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rlich ab« find leschmackvoll «ort aus alle» ckungen vorge» Bergnügnngen^ bWm Gebiet dir kluge Hau»- l Sach« io «tu- ausgezeichnete Schltnck ersetzt « auch mn di« hten zu «niiGen^ m beste« au. Ser Sächsische LrzHler Aischofswerdaer Tageblatt. Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmannschaft, der Königlichen Schulinspektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts und der Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. Auzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aellesle» Blatt im Bezirk. «erscheint seit Mtz. Telegr.-Adr.' Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. MU den wöchentlichen DeUage«: Dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustriertes Sonntagsblatt. ein 08 u «tkvßitzm Lnebssb- Dro-ermli. e aer Knabe de* alb, Hämler» Kollekte. ttnaeldung tu» »bienst. flittn^ mpel. ottesdienft. (L. llner. Sastor Dttlner. irtha ter« euktr Paul «bmy»: liebrrneukttch». . DtenstnmA». Senft «otttz rinObemeft» k T. ».Wels», tesdtenft. iE »«tag, nuar: Wlls. ag: sM Erscheint jeden Werktag abends für den folgenden Tag. Der Be- gagaprei» «ft einschließlich der 8 wöchentlichen Beilagen bei Abholung k der Eftredlton vierteljährlich 1 Mk. SO Pfg., bei Zustellung in« Hau, 1 Mk. 70 Pfg.: dürch die Post frei in« Haus viertel jährlich 1 Mk. «2 Pfg., am Poftfchalter abgrholt 1 Mk. 50 Pfg. Einzelne Ruunnern kosten 10 Pfg. Abonnements-Bestellungen werden angenommen in der Geschäfts stelle Altmarkt 15, sowie bei den Zritungsboten in Stadt und Land, ebenso auch bei allen Postanstalten. — Nummer der Zritungsliste 8587. — Schluß der Geschäftsstelle abends .8 Uhr. Anzeige»»»««»: Dir 5gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für Inserate von außerhalb des Verbreitungsgebiete, 15 Pfg. Die Reklamezeile 30 Pfg. Geringster Jnseratrnbetrag 40 Pfg. Bet Wiederholungen Rabatt nach aufliegendem Tarif. Erfüllungsort für beide Teile Bischofswerda. Festbrstellte Inseraten- Aufträge können nicht zurückgezogen werden. Iuserut- ««» «dou«e»euts»Beft«>««,e« «ttmut eietgegeir ttr Bautzen: Wellerffche Bmhhautzl»«-, Schulftratze S. Die nachstehende», vom Königlichen Ministerium des Innern unterm 18. Juni und 80. Juli 1901 z«e Verhütung der Einschleppung der ReblanS aus Sachsen in die angrenzende« Länder getroffenen Bestimmungen werden hiermit in Erinnerung gebracht. 1. Die Anzucht der Reben in den Handelsgärtnereien, sowie jeglicher Versand von Reben, Rebteilen, Nebenblättern (auch als Verpackungsmaterial), Wurzeln, Blindreben, gebrauchten Weinpfählen und Weinstützen aus dem Königreich Sachsen ist verboten. 2. Der Versand von Weintrauben — ohne Blätter — wird durch vorstehendes Verbot nicht berührt. 3. Die Versendung und Einführung bewurzelter Reben oder sogenannter Blindreben aus Gegenden in denen die Reblaus gefunden worden ist, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 200 Mark und im Unvermögensfalle mit Hattstrafe geahndet. Bautzen, am 3. Januar 1914. König l i ch e A mtshaupt Mannschaft. Mittwoch, de« AI. dfs. Mts., von vormittags 1«10 Uhr ab ch»« 8»»»rlL8««88«ttl»88«8. Bautzen, am 8. Januar 1914. Königliche AmtShauptmannschaft. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Genoffenschaftsbrauerei, eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bischofswerda, wird auf den Antrag des Konkursverwalters, Kaufmannes Oscar Wagr»tt in Biscffo'swerda, zur Beschlußfassung darüber, ob die Mitglieder des Vorstandes der Genossenschaft wegen Verletzung ihrer Obliegenheiten im Sinne von § 34 de- Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 schadenersatzpflichtig gemacht werden sollen, auf den 21. Januar 1914, 10 Uhr vormittags, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Königliches Amtsgericht Bischofswerda . am 9. Januar 1914. In das hiesige Handelsregister ist heute eingetragen worden: 1) auf Blatt 258, die offene Handelsgesellschaft in Firma Gebrüder Pattfier in Burka« betr.: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma lautet künftig: Friedrich Hermann Wchkfier. Der eingetragene Gesellschafter Gustav Clemens Paufler ist infolge Ablebens ausgeschieden. 2) auf Blatt 341, die Firma Paul Nichte» in Ringenhain L. S. betr.: der bisherige Inhaber Paul Reinhold Nichter ist infolge Ablebens ausgeschieden. Die Schneider- meistersfrau Frieda Marie Ketttier verw. gew. Richter geb. Richter in Ringenhain L. S. ist Inhaberin. Bischofswerda, am 9. Januar 1914. Königliches Amtsgericht. Sa« L«. LDtck vttr soll in Oberputzkau 1 Herren-Fahrrad gegen Barzahlung versteigert werden. Saminelort: Rößlers Restauration. B i s ch o f S w e r d a, am 10. Januar 1914. Der Gerichtsvollzieher deS KSniglicheu Amtsgerichts. Städtische Bücherei im Rathause. KöchnmisBk Wittmchs 12—1, Ämtzgs 11—12 W. Montag, den 19. Januar 1913, Biehmarkt in Bischofswerda. Landwirtschaftliche Lehranstalt zu Bautzen. Das nächste Sommer-Semester beginnt Dienstag, den 21. April 1914. Anmeldungen neuer Schüler nimmt der unterzeichnete Direktor entgegen, welcher auch gern bereit ist, weitere Auskunft zu erteilen. r»i-e»K vr Die heutige Nummer mrrfatzt LS Sette«. Kerner liegt das „Illustrierte Gonutagsblatt" bei. DES Neueste vom Tage Das Urteil gegen Oberst v. Reuter und Leutnant Schadt lautet ans Freisprechung. Die Kosten trägt der Fiskus. Bei der Reichstagsersatzwahl in Oppeln 9 wurde der Zentrumskandidat Pfarrer Nathan-Braaitz gewählt. » Die Ostseeküfte ist von einer neuen Sturmflut bedroht. In Kiel stehen dir niedrig gelegenen Stadtteile am Hasen unter Wasser. * Zwischen Bulgarien und der Türkei find rege Verhand lungen wegen Abschluß eines Offensiv, und Defensivbünd- aifles im Gange. Ja Südafrika find von den ausständigen Eisenbahn- arbeit«« mehrere Dhnamitanschlägr auf Postzüge verübt worden. (weiters Nachrichten unter Letzte Depeschen.) Ein Freispruch im Zaberuprozetz. Wie wir bereits heute vormittag durch Ausgabe eines Extrablattes mitteitten, sind Oberst v. Reuter und Leutnant Schadt freigesprochen worden. Die uns telepho- nisch zngegangene Meldung lautet: Straßburg, 10. Januar, vorm. 11 Uhr. Im Prozeß gegen Oberst v. Reuter und Leutnant Schadt wurde heute vormittag 10U Uhr das Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten wurden freigesprochrn. D>e Kosten des Verfahrens trägt der FiSkuS. Mit Spannung wartete ganz Deutschland ans das Urteil. Hätte es anders gelautet, das deutsche Volk würde es als eine Schmach empfunden haben. Aber nach dem, was der Prozeß zu Tage gefördert hat, konnte keine Verurteilung, sondern mutzte ein Freisprnch erfolgen. Wer sollte und könnte wohl Achtung vor Offizieren HÄ>en, die sich dauernd beleidigen, verhöhnen und mit Steinen bewer fen lassen, ohne sich schließlich selbst zn wehren, wenn sie van der zuständigen Behörde nicht geschützt werden? Nunmehr aber werden die trmhren Schuldigen zur Re chenschaft gezogen werden müssen. Ans dem Fall Reuter wird ein Fall Mahl werden und das Disziplinargericht wird sich zunächst mit den Mißständen in der Zi- vilvcrtvaltung zu beschäftigen haben. Außer dem Falle des Kreisdirektors Mahl sind in der Verhandlung Tatsachen zu tage getreten, aus denen hervorgeht, daß Zivil- und Mili tärverwaltung in Elsaß-Lothringen nicht so harmonieren und Zusammenarbeiten, wie es erforderlich ist. DaS hat sich besonders auch gezeigt in der Verwaltung der Gendarmerie, wo ein solches Zusammengehen doch im Interesse der öffent lichen Ordnung und Sicherheit unbedingt erforderlich ist. Über das Versagen der Zivilverwaltung in Zaberv schreibt die „Post": „Es handelt sich gar nicht mehr um den Leutnant von Forstner oder den Oberst von Reuter. Es handelt sich um die unmöglichen Vcrwaltungszustände im Elsaß. Hat das von der demokratischen Presse einzig und allein die „B. Z. am Mittag" begriffen? Oder null es das „Berliner Tage- blatt" in punkto Schwerhörigkeit und Kurzsichtigkeit mit den Zivilzeugen im Straßburger Prozeß aufnehmen? Re form an Haupt und Gliedern. Das ist die Forderung des Tages. Eine Auffrischung der Zivilverwaltung und eine Blntvcrsüngung ist das einzige, was hier in Frage kommen