen, Tabakbeutel, Zigarren taschen, Taschenmesser, Taschenfeuerzeuge, Brustbeutel, No- tizbücher, Briefpapier, Postkarten, Bleistifte, Zahnbürsten, Kämme, Nähzeuge, enthaltend Zwirn, Stopfgarn, Knöpfe, Band, Näh- und Stecknadeln, Fingerhut, kleine Schere. Lebensmittel: Zigarren, Tabak, Schokolade, Konserven, Bier, Branntwein. Sonstiges: Seife, Lichter, Insektenpulver. Spenden werden an folgenden Stellen angenommen: Für Geldspenden Bankverein Bischofswerda. Für die oben näher bezeichnete« Liebesgaben aller Art die Herren Paul Schachert, Kirchstratze; Oscar Wagner» Bahnhofstraße. Anmeldungen zum Eintritt in das Personal der frei willige« Krankenpflege werden angenommen für männliches und weibliches Personal von Herrn Paul Schachert, Kirchstratze. Daselbst wird auch Auskunft über die Bedingungen für die Annahme und Ausbildung gegeben. 6. Bezirksausschutzfitzung der Königlichen Amtshauptmannschaft Bautzen, am 28. Juli 1914. Vorsitzender: Amtshauptmann Dr. v. Pflugk. Die Sitzung wurde durch die Anwesenheit des Herrn Kreishaupi- - manns von Craushaar ausgezeichnet. Man faßte folgende Beschlüsse: Befreiung von den gesetz- lichen Vorschriften, die der Teilbarkeit des Grundeigentunis entgegenstehen, wurde bewilligt zu den Abtrennungen von den Grundstücken Blatt 6 des Grundbuchs für Thumitz und Blatt 95 d.es Grundbuchs für W e h r s d o r f. In einem Falle lehnte der Bezirksausschuß die Genehmigung zur zeit ab. Genehmigung bez. teilweise Genehmigung oder Befür- Wortung fanden die Schank- usw. Erlaubnisgesuche des Flei schers Johann Ernst Rabowsky in Sohland a. d. Spree, des Formers Gustav Kurt Liebsch in Doberschau, des Zimmer manns Max Erich Hippe in Arnsdorf (Postschänke) unter Ablehnung der Erlaubnis zur Abhaltung von Tanzmusiken für geschlossene Gesellschaften wegen mangelnden Bedürfnis- --—-SS-—————————--S ses, des Fleischers Friedrich Ernst Noack in Kleinsaubernitz, des Arbeiters Johann Schulze in Rattwitz unter Ablehnung der Erlaubnis zum Bier- und Branntweinschanke wegen mangelnden Bedürfnisses, des Betriebsleiters der Firma: Sächs. Kieselfuhrwerke Dr. Joh. Richter in Wartha, Wil helm Feger daselbst (Kantinenschank), des Maurers Johann Traugott Tempel in Berge unter Ablehnung der Erlaubnis zum Beherbergen mangels vorhandener Räumlichkeiten und des Bäckers Otto Berthold in Oberneu kirch L. S. für eine zu erbauende Kegelstube. Abgelehnt wurden mangels Bedürfnisses die Gesuche des Ziegeleipächters Franz Otto Seifert in Gröditz, des Papiersaalmeisters Johann Moritz Freischlag in Bautzen für Großdöbschütz und des Fleischers Karl Adolf Mildner in Schirgiswalde. Es wurden tveiter genehmigt die Gesuche der . Gemein den Wawitz, Merk«, Waditz und Döhlen wegen Verschmel zung der Armenkassen mit den Gemeindekaffen und der Fir ma C. G. Kunath, Granitwerke in der sächsischen Lausitz, in Dresden um Erlaubnis zur Aufstellung von weiteren 6 Steinspaltmaschinen in einem auf den Flurstücken Nr. 289 und 280» des Flurbuchs für Demitz neuzuerrichtenden Gebäude. Der Antrag der Gemeinde Wehrsdorf auf Einziehung des an der Nordseite des Dorfes hinführenden Weges, Flurstück Nr. 2044 des dortigen Flurbuchs, soweit er zwischen den Grundstücken Nr. 171 bis mit.182 der Ortsliste liegt, fand bedingungsweise Genehmigung. 3 Rekurse in Gemeindeanlagesachen wurden erledigt. Die Wahl von 10 Sachverständigen und 4 Stellvertre tern zu den Dor- und Bezirkskonferenzen, zwecks Vorberei tung der Einschätzung des Einkommens aus dem Betriebe der Landwirtschaft und des ländlichen Dienstpersonals zur Staatseinkommensteuer für 1915 und 1916 erfolgte nach den Vorschlägen der Königlichen Amtshauptmannschaft, desglei chen die Vorschläge für die Bewilligung von Staatsbeihilfen zur Mitbestreitung der Kosten für in Landesanstalten unter gebrachte Geisteskranke, sowie für Wegebauunterstützungen aus Staats- und Bezirksmitteln auf das Jahr 1914. ° In die Kommission zur Vorbereitung der Gemeinde- steuer-Ordnungen wurden auf Vorschlag der Königs. Amts hauptmannschaft die Herren Bezirksausschußmitglieder Kammerherr Dr. v. Nostitz-Wallwitz auf Sohland a. d. Spr., Kammerherr Frhr. v. Vietinghoff-Riesch auf Neschwitz, Bür germeister Hagemann in Bischofswerda und Ge meindevorstand Mütterlein in Coblenz gewählt. In Sachen der Ausschüsse für gemeinnützige Arbeit wur den folgende Beschlüsse gefaßt: Es wurde der Beitritt zum Landesverband für Jugend hilfe in Dresden (E. V.) gegen Gewährung eines Jahres beitrags von 20 Mark aus Bezirksmitteln erklärt. Der Beitrag, den die Veranstalter von Hauikrankenpflegekursen einmalig an die Kasse der König!. Amtshauptmannschaft ab zuführen haben, wurde von 50 Mark auf 40 Mark herab- gesetzt. Die König! Amtshauptmannschaft wurde ermächtigt, die Ausgaben für Beschaffung von Wäschestücken und son stigen Materialien, die die Leiterin der HauSkankenpflege- kurse, Schwester v. Meding, bedarf, bis zur Höhe von 300 aus Bezirksmitteln zu bestreiten. Bewilligt wurden weiter an Beihilfen 50 dem 1. Ausschußbezirke (Baruth) anläß- lich eines Ausfluges der Jugendlichen nach Reichenberg, 100 Mark dem 5. Ausschußbezirke (Wehrsdorf) für die Ausrü stung des uniformierten Trommler- und Pfeiferkorps da selbst, 100 dem Lausitzer Radfahrerbund, E. V., mit dem Sitze in Demitz-Thumitz zur Bestreitung der Ausga ben für die in diesem Jahre neugegründeten Jugendabtei lungen. Endlich wurde noch dem Vorstande der Kinderheil stätte für Neu- und Antonstadt Dresden eine Unterstützung für die Zwecke des Maria-Anna-Kinderhospitals in Dresden- Trachenberge in Höhe von 100 auf das Jahr 1914 aus Bezirksmitteln bewilligt, auch -beschlossen, den in Druck her- ausgegebenen Bericht über den Sächsischen Jugendtag für alkoholfreie Erziehung in Dresden am 7. und 8. März 1914 in 200 Exemplaren aus Bezirksmitteln zu beschaffen und durch die Lehrer des Bezirks zur Verteilung bringen zu las sen. Dem Gesuche des Hebammen-VereinS Bautzen um Ge- Währung von Beihilfen aus Bezirksmitteln für kranke und erholungsbedürftige Landhebammen konnte mit Rücksicht da- rauf nicht entsprochen werden, da die Füglichkeit gegeben ist, dergleichen Beihilfen aus Kapitel 56 Titel 9 des Staats- Haushalts-Etats für die Finanzperiode 1914/15 erlangen zu können. Es bewilligte aber der Bezirksausschuß den Betrag von 100 als Gratifikationen für diejenigen Hebammen des Bezirks, die sich die Pflege der Wöchnerinnen besonders angelegen sein lasten. Im Anschlüsse an die Sitzung unternahm der Bezirks ausschuß eine Besichtigungsfahrt im Bezirke. Es wurden die im vorigen und diesem Jahre fertiggestellten größeren Wege- neubauten in Göda, Nieder- und Ober-Putzkau, Wilthen, Schirgiswalde und Sohland in Augenschein ge nommen. Zu diesen Bauten sind aus Bezirksmitteln wesent liche Beihilfen gewährt worden. Außerdem statteten die Mitglieder des Bezirksausschusses dem Bethlehemstift zu Niederneukirch und den Jugendheimen zu Ober- neükirch und Wilthen Besuche ab. . ....... Verstärkte Beschränkungen für de« Post-, Telegraphen- «nd Fernsprechverkehr mit dem Anstande. Der Postverkehr zwischen Deutschland und Frankreich und Rußland ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden da her keinerlei Postsendungen nach den angegebenen fremden Ländern mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Brieftasten zur Einlieferung gelangte Sendungen, werden dem Absender zurückgegeben. Der private Telegraphen- und Fernsprechverkehr zn und von diesen Ländern ist ebenfalls eingestellt. Kaiserliche Ober-Postdirektion. Beschränkungen Mr -e« Post-, Tele graphen- und Fernsprechverkehr. 1. Postverkehr mit dem Auslande. Don jetzt ab werden nach dem Ausland und den deut schen Schutzgebieten mit nachstehend aufgeführten Ausnah men nur noch offene Postsendungen in deutscher Sprache an genommen und befördert. Pakete sind nicht mehr zulässig. Private Mitteilungen in geheimer (chiffrierter oder verab redeter) Sprache oder in anderer als deutscher Sprache, fer ner solche über Rüstungen, Truppen^ oder Schiffsbewegun gen oder andere militärische Maßnahmen sind verboten, es sei denn, daß sie von militärischer Seite als zugelassen be scheinigt sind. Wertbriefe und Kästchen mit Wettangabe, sowie Post aufträge nach dem Ausland und den deutschen Schutzgebie ten können jedoch unter folgenden besonderen Bedingungen zur Beförderung übernommen werden: Die Auflieferung ist nur unmittelbar bei Postämtern zulässig, soweit sie nicht militärischerseits für bestimmte Bezirke ganz verboten wird : die Auflieferung bei Postagenturen, Posthilfsstellen und durch die Landbriefträger ist demnach verboten. Briefliche Mitteilungen, soweit sie überhaupt zulässig sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein und dürfen keinen verdäch tigen Inhalt haben. Die Sendungen sind bei den Post ämtern offen vorzulegen und demnächst unter Ueberwachung der Beamten zu verschließen und zu versiegeln. 2. Telegraphen, und Fernsprechverkehr mit dem Ausland und im Jnlande. Privattelegramme nach dem Ausland und im Jnlande müssen in offener und deutscher Sprache abgefaßt sein. Telegramme in fremder oder in geheimer (chiffrierter oder verabredeter) Sprache, sowie solche über Rüstungen Trup- pen- oder Schiffsbewegungen oder andere militärische Maß nahmen sind verboten. Die Telegramme müssen bei der Auflieferung mit Namen und Wohnung des Absenders ver sehen sein. Auf Verlangen müssen sich Absender und Empfänger über ihre Persönlichkeit ausweisen. Der private Fernsprechverkehr nach dem Ausland und nach einigen am Schalter zu erfragenden Grenzgebieten des Inlandes wird eingestellt. Außerhalb dieser Grenzgebiete dürfen Gespräche im inneren deutschen Verkehr nur in deutscher Sprache geführt werden und keine Mitteilungen über Rüstungen, Truppen- oder Schiffsbewegungen oder andere militärische Maßnahmen enthalten. Der Funken telegraphenverkehr wird eingestellt. Weitere Beschränkun gen oder Erleichterungen des Post-, Telegraphen- und Fern sprechverkehrs bleiben Vorbehalten. Kaiserliche Ober-Postdirrftioa.